Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
meine Privatpatienten (Beihilfe) haben immer angst das die Kasse (die Privat Krankenkasse nicht die Beihilfe) die Leistungen nicht bezahlt da ja z.B. 2 Rezepte ja genug für die Diagnose sind.
Gibt es eine Rechtsprechung das die Patienten anspruch auf Behandlungen haben solang es medizinisch notwendig ist?
Vielen Dank.
Liebe Grüße.
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Problem beschreiben
seseba schrieb:
Hallo Zusammen,
meine Privatpatienten (Beihilfe) haben immer angst das die Kasse (die Privat Krankenkasse nicht die Beihilfe) die Leistungen nicht bezahlt da ja z.B. 2 Rezepte ja genug für die Diagnose sind.
Gibt es eine Rechtsprechung das die Patienten anspruch auf Behandlungen haben solang es medizinisch notwendig ist?
Vielen Dank.
Liebe Grüße.
Wirklich ?
Grundsätzlich haben die Privatpatienten Anspruch auf die Erstattung medizinisch(er) notwendiger Leistungen gemäß den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Sollte die Versicherungen daran Zweifel haben, müssen Sie den Patienten davon in Kenntnis setzen.
"2 Rezepte sind genug für die Diagnose" ist mir in 20 Jahen noch nie bei einer PKV untergekommen.
Welche soll das sein ?
Grundsätzlich drückt ein Rezept des Arztes die medizinische Notwendigkeit aus. Sollte die Versicherung daran Zweifel haben, muss diese erstmal aktiv werden.
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Meine Ptaienten wollen halt immer erst der Versicherung fragen ob diese es übernimmt (ich rechne Beihilfesätze ab) bevor diese einen neuen Rezept beantragen.
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seseba schrieb:
Vielen Dank.
Meine Ptaienten wollen halt immer erst der Versicherung fragen ob diese es übernimmt (ich rechne Beihilfesätze ab) bevor diese einen neuen Rezept beantragen.
Schon ein Bundesinnenminister hat gesagt, dass Beihilfesätze nicht kostendeckend sind und auch nicht sein sollen. Die Beamten bezahlen dafür auch keine Krankenkassenbeiträge... die sollen sich nämlich privat zusatzversichern.
Mal ein wenig nen Arsch in der Hose haben!!!!!
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Wonderwoman schrieb:
Oh mein Gott... da sind sie wieder... diejenigen, die Beihilfe-Sätze abrechnen. LEUTE... Ihr seit auch Kaufleute. Kalkuliert eure Preise doch mal sauber und lasst euch nicht auf Beihilfesatz drücken.
Schon ein Bundesinnenminister hat gesagt, dass Beihilfesätze nicht kostendeckend sind und auch nicht sein sollen. Die Beamten bezahlen dafür auch keine Krankenkassenbeiträge... die sollen sich nämlich privat zusatzversichern.
Mal ein wenig nen Arsch in der Hose haben!!!!!
tja dann sollen sie Ihre Versicherung fragen...
Mir ist allerdings auch neu, dass Patienten Rezepte "beantragen"....
Das passt - verzeih - das "abrechnen" von Beihilfesätzen.
Ich kann Dir nur sagen, wie es bei uns läuft. Patient kommt -meist auf Empfehlung- mit einem Rezept. Bekommt einen Behandlungsvertrag mit UNSEREN Privatpreisen incl. Hinweis, dass möglicherweise nicht alles von seiner/ihrer Versicherung erstattet wird. Es gibt einige Beamte, die sich nach einer anderen Praxis umschauen, weil sie nach "Beihilfepraxen" suchen, dass können sie gerne.
Vielleicht haber ich auch nur einfach Glück, dass ich nicht in verbeamteten Umfeld arbeiten muss.
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ali schrieb:
Liebe(r) seseba,
tja dann sollen sie Ihre Versicherung fragen...
Mir ist allerdings auch neu, dass Patienten Rezepte "beantragen"....
Das passt - verzeih - das "abrechnen" von Beihilfesätzen.
Ich kann Dir nur sagen, wie es bei uns läuft. Patient kommt -meist auf Empfehlung- mit einem Rezept. Bekommt einen Behandlungsvertrag mit UNSEREN Privatpreisen incl. Hinweis, dass möglicherweise nicht alles von seiner/ihrer Versicherung erstattet wird. Es gibt einige Beamte, die sich nach einer anderen Praxis umschauen, weil sie nach "Beihilfepraxen" suchen, dass können sie gerne.
Vielleicht haber ich auch nur einfach Glück, dass ich nicht in verbeamteten Umfeld arbeiten muss.
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seseba schrieb:
ich habe die Patienten übernommen da ich gerade eine Praxis übernehme. Neue Patienten werden dann natürlich anderst abgerechnet
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morpheus-06 schrieb:
puhh.... das geht ja gar nicht!!!! Gleiche Leistung - gleicher preis.
