Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Kann sich jemand erinnern, wann das letzte Mal die Beihilfesätze angehoben wurden?
Danke
S.
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Problem beschreiben
Suse58 schrieb:
Hallo!
Kann sich jemand erinnern, wann das letzte Mal die Beihilfesätze angehoben wurden?
Danke
S.
Aber wenn interessieren die Beihilfesätze
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2002 wurden im Zuge der Euroumstellung die Preise nach oben gerundet. Centbeträge.
Aber wenn interessieren die Beihilfesätze
Leider immer noch viel zu viele Kollegen ...
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PT1 schrieb:
Udo schrieb am 29.9.15 19:56:
2002 wurden im Zuge der Euroumstellung die Preise nach oben gerundet. Centbeträge.
Aber wenn interessieren die Beihilfesätze
Leider immer noch viel zu viele Kollegen ...
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Nola schrieb:
Die Beihilfesätze sind schon interessant,wenn der Patient aus monetären Gründen nicht mehr kommt da er pro Behandlung €30 zuzahlen soll.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Solche blauäugige und naive Einstellung macht allen anderen PI's das Leben schwer.
Gruß Britt
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guest schrieb:
Was habt ihr gegen die Beihilfepreise? Wenn ein Privatversicherter mit Beihilfeberechtigung nur die Sätze zahlen möchte, dann bekommt er auch nur Beihilfezeit. Und die liegt bei mir etwa auf GKV Niveau. Teilweise sogar darunter. Wir werden ja vorrangig nicht nach Leistung bezahlt, sondern nach Zeit. Da muss man einfach ein bisschen flexibel sein.
Und das für einen Preis, der unter GKV Niveau ist.
:thumbsup:
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Ramona Völlkopf schrieb:
"Beihilfezeit" ist für z. B. KG 30 Minuten.
Und das für einen Preis, der unter GKV Niveau ist.
:thumbsup:
30 min KG sicher nicht zu diesem Preis...
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guest schrieb:
Ich habe keinen Vertrag mit der Beihilfestelle, daher ist eine "vorgeschriebene" Zeitangabe wie bei der GKV obsolet. Ich selbst lege fest, wie lange eine Behandlungseinheit dauert. Entweder der Patient ist damit einverstanden oder eben nicht.
30 min KG sicher nicht zu diesem Preis...
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das Problem ist aber, dass die PKV'en (auch Beihilfe gilt als privat versichert) sich an der Ortsüblichkeit orientieren. Und im Schnitt werden dadurch die Preise gedrückt. Nach Zeiten unterscheidet keine PKV, die sieht nur, dass viele PI's einen sehr niedrigen Preis verlangen. Und genau das schadet allen anderen PI, die vernünftige Preise verlangen.
Gruß Britt
Und das sind nicht die Beihilfepreise.
Ob die PKVen die Erstattung auf Beihilfeniveau drücken wollen, spielt keine Rolle.
Der Versicherte entscheidet, was er/sie für eine Leistung zahlen will.
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guest schrieb:
Was als ortsübliche Vergütung gilt wurde durch etliche Gerichtsurteile festgestellt.
Und das sind nicht die Beihilfepreise.
Ob die PKVen die Erstattung auf Beihilfeniveau drücken wollen, spielt keine Rolle.
Der Versicherte entscheidet, was er/sie für eine Leistung zahlen will.
Bei den Kassenleistungen wird aber mächtig draufgehauen, dass es dort "immer nur" 2-3% Steigerung gibt, bei 15 Min Mindestzeit.
Die AOK Preise im Süden haben in der MT schon bald die Beihilfepreise eingeholt....
Wenn alle mal ihre Rahmenverträge durchlesen würden, ihre vertragliche Bindungen zu den einzelnen Partnern überprüfen würden, dann gäbe es hier 50% weniger Anfragen bzw. Vorhaltungen bezüglich der Leistungsbeschreibungen und Honorare.
Ich habe gestern eine Liste der DKV gesehen, die zahlen """freiwillig""" 30 Euro für MT, der Patient sagte mir, dass der vorige PT nur 22,50 verlangt hätte......
Ich halte es wie guest, die Zeit wird bezahlt, unsere Berechnungsschlüssel wurden betriebswirtschaftlich ausgearbeitet und wenn jemand nur bereit ist 22,50 zu zahlen, gibt es dafür im Umkehrschluß Behandlungszeit; so einfach.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
leider interessiert das 80% unserer Kollegen nicht, denn diese verlangen weiterhin Beihilfepreise von 2002 -also 13 Jahre alte Preise- obwohl sie nicht dazu verpflichtet wären, aus Empathie zum Patienten?
Bei den Kassenleistungen wird aber mächtig draufgehauen, dass es dort "immer nur" 2-3% Steigerung gibt, bei 15 Min Mindestzeit.
Die AOK Preise im Süden haben in der MT schon bald die Beihilfepreise eingeholt....
Wenn alle mal ihre Rahmenverträge durchlesen würden, ihre vertragliche Bindungen zu den einzelnen Partnern überprüfen würden, dann gäbe es hier 50% weniger Anfragen bzw. Vorhaltungen bezüglich der Leistungsbeschreibungen und Honorare.
Ich habe gestern eine Liste der DKV gesehen, die zahlen """freiwillig""" 30 Euro für MT, der Patient sagte mir, dass der vorige PT nur 22,50 verlangt hätte......
Ich halte es wie guest, die Zeit wird bezahlt, unsere Berechnungsschlüssel wurden betriebswirtschaftlich ausgearbeitet und wenn jemand nur bereit ist 22,50 zu zahlen, gibt es dafür im Umkehrschluß Behandlungszeit; so einfach.
stefan 302
Was hat das Lesen der Rahmenverträge für Auswirkungen auf die Beihilfesätze?
Wie hast du die "50%ige" Reduzierung der Anfragen recherchiert? Ist das jetzt Bachelor- oder Masterniveau?
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mocca schrieb:
wie wurden diese "80%" Beihilfeabrechner erfasst?
Was hat das Lesen der Rahmenverträge für Auswirkungen auf die Beihilfesätze?
Wie hast du die "50%ige" Reduzierung der Anfragen recherchiert? Ist das jetzt Bachelor- oder Masterniveau?
nein, gesunder Menschenverstand...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
"Ist das jetzt Bachelor- oder Masterniveau? "
nein, gesunder Menschenverstand...
stefan 302
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Wonderwoman schrieb:
Wen interessiert noch die Ortüblichkeit, wenn es eine schriftliche Preisvereinbarung gibt? Wer das weiterhin nur mündlich macht, dem ist dann eben nicht mehr zu helfen.
Was als ortsübliche Vergütung gilt wurde durch etliche Gerichtsurteile festgestellt.
Und das sind nicht die Beihilfepreise.
Wo gibt es zu diesen Urteilen die AKtenzeichen? Wer hat Erfahrungen mit Klagen der Versicherten gegen ihre Versicherungen?
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Physiodarter schrieb:
guest schrieb am 1.10.15 07:04:
Was als ortsübliche Vergütung gilt wurde durch etliche Gerichtsurteile festgestellt.
Und das sind nicht die Beihilfepreise.
Wo gibt es zu diesen Urteilen die AKtenzeichen? Wer hat Erfahrungen mit Klagen der Versicherten gegen ihre Versicherungen?
dann wirkt es schon seltsam, wenn Zahlen behauptet und dann nur mit gesundem Menschenverstand begründet werden.
Und selbst da fehlt der Beleg für gesund und Verstand.
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mocca schrieb:
Wenn jemand ständig die vorauseilende Akademisierung und /oder die alleinige Beherrschung der Grundrechenarten für sich beansprucht,
dann wirkt es schon seltsam, wenn Zahlen behauptet und dann nur mit gesundem Menschenverstand begründet werden.
Und selbst da fehlt der Beleg für gesund und Verstand.
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Nola schrieb:
Hallo Britt,ich lass mir von dir keine naive,blauäugige Einstellung vorwerfen.Ich habe nur geschrieben das sich viele Beihilfepatienten die Behandlung nicht mehr leisten können.Die Privaten bekommen meistens ein Rezept mit FM,Ext. KG und Mt.Natürlich nehme ich nicht die Beihilfesätze.Aber viele können sich die Zuzahlung nicht leisten und nehmen dann nur die einfache Leistung.
Sie haben, um zu sparen, keine zusätzliche oder nur minimale Privatversicherung abgeschlossen und jetzt setzen sie ( haben sie übrigens schon immer) darauf, dass PI's ihnen nur den Beihilfepreis berechnen. Und da das viele tun, nenne ich das durchaus naiv und blauäugig oder wie nennst du das? Betriebswirtschaftlchen Durchblick und kaufmännisches Denken???? :confused:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist doch totaler Schwachsinn, "sich nicht mehr leisten können". Behilfepatienten sind Beamte, die nach wie vor meinen, es gibt alles für Lau.
Sie haben, um zu sparen, keine zusätzliche oder nur minimale Privatversicherung abgeschlossen und jetzt setzen sie ( haben sie übrigens schon immer) darauf, dass PI's ihnen nur den Beihilfepreis berechnen. Und da das viele tun, nenne ich das durchaus naiv und blauäugig oder wie nennst du das? Betriebswirtschaftlchen Durchblick und kaufmännisches Denken???? :confused:
Gruß Britt
Der Beamte bekommt sein Salär im Voraus.
Und das bis an sein seeliges Ende und noch darüber hinaus zur Freude seiner Erben.
Früher haben sie an ihren Erkrankungen noch verdient!!!! Jawohl, verdient! !!
Nun wird es Zeit, dass sie mal daraus erwachsen und wir sollten ihnen dabei auch etwas helfen und nicht weiter verzärteln mit " Beihilfepreisen "
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Ramona Völlkopf schrieb:
Man bedenke:
Der Beamte bekommt sein Salär im Voraus.
Und das bis an sein seeliges Ende und noch darüber hinaus zur Freude seiner Erben.
Früher haben sie an ihren Erkrankungen noch verdient!!!! Jawohl, verdient! !!
Nun wird es Zeit, dass sie mal daraus erwachsen und wir sollten ihnen dabei auch etwas helfen und nicht weiter verzärteln mit " Beihilfepreisen "
Dieser Patientengruppe zu unterstellen, aus Kalkül eine zu geringe Privatversicherung abzuschließen, nur um dann darauf zu verweisen, ihnen lediglich die Beihilfepreise in Rechnung zu stellen, klingt schon etwas nach Verschwörungstheorie.
Die haben sich alle abgesprochen, nur um uns Heilmittelerbringer mit den stagnierenden Erstattungen eins auszuwischen.
Und woher nimmst du die Erkenntnis, dass und unter welchen Bedingungen viele Inhaber nur die Beihilfepreise in Rechnung stellen?
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guest schrieb:
Woher kommt deine Information, dass Beihilfeberechtigte meinen, alles für Lau zu bekommen?
Dieser Patientengruppe zu unterstellen, aus Kalkül eine zu geringe Privatversicherung abzuschließen, nur um dann darauf zu verweisen, ihnen lediglich die Beihilfepreise in Rechnung zu stellen, klingt schon etwas nach Verschwörungstheorie.
Die haben sich alle abgesprochen, nur um uns Heilmittelerbringer mit den stagnierenden Erstattungen eins auszuwischen.
Und woher nimmst du die Erkenntnis, dass und unter welchen Bedingungen viele Inhaber nur die Beihilfepreise in Rechnung stellen?
Wenn jemand ständig die vorauseilende Akademisierung und /oder die alleinige Beherrschung der Grundrechenarten für sich beansprucht,
dann wirkt es schon seltsam, wenn Zahlen behauptet und dann nur mit gesundem Menschenverstand begründet werden.
Und selbst da fehlt der Beleg für gesund und Verstand.
