Wir suchen Verstärkung für unser
Team in Vollzeit oder Teilzeit
Wir bieten:
- ein erfahrenes, qualifiziertes
und motiviertes Team
- Fortbildungsunterstützung und
Fortbildungstage
- eine übertarifliche Bezahlung
- ein 13. Monatsgehalt
- 10 Behandlungsräume in einer
modernen Praxis
- Patientenwechsel max. im
halbstunden Rhythmus
- Therapieschwerpunkte in
Pädiatrie, Orthopädie, Chirurgie,
CMD und Osteopathie
- verschiedene Präventionskurse
wie z. B. Nordic Walking,
Wirbelsäulen...
Team in Vollzeit oder Teilzeit
Wir bieten:
- ein erfahrenes, qualifiziertes
und motiviertes Team
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Fortbildungstage
- eine übertarifliche Bezahlung
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- 10 Behandlungsräume in einer
modernen Praxis
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halbstunden Rhythmus
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Pädiatrie, Orthopädie, Chirurgie,
CMD und Osteopathie
- verschiedene Präventionskurse
wie z. B. Nordic Walking,
Wirbelsäulen...
Ich bin über eine Unklarheit bei der neuen BG Vo gestolpert.
Da steht unter Punkt 5:
Max. Behandlungszeit 4 Wochen
Aber die Gültigkeit eine VO beträgt 2 Monate ab Physiotherapiebeginn.
Bedeutet das, daß die VO nach 4 Wochen oder nach 2 Monaten abgebrochen wird?
Hat ein Patient 8 Behandlungen 1x pro Woche, kann ich ihn dann nur 4 Wochen behandeln?
Vielen Dank!
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die von Ihnen beschriebene 4-Wochenfrist gilt nur für Ärzte.
Ausführlich darüber berichtet, haben wir in folgendem Artikel:
https://www.physio.de/community/news/content/99/9828
Weiterhin viel Erfolg und herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte @Brunhilde ,
die von Ihnen beschriebene 4-Wochenfrist gilt nur für Ärzte.
Ausführlich darüber berichtet, haben wir in folgendem Artikel:
https://www.physio.de/community/news/content/99/9828
Weiterhin viel Erfolg und herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Brunhilde schrieb:
Danke!
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Jan Herrmann schrieb:
2 Monate nach Feld Therapiebeginn, nicht nach der ersten Behandlung. 🙂
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silvia43 schrieb:
d.h. egal wieviel Behandlungen noch auf dem Rz. sind, nach 2 Monaten abbrechen!? wie ist es mit unterbrechung wegen Reha bzw. Reha-Verlängerung?
Behandlungsende zwingend nach 2 Monaten, außer bei Langzeitverordnung (geht bis 6 Monate). Im Übrigen siehe Fragen-Antworte-Katalog:
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GüSta schrieb:
@silvia43
Link
Behandlungsende zwingend nach 2 Monaten, außer bei Langzeitverordnung (geht bis 6 Monate). Im Übrigen siehe Fragen-Antworte-Katalog:
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Problem beschreiben
Brunhilde schrieb:
Morgen!
Ich bin über eine Unklarheit bei der neuen BG Vo gestolpert.
Da steht unter Punkt 5:
Max. Behandlungszeit 4 Wochen
Aber die Gültigkeit eine VO beträgt 2 Monate ab Physiotherapiebeginn.
Bedeutet das, daß die VO nach 4 Wochen oder nach 2 Monaten abgebrochen wird?
Hat ein Patient 8 Behandlungen 1x pro Woche, kann ich ihn dann nur 4 Wochen behandeln?
Vielen Dank!
Bei mir auf der VO ist Ausstellungsdatum und "Behandlungsbeginn am" identisch. Der Patient kam aber erst 5 Tage später zu mir in Behandlung. Muss ich dies ändern oder kann ich ihn dennoch behandeln da Behandlungsbeginn innerhalb der 14 Tage?
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Heuberger schrieb:
wie ist es denn wenn auf der BG VO bei "Behandlungsbeginn am" ein Datum steht. Muss ich zwingend an diesem Datum anfangen oder reicht es innerhalb der 14 Tage ab Ausstellungsdatum?
Bei mir auf der VO ist Ausstellungsdatum und "Behandlungsbeginn am" identisch. Der Patient kam aber erst 5 Tage später zu mir in Behandlung. Muss ich dies ändern oder kann ich ihn dennoch behandeln da Behandlungsbeginn innerhalb der 14 Tage?
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