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seseba schrieb:
dann müssten wir aber immer kassensatz abrechnen oder haben bei euch privat patienten eine andere leistung'?
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Wonderwoman schrieb:
Beihilfe = Privatpatient = Privatpreise > Kassenpreise
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seseba schrieb:
Ja ich weiss, und ich weiss auch das es bescheuhert ist beihilfe Preise abzurechnen aber ich bin leider dabei eine Praxis zu eröffnen läuft noch nicht so super und die Patienten habe ich von der alte chefin übernohmen die beihilfesätze hatte. sonst rechne ich den 2,3er satz ab
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Andreas216 schrieb:
Mache diesen Fehler bitte nicht! Du kommst in Erklärungsnot!Rechtfertige mal 2 verschiedene Preise Beihilfe < PP????? Wenn Du einmal mit niedrigpreis anfängst ist es schwer, die Preise anzuheben....
> dann müssten wir aber immer kassensatz abrechnen oder haben bei
> euch privat patienten eine andere leistung\?
Die Leistung für GKV Versicherte ist ausreichend und wirtschaftlich innerhalb der Mindestregelbehandlungszeit.
Die Leistung für PKV Versicherte ist da auf einen ganz anderen Niveau und das kostet.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb:
> dann müssten wir aber immer kassensatz abrechnen oder haben bei
> euch privat patienten eine andere leistung\?
Die Leistung für GKV Versicherte ist ausreichend und wirtschaftlich innerhalb der Mindestregelbehandlungszeit.
Die Leistung für PKV Versicherte ist da auf einen ganz anderen Niveau und das kostet.
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lexa schumanski schrieb:
:clap: :clap: :clap:
Und auch Mindestmaß = Beihilfesatz berechnen.
Warum verurteilt ihr das dann so?
Gruß S.
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eska schrieb:
:unamused: ... aber dann sollte es doch auch moralisch ok sein, einem Beihilfe-Pat. das Gleiche angedeihen zu lassen wie einem GKV-Patient = Mindestmaß
Und auch Mindestmaß = Beihilfesatz berechnen.
Warum verurteilt ihr das dann so?
Gruß S.
morpheus hat Recht. Die Gefahr dass die beiden Patiente Herr Billig und Herr Teurer zusammenkommen würde ich nicht eingehen.
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Eberhard schrieb:
morpheus hat Recht. Die Gefahr dass die beiden Patiente Herr Billig und Herr Teurer zusammenkommen würde ich nicht eingehen.
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die neue schrieb:
weil die meisten Beihilfe-Patienten sich gaaaanz wichtig als Privatpatienten ausgeben, auf ihrem Status "Privatpatient" beharren, Zucker in den Popo geblasen haben wollen, am liebsten noch mit rosa Schleifchen und wenn die Rechnung kommt ist sie zu hoch, denn "die Beihilfe zahlt nur xxxxx" und der böse Therapeut ist schuld :blush:
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Wonderwoman schrieb:
Solche Patienten feuere ich Hochkant aus der Praxis :smile:
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die neue schrieb:
ich auch - aber das ist ein anderes Thema :blush:
schönes Wochenende
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...... :wink: ich hatte dafür früher im Treppenhaus eine dicke Matratze liegen, damit das "Erwachen" nicht zu heftig wurde :sunglasses:
schönes Wochenende
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Find im 20er Takt Beihilfesatz nicht so dramatisch.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege!
Viele Grüße
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Simon1904 schrieb:
Wenn ihr den 2,3 fachen Satz abrechnet behandelt ihr aber sicher nicht nur 20 Minuten oder?
Find im 20er Takt Beihilfesatz nicht so dramatisch.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege!
Viele Grüße
Dieses Rumgehacke auf Beihilfepatienten gefällt mir gar nicht. Ich habe eine Tochter mit Beihilfe. Die hat auch keinen Bock drauf, daß alle mit den Augen rollen, wenn sie hören, wie sie versichert ist. Wir haben uns informiert, wissen Bescheid und sie ist eine ganz normale Patientin, die die bestmögliche Behandlung für sich erhofft und das ihr entgegengebrachte Mindestmaß an zwischenmenschlicher Freundlichkeit nicht dadurch gefährdet sehen will, daß ANDERE ....
Man sollte nicht alle über einen Kamm scheren.
Gruß eska
[bearbeitet am 07.03.14 06:23]
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eska schrieb:
Eben. Das war auch mein Gedanke.
Dieses Rumgehacke auf Beihilfepatienten gefällt mir gar nicht. Ich habe eine Tochter mit Beihilfe. Die hat auch keinen Bock drauf, daß alle mit den Augen rollen, wenn sie hören, wie sie versichert ist. Wir haben uns informiert, wissen Bescheid und sie ist eine ganz normale Patientin, die die bestmögliche Behandlung für sich erhofft und das ihr entgegengebrachte Mindestmaß an zwischenmenschlicher Freundlichkeit nicht dadurch gefährdet sehen will, daß ANDERE ....
