Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
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Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
ich habe ein Problem mit der BG Holz und Metall.
Der Patient hatte einen Arbeitunfall und mit diesem auch im Krankenhaus. Er hat dann ein BG-Rezept für mich bekommen, dies haben wir ordnugsgemäß abgarbeitet. Dann war er nochmals beim BG Arzt, der hat ihm ein weiteres BG- Rezept ausgestellt.
Nach den beiden Rezepten ging es ihm wieder gut und wir konnten die Behandlung abschließen.
Jetzt bekomme ich beide Rezepte nicht erstattet.
Begründung: "Der Versicherte hat keine freiwillige Unternehmerversicherung bei unserer Berufsgenossenschaft abgeschlossen"
Ich verstehe jetzt mehrere Dinge nicht.
Wenn er denn nicht versichert wäre, wie und mit wem hat dann das KH und der Arzt abgerechnet und warum konnte der Arzt ein BG- Rezept samt BG-Folgerezept ausstellen?
Welche Möglichkeiten hab ich jetzt hier Einspruch einzulegen?
Ich muss ja diese Rezepte im guten Glauben annehmen das der da auch versichert ist, oder soll ich jedesmal bei der BG anrufen ob das klar geht?
Ich werde zwar nächste Woche dazu den Arzt und den Patienten anrufen, aber ich wüsste gern ob Ihr schon mal ähnliches hattet?
Danke :blush:
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Problem beschreiben
Mikey schrieb:
Werte Kollegen,
ich habe ein Problem mit der BG Holz und Metall.
Der Patient hatte einen Arbeitunfall und mit diesem auch im Krankenhaus. Er hat dann ein BG-Rezept für mich bekommen, dies haben wir ordnugsgemäß abgarbeitet. Dann war er nochmals beim BG Arzt, der hat ihm ein weiteres BG- Rezept ausgestellt.
Nach den beiden Rezepten ging es ihm wieder gut und wir konnten die Behandlung abschließen.
Jetzt bekomme ich beide Rezepte nicht erstattet.
Begründung: "Der Versicherte hat keine freiwillige Unternehmerversicherung bei unserer Berufsgenossenschaft abgeschlossen"
Ich verstehe jetzt mehrere Dinge nicht.
Wenn er denn nicht versichert wäre, wie und mit wem hat dann das KH und der Arzt abgerechnet und warum konnte der Arzt ein BG- Rezept samt BG-Folgerezept ausstellen?
Welche Möglichkeiten hab ich jetzt hier Einspruch einzulegen?
Ich muss ja diese Rezepte im guten Glauben annehmen das der da auch versichert ist, oder soll ich jedesmal bei der BG anrufen ob das klar geht?
Ich werde zwar nächste Woche dazu den Arzt und den Patienten anrufen, aber ich wüsste gern ob Ihr schon mal ähnliches hattet?
Danke :blush:
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Bevor ich widerspreche wüsste ich noch gern ob wir hierzu irgendeine Prüfpflicht haben, oder die Rezepte immer im guten Glauben annehmen das der Patient auch dort versichert ist.
Mit dem Thema "freiwillig versichert bei der BG" muss ich noch google bemühen. Ich dachte immer man hat hier keine Auswahl ob man das will oder nicht.
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Mikey schrieb:
Danke schon mal.
Bevor ich widerspreche wüsste ich noch gern ob wir hierzu irgendeine Prüfpflicht haben, oder die Rezepte immer im guten Glauben annehmen das der Patient auch dort versichert ist.
Mit dem Thema "freiwillig versichert bei der BG" muss ich noch google bemühen. Ich dachte immer man hat hier keine Auswahl ob man das will oder nicht.
Wenn er sich nicht freiwillig bei der BG versichert hat, hat die Klinik das gleiche Problem wie du. Eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme bzw. das Verrechnen mit der GKV gibt es nicht. Ich würde jedenfalls dieser Absetzung bei der BG widersprechen und mal abwarten was kommt. Zahlt die BG nicht würde ich meinen RA befragen.
Is interessant :frowning: Gibts noch mehr BGs, wo Unternehmer NICHT pflichtversichert sind ?¿
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.11.19 11:44:
Wenn er sich nicht freiwillig bei der BG versichert hat, hat die Klinik das gleiche Problem wie du. Eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme bzw. das Verrechnen mit der GKV gibt es nicht. Ich würde jedenfalls dieser Absetzung bei der BG widersprechen und mal abwarten was kommt. Zahlt die BG nicht würde ich meinen RA befragen.
