Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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jens 379 schrieb:
Hallo der Pat. ist befreit weil er die Zuzahlung komplett bezahlt hat, ok. Jetzt möchte er die Rechnung von mir an die Kasse (DAK) damit er selbe in Kopie bei der Beihilfe geltend machen kann? das ist doch nicht i.O.?? oder?? :frowning:
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Andreas216 schrieb:
Klingt ehrlich gesagt merkwürdig!..... :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
die Rechnung geht ihn nichts an, eine Quittung bekommt er auch keine da keine ZuZa geleistet werden muss. Was will er geltend machen wenn er nichts bezahlen muss?
Wobei allerdings sich aus deinen Post einige Fragen ergeben:
- ist der Patient befreit worden nachdem er seine Gebühr bei dir gezahlt hat? wenn ja hat oder kriegt er eine Quittung
- Was will er mit der Rechnung an die DAK? - da stehen doch mit Sicherheit auch andere Patientendaten! Datenschutz ??
- wenn er pflicht(oder freiwillig) DAK versichert ist was soll dann die Beihilfe leisten, da die Verordnung nach VdAK Sätzen abgerechnet wurde
- oder: meinst du mit Beihilfe eine Zusatzversicherung mit der der Patient seine evtl. geleistete Zuzahlung erstattet bekommt? Dann siehe oben
VG Udo
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Udo schrieb:
nee! nicht i.O.
Wobei allerdings sich aus deinen Post einige Fragen ergeben:
- ist der Patient befreit worden nachdem er seine Gebühr bei dir gezahlt hat? wenn ja hat oder kriegt er eine Quittung
- Was will er mit der Rechnung an die DAK? - da stehen doch mit Sicherheit auch andere Patientendaten! Datenschutz ??
- wenn er pflicht(oder freiwillig) DAK versichert ist was soll dann die Beihilfe leisten, da die Verordnung nach VdAK Sätzen abgerechnet wurde
- oder: meinst du mit Beihilfe eine Zusatzversicherung mit der der Patient seine evtl. geleistete Zuzahlung erstattet bekommt? Dann siehe oben
VG Udo
- dein patient ist beihilfeberechtigt?
- dann bekommt er eine bescheinigung über die zuzahlung und die höhe der behandlungskosten-
- die patienten bringen einen vordruck mit - den füllen wir aus - fertig -
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Wenn er privat vers. ist bekommter ne Privatrechnung mit Honorarvereinbarung , Beihilfe gibts nicht , wenn er Kassenpat istKassensatz
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silvia43 schrieb:
Ruf bei der DAK an , erkundige dich wie der Pat. versichert ist und wie die DAK das abgerechnet haben möchte!
Wenn er privat vers. ist bekommter ne Privatrechnung mit Honorarvereinbarung , Beihilfe gibts nicht , wenn er Kassenpat istKassensatz
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eMKa schrieb:
- dein patient ist freiwillig in einer gkv versichert?
- dein patient ist beihilfeberechtigt?
- dann bekommt er eine bescheinigung über die zuzahlung und die höhe der behandlungskosten-
- die patienten bringen einen vordruck mit - den füllen wir aus - fertig -
Der Patient kann nicht Beihilfe erhalten und gleichzeitig GKV versichert sein.
Wo also ist das Problem?
Gruß Britt
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Hat der Patient eine GKV Verordnung, wird über die Kasse abgerechnet
Nicht in jedem Fall. Es gibt auch Versicherte in der GKV die selbst mit der Krankenkasse abrechnen und der Praxis das Geld überweisen. Dazu braucht der Patient eine Rechnung.
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Quinto schrieb:
Britt schreibt:
Hat der Patient eine GKV Verordnung, wird über die Kasse abgerechnet
Nicht in jedem Fall. Es gibt auch Versicherte in der GKV die selbst mit der Krankenkasse abrechnen und der Praxis das Geld überweisen. Dazu braucht der Patient eine Rechnung.
(denn sie sind doch in diesem falle privatpatienten)?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
wenn patienten der GKV das prinzip der kostenerstattung gewählt haben, erhalten sie dann nicht eine privatrechnung
(denn sie sind doch in diesem falle privatpatienten)?
gruss
uli
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Frank Sommer schrieb:
bei uns erhalten diese Versicherten eine Privatrechnung, die sie einreichen oder nicht.
gkv preise oder die von euch festgelegten preise bei selbstzahlern oder privatversicherten?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
und welche preise beinhaltet die privatrechnung?
gkv preise oder die von euch festgelegten preise bei selbstzahlern oder privatversicherten?
gruss
uli
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Auch dann ändert sich nichts, außer dass er in diesem Fall keine GKV VO zur Abrechnung hat, als Privatpatient zählt und eine Privatrechnung erhält.
Gruß Britt
Alles andere interessiert mich nicht und mache ich nicht!
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rudibam schrieb:
Warum macht ihr euch das Leben so schwer. GKV-Verordnung wird mit der Kasse abgerechnet. Hat der Pat. eine Zuzahlung geleistet bekommt er automatisch eine Quittung.
Alles andere interessiert mich nicht und mache ich nicht!
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Frank Sommer schrieb:
In diesem Fall die Kassensätze.