Man sollte nicht alle über einen Kamm scheren.
Gruß eska
[bearbeitet am 07.03.14 06:23]
UND vielen ist gar nicht in wieweit sie Versicherungsfinaziell priviligiert sind..
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ali schrieb:
Stimmt schon, wir haben eigentlich ganz nette (Lehrer) aber es gibt sie die nervigen Prototypen, wie Opelfahrer mit Hut, wobei die langsam aussterben.
UND vielen ist gar nicht in wieweit sie Versicherungsfinaziell priviligiert sind..
Beilhilfe-Patienten nehme ich gerne... werden als Privatpatienten abgerechnet. :blush:
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Wonderwoman schrieb:
Ich hacke nicht auf Beilhilfe-Patienten rum... eher auf PIs, die Beihilfepreise nehmen und so die Durchschnittspreise kaputt machen, was uns ALLEN schadet.
Beilhilfe-Patienten nehme ich gerne... werden als Privatpatienten abgerechnet. :blush:
bei der ganzen diskussion wird mir nie ganz klar was ihr-die nicht beihilfepreise ansetzen- den letztendlich als privatpreis verlangt
bitte macht doch mal eine konkrette angabe über zeitfaktor und preis
2,3 fache für (KG) über gkv heisst 34,50 euro für was? für die regelbahandlungszeit von mind 15 min bei gkv?
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nick .c schrieb:
es ist immer wieder erstaunlich ein schnell eine frage über beihilfe an fahrt gewinnt
bei der ganzen diskussion wird mir nie ganz klar was ihr-die nicht beihilfepreise ansetzen- den letztendlich als privatpreis verlangt
bitte macht doch mal eine konkrette angabe über zeitfaktor und preis
2,3 fache für (KG) über gkv heisst 34,50 euro für was? für die regelbahandlungszeit von mind 15 min bei gkv?
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Wonderwoman schrieb:
Der Behandlungstakt bleibt gleich. Ich berechne den gleichen Satz wie bei Privatpatienten.
Fakt ist, dass sich "Beihilfepraxen" im höchsten Maße unkollegial verhalten, weil über Dumpingsätze liquidiert wird. Wir jedenfalls schneiden sie konsequent wenn es um die Frage von z. B. umzugsbedingten Praxisempfehlungen von Patienten geht.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
Fakt ist, dass sich "Beihilfepraxen" im höchsten Maße unkollegial verhalten, weil über Dumpingsätze liquidiert wird. Wir jedenfalls schneiden sie konsequent wenn es um die Frage von z. B. umzugsbedingten Praxisempfehlungen von Patienten geht.
Mit kollegialen Grüßen
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Simon1904 schrieb:
20 min?
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therapeutin schrieb:
also ich nehme 1,40€/min... bei 19,50€ für kg bekommen sie 14min behandlung
Bist du wirklich ein PI oder gar ein Mitarbeiter einer PKV?
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Fuzziguzzi schrieb:
seseba du argumentierst wie ein PKV-Vertreter und nicht wie ein PI.
Bist du wirklich ein PI oder gar ein Mitarbeiter einer PKV?
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seseba schrieb:
Nein bin ich nicht. Aber wenn man gleich so angemacht wird. Meine Frage war einfach nur ob es eine Rechtssprechung oder so etwas gibt wo steht das einen Privatpatient anspruch auf Behandlung hat. Ich hätte nicht gedacht das dieser Thema so hart besprochen wird.
Deshalb reagieren viele auch sehr deutlich.
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Fuzziguzzi schrieb:
Das Problem ist das sich leider viele von uns weit unter Wert verkaufen, egal ob bei PP in der Praxis oder bei der Arbeit für einen Sportverein.
Deshalb reagieren viele auch sehr deutlich.
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nick .c schrieb:
und wie ist der takt und der satz dazu?
Für jeden Privatpat. , Beihilfe hin oder her gilt bei mir die selbe Preisliste. Diese hängt gut sichtbar an der Rezeption. Die Zeittaktung ist für jeden Pat.(Privat oder GKV) gleich. Einen kleinen Auszug siehst Du hier.
20Min. KG = €21,80,
20Min.MT = € 28,90
Eigene Preiskalkulation, keine Gewährleistung für Nachahmer. Da ich kein Arzt bin, kann ich mich mit dem 2,3fachen VdeK Satz (GOÄ) für meine Leistungen nicht identifizieren, ebenso wenig bin ich Befürworter der antiquaren Beihilfepreise. Frei nach Ina Müller " Ich bin so´n büschen dazwischen"
gruß jytte
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Jytte schrieb:
Für jeden Privatpat. , Beihilfe hin oder her gilt bei mir die selbe Preisliste. Diese hängt gut sichtbar an der Rezeption. Die Zeittaktung ist für jeden Pat.(Privat oder GKV) gleich. Einen kleinen Auszug siehst Du hier.