Is interessant :frowning: Gibts noch mehr BGs, wo Unternehmer NICHT pflichtversichert sind ?¿
Is interessant :frowning: Gibts noch mehr BGs, wo Unternehmer NICHT pflichtversichert sind ?¿
guckst du hier: [kaputter Link]
Verpflichtet bist du vorwiegend im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft. Sonst freiwillig
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Susulo schrieb:
ali schrieb am 10.11.19 14:03:
Is interessant :frowning: Gibts noch mehr BGs, wo Unternehmer NICHT pflichtversichert sind ?¿
guckst du hier: [kaputter Link]
Verpflichtet bist du vorwiegend im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft. Sonst freiwillig
Als Leistungserbringer habe ich keinerlei Handhabe der Versicherungsüberprüfung.
Deshalb mahne ich den Kostenträger zur Zahlung.
Sollen die das unter sich, auch mit dem Patienten klären.
Habe dann auch bisher mein Geld erhalten.
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RoFo schrieb:
Ich handhabe das wie folgt:
Als Leistungserbringer habe ich keinerlei Handhabe der Versicherungsüberprüfung.
Deshalb mahne ich den Kostenträger zur Zahlung.
Sollen die das unter sich, auch mit dem Patienten klären.
Habe dann auch bisher mein Geld erhalten.
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Tempelritter schrieb:
Ja gibt es.
Ich probier es nochmal:
[kaputter Link]
Aber anscheinend wurde die Frage ja auch ohne Link geklärt.
Ich würde zunächst nochmal beim Pat nachfragen und dann ggfs dem Pat eine Privatrechnung schreiben -
edit: ok, mit dem Link is wohl nix zu machen. Steht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ich zitiere durch Kopie:
Die Satzungen finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Die Adressen hierzu finden Sie unter:
DGUV: Berufsgenossenschaften
SVLFG - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau -
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Susulo schrieb:
Ich danke den beiden Sternchengebern, trotz des kaputten Links :unamused:
Unternehmer sind grundsätzlich nicht per Gesetz unfallversichert. Ausnahmen gelten allerdings für landwirtschaftliche Unternehmer, selbständig tätige Küstenschiffer und Küstenfischer sowie bestimmte Personen, die selbständig im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege tätig sind (z. B. selbständige Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure). Daneben können die Satzungen der nach Branchen gegliederten Berufsgenossenschaften eine Pflichtversicherung für bestimmte Unternehmer und deren im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten vorsehen.
Ich probier es nochmal:
[kaputter Link]
Aber anscheinend wurde die Frage ja auch ohne Link geklärt.
Ich würde zunächst nochmal beim Pat nachfragen und dann ggfs dem Pat eine Privatrechnung schreiben -
edit: ok, mit dem Link is wohl nix zu machen. Steht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ich zitiere durch Kopie:
Die Satzungen finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Die Adressen hierzu finden Sie unter:
DGUV: Berufsgenossenschaften
SVLFG - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau -
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Wenn er sich nicht freiwillig bei der BG versichert hat, hat die Klinik das gleiche Problem wie du. Eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme bzw. das Verrechnen mit der GKV gibt es nicht. Ich würde jedenfalls dieser Absetzung bei der BG widersprechen und mal abwarten was kommt. Zahlt die BG nicht würde ich meinen RA befragen.
Wieso die anderen Instanzen BG Rezepte ausstellen wundert mich allerdings auch. Aber wahrscheinlich hat er die auch nicht richtig informiert, dass er nicht in der BG ist.
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Leni C. schrieb:
Das wird so abgelaufen sein : Patient geht zum Arzt wegen Unfall während seiner Arbeitszeit . Arzt fragt nicht wie er versichert ist sondern stellt automatisch für die entsprechende BG das Rezept aus , da Arbeitsunfall in dieser Branche . Ich habe noch nie gehört , daß Ärzte bei BG erst mal nachfragen ob der Patient darüber versichert ist . Geht normalerweise jeder von aus . Ich vermute , er wird von den Ärzten dann eine Privatrechnung bekommen . Bei denen kann es allerdings länger dauern bis sie es erfahren , weil sie andere Abrechnungszeiträume haben .
die Sache war so das der Patient ins KH kam, die haben das als Arbeitsunfall aufgenommen.
Der Patient hat sich nicht freiwillig versichert, war also nicht BG-versichert. Er sagt das er sich dessen nicht bewusst war.
Das Krankenhaus hat unmittelbar eine Mitteilung der BG erhalten das keine Versicherung vorliegt.
