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nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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weiss jemand, wann die letzte Erhöhnung der Beihilfe war vor dem 14.02.2009?
Es brauchen auch nur die Antworten , die es wissen und die anderen brauchen jetzt keine Zeit verschwenden, um einen Komentar zu schreiben, dass es unwichtig ist, was die Beihilfe bezahlt.
Danke!
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alobar schrieb:
Hallo,
weiss jemand, wann die letzte Erhöhnung der Beihilfe war vor dem 14.02.2009?
Es brauchen auch nur die Antworten , die es wissen und die anderen brauchen jetzt keine Zeit verschwenden, um einen Komentar zu schreiben, dass es unwichtig ist, was die Beihilfe bezahlt.
Danke!
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weiß56 schrieb:
Ich habe 1992 und 2001 Preisliste falls du die haben willst
wenn Du mir diese beiden Preislisten als PN schicken würdest wäre ich Dir sehr dankbar. Kann Sie nämlich gut gebrauchen, habe Sie aber leider nicht mehr.
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canna41 schrieb:
Hallo weiß56,
wenn Du mir diese beiden Preislisten als PN schicken würdest wäre ich Dir sehr dankbar. Kann Sie nämlich gut gebrauchen, habe Sie aber leider nicht mehr.
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Tempelritter schrieb:
2001, 1992, 1985 ohne Gewähr
Der IFK schreibt dort: Trotzdem ist es ein höchst unbefriedigender Zustand, dass die Höchstbeträge für Heilbehandlungen im Rahmen der Beihilfevorschriften des Bundes seit März 2001 unverändert geblieben sind, nachdem sie bereits zuvor neun Jahre lang keine Erhöhung erfahren hatten.
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Eva Heineman schrieb:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=5152
Der IFK schreibt dort: Trotzdem ist es ein höchst unbefriedigender Zustand, dass die Höchstbeträge für Heilbehandlungen im Rahmen der Beihilfevorschriften des Bundes seit März 2001 unverändert geblieben sind, nachdem sie bereits zuvor neun Jahre lang keine Erhöhung erfahren hatten.
Warum moniert ein Physio-Verband die Beihilfezahlungen an die Beamten? Das ist doch ganz alleine die Sache der Versicherten und interessiert mit als Therapeutin nicht die Bohne!!!
Ein Verband sollte sich für die Belange SEINER Mitglieder einsetzen und nicht für den Arbeitgeberanteil des Dienstherren an "seine" Beamten - da kann ich nur mit dem Kopf schütteln!
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
REHA am Kreuz schrieb am 12.3.15 10:24:
Der IFK schreibt dort: Trotzdem ist es ein höchst unbefriedigender Zustand, dass die Höchstbeträge für Heilbehandlungen im Rahmen der Beihilfevorschriften des Bundes seit März 2001 unverändert geblieben sind, nachdem sie bereits zuvor neun Jahre lang keine Erhöhung erfahren hatten.
Warum moniert ein Physio-Verband die Beihilfezahlungen an die Beamten? Das ist doch ganz alleine die Sache der Versicherten und interessiert mit als Therapeutin nicht die Bohne!!!
Ein Verband sollte sich für die Belange SEINER Mitglieder einsetzen und nicht für den Arbeitgeberanteil des Dienstherren an "seine" Beamten - da kann ich nur mit dem Kopf schütteln!
Gruß Evi
Genau so ist es!
Evemarie Kaiser hat es auf den Punkt gebracht.
Warum binden sich die Verbände Probleme anderer ans Bein, wir haben genug Probleme die unsere Verbände seit Jahren nicht lösen können.
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Fuzziguzzi schrieb:
:OO :clap:
Genau so ist es!
Evemarie Kaiser hat es auf den Punkt gebracht.
Warum binden sich die Verbände Probleme anderer ans Bein, wir haben genug Probleme die unsere Verbände seit Jahren nicht lösen können.
[...]
Warum moniert ein Physio-Verband die Beihilfezahlungen an die Beamten? Das ist doch ganz alleine die Sache der Versicherten und interessiert mit als Therapeutin nicht die Bohne!!!
Ein Verband sollte sich für die Belange SEINER Mitglieder einsetzen und nicht für den Arbeitgeberanteil des Dienstherren an "seine" Beamten - da kann ich nur mit dem Kopf schütteln!
[...]
Weil eine höhere Erstattung zum einen dazu führen könnte (Konjunktiv!) das die betroffenen Patienten weniger an der Rechnung herummosern, Honorarvereinbarung und aushängende Preisliste hin oder her, womit der Verwaltungskostenanteil an deren Behandlung sinkt - effektiv also mehr vom Honorar übrigbleibt.
Zum anderen wird durch eine Erhöhung der Beihilfesätze beinahe automatisch eine Honorarerhöhung durchgeführt, hat der oberste Dienstherr der beihilfeberechtigten Beamten doch schon vor gut einem Jahrzehnt erklärt das die Beihilfeerstattungssätze nicht kostendeckend geplant sind. Mal gutes Betragen des GKV-Spitzenverbandes unterstellt: 17,8% des Verordnungswertes einer handelsüblichen 6x-KG-GKV-Verordnung sind durch den Versicherten zu tragen; langfristig ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, Beamte nicht anders zu behandeln als den Durchschnittsbürger.