20Min. KG = €21,80,
20Min.MT = € 28,90
Eigene Preiskalkulation, keine Gewährleistung für Nachahmer. Da ich kein Arzt bin, kann ich mich mit dem 2,3fachen VdeK Satz (GOÄ) für meine Leistungen nicht identifizieren, ebenso wenig bin ich Befürworter der antiquaren Beihilfepreise. Frei nach Ina Müller " Ich bin so´n büschen dazwischen"
gruß jytte
> Eigene Preiskalkulation, keine Gewährleistung für Nachahmer. Da
> ich kein Arzt bin, kann ich mich mit dem 2,3fachen VdeK Satz
> (GOÄ) für meine Leistungen nicht identifizieren, ebenso wenig
> bin ich Befürworter der antiquaren Beihilfepreise.
Dass Sie selber kalkulieren ist doch erstmal eine feine Sache. Wenn Sie damit argumentieren, dass Sie sich mit dem 2,3 fachen Satz nicht identifizieren können und dies auch noch mit den Ärzten in Verbindung bringen, klingt es wieder bedenklich. Weil das Eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Erst wenn Sie den 4,6 fachen Satz in Anwendung bringen, kommen Sie in die Höhe "eines auffälligen Mißverhältnisses" und müßten sich Sorgen machen. Wenn ich sehe, was sich mancher Arzt zusammenigelt (oder -spritzt), ist da für einen Physio noch viel Luft noch oben.
[bearbeitet am 10.03.14 07:34]
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Xela schrieb:
>
> Eigene Preiskalkulation, keine Gewährleistung für Nachahmer. Da
> ich kein Arzt bin, kann ich mich mit dem 2,3fachen VdeK Satz
> (GOÄ) für meine Leistungen nicht identifizieren, ebenso wenig
> bin ich Befürworter der antiquaren Beihilfepreise.
Dass Sie selber kalkulieren ist doch erstmal eine feine Sache. Wenn Sie damit argumentieren, dass Sie sich mit dem 2,3 fachen Satz nicht identifizieren können und dies auch noch mit den Ärzten in Verbindung bringen, klingt es wieder bedenklich. Weil das Eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Erst wenn Sie den 4,6 fachen Satz in Anwendung bringen, kommen Sie in die Höhe "eines auffälligen Mißverhältnisses" und müßten sich Sorgen machen. Wenn ich sehe, was sich mancher Arzt zusammenigelt (oder -spritzt), ist da für einen Physio noch viel Luft noch oben.
[bearbeitet am 10.03.14 07:34]
Trotzdem muss ich sagen, auch wenn der 2,3facher Satz laut Urteil jedem PP zumutbar ist, fällt mir eine glaubwürdige Begründung schwer, warum ich die gleiche Leistung einmal zu dem einen (GKV) und dann zu dem anderen Preis (2,3fach) abgebe. Der Unterschied ist einfach zu groß.
Um bei dem beliebten Beispiel Handwerker oder KfZ zu bleiben:Der hat seinen Stundensatz, egal welches Auto, welche Heizung, ob Villa oder 1-Zimmerwohnung.
gruß jytte
[bearbeitet am 10.03.14 19:55]
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Jytte schrieb:
O.K., danke für den Hinweis. Ich habe aus der Erinnerung fälschlicherweise "2,3fach" mit GOÄ-Preisen in Verbindung gebracht. Die GOÄ Preise wurden aber nur für Befunde/Berichte als Preisorientierung hier im forum diskutiert.
Trotzdem muss ich sagen, auch wenn der 2,3facher Satz laut Urteil jedem PP zumutbar ist, fällt mir eine glaubwürdige Begründung schwer, warum ich die gleiche Leistung einmal zu dem einen (GKV) und dann zu dem anderen Preis (2,3fach) abgebe. Der Unterschied ist einfach zu groß.