Um das alles verstehen zu können müsste man Mitglied sein, denn erst dann würde man wissen, dass es eine Umfrage gab, bei der Mitglieder (immer diese blöde Wort...um sich dann ausgeschlossen zu fühlen) sich anonym melden konnten um mitzuteilen, nach welchen Gebühren sie abrechnen.
Und wenn man der Milchmädchenrechnung mächtig ist, kann man die Zahl der Auswertung nehmen, abschreiben und in einem Thread einfügen.
Und wenn man ganz schlau ist, wertet man das für sich und seine Praxis aus, berechnet seine Kosten, setzt dies in einem Dreisatz in konkrete Zahlen um und wird mit Erstaunen feststellen, dass das auf einmal gewinnbringend ist.
Deine Behauptungen über Akademisierung geht leider so was an der Realität vorbei, denn du kannst nicht PI von Angestellten unterscheiden. Der PI ist der Unternehmer und dem muss was dazu einfallen, oder eben nicht.
Dir eben nicht, das ist aber dein ganz persönliches Problem und kann nicht auf die Allgemeinheit verallgemeinert werden.
Das nun zum gesunden Menschenverstand und für mich wäre das Thema dann beendet.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 1.10.15 20:04:
Wenn jemand ständig die vorauseilende Akademisierung und /oder die alleinige Beherrschung der Grundrechenarten für sich beansprucht,
dann wirkt es schon seltsam, wenn Zahlen behauptet und dann nur mit gesundem Menschenverstand begründet werden.
Und selbst da fehlt der Beleg für gesund und Verstand.
Um das alles verstehen zu können müsste man Mitglied sein, denn erst dann würde man wissen, dass es eine Umfrage gab, bei der Mitglieder (immer diese blöde Wort...um sich dann ausgeschlossen zu fühlen) sich anonym melden konnten um mitzuteilen, nach welchen Gebühren sie abrechnen.
Und wenn man der Milchmädchenrechnung mächtig ist, kann man die Zahl der Auswertung nehmen, abschreiben und in einem Thread einfügen.
Und wenn man ganz schlau ist, wertet man das für sich und seine Praxis aus, berechnet seine Kosten, setzt dies in einem Dreisatz in konkrete Zahlen um und wird mit Erstaunen feststellen, dass das auf einmal gewinnbringend ist.
Deine Behauptungen über Akademisierung geht leider so was an der Realität vorbei, denn du kannst nicht PI von Angestellten unterscheiden. Der PI ist der Unternehmer und dem muss was dazu einfallen, oder eben nicht.
Dir eben nicht, das ist aber dein ganz persönliches Problem und kann nicht auf die Allgemeinheit verallgemeinert werden.
Das nun zum gesunden Menschenverstand und für mich wäre das Thema dann beendet.
stefan 302
Diese Erkenntnisse entnehme ich über 25 Jahren Praxiserfahrung. Keine Berufsgruppe macht so einen Zirkus, wenn sie mal ein paar Euro zuzahlen müssen. Und wenn man als Beamter die Möglichkeit hat sich zusätzlich privat versichern zu können und macht es nicht, ist das ausschließlich das Problem des Beamten und nicht das des PI. Ich nehme an, du bist kein PI, sonst würdest du das leidige Problem mit den Beamten kennen. Fast jeder PI kennt das.
Und das Problem, dass viele PI nur Beihilfepreise nehmen, ist mir aus meiner Umgebung bekannt und du brauchst nur hier im Forum zu lesen.
Kurz gesagt, für einen PI sollte ein Privatpatient ein Privatpatient sein und der Begriff Beihilfe sollte für den Beamten zählen und nicht für den PI.
Ich weiß, dass jetzt gleich wieder das Geheule der Gutmensch - Physios losgeht, aber das ist meine Meinung.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@guest
Diese Erkenntnisse entnehme ich über 25 Jahren Praxiserfahrung. Keine Berufsgruppe macht so einen Zirkus, wenn sie mal ein paar Euro zuzahlen müssen. Und wenn man als Beamter die Möglichkeit hat sich zusätzlich privat versichern zu können und macht es nicht, ist das ausschließlich das Problem des Beamten und nicht das des PI. Ich nehme an, du bist kein PI, sonst würdest du das leidige Problem mit den Beamten kennen. Fast jeder PI kennt das.
Und das Problem, dass viele PI nur Beihilfepreise nehmen, ist mir aus meiner Umgebung bekannt und du brauchst nur hier im Forum zu lesen.
Kurz gesagt, für einen PI sollte ein Privatpatient ein Privatpatient sein und der Begriff Beihilfe sollte für den Beamten zählen und nicht für den PI.
Ich weiß, dass jetzt gleich wieder das Geheule der Gutmensch - Physios losgeht, aber das ist meine Meinung.
Gruß Britt
Und ja, ich bin ebenfalls Inhaber(womit du mit deiner Mutmaßung wieder falsch liegst) und nein, ich kenne diese deine leidigen Probleme nicht.
Ganz im Gegenteil: Gerade Beihilfeberechtigte kaufen bei mir Leistungen, die sie nicht erstattet bekommen. Aber das ist eine Geschichte.
Für dich sollte ein Privatpatient ein Privatpatient sein. Schön und gut. Nur weshalb sollte ein Privatpatient mit Beihilfe keinen Anspruch auf volle Erstattung haben wie derjenige ohne Beihilfe?
Wenn die Beihilfeerstattung eben geringer ausfällt, dann gibts eben auch weniger Leistung.
Das heißt weniger Zeit und schon passt die Rechnung.
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guest schrieb:
Leider ein gutes Beispiel wie 25 Jahre Praxiserfahrung und subjektive Wahrnehmung ein komplett falsches Gesamtbild erwirken. Es ist gelinde gesagt unsinnig nur aufgrund deiner Erfahrungen eine gesamte Versichertengruppe herabzuwürdigen.
Und ja, ich bin ebenfalls Inhaber(womit du mit deiner Mutmaßung wieder falsch liegst) und nein, ich kenne diese deine leidigen Probleme nicht.
Ganz im Gegenteil: Gerade Beihilfeberechtigte kaufen bei mir Leistungen, die sie nicht erstattet bekommen. Aber das ist eine Geschichte.
Für dich sollte ein Privatpatient ein Privatpatient sein. Schön und gut. Nur weshalb sollte ein Privatpatient mit Beihilfe keinen Anspruch auf volle Erstattung haben wie derjenige ohne Beihilfe?
Wenn die Beihilfeerstattung eben geringer ausfällt, dann gibts eben auch weniger Leistung.
Das heißt weniger Zeit und schon passt die Rechnung.
Es bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte einen Zuschuss zu seinen Kosten erhält und wenn es hier eine Versorgungslücke gibt, dann muss er sich privat zusatzversichern. Dafür bezahlt er für die Beihilfe auch keinen Cent Beiträg, weil dies sozusagen der AG-Beitrag zur Krankenversicherung ist.
Der AN-Teil wäre dann die Beiträge zur Privatversicherung. Aber das sparen sich meist die Beilhilfeleute und heulen uns dafür die Ohren voll. Offensichtlich gibt es immer noch PIs, die darauf reinfallen...
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Wonderwoman schrieb:
Leider lieber guest scheint es, dass Du keine Ahnung hast, was Beihilfe bedeutet.
Es bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte einen Zuschuss zu seinen Kosten erhält und wenn es hier eine Versorgungslücke gibt, dann muss er sich privat zusatzversichern. Dafür bezahlt er für die Beihilfe auch keinen Cent Beiträg, weil dies sozusagen der AG-Beitrag zur Krankenversicherung ist.
Der AN-Teil wäre dann die Beiträge zur Privatversicherung. Aber das sparen sich meist die Beilhilfeleute und heulen uns dafür die Ohren voll. Offensichtlich gibt es immer noch PIs, die darauf reinfallen...
Ich habe halt meine Meinung (ob dir das paßt oder nicht) und du kannst gern den Retter der Waisen und Beamten spielen (ob mir das paßt oder nicht). :yum:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Schau mal in die Suchfunktion, das ist mitnichten nur meine Erfahrung, sondern sehr viele Kollegen haben hier von den gleichen Erfahrungen berichtet.
Ich habe halt meine Meinung (ob dir das paßt oder nicht) und du kannst gern den Retter der Waisen und Beamten spielen (ob mir das paßt oder nicht). :yum:
Gruß Britt
Leider lieber guest scheint es, dass Du keine Ahnung hast, was Beihilfe bedeutet.
Es bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte einen Zuschuss zu seinen Kosten erhält und wenn es hier eine Versorgungslücke gibt, dann muss er sich privat zusatzversichern. Dafür bezahlt er für die Beihilfe auch keinen Cent Beiträg, weil dies sozusagen der AG-Beitrag zur Krankenversicherung ist.
Der AN-Teil wäre dann die Beiträge zur Privatversicherung. Aber das sparen sich meist die Beilhilfeleute und heulen uns dafür die Ohren voll. Offensichtlich gibt es immer noch PIs, die darauf reinfallen...
Das ist die eine Seite der Medallie, die andere ist, dass die Zusatzversicherung -Privat- nun auch sich an die Beihilfesätze hält (Erstattung z.B. Beihilfe 70%, "auffüllen" durch die Private mit 30%, allerdings Beihilfe Niveau)
Somit bleibt der Beamte also trotzdem auf Kosten sitzen, das ist jetzt zwar nicht das Thema, aber es ist Fakt.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 2.10.15 23:44:
Leider lieber guest scheint es, dass Du keine Ahnung hast, was Beihilfe bedeutet.
Es bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte einen Zuschuss zu seinen Kosten erhält und wenn es hier eine Versorgungslücke gibt, dann muss er sich privat zusatzversichern. Dafür bezahlt er für die Beihilfe auch keinen Cent Beiträg, weil dies sozusagen der AG-Beitrag zur Krankenversicherung ist.
Der AN-Teil wäre dann die Beiträge zur Privatversicherung. Aber das sparen sich meist die Beilhilfeleute und heulen uns dafür die Ohren voll. Offensichtlich gibt es immer noch PIs, die darauf reinfallen...
Das ist die eine Seite der Medallie, die andere ist, dass die Zusatzversicherung -Privat- nun auch sich an die Beihilfesätze hält (Erstattung z.B. Beihilfe 70%, "auffüllen" durch die Private mit 30%, allerdings Beihilfe Niveau)
Somit bleibt der Beamte also trotzdem auf Kosten sitzen, das ist jetzt zwar nicht das Thema, aber es ist Fakt.
stefan 302
Der Beamte ist der einzige Verdiener, der vom ersten Arbeitstag an Rücklagen bilden kann.
Das genau erwarte ich auch von ihm.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Er bezahlt aber auch nur seine Beiträge an die PKV. Auch das ist Fakt.
Der Beamte ist der einzige Verdiener, der vom ersten Arbeitstag an Rücklagen bilden kann.
Das genau erwarte ich auch von ihm.
Da hast du völlig Recht, aber die GKV Patienten müssen ja auch ihren Eigenanteil zahlen und das ist oft ja nicht so wenig. Deshalb ist es für mich kein Problem, dass auch Beamte nicht alles erstattet bekommen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@Stephan 302
Da hast du völlig Recht, aber die GKV Patienten müssen ja auch ihren Eigenanteil zahlen und das ist oft ja nicht so wenig. Deshalb ist es für mich kein Problem, dass auch Beamte nicht alles erstattet bekommen.
Gruß Britt
Ich wollte nur klarstellen, dass es bei der Zahlung der PKV Differenzen gibt, welche sich gerne an die Beihilfe anlehnt.
Ich sehe klar auch, dass Beihilfepatienten Zuzahlung leisten sollen, denn sie sind eben keine reinen PP im Sinne des Versichtertenverhältnisses.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ich bin d´accord mit den Aussagen.
Ich wollte nur klarstellen, dass es bei der Zahlung der PKV Differenzen gibt, welche sich gerne an die Beihilfe anlehnt.