Die BG hat sich also korrekt verhalten. Wo keine Versicherung da keine Leistungen.
Daraufhin wurde der Fall fürs KH wohl über die gesetzliche Kasse abgerechnet. Warum ihm aber das KH trotzdem BG Rezepte ausgestellt hat weiß ich noch nicht. Ich vermute mal eine Verwaltungsfehler im unendlichen Datendschungel....
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Mikey schrieb:
Guten morgen,
die Sache war so das der Patient ins KH kam, die haben das als Arbeitsunfall aufgenommen.
Der Patient hat sich nicht freiwillig versichert, war also nicht BG-versichert. Er sagt das er sich dessen nicht bewusst war.
Das Krankenhaus hat unmittelbar eine Mitteilung der BG erhalten das keine Versicherung vorliegt.
Die BG hat sich also korrekt verhalten. Wo keine Versicherung da keine Leistungen.
Daraufhin wurde der Fall fürs KH wohl über die gesetzliche Kasse abgerechnet. Warum ihm aber das KH trotzdem BG Rezepte ausgestellt hat weiß ich noch nicht. Ich vermute mal eine Verwaltungsfehler im unendlichen Datendschungel....
Letztendlich mußten wir alle BG-VO nochmal als GKV-VO vom Arzt aufschreiben lassen und die Zuhalung eintreiben. Unschön. GKV wollte "falsches VO-Dokument nicht bezahlen, nix Verrechnung untereinander, wie man es immer so schön beim D-Arzt hört, wenn man nachfragt, warum die GKV-Karte durchgezogen wird.
Poste mal, wie es ausgegangen ist.
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Neuling schrieb:
Ich bin gespannt, ob du dein Geld von der GKV bekommst. Wir hatten mal einen Fall, da "stritten" sich GKV und BG um die Zahlungspflicht. Es war ein Meniskusriß, auf Arbeit passiert. Ärztlich als BG eingestuft und auch so rezeptiert. Die BG wies ab mit Verweis auf "Abnutzung, kein Unfall".
Letztendlich mußten wir alle BG-VO nochmal als GKV-VO vom Arzt aufschreiben lassen und die Zuhalung eintreiben. Unschön. GKV wollte "falsches VO-Dokument nicht bezahlen, nix Verrechnung untereinander, wie man es immer so schön beim D-Arzt hört, wenn man nachfragt, warum die GKV-Karte durchgezogen wird.
Poste mal, wie es ausgegangen ist.
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Problem beschreiben
ALTAVIT schrieb:
Klingt für mich so, als wäre er Unternehmer und hätte auf die BG für sich selbst verzichtet. Dann wird er aber Privatpatient und Du könntest ihn zur Not als solchen abrechnen, um an Dein Geld zu kommen.
Wieso die anderen Instanzen BG Rezepte ausstellen wundert mich allerdings auch. Aber wahrscheinlich hat er die auch nicht richtig informiert, dass er nicht in der BG ist.
Welche Möglichkeiten hab ich jetzt hier Einspruch einzulegen?
Ich muss ja diese Rezepte im guten Glauben annehmen das der da auch versichert ist, oder soll ich jedesmal bei der BG anrufen ob das klar geht?
Ich werde zwar nächste Woche dazu den Arzt und den Patienten anrufen, aber ich wüsste gern ob Ihr schon mal ähnliches hattet?
Danke :blush:
Ich war noch nicht in dieser Lage, wenn der Pat. ein BG Rezept bringt, rufe ich bei der BG an und erfrage das AZ. Diese Zeit nehme ich mir, auch wenn jetzt einige vielleicht "aufschreien", mach ich nicht, weil...
Im jetzigen Fall würde ich den Mahnweg beschreiten. Gruss
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viento schrieb:
Mikey schrieb am 10.11.19 11:24:
Welche Möglichkeiten hab ich jetzt hier Einspruch einzulegen?
Ich muss ja diese Rezepte im guten Glauben annehmen das der da auch versichert ist, oder soll ich jedesmal bei der BG anrufen ob das klar geht?
Ich werde zwar nächste Woche dazu den Arzt und den Patienten anrufen, aber ich wüsste gern ob Ihr schon mal ähnliches hattet?
Danke :blush:
Ich war noch nicht in dieser Lage, wenn der Pat. ein BG Rezept bringt, rufe ich bei der BG an und erfrage das AZ. Diese Zeit nehme ich mir, auch wenn jetzt einige vielleicht "aufschreien", mach ich nicht, weil...
Im jetzigen Fall würde ich den Mahnweg beschreiten. Gruss
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