Um bei dem beliebten Beispiel Handwerker oder KfZ zu bleiben:Der hat seinen Stundensatz, egal welches Auto, welche Heizung, ob Villa oder 1-Zimmerwohnung.
gruß jytte
[bearbeitet am 10.03.14 19:55]
Blutdruck messen geht beim Kassenpatient kaum anders als beim Privaten, höchstens er nimmt beim Privaten die goldene Manschette.... :smile: :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
na dann schau mal z.B. beim Kassenarzt auf die Preislisten,
Blutdruck messen geht beim Kassenpatient kaum anders als beim Privaten, höchstens er nimmt beim Privaten die goldene Manschette.... :smile: :smile:
gruß jytte
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Jytte schrieb:
...und das ist nicht plausibel erklärbar, weil nix goldene Manschette, nix Arzthelferin im kurzen Röckchen ,aber trotzdem ist es teurer . Begründung... "...weil es da steht" oder "weil, dass nunmal so ist". Ne, ne, ne ... gut finden tu ich das nicht.
gruß jytte
> Trotzdem muss ich sagen, auch wenn der 2,3facher Satz laut
> Urteil jedem PP zumutbar ist, fällt mir eine glaubwürdige
> Begründung schwer, warum ich die gleiche Leistung einmal zu dem
> einen (GKV) und dann zu dem anderen Preis (2,3fach) abgebe.
> Der Unterschied ist einfach zu groß.
Das ist witzig. Sie denken, weil der Unterschied zu groß ist, sei der 2,3 fache Satz nicht angemessen.
Ich denke andersrum, der Ausgangspunkt - die GKV-Sätze sind lächerlich klein (sprich VIEL zu niedrig) und die Privatsätze (Basis 2,3) angemessen. Mit dieser Argumentation findet man sich beim BMI und bei Gericht in guter Gesellschaft. Interessant, dass ausgerechnet ein direkt (negativ) betroffener PT das anders sieht. Bewerten will ich das nicht. Aber einen trifftigen Grund für den Unterschied darf ich Ihnen denoch nennen.
Die GKV Zahlungen für den Leistungserbringer sind gesetzlich untermauert. Die Zahlungspflicht für die Kasse hat einen gewaltigen, rechtssicheren Hintergrund. Bei Privat ist das anders. Ob der Patient jemals bezahlt, steht in den Sternen. Es bleibt des PT´s Risiko zu 100% sich auf einen Behandlungsdeal einzulassen. Wenn ich ein solches Risiko zu meine Lasten übernehme, hätte ich gerne auch einen Risikoaufschlag in entsprechender Höhe. Nur ein strunzdämlicher Kaufmann macht das zu den gleichen, oder ähnlich miesen Konditionen wie für einen GKV-Patienten.
einen sonnigen Tag noch ....................
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Xela schrieb:
Jytte schrieb:
> Trotzdem muss ich sagen, auch wenn der 2,3facher Satz laut
> Urteil jedem PP zumutbar ist, fällt mir eine glaubwürdige
> Begründung schwer, warum ich die gleiche Leistung einmal zu dem
> einen (GKV) und dann zu dem anderen Preis (2,3fach) abgebe.
> Der Unterschied ist einfach zu groß.
Das ist witzig. Sie denken, weil der Unterschied zu groß ist, sei der 2,3 fache Satz nicht angemessen.
Ich denke andersrum, der Ausgangspunkt - die GKV-Sätze sind lächerlich klein (sprich VIEL zu niedrig) und die Privatsätze (Basis 2,3) angemessen. Mit dieser Argumentation findet man sich beim BMI und bei Gericht in guter Gesellschaft. Interessant, dass ausgerechnet ein direkt (negativ) betroffener PT das anders sieht. Bewerten will ich das nicht. Aber einen trifftigen Grund für den Unterschied darf ich Ihnen denoch nennen.
Die GKV Zahlungen für den Leistungserbringer sind gesetzlich untermauert. Die Zahlungspflicht für die Kasse hat einen gewaltigen, rechtssicheren Hintergrund. Bei Privat ist das anders. Ob der Patient jemals bezahlt, steht in den Sternen. Es bleibt des PT´s Risiko zu 100% sich auf einen Behandlungsdeal einzulassen. Wenn ich ein solches Risiko zu meine Lasten übernehme, hätte ich gerne auch einen Risikoaufschlag in entsprechender Höhe. Nur ein strunzdämlicher Kaufmann macht das zu den gleichen, oder ähnlich miesen Konditionen wie für einen GKV-Patienten.
einen sonnigen Tag noch ....................
Bitte entschuldigen Sie, Xela, da haben Sie leider etwas fehlinterpretiert. Mit keiner Silbe habe ich erwähnt, dass ich den 2,3fachen Satz nicht für angemessen halte; ich habe lediglich die Problematik einer plausiblen Begründung bezüglich des zu hohen Preisunterschiedes angesprochen. Würde die GKV meine €21,80 (KG) bezahlen, hätte ich gar keinen Preisunterschied.
Beispiel: GKV Pat. wurde behandelt, Rp. fertig, 12 Wochen Therapiepause. Der Pat. wünscht während dieser Zeit eine Weiterbehandlung auf eigene Rechnung und macht große Augen, weil Sie für die gleiche Arbeit plötzlich über doppelt so viel verlangen. Pat. bezahlt nach jeder Behandlung bar, also kein Risiko.