Ich sehe klar auch, dass Beihilfepatienten Zuzahlung leisten sollen, denn sie sind eben keine reinen PP im Sinne des Versichtertenverhältnisses.
stefan 302
Leider lieber guest scheint es, dass Du keine Ahnung hast, was Beihilfe bedeutet.
Es bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte einen Zuschuss zu seinen Kosten erhält und wenn es hier eine Versorgungslücke gibt, dann muss er sich privat zusatzversichern. Dafür bezahlt er für die Beihilfe auch keinen Cent Beiträg, weil dies sozusagen der AG-Beitrag zur Krankenversicherung ist.
Der AN-Teil wäre dann die Beiträge zur Privatversicherung. Aber das sparen sich meist die Beilhilfeleute und heulen uns dafür die Ohren voll. Offensichtlich gibt es immer noch PIs, die darauf reinfallen...
Das ist die eine Seite der Medallie, die andere ist, dass die Zusatzversicherung -Privat- nun auch sich an die Beihilfesätze hält (Erstattung z.B. Beihilfe 70%, "auffüllen" durch die Private mit 30%, allerdings Beihilfe Niveau)
Somit bleibt der Beamte also trotzdem auf Kosten sitzen, das ist jetzt zwar nicht das Thema, aber es ist Fakt.
stefan 302
Sorry, aber das ist Unsinn. Dann hat der Beihilfeberechtigte einen Tarif gewählt, der eine Lücke offen lässt.
Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe Beihilfeberechtigte in der Familie und die zahlen keinen Cent zu.
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 3.10.15 11:29:
Wonderwoman schrieb am 2.10.15 23:44:
Leider lieber guest scheint es, dass Du keine Ahnung hast, was Beihilfe bedeutet.
Es bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte einen Zuschuss zu seinen Kosten erhält und wenn es hier eine Versorgungslücke gibt, dann muss er sich privat zusatzversichern. Dafür bezahlt er für die Beihilfe auch keinen Cent Beiträg, weil dies sozusagen der AG-Beitrag zur Krankenversicherung ist.
Der AN-Teil wäre dann die Beiträge zur Privatversicherung. Aber das sparen sich meist die Beilhilfeleute und heulen uns dafür die Ohren voll. Offensichtlich gibt es immer noch PIs, die darauf reinfallen...
Das ist die eine Seite der Medallie, die andere ist, dass die Zusatzversicherung -Privat- nun auch sich an die Beihilfesätze hält (Erstattung z.B. Beihilfe 70%, "auffüllen" durch die Private mit 30%, allerdings Beihilfe Niveau)
Somit bleibt der Beamte also trotzdem auf Kosten sitzen, das ist jetzt zwar nicht das Thema, aber es ist Fakt.
stefan 302
Sorry, aber das ist Unsinn. Dann hat der Beihilfeberechtigte einen Tarif gewählt, der eine Lücke offen lässt.
Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe Beihilfeberechtigte in der Familie und die zahlen keinen Cent zu.
Ich habe eher den Eindruck, dass mal wieder eine Art Neiddebatte geführt wird.
Wenn der Beihilfeberechtigte als Privatpatient wahrgenommen werden soll, weshalb sollte er/sie dann wie ein gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten? Nur, weil es sich einige leisten könnten?
Wenn wir von diesem Standpunkt argumentieren, wäre in diesem Land einiges andere möglich.
Die Argumentationen einiger ForistInnen sind logisch jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Etwaige Spekulationen diesbezüglich spare ich mir lieber.
Es sei daran erinnert, dass jeder seine eigenen Preise berechnet und dass unsere Berufsgruppe primär nach Zeiteinheit bezahlt wird.
Daher ist es betriebswirtschaftlich absolut sinnvoll, den Beihilfeberechtigten eine Zeiteinheit/Leistung zu berechnen, die sie auch voll erstattet bekommen. Denn Wiedersehen macht, wie bekanntlich, Freude.
Das größere Problem habe ich eher mit Privatpatienten ohne Beihilfe, die mir erklären wollen, dass sie nur Beihilfepreise bezahlen. Da sag ich dann: Schönen Tag noch!
Denn in letzter Zeit wechseln PKV Patienten vermehrt ihren alten Tarif, um ein paar Euro zu sparen. Und der neue Tarif erstattet nur auf Beihilfeniveau.
Und nun ist genug.
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guest schrieb:
Beihilfeerstattung als Zuschuss bei Behandlungskosten mit AG Beitrag bei gesetzlich Versicherten vergleichen? Mehr kann man dazu nicht sagen.. :unamused:Aber mir gleich vorwerfen, ich hätte keine Ahnung.
Ich habe eher den Eindruck, dass mal wieder eine Art Neiddebatte geführt wird.
Wenn der Beihilfeberechtigte als Privatpatient wahrgenommen werden soll, weshalb sollte er/sie dann wie ein gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten? Nur, weil es sich einige leisten könnten?
Wenn wir von diesem Standpunkt argumentieren, wäre in diesem Land einiges andere möglich.
Die Argumentationen einiger ForistInnen sind logisch jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Etwaige Spekulationen diesbezüglich spare ich mir lieber.
Es sei daran erinnert, dass jeder seine eigenen Preise berechnet und dass unsere Berufsgruppe primär nach Zeiteinheit bezahlt wird.
Daher ist es betriebswirtschaftlich absolut sinnvoll, den Beihilfeberechtigten eine Zeiteinheit/Leistung zu berechnen, die sie auch voll erstattet bekommen. Denn Wiedersehen macht, wie bekanntlich, Freude.
Das größere Problem habe ich eher mit Privatpatienten ohne Beihilfe, die mir erklären wollen, dass sie nur Beihilfepreise bezahlen. Da sag ich dann: Schönen Tag noch!
Denn in letzter Zeit wechseln PKV Patienten vermehrt ihren alten Tarif, um ein paar Euro zu sparen. Und der neue Tarif erstattet nur auf Beihilfeniveau.
Und nun ist genug.
also ich gebe erst mal zu, nicht alle Beiträge von Anfang an mir jetzt durchgelesen zu haben. Aber es schein ja im Großen und Ganzen darum zu gehen, was wer bei welchem Physio bezahlen muss und warum man tlw. beihilfefähige Patienten anders behandeln sollte als den "Voll-Privaten".
Nun, in meinen Augen hängt das davon ab, wie man seine Praxis aufstellt und wieviel einem seine Arbeit wert ist.
Fangen wir doch mal mit den Erstattungen für GKV-Patienten an am Beispiel der MT. Hier liegt die Erstattung bei rund 18Euro (zumindest in Bayern) bei einer Mindestzeit von 15min. D.h. einem Umsatz von 72Euro/h. Ich persönlich weiß für mich, dass mir meine Arbeit mehr wert ist. Nun lässt sich daran bei den GKV-Patienten nichts ändern.
Aber warum sollte ich bei Privatversicherten - egal ob beihilfefähigen oder Vollprivaten - nicht den Preis veranschlagen, den mir meine Arbeit wert ist? Und wieviel einem seine Arbeit wert ist, dass wie gesagt muss jeder selbst wissen. Und wer gute Arbeit leistet, dem werden seine Patienten auch den Preis zahlen. Bei uns z.B. 31Euro für 20min MT. Und unsere Patienten zahlen das für unsere Leistung gerne. Egal ob P-Patient oder B-Patient. Bei den heutigen Privat-Versicherungen eigentlich fast schon unnötig diese Unterscheidung noch zu machen, da die meisten heute nur noch "beihilfefähige Höchstbeträge" erstatten wie es in den meisten Verträgen heißt.
Kurzum: warum sollte ein Beihilfe-Patient für 20min MT weniger zahlen als ein Privatpatient? Er bekommt schließlich die gleiche Leistung.
Aber letztendlich sollte jeder die Freiheit haben selbst zu entscheiden was er wem berechnet ohne dass jemand anders ihm daraus irgendeinen Vorwurf macht. Denn am Ende setzt sich meines Erachtens die Qualität der Arbeit sowieso durch und die Patienten gehen dahin, wo sie sich gut aufgehoben fühlen, Preis hin oder her.
Viel Spaß noch beim weiteren Diskutieren.
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Sushi75 schrieb:
Hallo zusammen,
also ich gebe erst mal zu, nicht alle Beiträge von Anfang an mir jetzt durchgelesen zu haben. Aber es schein ja im Großen und Ganzen darum zu gehen, was wer bei welchem Physio bezahlen muss und warum man tlw. beihilfefähige Patienten anders behandeln sollte als den "Voll-Privaten".
Nun, in meinen Augen hängt das davon ab, wie man seine Praxis aufstellt und wieviel einem seine Arbeit wert ist.
Fangen wir doch mal mit den Erstattungen für GKV-Patienten an am Beispiel der MT. Hier liegt die Erstattung bei rund 18Euro (zumindest in Bayern) bei einer Mindestzeit von 15min. D.h. einem Umsatz von 72Euro/h. Ich persönlich weiß für mich, dass mir meine Arbeit mehr wert ist. Nun lässt sich daran bei den GKV-Patienten nichts ändern.
Aber warum sollte ich bei Privatversicherten - egal ob beihilfefähigen oder Vollprivaten - nicht den Preis veranschlagen, den mir meine Arbeit wert ist? Und wieviel einem seine Arbeit wert ist, dass wie gesagt muss jeder selbst wissen. Und wer gute Arbeit leistet, dem werden seine Patienten auch den Preis zahlen. Bei uns z.B. 31Euro für 20min MT. Und unsere Patienten zahlen das für unsere Leistung gerne. Egal ob P-Patient oder B-Patient. Bei den heutigen Privat-Versicherungen eigentlich fast schon unnötig diese Unterscheidung noch zu machen, da die meisten heute nur noch "beihilfefähige Höchstbeträge" erstatten wie es in den meisten Verträgen heißt.
Kurzum: warum sollte ein Beihilfe-Patient für 20min MT weniger zahlen als ein Privatpatient? Er bekommt schließlich die gleiche Leistung.
Aber letztendlich sollte jeder die Freiheit haben selbst zu entscheiden was er wem berechnet ohne dass jemand anders ihm daraus irgendeinen Vorwurf macht. Denn am Ende setzt sich meines Erachtens die Qualität der Arbeit sowieso durch und die Patienten gehen dahin, wo sie sich gut aufgehoben fühlen, Preis hin oder her.
Viel Spaß noch beim weiteren Diskutieren.
Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe Beihilfeberechtigte in der Familie und die zahlen keinen Cent zu."
. Zitat wonderwoman.
meine antwort dazu:
wenn das hier keine heisse luft nummer ist, können doch sicherlich weitere infos zu "diesen" tarifen, die keine lücke
offen lassen, gegeben werden.
die beihilfe verlangt grundsätzlich bei antragstellung den erstattungsbeitrag , der von dritter seite bei der jeweiligen behandlung gezahlt wird, anzugeben.
erst dann wird der beihilfetrag ausgerechnet. auch später noch erfolgende zahlung dritter seite sind im nachhinein anzugeben.
übernimmt die beihilfe insgesamt die leistung nicht, steht es dem beihilfeberechtigten natürlich frei, dafür eine privatversicherung abzuschliessen.
doch diese fälle sind wohl nicht durch obige behauptung gemeint.
jetzt bin ich mal gespannt, ob es eine klare antwort gibt.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
"Sorry, aber das ist Unsinn. Dann hat der Beihilfeberechtigte einen Tarif gewählt, der eine Lücke offen lässt.
Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe Beihilfeberechtigte in der Familie und die zahlen keinen Cent zu."
. Zitat wonderwoman.
meine antwort dazu:
wenn das hier keine heisse luft nummer ist, können doch sicherlich weitere infos zu "diesen" tarifen, die keine lücke
offen lassen, gegeben werden.
die beihilfe verlangt grundsätzlich bei antragstellung den erstattungsbeitrag , der von dritter seite bei der jeweiligen behandlung gezahlt wird, anzugeben.
erst dann wird der beihilfetrag ausgerechnet. auch später noch erfolgende zahlung dritter seite sind im nachhinein anzugeben.
