In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Da hast diesbezüglich keine Prüfplicht. Wenn D- oder H-Arzt auf dem richtigen Formular verordnet, bekommst du deine Behandlungen auch von der BG bezahlt. Alle nicht D- oder H-Arzt-Verordnungen kannst du nicht annehmen, da diese nicht Verordnen dürfen (siehe BG-Rahmenvertrag). Ob der Arzt sein Geld ja oder nein bekommt, ist nicht dein Bier.
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe schon 6 von 8 Behandlungen auf einem BG-Rezept vom Durchgangsarzt durchgeführt. Ein an der Behandlung der Patientin beteiligter HNO-Arzt hat jetzt bei der Patientin angerufen, dass die BG die Rechnung nicht zahlen würde. Weiss einer wie es sich verhält wenn ich ein BG-Rezept vorlegen kann? Muss sich die BG nicht das Geld von der gesetzlichen KK erstatten lassen? Über konstruktive Hilfestellung würde ich mich freuen.
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USpre schrieb:
Ist denn der HNO- Arzt der Arzt, der das BG-Rezept ausgestellt hat?
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