Wie erklären Sie dass Ihrem Pat.?
gruß jytte
P.S. bei mir ist es gerade bewölkt, trotzdem danke für die sonnigen Grüße
[bearbeitet am 12.03.14 19:30]
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Jytte schrieb:
"Das ist witzig. Sie denken, weil der Unterschied zu groß ist, sei der 2,3 fache Satz nicht angemessen."
Bitte entschuldigen Sie, Xela, da haben Sie leider etwas fehlinterpretiert. Mit keiner Silbe habe ich erwähnt, dass ich den 2,3fachen Satz nicht für angemessen halte; ich habe lediglich die Problematik einer plausiblen Begründung bezüglich des zu hohen Preisunterschiedes angesprochen. Würde die GKV meine €21,80 (KG) bezahlen, hätte ich gar keinen Preisunterschied.
Beispiel: GKV Pat. wurde behandelt, Rp. fertig, 12 Wochen Therapiepause. Der Pat. wünscht während dieser Zeit eine Weiterbehandlung auf eigene Rechnung und macht große Augen, weil Sie für die gleiche Arbeit plötzlich über doppelt so viel verlangen. Pat. bezahlt nach jeder Behandlung bar, also kein Risiko.
Wie erklären Sie dass Ihrem Pat.?
gruß jytte
P.S. bei mir ist es gerade bewölkt, trotzdem danke für die sonnigen Grüße
[bearbeitet am 12.03.14 19:30]
Dazu kommt: ich hab mit der GKV einen Gruppenvertrag mit Millionen Versicherten zu extrem günstigen und (im Grunde) ruinösen Bedingungen, was der GKV Patient in der Regel nicht weiß. Was privat läuft und kostet steht auf einem Aushang in der Praxis und gut ist es. Das ist mein Preis und erklären brauch ich meine Preise und die Unterschiede zwischen Privat- und Gruppenpreisen niemandem.
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Xela schrieb:
Behandlungen ohne Verordnung? Ich glaube wir reden dann von Mehrwertsteuer, extra Firma - damit das PT Geschäft nicht mit Umsatzsteurpflicht infiziert wird und evtl Gewerbesteuer. Dazu extra Kosten für den Steuerberater. Wohl genug Argumente - erstmal.
Dazu kommt: ich hab mit der GKV einen Gruppenvertrag mit Millionen Versicherten zu extrem günstigen und (im Grunde) ruinösen Bedingungen, was der GKV Patient in der Regel nicht weiß. Was privat läuft und kostet steht auf einem Aushang in der Praxis und gut ist es. Das ist mein Preis und erklären brauch ich meine Preise und die Unterschiede zwischen Privat- und Gruppenpreisen niemandem.
Nein, tun wir nicht. Aber das ist ein anderes Thema.
Xela:"...was der GKV Patient in der Regel nicht weiß."
Ich habe Pat., die rechnen können, wenn sie auf ihre Zuzahlungsquittung schauen.
Xela:"Was privat läuft und kostet steht auf einem Aushang in der Praxis und gut ist es. Das ist mein Preis und erklären brauch ich meine Preise und die Unterschiede zwischen Privat- und Gruppenpreisen niemandem."
Stimmt, ich bräuchte auch nichts erklären, würde aber gerne! Das ist wohl ein großer Unterschied zwischen Ihnen und mir.
gruß jytte
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Jytte schrieb:
Xela:"Behandlungen ohne Verordnung? Ich glaube wir reden dann von Mehrwertsteuer, extra Firma - damit das PT Geschäft nicht mit Umsatzsteurpflicht infiziert wird und evtl Gewerbesteuer. Dazu extra Kosten für den Steuerberater. Wohl genug Argumente - erstmal."
Nein, tun wir nicht. Aber das ist ein anderes Thema.
Xela:"...was der GKV Patient in der Regel nicht weiß."
Ich habe Pat., die rechnen können, wenn sie auf ihre Zuzahlungsquittung schauen.
Xela:"Was privat läuft und kostet steht auf einem Aushang in der Praxis und gut ist es. Das ist mein Preis und erklären brauch ich meine Preise und die Unterschiede zwischen Privat- und Gruppenpreisen niemandem."
Stimmt, ich bräuchte auch nichts erklären, würde aber gerne! Das ist wohl ein großer Unterschied zwischen Ihnen und mir.
gruß jytte
> gruß jytte
>
Das bleibt Ihnen völlig unbenommen. Bringt Sie jedoch kein Stück weiter im Leben. Ich bin mit dem Problem bestens vertraut und habe unter meinen AN auch immer wieder Leute gehabt, die so dachten wie Sie. Glücklich wurde keiner damit. Vor allem die nicht, die sich selbst und unter psychosozialem Helfersyndrom leidend, als Erklärbär für jedes Problem dieser Welt verstanden.