übernimmt die beihilfe insgesamt die leistung nicht, steht es dem beihilfeberechtigten natürlich frei, dafür eine privatversicherung abzuschliessen.
doch diese fälle sind wohl nicht durch obige behauptung gemeint.
jetzt bin ich mal gespannt, ob es eine klare antwort gibt.
gruss
uli
die beihilfe verlangt grundsätzlich bei antragstellung den erstattungsbeitrag , der von dritter seite bei der jeweiligen behandlung gezahlt wird, anzugeben.
erst dann wird der beihilfetrag ausgerechnet. auch später noch erfolgende zahlung dritter seite sind im nachhinein anzugeben.
gruss
uli
Wo hast du denn diesen Blödsinn her?
Ich habe schon so einige Anträge für Familienangehörige gestellt. Da war das niemals gefordert.
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Ramona Völlkopf schrieb:
rheuma schrieb am 4.10.15 16:19:
die beihilfe verlangt grundsätzlich bei antragstellung den erstattungsbeitrag , der von dritter seite bei der jeweiligen behandlung gezahlt wird, anzugeben.
erst dann wird der beihilfetrag ausgerechnet. auch später noch erfolgende zahlung dritter seite sind im nachhinein anzugeben.
gruss
uli
Wo hast du denn diesen Blödsinn her?
Ich habe schon so einige Anträge für Familienangehörige gestellt. Da war das niemals gefordert.
Geforderte Angabe zu jedem der beantragten Rechnungsbeträge:
Kostenerstattung von anderer Seite, falls kein Prozenttarif.
Dann sind entweder % oder der Betrag in EUR/Ct anzugeben.
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mocca schrieb:
Formular "Antrag auf Beihilfe" Spalte 4:
Geforderte Angabe zu jedem der beantragten Rechnungsbeträge:
Kostenerstattung von anderer Seite, falls kein Prozenttarif.
Dann sind entweder % oder der Betrag in EUR/Ct anzugeben.
Bayern.
Nr. 6 besteht krankenversicherungsschutz? Nachweis bei erstantrag beilegen.
später : hat sich seit erstantrag änderung ergeben. Nachweis beilegen.
NRW
Nr. 3 Krankenversicherungsschutz? Nachweis bei erstantrag beilegen
später: hat sich seit erstantrag änderung ergeben? nachweis beilegen.
Ba-Wü
Nr. 2 Krankenversicherungsschutz? Nachweis beilegen bei erstantrag.
später, hat sich etwas geändert seit erstantrag. nachweis beilegen.
bei Zusammenstellung der geltend gemachten aufwendungen gibt es eine extra-spalte
kostenerstattung von anderer seite
die anträge müssen wahrheitsgemäss ausgefüllt werden.
aus dem krankenversicherungsschutz ergibt sich die höhe der erstattung durch die private krankenversicherung.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
siehe beihilfeanträge z.b. für:
Bayern.
Nr. 6 besteht krankenversicherungsschutz? Nachweis bei erstantrag beilegen.
später : hat sich seit erstantrag änderung ergeben. Nachweis beilegen.
NRW
Nr. 3 Krankenversicherungsschutz? Nachweis bei erstantrag beilegen
später: hat sich seit erstantrag änderung ergeben? nachweis beilegen.
Ba-Wü
Nr. 2 Krankenversicherungsschutz? Nachweis beilegen bei erstantrag.
später, hat sich etwas geändert seit erstantrag. nachweis beilegen.
bei Zusammenstellung der geltend gemachten aufwendungen gibt es eine extra-spalte
kostenerstattung von anderer seite
die anträge müssen wahrheitsgemäss ausgefüllt werden.
aus dem krankenversicherungsschutz ergibt sich die höhe der erstattung durch die private krankenversicherung.
gruss
uli
Bei "keinem Prozenttarif"!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Aha!
Bei "keinem Prozenttarif"!
natürlich kann man im nachweis beim erstantrag die privatversicherung und deren tarif angeben. sind i.d.r. spezielle tarife für beihilfeberechtigte.
die sachbearbeiter in den beihilfestellen wissen schon damit umzugehen.
hier wurde behauptet, es gebe versicherungen und spezielle tarife, die bei beihilfeerstattung entstehende lücken auffangen würden.
diese möchte ich endlich mal wissen. oder war das mal wieder heisse luft?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
was soll das "bei keinem prozenttarif"?
natürlich kann man im nachweis beim erstantrag die privatversicherung und deren tarif angeben. sind i.d.r. spezielle tarife für beihilfeberechtigte.
die sachbearbeiter in den beihilfestellen wissen schon damit umzugehen.
hier wurde behauptet, es gebe versicherungen und spezielle tarife, die bei beihilfeerstattung entstehende lücken auffangen würden.
diese möchte ich endlich mal wissen. oder war das mal wieder heisse luft?
gruss
uli
Beispiel: Beihilfehöchstsatz für eine Leistung € 50,--
Beihilfeberechtigung 70% = Erstattung € 35,--
Private Vers. 30% = " € 15,--
Nun lautet die Rechnung aber über € 70,-- , heißt Zuzahlung € 20,--
Habe in meinem Bekanntenkreis mehrere Beihilfeberechtigte und weiß, dass beispielsweise für diese 30 %ige private Restversicherung mehr als € 700 monatlich (zwei Personen) aufgebracht werden müssen, aber nicht jeder war Ministerialrat.
Und dass es bei privaten Krankenversicherungen keine einkommensgerechten Beitragszahlungen gibt, weiß auch jeder und deshalb hat der Gesetzgeber diese gezwungen Basistarife anzubieten, die teilweise unter GKV-Niveau liegen, aber dem Einzelnen ermöglichen seiner Krankenversicherungspflicht nachzukommen, aber nicht, weil er ein paar Cent sparen möchte, sondern damit ihn die Kosten nicht auffressen!
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verena735 schrieb:
Seit 01.01.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für jeden Bundesbürger! Beihilfeberechtigte sind seit diesem Zeitpunkt verpflichtet eine private Restversicherung abzuschließen; was aber nicht heißt, dass dann 100% der Rechnung auch bezahlt sind, denn die 100% beziehen sich eben nur auf den beihilfefähigen Höchstsatz.
Beispiel: Beihilfehöchstsatz für eine Leistung € 50,--
Beihilfeberechtigung 70% = Erstattung € 35,--
Private Vers. 30% = " € 15,--
Nun lautet die Rechnung aber über € 70,-- , heißt Zuzahlung € 20,--
Habe in meinem Bekanntenkreis mehrere Beihilfeberechtigte und weiß, dass beispielsweise für diese 30 %ige private Restversicherung mehr als € 700 monatlich (zwei Personen) aufgebracht werden müssen, aber nicht jeder war Ministerialrat.
Und dass es bei privaten Krankenversicherungen keine einkommensgerechten Beitragszahlungen gibt, weiß auch jeder und deshalb hat der Gesetzgeber diese gezwungen Basistarife anzubieten, die teilweise unter GKV-Niveau liegen, aber dem Einzelnen ermöglichen seiner Krankenversicherungspflicht nachzukommen, aber nicht, weil er ein paar Cent sparen möchte, sondern damit ihn die Kosten nicht auffressen!
gruss
uli
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rheuma schrieb:
und für diese zuzahlung gibt es keine private versicherung.
gruss
uli
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verena735 schrieb:
genau!!!
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Papa Alpaka schrieb:
Danke für die Aufklärung, Verena, ich hatte mit der Materie bisher null Berührung :)
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Susulo schrieb:
Es geht auch noch ganz anders: Eine Freundin von mir ist Grundschullehrerin, verbeamtet und damit beihilfeberechtigt. Nun hat sie immer wieder gesundheitliche Probleme und hat sich aus diesem Grund freiwillig gesetzlich versichert. Das heißt, sie zahlt in die GKV den kompletten Beitrag, also auch den "AG", wie wir eben. Jetzt kommt der Clou: wenn sie eine Behandlung, welcher Art auch immer, in Anspruch nimmt, rechnet der Arzt/Therapeut ganz normal mit gkv ab. Sie selbst schickt z.B.das Rezept oder die Bestätigung vom Arzt an die Beihilfekasse und bekommt die Differenz zwischen Kassen- und Beihilfesatz ausbezahlt. Wenn sie also krank ist, verdient sie daran, wenn sie gesund bleibt, hat sie dafür relativ hohe Kassenbeiträge. Ziemlich schräg, aber für sie natürlich gut.
was soll das "bei keinem prozenttarif"?
natürlich kann man im nachweis beim erstantrag die privatversicherung und deren tarif angeben. sind i.d.r. spezielle tarife für beihilfeberechtigte.
die sachbearbeiter in den beihilfestellen wissen schon damit umzugehen.
hier wurde behauptet, es gebe versicherungen und spezielle tarife, die bei beihilfeerstattung entstehende lücken auffangen würden.
diese möchte ich endlich mal wissen. oder war das mal wieder heisse luft?
gruss
uli
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therapeutin schrieb:
der lautet mit Namen: beihilfeergänzungstarif... :wink:
rheuma schrieb am 4.10.15 20:01:
was soll das "bei keinem prozenttarif"?
natürlich kann man im nachweis beim erstantrag die privatversicherung und deren tarif angeben. sind i.d.r. spezielle tarife für beihilfeberechtigte.
die sachbearbeiter in den beihilfestellen wissen schon damit umzugehen.
hier wurde behauptet, es gebe versicherungen und spezielle tarife, die bei beihilfeerstattung entstehende lücken auffangen würden.
diese möchte ich endlich mal wissen. oder war das mal wieder heisse luft?
gruss
uli
gruss
uli
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rheuma schrieb:
stimmt, es handelt sich um den beihilfeergänzungstarif, der die restl. 30% oder 50% bes beihilfesatzes übernimmt.
gruss
uli
gemeinhin kann bei leistungen der GKV nichts von der beihilfe kassiert werden.
das ginge allenfalls dann, wenn privat behandlung vorliegt, die gkv einen teil der kosten übernimmt (da man dort als selbstzahler geführt wird - für einen normalen GKV Versicherten absolut nicht empfehlenswert!) und dann bei der beihilfe die rechnung einreicht unter angabe der erstattung durch die GKV. haken ist dabei u.a. auch, dass der behandler keine kassenzulassung haben darf. denn bei kassenzulassung wird die behandlung ja komplett übernommen. - ausnahme die zahnärzte, denn sie dürfen / können zusatzrechnungen stellen.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
ich bezweifele mal, ob das so rechtens ist. aber gut, dass es hier steht, vielleicht wird ein beihilfesachbearbeiter hellhörig.
gemeinhin kann bei leistungen der GKV nichts von der beihilfe kassiert werden.
das ginge allenfalls dann, wenn privat behandlung vorliegt, die gkv einen teil der kosten übernimmt (da man dort als selbstzahler geführt wird - für einen normalen GKV Versicherten absolut nicht empfehlenswert!) und dann bei der beihilfe die rechnung einreicht unter angabe der erstattung durch die GKV. haken ist dabei u.a. auch, dass der behandler keine kassenzulassung haben darf. denn bei kassenzulassung wird die behandlung ja komplett übernommen. - ausnahme die zahnärzte, denn sie dürfen / können zusatzrechnungen stellen.
gruss
uli
Bundesinnenministerium(praktisch der Chef :smile:) in seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2009 : Es sei zu berücksichtigen, dass sich Beihilfeberechtigte wie Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zuzahlungen an den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen von Heilmittelerbringern beteiligen müssen.
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therapeutin schrieb:
Zwecks Beihilfe noch einmal zur Erinnerung:
Bundesinnenministerium(praktisch der Chef :smile:) in seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2009 : Es sei zu berücksichtigen, dass sich Beihilfeberechtigte wie Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zuzahlungen an den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen von Heilmittelerbringern beteiligen müssen.