Link funktioniert nicht: wikipedia - Kostenerstattung (Krankenversicherung) suchen (ggf. über google).
Da steht auch ein wenig zum Zusammenhang Kostenerstattungsprinzip - Beihilfe. Für alle, die das noch nicht kannten (so wie ich), vielleicht interessant?
[bearbeitet am 22.11.13 13:19]
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SGBV schrieb:
Ist aber nicht zwingend: [kaputter Link])
Link funktioniert nicht: wikipedia - Kostenerstattung (Krankenversicherung) suchen (ggf. über google).
Da steht auch ein wenig zum Zusammenhang Kostenerstattungsprinzip - Beihilfe. Für alle, die das noch nicht kannten (so wie ich), vielleicht interessant?
[bearbeitet am 22.11.13 13:19]
wo liegt Ihre Praxis, in der Privatpatienten zu GKV Preisen behandelt werden?
Hoffentlich in meiner Nähe!!!!!
Ich würde gerne Werbung für Ihre Praxis machen!!!!!!!!!!
Diese Werbung ist für Sie garantiert kostenlos!!!!!
Ich kann Ihnen schon jetzt versprechen, Ihre Pläne werden voll sein. Meine Bekannten werden begeistert sein.
Gruss
Uli
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rheuma schrieb:
@ Herr Sommer
wo liegt Ihre Praxis, in der Privatpatienten zu GKV Preisen behandelt werden?
Hoffentlich in meiner Nähe!!!!!
Ich würde gerne Werbung für Ihre Praxis machen!!!!!!!!!!
Diese Werbung ist für Sie garantiert kostenlos!!!!!
Ich kann Ihnen schon jetzt versprechen, Ihre Pläne werden voll sein. Meine Bekannten werden begeistert sein.
Gruss
Uli
[bearbeitet am 23.11.13 10:17]
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Frank Sommer schrieb:
Unsere Praxen sind im Raum Stuttgart. Der GKV Versicherte der die Kostenerstattung gewählt hat kommt mit einem GKV Rezept Muster 13 und ist kein Privatversicherter. Deshalb wird hier nur der Kassensazz in Rechnung gestellt. Unsere Sätze für Privatversicherte und Selbstzahler sind deutlich höher. GKV Versicherte mit Kostenerstattung und der Möglichkeit über den Ehepartner zusätzlich beihilfefähig zu sein haben ein Privatrezept und bekommen die Privatsätze in Rechnung gestellt.
[bearbeitet am 23.11.13 10:17]
bis jetzt war mir nur bekannt, dass gkv versicherte, die die kostenerstattung gewählt haben, als privatversicherte behandelt werden. - auf diesen umstand wird von der gkv auch immer ausdrücklich hingewiesen -
folglich ist nur privatrezept möglich.
denn ein gkv rezept beinhaltet auch beachtung von budgetierung, heilmittelkatalog, ...... usw
gkv versichert und zusätzlich beihilfeberechtigt ist durchaus möglich. nur wer tut das schon? zum einen sind die konditionen aus abgeleiteter beihilfeberechtigung sehr "verschäft" worden und zum anderen gibt es keinerlei beihilfe sobald der gkv versicherte einen verordner/arzt aufsucht, der die kassenzulassung hat und/oder einen behandler mit kassenzulassung.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
danke für die info.
bis jetzt war mir nur bekannt, dass gkv versicherte, die die kostenerstattung gewählt haben, als privatversicherte behandelt werden. - auf diesen umstand wird von der gkv auch immer ausdrücklich hingewiesen -
folglich ist nur privatrezept möglich.
denn ein gkv rezept beinhaltet auch beachtung von budgetierung, heilmittelkatalog, ...... usw
gkv versichert und zusätzlich beihilfeberechtigt ist durchaus möglich. nur wer tut das schon? zum einen sind die konditionen aus abgeleiteter beihilfeberechtigung sehr "verschäft" worden und zum anderen gibt es keinerlei beihilfe sobald der gkv versicherte einen verordner/arzt aufsucht, der die kassenzulassung hat und/oder einen behandler mit kassenzulassung.
gruss
uli
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Frank Sommer schrieb:
Solche Patienten sind sehr selten, GKV + Beihilfe haben wir 1-2, Kostenerstattung 1-3 pro Jahr.
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Britt schrieb:
Ich verstehe die ganze Sache nicht. Hat der Patient eine GKV Verordnung, wird über die Kasse abgerechnet. Hat er eine Privat VO, bekommt er eine Rechnung. Für Zuzahlungen bekommt er eine Quittung. Was Anderes stelle ich nicht aus.
Der Patient kann nicht Beihilfe erhalten und gleichzeitig GKV versichert sein.
Wo also ist das Problem?
Gruß Britt
Wieso will er eine Rechnung die anderweitig bezahlt wird, denn noch bei der Beihilfe oder Versicherung einreichen?
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Helmut Fromberger schrieb:
Quittung für das was er bei Dir bezahlt hat. Also Eigenanteil wenn nicht befreit. Rechnung über die Verordnung geht ja an die DAK, und da kriegt der nix, weil die ihn nichts angeht.
Wieso will er eine Rechnung die anderweitig bezahlt wird, denn noch bei der Beihilfe oder Versicherung einreichen?
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