Wenn Patienten rechnen können, ist das für jeden selbst ganz wunderbar. Allerdings nicht meine Baustelle. Mich interessiert auch nicht, wenn jemand wegen jeder Zuzahlung am Tresen heult. Ich mach keine Gesetze. Und wenn ich erfahre, dass der Heuler dreimal im Jahr Urlaub macht und Sonntags seinem 80t Euro Benz mehr Pflege zukommen läßt, als seiner Frau. Auch nicht mein Problem.
Mein Preis steht fest. Erklärt wird dazu nix. Ich hab wirklich andere Sorgen.
[bearbeitet am 14.03.14 12:27]
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Xela schrieb:
> Stimmt, ich bräuchte auch nichts erklären, würde aber gerne!
> gruß jytte
>
Das bleibt Ihnen völlig unbenommen. Bringt Sie jedoch kein Stück weiter im Leben. Ich bin mit dem Problem bestens vertraut und habe unter meinen AN auch immer wieder Leute gehabt, die so dachten wie Sie. Glücklich wurde keiner damit. Vor allem die nicht, die sich selbst und unter psychosozialem Helfersyndrom leidend, als Erklärbär für jedes Problem dieser Welt verstanden.
Wenn Patienten rechnen können, ist das für jeden selbst ganz wunderbar. Allerdings nicht meine Baustelle. Mich interessiert auch nicht, wenn jemand wegen jeder Zuzahlung am Tresen heult. Ich mach keine Gesetze. Und wenn ich erfahre, dass der Heuler dreimal im Jahr Urlaub macht und Sonntags seinem 80t Euro Benz mehr Pflege zukommen läßt, als seiner Frau. Auch nicht mein Problem.
Mein Preis steht fest. Erklärt wird dazu nix. Ich hab wirklich andere Sorgen.
[bearbeitet am 14.03.14 12:27]
Privat gibt's bei uns 30 Minuten für einen festgesetzten Preis (mind. € 36,--).
Dazwischen gibt's nix.
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Helmut Fromberger schrieb:
GKV gibt es dass was die Kasse zahlt und keine Zeitgeschenke.
Privat gibt's bei uns 30 Minuten für einen festgesetzten Preis (mind. € 36,--).
Dazwischen gibt's nix.
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ali schrieb:
"meine Patienten haben IMMER Angst"....
Wirklich ?
Grundsätzlich haben die Privatpatienten Anspruch auf die Erstattung medizinisch(er) notwendiger Leistungen gemäß den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Sollte die Versicherungen daran Zweifel haben, müssen Sie den Patienten davon in Kenntnis setzen.
"2 Rezepte sind genug für die Diagnose" ist mir in 20 Jahen noch nie bei einer PKV untergekommen.
Welche soll das sein ?
Grundsätzlich drückt ein Rezept des Arztes die medizinische Notwendigkeit aus. Sollte die Versicherung daran Zweifel haben, muss diese erstmal aktiv werden.
Gruß Britt
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Lieben Gruß,
m.
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michael933 schrieb:
Hatte heute einen Beamten, der den Behandlungsvertrag als "Vorschlag" sehen wollte - selten so gelacht... war aber schnell und freundlich zu klären...
Lieben Gruß,
m.
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Britt schrieb:
Gerade von Beihilfepatienten darfst du dir keinen Bären aufbinden lassen. Mach dir immer klar, das sind Beamte und die haben ständig Angst, dass sie etwas nicht ganz umsonst bekommen und vielleicht ein paar Cent dazuzahlen müssen.
Gruß Britt
Vielleicht kommen Sie mit Ihren Privatpatienten besser zu Recht, wenn Sie sich um deren finanzielle Probleme einfach nicht weiter kümmern. Glauben Sie mir, denen ist es bei allem Geheule sch...ssegal, ob Sie mit dem Honorar klarkommen oder nicht.
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Xela schrieb:
Ja es gibt u.U. Einschränkungen bei der Erstattung von Leistungen für Privatpatienten. Kann mich an einen ausl. Studenten erinnern, der nur 8 Anwendungen im Jahr erstattet bekam. Das sollte aber die Ausnahme sein.
Vielleicht kommen Sie mit Ihren Privatpatienten besser zu Recht, wenn Sie sich um deren finanzielle Probleme einfach nicht weiter kümmern. Glauben Sie mir, denen ist es bei allem Geheule sch...ssegal, ob Sie mit dem Honorar klarkommen oder nicht.
Bei der Polizei ist es nun so, daß sie 50% Beihilfe bekommen, die anderen 50% sind selbst zu versichern.
Mit den ganzen Papieren kam auch ein Katalog der Beihilfe. Hier ist aufgelistet, was gezahlt wird. Für Heilmittel - z.B. Krankengymanstik - werden 19,50 gezahlt. Die Leistungen der debeka sind unbegrenzt.