Zwecks Beihilfe noch einmal zur Erinnerung:
Bundesinnenministerium(praktisch der Chef :smile:) in seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2009 : Es sei zu berücksichtigen, dass sich Beihilfeberechtigte wie Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zuzahlungen an den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen von Heilmittelerbringern beteiligen müssen.
Siehe hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5152
Gruß Evi :)
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Evemarie Kaiser schrieb:
therapeutin schrieb am 5.10.15 12:48:
Zwecks Beihilfe noch einmal zur Erinnerung:
Bundesinnenministerium(praktisch der Chef :smile:) in seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2009 : Es sei zu berücksichtigen, dass sich Beihilfeberechtigte wie Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zuzahlungen an den Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen von Heilmittelerbringern beteiligen müssen.
Siehe hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5152
Gruß Evi :)
GKV patienten sollen künftig zur kasse gebeten werden. kostendämpfungsgesetz im gesundheitswesen. für verordnete notwendige medikamente eine zuzahlung von 5 - 10 € und bei den heilmitteln 10 % der kosten plus rezeptgebühr von jeweils 10 €.
und die beamten, sie blieben (mal wieder) ungeschoren? das war so nicht durchsetzbar und gegenüber den gkv versicherten nicht mehr vertretbar.
also müssen auch die beamten bei medikamenten eine zuzahlung leisten. diese wird über die beihilfestellen berechnet.
und bei heilmitteln? da wird gesagt, dass die beihilfesätze schon lange nicht mehr kostendeckend für die beihilfeempfänger sind.
(bgrd.: privat abgeschlossene honorarvereinbarung, der heilmittelerbringer verlangt/fordert deutlich mehr als die beihilfehöchstsätze vorsehen).
folglich wird bei heilmitteln keine zuzahlung bei der festsetzung der beihilfe berechnet. der betrag, der vom beihilfeempfänger aufgebracht werden müsse, solle daher als zuzahlung angesehen werden.
die gkv versicherten waren es zufrieden. niemand fiel auf, dass durch die " hintertür " die heilmittelsätze für beamte quasi um mehr als 10 % angehoben wurden. ihnen blieb die zuzahlung erspart.
eine 10 % anhebung der beihilfesätze, um klarheit zu schaffen, wäre damals nicht durchsetzbar gewesen. die gkv patienten werden einerseits kräftig zur kasse gebeten und den beamten andererseits werden höhere heilmittelhonorare zugebilligt? ein ding der unmöglichkeit!
manche praxen haben dies kalkuliert bei ihren honorarvereinbarungen. sollten beihilfepatienten rückfragen (nicht alle beihilfepatienten sind nicht helle), müssen sich die PI mit dem berechtigten argument auseinandersetzen, dass die zuzahlungen der gkv patienten nicht den heilmittelerbringern zugute kommen sondern den jeweiligen kassen zur entlastung dienen. es liegt dann am PI wie er das "verkauft"....(denn ihm fliessen die erhöhten honorare zu).
der innenminister mag der chef sein; doch die durchführung der beihilfeverordnung regelt vor allem der jeweilige finanzminister (nach kassenlage/rücklagen).
gruss
uli
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rheuma schrieb:
wie war das denn damals?
GKV patienten sollen künftig zur kasse gebeten werden. kostendämpfungsgesetz im gesundheitswesen. für verordnete notwendige medikamente eine zuzahlung von 5 - 10 € und bei den heilmitteln 10 % der kosten plus rezeptgebühr von jeweils 10 €.
und die beamten, sie blieben (mal wieder) ungeschoren? das war so nicht durchsetzbar und gegenüber den gkv versicherten nicht mehr vertretbar.
also müssen auch die beamten bei medikamenten eine zuzahlung leisten. diese wird über die beihilfestellen berechnet.
und bei heilmitteln? da wird gesagt, dass die beihilfesätze schon lange nicht mehr kostendeckend für die beihilfeempfänger sind.
(bgrd.: privat abgeschlossene honorarvereinbarung, der heilmittelerbringer verlangt/fordert deutlich mehr als die beihilfehöchstsätze vorsehen).
folglich wird bei heilmitteln keine zuzahlung bei der festsetzung der beihilfe berechnet. der betrag, der vom beihilfeempfänger aufgebracht werden müsse, solle daher als zuzahlung angesehen werden.
die gkv versicherten waren es zufrieden. niemand fiel auf, dass durch die " hintertür " die heilmittelsätze für beamte quasi um mehr als 10 % angehoben wurden. ihnen blieb die zuzahlung erspart.
eine 10 % anhebung der beihilfesätze, um klarheit zu schaffen, wäre damals nicht durchsetzbar gewesen. die gkv patienten werden einerseits kräftig zur kasse gebeten und den beamten andererseits werden höhere heilmittelhonorare zugebilligt? ein ding der unmöglichkeit!
manche praxen haben dies kalkuliert bei ihren honorarvereinbarungen. sollten beihilfepatienten rückfragen (nicht alle beihilfepatienten sind nicht helle), müssen sich die PI mit dem berechtigten argument auseinandersetzen, dass die zuzahlungen der gkv patienten nicht den heilmittelerbringern zugute kommen sondern den jeweiligen kassen zur entlastung dienen. es liegt dann am PI wie er das "verkauft"....(denn ihm fliessen die erhöhten honorare zu).
der innenminister mag der chef sein; doch die durchführung der beihilfeverordnung regelt vor allem der jeweilige finanzminister (nach kassenlage/rücklagen).
gruss
uli
Gruß Ann
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Ann1 schrieb:
Woher nimmst Du diese Erkenntnis? Ich habe darüber so nichts finden können und habe die Information, das es 15-25 min. sind
Gruß Ann
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guest schrieb:
Wen hast gemeint?
Woher nimmst Du diese Erkenntnis? Ich habe darüber so nichts finden können und habe die Information, das es 15-25 min. sind
Gruß Ann
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Ann1 schrieb:
@Ramona Völlkopf
Woher nimmst Du diese Erkenntnis? Ich habe darüber so nichts finden können und habe die Information, das es 15-25 min. sind
Gruß Ann
Was meinst du?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Was sollen 15 bis 25 Min sein?
Was meinst du?
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Problem beschreiben
Udo schrieb:
2002 wurden im Zuge der Euroumstellung die Preise nach oben gerundet. Centbeträge.
Aber wenn interessieren die Beihilfesätze
Wenn ihm das nicht passt , dann.... die Beihilfepat. wissen alle das sie bei den Rechnungen draufzahlen ! Tun sie ja beim DOC auch und keiner meckert und zahlt - nur bei uns wollen sie den Preis drücken!!
Wenn unsere Kollegen so dumm sind und immer noch Beihilfesätze nehmen - kann nur sagen selber schuld !!!
Schönen Sonntag noch!!
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Papa Alpaka schrieb:
Das Problem ist die allgemeine Übung, nicht nur die von den Privatversicherern dokumentierte (denn die eingereichten Rechnungen werden aufbewahrt und in Statistiksysteme gefüttert) sondern auch die von den Beihilfeberechtigten empfundene, die beim Praxiswechsel evt. zu Problemen führt: "Warum kosten Sie mehr? Die anderen alle aber..." - und schon wird der Hals am Morgen etwas dicker und die Kaffeemaschine weiter verschlissen... ;)
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Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Mein Gott , wenn jemand meint er muss Beihilfesätze nehmen dann soll er/sie das machen aber dann nicht hier im Forum jammern. Meine Arbeit ist mir mehr wert als die Beihilfesätze und wer von mir mir behandelt werden will der bekommt unseren Behandlungsvertrag mit unseren Preisen !
Wenn ihm das nicht passt , dann.... die Beihilfepat. wissen alle das sie bei den Rechnungen draufzahlen ! Tun sie ja beim DOC auch und keiner meckert und zahlt - nur bei uns wollen sie den Preis drücken!!
Wenn unsere Kollegen so dumm sind und immer noch Beihilfesätze nehmen - kann nur sagen selber schuld !!!
Schönen Sonntag noch!!
Darum geht es hier ja nicht.
Muss jeder selbst entscheiden, wie er damit umgeht.
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Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Na egal.
Darum geht es hier ja nicht.
Muss jeder selbst entscheiden, wie er damit umgeht.
Ich bin mir ganz sicher, dass 1993, als ich das erste Mal in einer Praxis gearbeitet habe, die Beihilfesätze Bund etwas unter den Beihilfesätzen Land lagen (KG 35 DM Bund, KG 38 DM Land). Die Beihilfesätze Bund wurden einige Jahre später an die Beihilfesätze Land angepasst.
Die nächste "Anpassung" fand 2002 zur Euroumstellung statt: Aufrundung um Centbeträge!
Seitdem ist nichts mehr passiert!
Ich habe mir vor einigen Monaten rein aus Interesse mal die Arbeit gemacht und die Inflationsrate von 1993 bis 2015 (lag jährlich differierend zwischen 4,5% und 0,24%) in Bezug auf die Beihilfesätze ausgerechnet.
1993 haben alle Praxen hier (eine dt. Großstadt) noch im 30-Minuten-Takt behandelt, Massage 20 Minuten-Takt.
Hier die Ausrechnung mit reinem Inflationsausgleich bei einer Beibehaltung des 30-Minuten-Takts:
KG 1993 19,50 € - KG 2015 27,06 €
MT 1993 22,50 € - MT 2015 31,22 €
Massage 1993 13,80 € - Massage 2015 19,15 €
Auf 60 Minuten hochgerechnet:
KG 1993 39,00 € - KG 2015 54,12 €
MT 1993 45,00 € - MT 2015 62,44 €
Massage 1993 41,40 € - Massage 2015 57,44 €
Berücksichtig man den heute (hoffentlich) üblichen 20-Minuten-Takt, Massage 15 Minuten-Takt und würde bei dem Beihilfesatz von 1993 nur einen Inflationsausgleich vornehmen, käme man zu folgenden Beihilfepreisen:
KG 20 Minuten 18,03 €
MT 20 Minuten 20,81 €
Massage 15 Minuten 14,36 €
Insofern ist eine Reduzierung der Behandlungszeit ein absolutes Muss!!!
Ich selbst führe seit 25 Jahren ein Haushaltsbuch und kann nur berichten, dass die Inflationsrate meine Mehrausgaben nicht wiederspiegelt. Meine Mehrausgaben für Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Lebensmittel liegen deutlich über der Inflationsrate.
Würde man die Benzinpreissteigerung von 1993 bis 2015 zugrunde legen müssten heute folgende Beihilfepreise gelten:
KG 20 Minuten 23,70 €
MT 20 Minuten 27,35 €
Massage 15 Minuten 18,87 €
Ich persönlich – privat versichert mit 680 € Monatsbeitrag und 800 € Selbstbeteiligung pro Jahr – zahle bei fast jedem Arztbesuch den 2,3 fachen Satz. Und zwar nicht, weil bei mir immer alles so schwierig und kompliziert ist, nein, weil die Ärzte mit dem von mir eingenommen Honorar die auch bei Ärzten unsäglich niedrigen GKV-Honorare ausgleichen. Und meine private KV zahlt den 2,3fachen Satz immer anstandslos!
Zur Vervollständigung hier der 2,3fache Satz der GKV-Vergütungen mit dem entsprechenden Stundensatz bei einem 20-Minuten-Takt (Massage 15 Minuten):
KG 36,39 € - 60 Minuten 109,16 €
MT 40,32 - 60 Minuten 120,96 €
Massage 24,86 € - 60 Minuten 99,45 €
Gruß von MOnique
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Zur Ausgangsfrage, die ich vor einigen Jahren hier im Forum auch schon mal gestellt hatte - schon damals konnte sich keiner der alten Kollegen/innen wirklich dran erinnern wann die Beihilfepreise das letzte Mal erhöht wurden.
