Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
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W. Stangner schrieb:
die Zulassung zur Behandlung von BG-Patienten knüpft, zumindest inhaltlich an die (gleichzeitige) Zulassung für Kassenpatienten; vgl. § 2 Abs. 2 und 3 Ziff. 1 der BG-Vereinbarung aus dem Jahr 2007
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annika491 schrieb:
Guten Abend, ich danke euch beiden ganz herzlich für die schnellen Antworten (hab ich garnicht so schnell erwartet) und damit beide Fragen beantwortet. Super klasse von euch praythumbsup. Wünsche euch ein schönes, erholsames Wochenende. Lieben Gruß Annika
Darf ich dazu was fragen?
Ich habe gerade den Fall, dass eine Patientin eine BG Verordnung bekam für eine KG.
Eine Woche später bekam Sie von einem anderen Arzt für die selbe Diagnose noch eine BG Verordnung aber mit KG ZNS + US....
Darf ich die parallel behandeln oder muss ich erst die 1. Verordnung beenden?
Normal ist ja ein anderer Arzt, ein weiterer Behandlungsfall (wenn dieselben Rahmenbedingungen gelten wie bei der GKV)
Allerdings habe ich auch letztens gehört, dass bei der selben Diagnose trotzdem nicht 2 Verordnungen gleichzeitig laufen dürfen, auch wenn es 2 Ärzte waren.
Ich hoffe mir kann jemand helfen :)
LG Jessy
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Jessica Glagla schrieb:
@W. Stangner
Darf ich dazu was fragen?
Ich habe gerade den Fall, dass eine Patientin eine BG Verordnung bekam für eine KG.
Eine Woche später bekam Sie von einem anderen Arzt für die selbe Diagnose noch eine BG Verordnung aber mit KG ZNS + US....
Darf ich die parallel behandeln oder muss ich erst die 1. Verordnung beenden?
Normal ist ja ein anderer Arzt, ein weiterer Behandlungsfall (wenn dieselben Rahmenbedingungen gelten wie bei der GKV)
Allerdings habe ich auch letztens gehört, dass bei der selben Diagnose trotzdem nicht 2 Verordnungen gleichzeitig laufen dürfen, auch wenn es 2 Ärzte waren.
Ich hoffe mir kann jemand helfen :)
LG Jessy
Behandlungsbeginn ist bei den BG´s innerhalb von 7 Tagen ab Ausstellung der Verordnung. Abweichend von dieser Regelungen wurden die Fristen coronabedingt wie folgt verlängert:
Zwischen der Ausstellung der Verordnung und der ersten Behandlung sowie zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen grundsätzlich nicht mehr als 14 Tage liegen.
Die Regelung ist (vorerst) bis zum 30.09.2021 gültig.
Damit klappt es wohl nicht mit dem (völligen) hintereinander abarbeiten der beiden Verordnungen. Bei völlig identischer Diagnose würde ich mich nicht auf ein paralleles Abarbeiten einlassen, sondern die erste Verordnung solange in Anspruch nehmen bis die zweite innerhalb der derzeitigen 14-Tagesfrist begonnen werden kann.
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W. Stangner schrieb:
@Jessica Glagla
Behandlungsbeginn ist bei den BG´s innerhalb von 7 Tagen ab Ausstellung der Verordnung. Abweichend von dieser Regelungen wurden die Fristen coronabedingt wie folgt verlängert:
Zwischen der Ausstellung der Verordnung und der ersten Behandlung sowie zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen grundsätzlich nicht mehr als 14 Tage liegen.
Die Regelung ist (vorerst) bis zum 30.09.2021 gültig.
Damit klappt es wohl nicht mit dem (völligen) hintereinander abarbeiten der beiden Verordnungen. Bei völlig identischer Diagnose würde ich mich nicht auf ein paralleles Abarbeiten einlassen, sondern die erste Verordnung solange in Anspruch nehmen bis die zweite innerhalb der derzeitigen 14-Tagesfrist begonnen werden kann.
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Jessica Glagla schrieb:
@W. Stangner Dankeschön
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annika491 schrieb:
Hallo, ich habe Fragen zu der BG und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Habe jetzt gelesen, dass es auch bei der BG einen Rahmenvertrag gibt. Habe seit kurzem eine Privatpraxis und daher die Frage: muss ich dem Rahmenvertrag bei der BG jetzt zustimmen? Und wie sieht es mit der Abrechnung aus, wird das Rezept gesplittet (neuer Preis bei Behandlungen ab 01.08) oder bleiben die Preise noch erhalten und ändern sich erst beim nächsten Rezept? Viele Grüße Annika
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
see: DGUV: Rehabilitation Vergütung der Leistungserbringer
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