Wenn sie nun 3 VO´s mit KG hätte (war noch nicht der Fall), bekäme sie unabhängig von der Rechnung des Therapeuten 153 € von der Beihilfe erstattet. Die debeka erstattet 50% von Rechnungsbetrag. Die eventuelle Differenz trägt sie selbst. Die kann sie sich ausrechnen, wenn sie vor Beginn der Behandlung nach den Preisen FRAGT !!! Ich habe sie angehalten, dies immer zu tun. Kannte mich bis dahin selbst überhaupt nicht damit aus und musste die Beihilfe auch erstmal verstehen. Bei Arztbehandlungen und Medikamenten ist es ja glücklicherweise nicht begrenzt wie bei Heilmitteln.
Aber das weiß man doch - das ist doch kalkulierbar. Ich muss doch wissen, was in meinem Vertrag steht! Wir haben - weil sie das ja auch blöd fand - auch erklärt, daß sie für die debeka ja auch Beiträge bezahlt, aus denen ein Anspruch resultiert. Abgaben an die Beihilfe gibt es hingegen nicht. Man bekommt für lau "aus dem Pott" ...
Gruß eska
[bearbeitet am 06.03.14 07:15]
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Ich habe seit fast 40 Jahren eine Praxis, habe immer über Beihilfe verlangt. Nur einmal vor etwa zwanzig Jahren hatte ich eine kleine Diskussion wegen meinen Preisen. Damals sagte ich: Beihilfe heißt deshalb so, weil sie beihelfen soll.
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Eberhard schrieb:
Ich habe seit fast 40 Jahren eine Praxis, habe immer über Beihilfe verlangt. Nur einmal vor etwa zwanzig Jahren hatte ich eine kleine Diskussion wegen meinen Preisen. Damals sagte ich: Beihilfe heißt deshalb so, weil sie beihelfen soll.
Die Lösung ist doch so einfach wie naheliegend:
Arsch in die Hose packen, keine Beihilferechnungen mehr schreiben, dann haben die PKVen auch keine Möglichkeit mehr, sich auf die "Mehrheit der Rechnungen" zu berufen!!!
Ich habe übrigens in 33 JAhren KEINE Beihilferechnung geschrieben und habe überlebt!! :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
Am meisten ärgert mich bei der Geschichte, daß dadurch, daß immer noch Rechnungen mit (selbst nach Meinung des Innenministeriums) nicht kostendeckenden Beihilfesätzen geschrieben werden, die PKVen überhaupt erst die Argumente in die Hand bekommen.
Die Lösung ist doch so einfach wie naheliegend:
Arsch in die Hose packen, keine Beihilferechnungen mehr schreiben, dann haben die PKVen auch keine Möglichkeit mehr, sich auf die "Mehrheit der Rechnungen" zu berufen!!!
Ich habe übrigens in 33 JAhren KEINE Beihilferechnung geschrieben und habe überlebt!! :sunglasses:
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eska schrieb:
Normalerweise kann man das ganz schnell prüfen. Meine Tochter ist seit fast 2 Jahren Studentin an der Polizeiakademie in Niedersachsen. Dieser viele Papierkram war unmöglich allein zu bewältigen. Hier mussten Mama und Papa noch ein wenig helfen.
Bei der Polizei ist es nun so, daß sie 50% Beihilfe bekommen, die anderen 50% sind selbst zu versichern.
Mit den ganzen Papieren kam auch ein Katalog der Beihilfe. Hier ist aufgelistet, was gezahlt wird. Für Heilmittel - z.B. Krankengymanstik - werden 19,50 gezahlt. Die Leistungen der debeka sind unbegrenzt.
Wenn sie nun 3 VO´s mit KG hätte (war noch nicht der Fall), bekäme sie unabhängig von der Rechnung des Therapeuten 153 € von der Beihilfe erstattet. Die debeka erstattet 50% von Rechnungsbetrag. Die eventuelle Differenz trägt sie selbst. Die kann sie sich ausrechnen, wenn sie vor Beginn der Behandlung nach den Preisen FRAGT !!! Ich habe sie angehalten, dies immer zu tun. Kannte mich bis dahin selbst überhaupt nicht damit aus und musste die Beihilfe auch erstmal verstehen. Bei Arztbehandlungen und Medikamenten ist es ja glücklicherweise nicht begrenzt wie bei Heilmitteln.
Aber das weiß man doch - das ist doch kalkulierbar. Ich muss doch wissen, was in meinem Vertrag steht! Wir haben - weil sie das ja auch blöd fand - auch erklärt, daß sie für die debeka ja auch Beiträge bezahlt, aus denen ein Anspruch resultiert. Abgaben an die Beihilfe gibt es hingegen nicht. Man bekommt für lau "aus dem Pott" ...
Gruß eska
[bearbeitet am 06.03.14 07:15]
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