Ich bin mir ganz sicher, dass 1993, als ich das erste Mal in einer Praxis gearbeitet habe, die Beihilfesätze Bund etwas unter den Beihilfesätzen Land lagen (KG 35 DM Bund, KG 38 DM Land). Die Beihilfesätze Bund wurden einige Jahre später an die Beihilfesätze Land angepasst.
Die nächste "Anpassung" fand 2002 zur Euroumstellung statt: Aufrundung um Centbeträge!
Seitdem ist nichts mehr passiert!
Ich habe mir vor einigen Monaten rein aus Interesse mal die Arbeit gemacht und die Inflationsrate von 1993 bis 2015 (lag jährlich differierend zwischen 4,5% und 0,24%) in Bezug auf die Beihilfesätze ausgerechnet.
1993 haben alle Praxen hier (eine dt. Großstadt) noch im 30-Minuten-Takt behandelt, Massage 20 Minuten-Takt.
Hier die Ausrechnung mit reinem Inflationsausgleich bei einer Beibehaltung des 30-Minuten-Takts:
KG 1993 19,50 € - KG 2015 27,06 €
MT 1993 22,50 € - MT 2015 31,22 €
Massage 1993 13,80 € - Massage 2015 19,15 €
Auf 60 Minuten hochgerechnet:
KG 1993 39,00 € - KG 2015 54,12 €
MT 1993 45,00 € - MT 2015 62,44 €
Massage 1993 41,40 € - Massage 2015 57,44 €
Berücksichtig man den heute (hoffentlich) üblichen 20-Minuten-Takt, Massage 15 Minuten-Takt und würde bei dem Beihilfesatz von 1993 nur einen Inflationsausgleich vornehmen, käme man zu folgenden Beihilfepreisen:
KG 20 Minuten 18,03 €
MT 20 Minuten 20,81 €
Massage 15 Minuten 14,36 €
Insofern ist eine Reduzierung der Behandlungszeit ein absolutes Muss!!!
Ich selbst führe seit 25 Jahren ein Haushaltsbuch und kann nur berichten, dass die Inflationsrate meine Mehrausgaben nicht wiederspiegelt. Meine Mehrausgaben für Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Lebensmittel liegen deutlich über der Inflationsrate.
Würde man die Benzinpreissteigerung von 1993 bis 2015 zugrunde legen müssten heute folgende Beihilfepreise gelten:
KG 20 Minuten 23,70 €
MT 20 Minuten 27,35 €
Massage 15 Minuten 18,87 €
Ich persönlich – privat versichert mit 680 € Monatsbeitrag und 800 € Selbstbeteiligung pro Jahr – zahle bei fast jedem Arztbesuch den 2,3 fachen Satz. Und zwar nicht, weil bei mir immer alles so schwierig und kompliziert ist, nein, weil die Ärzte mit dem von mir eingenommen Honorar die auch bei Ärzten unsäglich niedrigen GKV-Honorare ausgleichen. Und meine private KV zahlt den 2,3fachen Satz immer anstandslos!
Zur Vervollständigung hier der 2,3fache Satz der GKV-Vergütungen mit dem entsprechenden Stundensatz bei einem 20-Minuten-Takt (Massage 15 Minuten):
KG 36,39 € - 60 Minuten 109,16 €
MT 40,32 - 60 Minuten 120,96 €
Massage 24,86 € - 60 Minuten 99,45 €
Gruß von MOnique
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therapeutin schrieb:
das Problem ist schon das man von einen "Beihilfetarif" spricht...es interessiert mich als Unternehmer(was jeder PI sein sollte) nicht wie mein Kunde versichert ist :smile:
M0nique schrieb am 7.10.15 20:03:
Zur Ausgangsfrage, die ich vor einigen Jahren hier im Forum auch schon mal gestellt hatte - schon damals konnte sich keiner der alten Kollegen/innen wirklich dran erinnern wann die Beihilfepreise das letzte Mal erhöht wurden.
Ich bin mir ganz sicher, dass 1993, als ich das erste Mal in einer Praxis gearbeitet habe, die Beihilfesätze Bund etwas unter den Beihilfesätzen Land lagen (KG 35 DM Bund, KG 38 DM Land). Die Beihilfesätze Bund wurden einige Jahre später an die Beihilfesätze Land angepasst.
Die nächste "Anpassung" fand 2002 zur Euroumstellung statt: Aufrundung um Centbeträge!
Seitdem ist nichts mehr passiert!
Ich habe mir vor einigen Monaten rein aus Interesse mal die Arbeit gemacht und die Inflationsrate von 1993 bis 2015 (lag jährlich differierend zwischen 4,5% und 0,24%) in Bezug auf die Beihilfesätze ausgerechnet.
1993 haben alle Praxen hier (eine dt. Großstadt) noch im 30-Minuten-Takt behandelt, Massage 20 Minuten-Takt.
Hier die Ausrechnung mit reinem Inflationsausgleich bei einer Beibehaltung des 30-Minuten-Takts:
KG 1993 19,50 € - KG 2015 27,06 €
MT 1993 22,50 € - MT 2015 31,22 €
Massage 1993 13,80 € - Massage 2015 19,15 €
Auf 60 Minuten hochgerechnet:
KG 1993 39,00 € - KG 2015 54,12 €
MT 1993 45,00 € - MT 2015 62,44 €
Massage 1993 41,40 € - Massage 2015 57,44 €
Berücksichtig man den heute (hoffentlich) üblichen 20-Minuten-Takt, Massage 15 Minuten-Takt und würde bei dem Beihilfesatz von 1993 nur einen Inflationsausgleich vornehmen, käme man zu folgenden Beihilfepreisen:
KG 20 Minuten 18,03 €
MT 20 Minuten 20,81 €
Massage 15 Minuten 14,36 €
Insofern ist eine Reduzierung der Behandlungszeit ein absolutes Muss!!!
Ich selbst führe seit 25 Jahren ein Haushaltsbuch und kann nur berichten, dass die Inflationsrate meine Mehrausgaben nicht wiederspiegelt. Meine Mehrausgaben für Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Lebensmittel liegen deutlich über der Inflationsrate.
Würde man die Benzinpreissteigerung von 1993 bis 2015 zugrunde legen müssten heute folgende Beihilfepreise gelten:
KG 20 Minuten 23,70 €
MT 20 Minuten 27,35 €
Massage 15 Minuten 18,87 €
Ich persönlich – privat versichert mit 680 € Monatsbeitrag und 800 € Selbstbeteiligung pro Jahr – zahle bei fast jedem Arztbesuch den 2,3 fachen Satz. Und zwar nicht, weil bei mir immer alles so schwierig und kompliziert ist, nein, weil die Ärzte mit dem von mir eingenommen Honorar die auch bei Ärzten unsäglich niedrigen GKV-Honorare ausgleichen. Und meine private KV zahlt den 2,3fachen Satz immer anstandslos!
Zur Vervollständigung hier der 2,3fache Satz der GKV-Vergütungen mit dem entsprechenden Stundensatz bei einem 20-Minuten-Takt (Massage 15 Minuten):
KG 36,39 € - 60 Minuten 109,16 €
MT 40,32 - 60 Minuten 120,96 €
Massage 24,86 € - 60 Minuten 99,45 €
Gruß von MOnique
ganz herzlichen Dank für Deine Antwort zu meiner Ausgangsfrage und Deine Mühe.
So gehe ich davon aus, daß es seit mind. 22 Jahren keine nennenswerte Erhöhung der Beihilfesätze gegeben hat.
Aus der Flut von 65 Beiträgen auf meine simple Ausgangsfrage gab es nur 1 verwertbaren Beitrag (von Dir).
Der Rest war teils interessant, teils polemisch, persönlich oder mühseliges Hick-Hack.
Wie grandios wäre es, wenn all diese Energie dafür verwendet werden würde, flächendeckend für diese Republik einheitliche Mindest-Privatsätze zu verabreden? "Ortsüblich" überall gleich? Quasi eine leise Revolte der Therapeuten?
Ich träume gerne weiter....
Danke und Gruß
Susanne
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Suse58 schrieb:
Liebe Monique,
ganz herzlichen Dank für Deine Antwort zu meiner Ausgangsfrage und Deine Mühe.
So gehe ich davon aus, daß es seit mind. 22 Jahren keine nennenswerte Erhöhung der Beihilfesätze gegeben hat.
Aus der Flut von 65 Beiträgen auf meine simple Ausgangsfrage gab es nur 1 verwertbaren Beitrag (von Dir).
Der Rest war teils interessant, teils polemisch, persönlich oder mühseliges Hick-Hack.
Wie grandios wäre es, wenn all diese Energie dafür verwendet werden würde, flächendeckend für diese Republik einheitliche Mindest-Privatsätze zu verabreden? "Ortsüblich" überall gleich? Quasi eine leise Revolte der Therapeuten?
Ich träume gerne weiter....
Danke und Gruß
Susanne
Wie grandios wäre es, wenn all diese Energie dafür verwendet werden würde, flächendeckend für diese Republik einheitliche Mindest-Privatsätze zu verabreden? "Ortsüblich" überall gleich? Quasi eine leise Revolte der Therapeuten?
Ich träume gerne weiter....
Da träumst du wirklich sehr gewaltig. Sehnst du dir den Sozialismus herbei ?? Ich hoffe eher darauf, dass irgendwann mal wirklich die Mehrheit der Therapeuten von alleine kapiert, dass uns die Beihilfesätze nicht interessieren. ( die werden nämlich auch in den nächsten 6 Jahren nicht angehoben ). Aber es gibt leider zu viele Therapeuten, die außer am Objekt zu praktizieren, nix lesen, nix wissen und nix mitbekommen.
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physiobogen schrieb:
Susanne Arendt schrieb am 30.10.15 18:06:
Wie grandios wäre es, wenn all diese Energie dafür verwendet werden würde, flächendeckend für diese Republik einheitliche Mindest-Privatsätze zu verabreden? "Ortsüblich" überall gleich? Quasi eine leise Revolte der Therapeuten?
Ich träume gerne weiter....
Da träumst du wirklich sehr gewaltig. Sehnst du dir den Sozialismus herbei ?? Ich hoffe eher darauf, dass irgendwann mal wirklich die Mehrheit der Therapeuten von alleine kapiert, dass uns die Beihilfesätze nicht interessieren. ( die werden nämlich auch in den nächsten 6 Jahren nicht angehoben ). Aber es gibt leider zu viele Therapeuten, die außer am Objekt zu praktizieren, nix lesen, nix wissen und nix mitbekommen.
Aus der Flut von 65 Beiträgen auf meine simple Ausgangsfrage gab es nur 1 verwertbaren Beitrag (von Dir).
Diese Zahlenspielereien bringen nur niemanden weiter. Genauso, wie wenn der ZVK feststellt, dass Angestellte in Praxen knapp 40% weniger verdienen als Therapeuten in öffentlichen Einrichtungen. Was soll die Konsequenz sein?
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tom1350 schrieb:
Susanne Arendt schrieb am 30.10.15 18:06:
Aus der Flut von 65 Beiträgen auf meine simple Ausgangsfrage gab es nur 1 verwertbaren Beitrag (von Dir).
Diese Zahlenspielereien bringen nur niemanden weiter. Genauso, wie wenn der ZVK feststellt, dass Angestellte in Praxen knapp 40% weniger verdienen als Therapeuten in öffentlichen Einrichtungen. Was soll die Konsequenz sein?
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M0nique schrieb:
Zur Ausgangsfrage, die ich vor einigen Jahren hier im Forum auch schon mal gestellt hatte - schon damals konnte sich keiner der alten Kollegen/innen wirklich dran erinnern wann die Beihilfepreise das letzte Mal erhöht wurden.
