Wir suchen Dich!
Physiotherapeut (m/w/d) in
Vollzeit/Teilzeit/538 Euro Basis
gesucht!
Das erwartet Dich bei uns:
- moderne neue Praxisräume
- digitales Praxismanagement
- flexible Arbeitszeitgestaltung /
alle Arbeitszeitmodelle möglich
- 25 min Taktung
- 2 Rezeptionskräfte
- bis zu 100% Fortbildungszuschuss
- freie Fortbildungstage
- u.v.m.
Dafür bringst Du mit:
- selbständige Arbeitsweise
- freundliches Auftreten
- Teamfähigkeit und
Einfühlungsvermögen
Haben wir...
Physiotherapeut (m/w/d) in
Vollzeit/Teilzeit/538 Euro Basis
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Haben wir...
mir ist die Besonderheit bekannt das gravide Damen von der Zuzahlung befreit sind. Nun möchte mir eine Patienten aber auch erklären daß die vierte , fünfte und sechste Verordnung WS2d (ohne Genehmigung) auch kein Problem darstellt. wer weiß mehr dazu? Gibt es Erfahrungen?
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jens 379 schrieb:
Hallo liebe Forenuser,
mir ist die Besonderheit bekannt das gravide Damen von der Zuzahlung befreit sind. Nun möchte mir eine Patienten aber auch erklären daß die vierte , fünfte und sechste Verordnung WS2d (ohne Genehmigung) auch kein Problem darstellt. wer weiß mehr dazu? Gibt es Erfahrungen?
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Tempelritter schrieb:
einzige Besonderheit ist die Zuzahlungsbefreiung, wenn das Rezept aufgrund der Schwangerschaft ausgestellt wird. Die HMR mit HMK werden dadurch nicht ausser Kraft gesetzt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...hm... die 4.,5. u. 6.VO sind dann ja VO adR und da ist nach zu sehen ob die KK von der Genehmigung absieht...dann sollte es keine Probleme geben ...hat ja auch nix mit oder ohne Schwangerschaft zu tun..sonst s. Antwort von Tempelritter
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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