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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung BG neue Formulare, Gültigkeit eine Vo

Neues Thema
BG neue Formulare, Gültigkeit eine Vo
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Brunhilde
Vor 3 Wochen
Morgen!
Ich bin über eine Unklarheit bei der neuen BG Vo gestolpert.
Da steht unter Punkt 5:
Max. Behandlungszeit 4 Wochen

Aber die Gültigkeit eine VO beträgt 2 Monate ab Physiotherapiebeginn.

Bedeutet das, daß die VO nach 4 Wochen oder nach 2 Monaten abgebrochen wird?

Hat ein Patient 8 Behandlungen 1x pro Woche, kann ich ihn dann nur 4 Wochen behandeln?

Vielen Dank!
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Morgen! Ich bin über eine Unklarheit bei der neuen BG Vo gestolpert. Da steht unter Punkt 5: Max. Behandlungszeit 4 Wochen Aber die Gültigkeit eine VO beträgt 2 Monate ab Physiotherapiebeginn. Bedeutet das, daß die VO nach 4 Wochen oder nach 2 Monaten abgebrochen wird? Hat ein Patient 8 Behandlungen 1x pro Woche, kann ich ihn dann nur 4 Wochen behandeln? Vielen Dank!
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Friedrich Merz
Vor 3 Wochen
Sehr geehrte @Brunhilde ,

die von Ihnen beschriebene 4-Wochenfrist gilt nur für Ärzte.
Ausführlich darüber berichtet, haben wir in folgendem Artikel:
https://www.physio.de/community/news/content/99/9828

Weiterhin viel Erfolg und herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• rollo90
• Shia
• Jan Herrmann
Sehr geehrte [mention]Brunhilde[/mention] , die von Ihnen beschriebene 4-Wochenfrist gilt nur für Ärzte. Ausführlich darüber berichtet, haben wir in folgendem Artikel: https://physio.de/community/news/content/99/9828 Weiterhin viel Erfolg und herzliche Grüße aus der Redaktion Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:

Sehr geehrte @Brunhilde ,

die von Ihnen beschriebene 4-Wochenfrist gilt nur für Ärzte.
Ausführlich darüber berichtet, haben wir in folgendem Artikel:
https://www.physio.de/community/news/content/99/9828

Weiterhin viel Erfolg und herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz

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Brunhilde
Vor 3 Wochen
Danke!
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• Friedrich Merz
Danke!
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Brunhilde schrieb:

Danke!

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Jan Herrmann
Vor 3 Wochen
2 Monate nach Feld Therapiebeginn, nicht nach der ersten Behandlung. 🙂
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2 Monate nach Feld Therapiebeginn, nicht nach der ersten Behandlung. 🙂
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Jan Herrmann schrieb:

2 Monate nach Feld Therapiebeginn, nicht nach der ersten Behandlung. 🙂

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silvia43
Vor einer Woche
d.h. egal wieviel Behandlungen noch auf dem Rz. sind, nach 2 Monaten abbrechen!? wie ist es mit unterbrechung wegen Reha bzw. Reha-Verlängerung?
1

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d.h. egal wieviel Behandlungen noch auf dem Rz. sind, nach 2 Monaten abbrechen!? wie ist es mit unterbrechung wegen Reha bzw. Reha-Verlängerung?
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silvia43 schrieb:

d.h. egal wieviel Behandlungen noch auf dem Rz. sind, nach 2 Monaten abbrechen!? wie ist es mit unterbrechung wegen Reha bzw. Reha-Verlängerung?

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GüSta
Vor einer Woche
@silvia43
Behandlungsende zwingend nach 2 Monaten, außer bei Langzeitverordnung (geht bis 6 Monate). Im Übrigen siehe Fragen-Antworte-Katalog:
Link
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• Lars van Ravenzwaaij
• Shia
[mention]silvia43[/mention] Behandlungsende zwingend nach 2 Monaten, außer bei Langzeitverordnung (geht bis 6 Monate). Im Übrigen siehe Fragen-Antworte-Katalog: www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/verguetung/fak-_physiotherapie_stand-24.03.2023.pdf
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GüSta schrieb:

@silvia43
Behandlungsende zwingend nach 2 Monaten, außer bei Langzeitverordnung (geht bis 6 Monate). Im Übrigen siehe Fragen-Antworte-Katalog:
Link

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Brunhilde schrieb:

Morgen!
Ich bin über eine Unklarheit bei der neuen BG Vo gestolpert.
Da steht unter Punkt 5:
Max. Behandlungszeit 4 Wochen

Aber die Gültigkeit eine VO beträgt 2 Monate ab Physiotherapiebeginn.

Bedeutet das, daß die VO nach 4 Wochen oder nach 2 Monaten abgebrochen wird?

Hat ein Patient 8 Behandlungen 1x pro Woche, kann ich ihn dann nur 4 Wochen behandeln?

Vielen Dank!

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Heuberger
Vor 41 Minuten
wie ist es denn wenn auf der BG VO bei "Behandlungsbeginn am" ein Datum steht. Muss ich zwingend an diesem Datum anfangen oder reicht es innerhalb der 14 Tage ab Ausstellungsdatum?

Bei mir auf der VO ist Ausstellungsdatum und "Behandlungsbeginn am" identisch. Der Patient kam aber erst 5 Tage später zu mir in Behandlung. Muss ich dies ändern oder kann ich ihn dennoch behandeln da Behandlungsbeginn innerhalb der 14 Tage?
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wie ist es denn wenn auf der BG VO bei "Behandlungsbeginn am" ein Datum steht. Muss ich zwingend an diesem Datum anfangen oder reicht es innerhalb der 14 Tage ab Ausstellungsdatum? Bei mir auf der VO ist Ausstellungsdatum und "Behandlungsbeginn am" identisch. Der Patient kam aber erst 5 Tage später zu mir in Behandlung. Muss ich dies ändern oder kann ich ihn dennoch behandeln da Behandlungsbeginn innerhalb der 14 Tage?
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Heuberger schrieb:

wie ist es denn wenn auf der BG VO bei "Behandlungsbeginn am" ein Datum steht. Muss ich zwingend an diesem Datum anfangen oder reicht es innerhalb der 14 Tage ab Ausstellungsdatum?

Bei mir auf der VO ist Ausstellungsdatum und "Behandlungsbeginn am" identisch. Der Patient kam aber erst 5 Tage später zu mir in Behandlung. Muss ich dies ändern oder kann ich ihn dennoch behandeln da Behandlungsbeginn innerhalb der 14 Tage?



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