Ich bin mir ganz sicher, dass 1993, als ich das erste Mal in einer Praxis gearbeitet habe, die Beihilfesätze Bund etwas unter den Beihilfesätzen Land lagen (KG 35 DM Bund, KG 38 DM Land). Die Beihilfesätze Bund wurden einige Jahre später an die Beihilfesätze Land angepasst.
Die nächste "Anpassung" fand 2002 zur Euroumstellung statt: Aufrundung um Centbeträge!
Seitdem ist nichts mehr passiert!
Ich habe mir vor einigen Monaten rein aus Interesse mal die Arbeit gemacht und die Inflationsrate von 1993 bis 2015 (lag jährlich differierend zwischen 4,5% und 0,24%) in Bezug auf die Beihilfesätze ausgerechnet.
1993 haben alle Praxen hier (eine dt. Großstadt) noch im 30-Minuten-Takt behandelt, Massage 20 Minuten-Takt.
Hier die Ausrechnung mit reinem Inflationsausgleich bei einer Beibehaltung des 30-Minuten-Takts:
KG 1993 19,50 € - KG 2015 27,06 €
MT 1993 22,50 € - MT 2015 31,22 €
Massage 1993 13,80 € - Massage 2015 19,15 €
Auf 60 Minuten hochgerechnet:
KG 1993 39,00 € - KG 2015 54,12 €
MT 1993 45,00 € - MT 2015 62,44 €
Massage 1993 41,40 € - Massage 2015 57,44 €
Berücksichtig man den heute (hoffentlich) üblichen 20-Minuten-Takt, Massage 15 Minuten-Takt und würde bei dem Beihilfesatz von 1993 nur einen Inflationsausgleich vornehmen, käme man zu folgenden Beihilfepreisen:
KG 20 Minuten 18,03 €
MT 20 Minuten 20,81 €
Massage 15 Minuten 14,36 €
Insofern ist eine Reduzierung der Behandlungszeit ein absolutes Muss!!!
Ich selbst führe seit 25 Jahren ein Haushaltsbuch und kann nur berichten, dass die Inflationsrate meine Mehrausgaben nicht wiederspiegelt. Meine Mehrausgaben für Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Lebensmittel liegen deutlich über der Inflationsrate.
Würde man die Benzinpreissteigerung von 1993 bis 2015 zugrunde legen müssten heute folgende Beihilfepreise gelten:
KG 20 Minuten 23,70 €
MT 20 Minuten 27,35 €
Massage 15 Minuten 18,87 €
Ich persönlich – privat versichert mit 680 € Monatsbeitrag und 800 € Selbstbeteiligung pro Jahr – zahle bei fast jedem Arztbesuch den 2,3 fachen Satz. Und zwar nicht, weil bei mir immer alles so schwierig und kompliziert ist, nein, weil die Ärzte mit dem von mir eingenommen Honorar die auch bei Ärzten unsäglich niedrigen GKV-Honorare ausgleichen. Und meine private KV zahlt den 2,3fachen Satz immer anstandslos!
Zur Vervollständigung hier der 2,3fache Satz der GKV-Vergütungen mit dem entsprechenden Stundensatz bei einem 20-Minuten-Takt (Massage 15 Minuten):
KG 36,39 € - 60 Minuten 109,16 €
MT 40,32 - 60 Minuten 120,96 €
Massage 24,86 € - 60 Minuten 99,45 €
Gruß von MOnique
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Ich dachte bisher, dass man vom "Beihilfesatz" spricht. Das Wort "Beihilfetarif" war mir bis eben gar nicht bekannt.
Und ja, natürlich muss es mich als Unternehmerin nicht interessieren, wie mein Patient versichert ist. Zumindest so lange nicht, wie die Praxis ausgelastet ist.
Blöde wird's nur, wenn man zuwenig PP hat, weil die verlangten Vergütungssätze von den PP nicht bezahlt werden wollen... Dann dürftet wohl etwas mit dem Preis-Leistungsverhältnis nicht stimmen.
Gott sei Dank können wir bei den PP - im Gegensatz zu den GKV-Versicherten - die Vergütung mit den Patienten aushandeln. Und da herrschen die normalen Gesetze des Marktes: Angebot und Nachfrage.
Leider gibt es immer noch viele Praxen, die im 30-Minuten-Takt behandeln, viele Praxen, die den PP nur die Beihilfesätze in Rechnung stellen. Ich kann mir das nur so erklären, dass diese Praxen ansonsten keinen ausgelasteten Terminplan hätten. Den wer verzichtet schon gerne freiwillig auf Entlohnung? Oder die Inhaber dieser Praxen haben in Mathe nicht aufgepasst.
Mein obriges Rechenbeispiel soll bitte keinesfalls als Vorschlag für PP-Vergütungen verstanden werden. Ich persönlich fand es schon ganz interessant mal zu sehen, wo nach Einrechnung der reinen Inflation jetzt der Beihilfesatz stehen müsste.
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M0nique schrieb:
@therapeutin
Ich dachte bisher, dass man vom "Beihilfesatz" spricht. Das Wort "Beihilfetarif" war mir bis eben gar nicht bekannt.
Und ja, natürlich muss es mich als Unternehmerin nicht interessieren, wie mein Patient versichert ist. Zumindest so lange nicht, wie die Praxis ausgelastet ist.
Blöde wird's nur, wenn man zuwenig PP hat, weil die verlangten Vergütungssätze von den PP nicht bezahlt werden wollen... Dann dürftet wohl etwas mit dem Preis-Leistungsverhältnis nicht stimmen.
Gott sei Dank können wir bei den PP - im Gegensatz zu den GKV-Versicherten - die Vergütung mit den Patienten aushandeln. Und da herrschen die normalen Gesetze des Marktes: Angebot und Nachfrage.
Leider gibt es immer noch viele Praxen, die im 30-Minuten-Takt behandeln, viele Praxen, die den PP nur die Beihilfesätze in Rechnung stellen. Ich kann mir das nur so erklären, dass diese Praxen ansonsten keinen ausgelasteten Terminplan hätten. Den wer verzichtet schon gerne freiwillig auf Entlohnung? Oder die Inhaber dieser Praxen haben in Mathe nicht aufgepasst.
Mein obriges Rechenbeispiel soll bitte keinesfalls als Vorschlag für PP-Vergütungen verstanden werden. Ich persönlich fand es schon ganz interessant mal zu sehen, wo nach Einrechnung der reinen Inflation jetzt der Beihilfesatz stehen müsste.
@therapeutin
Ich dachte bisher, dass man vom "Beihilfesatz" spricht. Das Wort "Beihilfetarif" war mir bis eben gar nicht bekannt.
Und ja, natürlich muss es mich als Unternehmerin nicht interessieren, wie mein Patient versichert ist. Zumindest so lange nicht, wie die Praxis ausgelastet ist.
Blöde wird's nur, wenn man zuwenig PP hat, weil die verlangten Vergütungssätze von den PP nicht bezahlt werden wollen... Dann dürftet wohl etwas mit dem Preis-Leistungsverhältnis nicht stimmen.
Gott sei Dank können wir bei den PP - im Gegensatz zu den GKV-Versicherten - die Vergütung mit den Patienten aushandeln. Und da herrschen die normalen Gesetze des Marktes: Angebot und Nachfrage.
Leider gibt es immer noch viele Praxen, die im 30-Minuten-Takt behandeln, viele Praxen, die den PP nur die Beihilfesätze in Rechnung stellen. Ich kann mir das nur so erklären, dass diese Praxen ansonsten keinen ausgelasteten Terminplan hätten. Den wer verzichtet schon gerne freiwillig auf Entlohnung? Oder die Inhaber dieser Praxen haben in Mathe nicht aufgepasst.
Mein obriges Rechenbeispiel soll bitte keinesfalls als Vorschlag für PP-Vergütungen verstanden werden. Ich persönlich fand es schon ganz interessant mal zu sehen, wo nach Einrechnung der reinen Inflation jetzt der Beihilfesatz stehen müsste.
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therapeutin schrieb:
deswegen habe ich einen Minutenpreis...je wieviel der Pat. bezahlen möchte, bekommt er die entsprechend Zeit.
M0nique schrieb am 8.10.15 17:16:
@therapeutin
Ich dachte bisher, dass man vom "Beihilfesatz" spricht. Das Wort "Beihilfetarif" war mir bis eben gar nicht bekannt.
Und ja, natürlich muss es mich als Unternehmerin nicht interessieren, wie mein Patient versichert ist. Zumindest so lange nicht, wie die Praxis ausgelastet ist.
Blöde wird's nur, wenn man zuwenig PP hat, weil die verlangten Vergütungssätze von den PP nicht bezahlt werden wollen... Dann dürftet wohl etwas mit dem Preis-Leistungsverhältnis nicht stimmen.
Gott sei Dank können wir bei den PP - im Gegensatz zu den GKV-Versicherten - die Vergütung mit den Patienten aushandeln. Und da herrschen die normalen Gesetze des Marktes: Angebot und Nachfrage.
Leider gibt es immer noch viele Praxen, die im 30-Minuten-Takt behandeln, viele Praxen, die den PP nur die Beihilfesätze in Rechnung stellen. Ich kann mir das nur so erklären, dass diese Praxen ansonsten keinen ausgelasteten Terminplan hätten. Den wer verzichtet schon gerne freiwillig auf Entlohnung? Oder die Inhaber dieser Praxen haben in Mathe nicht aufgepasst.
Mein obriges Rechenbeispiel soll bitte keinesfalls als Vorschlag für PP-Vergütungen verstanden werden. Ich persönlich fand es schon ganz interessant mal zu sehen, wo nach Einrechnung der reinen Inflation jetzt der Beihilfesatz stehen müsste.
deswegen habe ich einen Minutenpreis...je wieviel der Pat. bezahlen möchte, bekommt er die entsprechend Zeit.
@therapeutin
Ich dachte bisher, dass man vom "Beihilfesatz" spricht. Das Wort "Beihilfetarif" war mir bis eben gar nicht bekannt.
Und ja, natürlich muss es mich als Unternehmerin nicht interessieren, wie mein Patient versichert ist. Zumindest so lange nicht, wie die Praxis ausgelastet ist.
Blöde wird's nur, wenn man zuwenig PP hat, weil die verlangten Vergütungssätze von den PP nicht bezahlt werden wollen... Dann dürftet wohl etwas mit dem Preis-Leistungsverhältnis nicht stimmen.
Gott sei Dank können wir bei den PP - im Gegensatz zu den GKV-Versicherten - die Vergütung mit den Patienten aushandeln. Und da herrschen die normalen Gesetze des Marktes: Angebot und Nachfrage.
Leider gibt es immer noch viele Praxen, die im 30-Minuten-Takt behandeln, viele Praxen, die den PP nur die Beihilfesätze in Rechnung stellen. Ich kann mir das nur so erklären, dass diese Praxen ansonsten keinen ausgelasteten Terminplan hätten. Den wer verzichtet schon gerne freiwillig auf Entlohnung? Oder die Inhaber dieser Praxen haben in Mathe nicht aufgepasst.
Mein obriges Rechenbeispiel soll bitte keinesfalls als Vorschlag für PP-Vergütungen verstanden werden. Ich persönlich fand es schon ganz interessant mal zu sehen, wo nach Einrechnung der reinen Inflation jetzt der Beihilfesatz stehen müsste.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das ist wirklich sehr nervig!
therapeutin schrieb am 9.10.15 08:27:
M0nique schrieb am 8.10.15 17:16:
deswegen habe ich einen Minutenpreis...je wieviel der Pat. bezahlen möchte, bekommt er die entsprechend Zeit.
@therapeutin
Ich dachte bisher, dass man vom "Beihilfesatz" spricht. Das Wort "Beihilfetarif" war mir bis eben gar nicht bekannt.
Und ja, natürlich muss es mich als Unternehmerin nicht interessieren, wie mein Patient versichert ist. Zumindest so lange nicht, wie die Praxis ausgelastet ist.