Eine Erhöhung der Beihilfeerstattungssätze um einen Betrag X birgt für den Leistungserbringer die Möglichkeit, ohne weitere Begründungen heranziehen zu müssen sein Honorar um X+(17,8% von X) zu erhöhen.
Ich stimme allerdings jedem zu das solche Winkelzüge erst dann Sinn machen wenn der Rest auf einer soliden Basis steht. Wären die SHV-Mitglieder nicht damit beschäftigt andere Verbände aus dem Weg zu halten, es wären personelle Ressourcen vorhanden um solcherlei voranzutreiben.
Eine Anekdote: Ich habe für meine neue Heizung drei Angebote eingeholt. Einer der zum Gespräch geladenen Heizungsbauer bemerkte während des Gespräches das der von ihm angebotene Heizkessel keine Förderung durch die Bundesregierung erhalten könne. Ohne mit der Wimper zu zucken oder gar rot zu werden reduzierte er den fünf Minuten vorher genannten Preis um exakt den Betrag der vermuteten Förderung. Ein Schelm wer dem Verband der Energiewirtschaft geschicktes Vertreten der Interessen seiner Mitglieder unterstellt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 12.3.15 18:00:
[...]
Warum moniert ein Physio-Verband die Beihilfezahlungen an die Beamten? Das ist doch ganz alleine die Sache der Versicherten und interessiert mit als Therapeutin nicht die Bohne!!!
Ein Verband sollte sich für die Belange SEINER Mitglieder einsetzen und nicht für den Arbeitgeberanteil des Dienstherren an "seine" Beamten - da kann ich nur mit dem Kopf schütteln!
[...]
Weil eine höhere Erstattung zum einen dazu führen könnte (Konjunktiv!) das die betroffenen Patienten weniger an der Rechnung herummosern, Honorarvereinbarung und aushängende Preisliste hin oder her, womit der Verwaltungskostenanteil an deren Behandlung sinkt - effektiv also mehr vom Honorar übrigbleibt.
Zum anderen wird durch eine Erhöhung der Beihilfesätze beinahe automatisch eine Honorarerhöhung durchgeführt, hat der oberste Dienstherr der beihilfeberechtigten Beamten doch schon vor gut einem Jahrzehnt erklärt das die Beihilfeerstattungssätze nicht kostendeckend geplant sind. Mal gutes Betragen des GKV-Spitzenverbandes unterstellt: 17,8% des Verordnungswertes einer handelsüblichen 6x-KG-GKV-Verordnung sind durch den Versicherten zu tragen; langfristig ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, Beamte nicht anders zu behandeln als den Durchschnittsbürger.
Eine Erhöhung der Beihilfeerstattungssätze um einen Betrag X birgt für den Leistungserbringer die Möglichkeit, ohne weitere Begründungen heranziehen zu müssen sein Honorar um X+(17,8% von X) zu erhöhen.
Ich stimme allerdings jedem zu das solche Winkelzüge erst dann Sinn machen wenn der Rest auf einer soliden Basis steht. Wären die SHV-Mitglieder nicht damit beschäftigt andere Verbände aus dem Weg zu halten, es wären personelle Ressourcen vorhanden um solcherlei voranzutreiben.
Eine Anekdote: Ich habe für meine neue Heizung drei Angebote eingeholt. Einer der zum Gespräch geladenen Heizungsbauer bemerkte während des Gespräches das der von ihm angebotene Heizkessel keine Förderung durch die Bundesregierung erhalten könne. Ohne mit der Wimper zu zucken oder gar rot zu werden reduzierte er den fünf Minuten vorher genannten Preis um exakt den Betrag der vermuteten Förderung. Ein Schelm wer dem Verband der Energiewirtschaft geschicktes Vertreten der Interessen seiner Mitglieder unterstellt ;)
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REHA am Kreuz schrieb:
IFK fordert höhere Beihilfe-Sätze
Der IFK schreibt dort: Trotzdem ist es ein höchst unbefriedigender Zustand, dass die Höchstbeträge für Heilbehandlungen im Rahmen der Beihilfevorschriften des Bundes seit März 2001 unverändert geblieben sind, nachdem sie bereits zuvor neun Jahre lang keine Erhöhung erfahren hatten.
Manuelle Therapie war 1992 40,-- DM ( ca. 20,00 Euro) => ca. 12,5 % Erhöhung in 23 Jahren (= ca. 0,54% pro Jahr)
Prost Physiotherapie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :yum: :yum: :yum:
Diese Preise zeigen unsere Wichtigkeit im Gesundheitssystem. Der Doc nimmt einfach Faktor 2, 3 bzw. Faktor 3,5, weil ja alles kompliziert zu behandeln ist.
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Krankengymnastik war 1992 35,-- DM ( ca. 17,50 Euro) => ca. 11,43 % Erhöhung in 23 Jahren (= ca. 0,5 % pro Jahr)
Manuelle Therapie war 1992 40,-- DM ( ca. 20,00 Euro) => ca. 12,5 % Erhöhung in 23 Jahren (= ca. 0,54% pro Jahr)
Prost Physiotherapie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :yum: :yum: :yum:
Diese Preise zeigen unsere Wichtigkeit im Gesundheitssystem. Der Doc nimmt einfach Faktor 2, 3 bzw. Faktor 3,5, weil ja alles kompliziert zu behandeln ist.
Achilles2
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