Blöde wird's nur, wenn man zuwenig PP hat, weil die verlangten Vergütungssätze von den PP nicht bezahlt werden wollen... Dann dürftet wohl etwas mit dem Preis-Leistungsverhältnis nicht stimmen.
Gott sei Dank können wir bei den PP - im Gegensatz zu den GKV-Versicherten - die Vergütung mit den Patienten aushandeln. Und da herrschen die normalen Gesetze des Marktes: Angebot und Nachfrage.
Leider gibt es immer noch viele Praxen, die im 30-Minuten-Takt behandeln, viele Praxen, die den PP nur die Beihilfesätze in Rechnung stellen. Ich kann mir das nur so erklären, dass diese Praxen ansonsten keinen ausgelasteten Terminplan hätten. Den wer verzichtet schon gerne freiwillig auf Entlohnung? Oder die Inhaber dieser Praxen haben in Mathe nicht aufgepasst.
Mein obriges Rechenbeispiel soll bitte keinesfalls als Vorschlag für PP-Vergütungen verstanden werden. Ich persönlich fand es schon ganz interessant mal zu sehen, wo nach Einrechnung der reinen Inflation jetzt der Beihilfesatz stehen müsste.
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Martin Nedela schrieb:
Ich Glaube, es gibt es in diesem Forum eine Fragen zu den Begrifflichkeiten. Beihilfetarife bedeutet nicht, dass der Kunde alles kostengünstig erhält. Er muss den vollen Preis bezahlen. Die Beihilfe bezieht sich ausschließlich auf den Tarif mit der PKV und die Regulierung zwischen private Krankenversicherung und Dienstherrn (Quelle: Private Krankenversicherung Test Beste PKV Beamte im private Krankenversicherung Test 2015). Die beiden Stellen zahlen dann dem Beamten oder Beamtenanwärter eine Zuzahlung.
Würde gerne mit Dir träumen, habe es aber aufgegeben...
Die Privatpatienten, die es billig möchten, finden immer noch eine Praxis, die zu Beihilfetarifen im 30-Minuten-Takt behandelt. Ich kann es den Kollegen ja noch nicht einmal wirklich verdenken, weil sie ihren Plan voll kriegen müssen und ihre mühsam gefundenen Berufsanfänger zu 12 Euro brutto die Stunde an die Patienten lassen müssen.
Ich selbst kann rein aus wirtschaftlichen Gründen (teuer eingerichtete Privatpraxis, 25 Jahre Berufserfahrung, viele, viele, viele Fobis) zum Beihilfesatz schon lange nicht mehr arbeiten - sonst würde ich das gleiche verdienen wie meine Putzfrau (15 Euro pro Stunde). Und das sehe ich nun wirklich nicht ein.
Meine Privatpatienten reißen sich um Termine in meiner Praxis, auch wenn sie anständig draufzahlen müssen. Offensichtlich ist ihnen meine Arbeit den Preis wert...
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M0nique schrieb:
Ja, ein schöner Traum...
Würde gerne mit Dir träumen, habe es aber aufgegeben...
Die Privatpatienten, die es billig möchten, finden immer noch eine Praxis, die zu Beihilfetarifen im 30-Minuten-Takt behandelt. Ich kann es den Kollegen ja noch nicht einmal wirklich verdenken, weil sie ihren Plan voll kriegen müssen und ihre mühsam gefundenen Berufsanfänger zu 12 Euro brutto die Stunde an die Patienten lassen müssen.
Ich selbst kann rein aus wirtschaftlichen Gründen (teuer eingerichtete Privatpraxis, 25 Jahre Berufserfahrung, viele, viele, viele Fobis) zum Beihilfesatz schon lange nicht mehr arbeiten - sonst würde ich das gleiche verdienen wie meine Putzfrau (15 Euro pro Stunde). Und das sehe ich nun wirklich nicht ein.
Meine Privatpatienten reißen sich um Termine in meiner Praxis, auch wenn sie anständig draufzahlen müssen. Offensichtlich ist ihnen meine Arbeit den Preis wert...
Was scheinbar überall verschieden ist, ist was die Privatversicherung dem Versicherten erstattet. Hatte einen Fall wo der Versicherte sich beschwert hat, da hat die Versicherung des Patienten 30 % meiner Forderung von 25,00 für KG gezahlt, die Beihilfe hat ihre 70 % aber auf den Beihilfehöchstsatz berechnet, der unter 25,00 liegt. Dadurch entstand dann die Differenz.
Was ich auch sehr interessant finde, ist was Reeder macht. Ich war vor vielen Jahren wegen Massagen in einer Praxis, für mich von außen nicht als Reederpraxis zu erkennen. Bin Privatpatient und bekam nach der Behandlung eine Rechnung in der mir Reeder den 2,3 fachen Satz für Massagen berechnet hat. Zu der Rechnung gab es ein Beiblatt, in dem stand das meine Kasse vielleicht nicht den vollen Betrag übernehmen würde. Sollte das der Fall sein, sollte ich mich mit dem Bescheid der Krankenkasse an Reeder wenden, die würden dann den Rechnungsbetrag kürzen...
Habe meine Kasse angerufen und gesagt das ich das komisch fände und ob das rechtens wäre, also das Reeder die Preise erst hoch ansetzt und dann einen Erlass gibt. Für die Kasse war das kein Problem, haben den 2,3 fachen Satz gezahlt.
Gewinnoptimierung nennt man das, habe mich nie darum gekümmert ob das rechtlich wirklich geht? Weiß da jemand genaueres?
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Das setzt aber auch voraus, das ich den Patienten vorher darüber aufkläre das er die Differenz selber zu tragen hat.
Nö. Das würde voraussetzen, dass Dir bekannt ist, wie der Patient versichert ist. Aber es gibt vielleicht PIs, die die Verträge der Patienten durchleuchten. Machst Du Dir eigentlich Kopien davon? :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
jorgebln schrieb am 2.11.15 12:12:
Das setzt aber auch voraus, das ich den Patienten vorher darüber aufkläre das er die Differenz selber zu tragen hat.
Nö. Das würde voraussetzen, dass Dir bekannt ist, wie der Patient versichert ist. Aber es gibt vielleicht PIs, die die Verträge der Patienten durchleuchten. Machst Du Dir eigentlich Kopien davon? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Du trägst eben nicht die Verantwortung für dein Verhalten, sondern lässt den Kunden auflaufen... Überlass doch bitte dem Kunden, ob er sich auf deine Forderung einlassen will. Dafür muss er aber auch die Möglichkeit haben, sich vorher zu informieren. Der Profi bist du, oder solltest es sein....
Aber in deinen Augen sollen deine Kunden jede Feinheit ihres Vertrages genau kennen....
Dafür ist die Physiotherapie aber zu unbedeutend und zu kompliziert in der Erstattung bei Privatpatienten. Mir ist ein Kunde lieber, der weiss was auf ihn zukommt und der sich vorher entscheiden kann ob er das möchte. Hat auch was mit der eigenen Einstellung zum Patienten zu tun, möchte dir gegenüber jetzt nicht das Wort von Ehrlichkeit und Respekt in den Mund nehmen...
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Break schrieb:
Ich muss den Vertrag nicht kennen um zu wissen das die Krankenkasse gegebenenfalls nicht das erstattet was ich berechne. Halte deine Anwort für unqualifiziert und den Smiley mit der raushängenden Zunge und den toten Augen finde ich beleidigend.
Du trägst eben nicht die Verantwortung für dein Verhalten, sondern lässt den Kunden auflaufen... Überlass doch bitte dem Kunden, ob er sich auf deine Forderung einlassen will. Dafür muss er aber auch die Möglichkeit haben, sich vorher zu informieren. Der Profi bist du, oder solltest es sein....
Aber in deinen Augen sollen deine Kunden jede Feinheit ihres Vertrages genau kennen....
Dafür ist die Physiotherapie aber zu unbedeutend und zu kompliziert in der Erstattung bei Privatpatienten. Mir ist ein Kunde lieber, der weiss was auf ihn zukommt und der sich vorher entscheiden kann ob er das möchte. Hat auch was mit der eigenen Einstellung zum Patienten zu tun, möchte dir gegenüber jetzt nicht das Wort von Ehrlichkeit und Respekt in den Mund nehmen...
Ich muss den Vertrag nicht kennen um zu wissen das die Krankenkasse gegebenenfalls nicht das erstattet was ich berechne. Halte deine Anwort für unqualifiziert und den Smiley mit der raushängenden Zunge und den toten Augen finde ich beleidigend. ..
Dann kennst Du Dich mit der Rechtslage nicht aus. Vielleicht mal §630c Abs. 3 BGB nachlesen. Danach kannst Du mir dann eine unqualifizierte Antwort vorwerfen. :thumbsup:
Und ja... tschuldigung... hätte eigentlich seit Sheldon Cooper wissen müssen, dass manchen Menschen Sarkasmus nicht erkennen.
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Wonderwoman schrieb:
jorgebln schrieb am 2.11.15 18:03:
Ich muss den Vertrag nicht kennen um zu wissen das die Krankenkasse gegebenenfalls nicht das erstattet was ich berechne. Halte deine Anwort für unqualifiziert und den Smiley mit der raushängenden Zunge und den toten Augen finde ich beleidigend. ..
Dann kennst Du Dich mit der Rechtslage nicht aus. Vielleicht mal §630c Abs. 3 BGB nachlesen. Danach kannst Du mir dann eine unqualifizierte Antwort vorwerfen. :thumbsup:
Und ja... tschuldigung... hätte eigentlich seit Sheldon Cooper wissen müssen, dass manchen Menschen Sarkasmus nicht erkennen.
Ich kann eigentlich nicht erkennen, was an der Aussage von jorgebln falsch sein sollte. Oder wolltest Du einfach mal wieder trollen..
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Körnchen schrieb:
BGB - Einzelnorm
Ich kann eigentlich nicht erkennen, was an der Aussage von jorgebln falsch sein sollte. Oder wolltest Du einfach mal wieder trollen..
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Break schrieb:
Eigentlich sollte uns nicht interessieren was die Beihilfe erstattet. Das setzt aber auch voraus, das ich den Patienten vorher darüber aufkläre das er die Differenz selber zu tragen hat. Dann kann er in Voraus entscheiden ob der sich behandeln lassen will oder nicht. Bei meinen gesetzlich Versicherten erkläre ich auch bei der Aufnahme was sie an Zuzahlung zu leisten haben.
Was scheinbar überall verschieden ist, ist was die Privatversicherung dem Versicherten erstattet. Hatte einen Fall wo der Versicherte sich beschwert hat, da hat die Versicherung des Patienten 30 % meiner Forderung von 25,00 für KG gezahlt, die Beihilfe hat ihre 70 % aber auf den Beihilfehöchstsatz berechnet, der unter 25,00 liegt. Dadurch entstand dann die Differenz.
Was ich auch sehr interessant finde, ist was Reeder macht. Ich war vor vielen Jahren wegen Massagen in einer Praxis, für mich von außen nicht als Reederpraxis zu erkennen. Bin Privatpatient und bekam nach der Behandlung eine Rechnung in der mir Reeder den 2,3 fachen Satz für Massagen berechnet hat. Zu der Rechnung gab es ein Beiblatt, in dem stand das meine Kasse vielleicht nicht den vollen Betrag übernehmen würde. Sollte das der Fall sein, sollte ich mich mit dem Bescheid der Krankenkasse an Reeder wenden, die würden dann den Rechnungsbetrag kürzen...
Habe meine Kasse angerufen und gesagt das ich das komisch fände und ob das rechtens wäre, also das Reeder die Preise erst hoch ansetzt und dann einen Erlass gibt. Für die Kasse war das kein Problem, haben den 2,3 fachen Satz gezahlt.
Gewinnoptimierung nennt man das, habe mich nie darum gekümmert ob das rechtlich wirklich geht? Weiß da jemand genaueres?
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