Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
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auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
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Patienten zur Eigenübung und
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heidi63 schrieb:
Habe Privatpatient mit 8 KMT und 8 PP behandelt-Rechnung nach Gebührenverordnung für Privatpat. 1,4 % des Regelsatzes genommen -jetzt will die Beihilfe nicht den gesamten Betrag zahlen . Wie kann ich mich verhalten.
das muss dich nicht interessieren. Was der Pat. erstattet bekommt ist sein Problem. Auf keinen fall die Preisliste der Beihilfe zu Rate ziehen. Die ist seit 10 Jahren nicht angepasst worden und ist das Problem deines Pat.
Hoffentlich hast du eine Vereinbarung im Vorfeld unterschreiben lassen.
LG
Silvio
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Silvio schrieb:
Hi,
das muss dich nicht interessieren. Was der Pat. erstattet bekommt ist sein Problem. Auf keinen fall die Preisliste der Beihilfe zu Rate ziehen. Die ist seit 10 Jahren nicht angepasst worden und ist das Problem deines Pat.
Hoffentlich hast du eine Vereinbarung im Vorfeld unterschreiben lassen.
LG
Silvio
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wieviel ist denn
"1,4 % des Regelsatzes"?
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
wieviel ist denn
"1,4 % des Regelsatzes"?
gruss mocca :blush:
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therapeutin schrieb:
sie meinte bestimmt das 1,4 fache... :kissing_closed_eyes:
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heidi63 schrieb:
Genau das meinte ich
ok. Und was ist Regelsatz?
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo heidi63,
ok. Und was ist Regelsatz?
gruss mocca :blush:
Was also der 1,4-fache Satz ist, hängt von der Verordnung ab.
Tatsächlich liegt das bei KG etwa bei 21,00€. Hiervon erstatten die Kostenträger dann meist 19,00-20,00€. Tatsächlich glauben Beamte, dass man nur dass nehmen dürfe, was sie erstattet bekommen und hierfür dann auch noch den von der Beihilfe vorgegebenen Zeitrahmen (also 30 Min. pro KG) einhalten müsse. Manch einer erwartet auch den besonderen Service, den er von seinem Arzt kennt, der jedoch locker mal dass 2-3-fache des genannten Regelsatzes kassiert.
Hier zeigen dann die Menschen (nicht alle, ich weiß) die unser Land verwalten sollen und unsere Kinder auf den richtigen Pfad bringen sollen, z.T. erschreckende Informationslücken, getreu dem Motto: "Was mir nicht nützt brauche ich nicht zu wissen" und zeigen ein Verhalten, dass sie vermutlich auf ihren vielen Reisen (man kann es sich ja leisten) in den Süden auf den dort zahlreichen Märkten erlernt und erfolgreich erprobt haben. Reisen bildet und Gesundheit darf nichts kosten...!
Eine gute Zeit hier einmal Aufklärung zu leisten!
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Zugrunde gelegt wird der Satz der gesetzlichen KV, hier der VDEK-Kassen.
Was also der 1,4-fache Satz ist, hängt von der Verordnung ab.
Tatsächlich liegt das bei KG etwa bei 21,00€. Hiervon erstatten die Kostenträger dann meist 19,00-20,00€. Tatsächlich glauben Beamte, dass man nur dass nehmen dürfe, was sie erstattet bekommen und hierfür dann auch noch den von der Beihilfe vorgegebenen Zeitrahmen (also 30 Min. pro KG) einhalten müsse. Manch einer erwartet auch den besonderen Service, den er von seinem Arzt kennt, der jedoch locker mal dass 2-3-fache des genannten Regelsatzes kassiert.
Hier zeigen dann die Menschen (nicht alle, ich weiß) die unser Land verwalten sollen und unsere Kinder auf den richtigen Pfad bringen sollen, z.T. erschreckende Informationslücken, getreu dem Motto: "Was mir nicht nützt brauche ich nicht zu wissen" und zeigen ein Verhalten, dass sie vermutlich auf ihren vielen Reisen (man kann es sich ja leisten) in den Süden auf den dort zahlreichen Märkten erlernt und erfolgreich erprobt haben. Reisen bildet und Gesundheit darf nichts kosten...!
Eine gute Zeit hier einmal Aufklärung zu leisten!
Gruß S.
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therapeutin schrieb:
die Beihilfe erstattet nur in Höhe der Prozente wie der Pat. abgesichert ist,für den Rest muss die PKV aufkommen. Solte er nicht alles erstattet bekommen soll er seinen Vertrag anpassen(kommt ihn natürlich teuer) Bleib bei deinen Preis du bist es wert und behandel die GKV Pat. nur zu Mindestbehandlungszeit inkl. Vor-und Nachbereitung und du verdienst anständiges Geld und kommst ohne PKV im Notfall aus (besser gesagt du bist nicht mehr so erpressbar) :wink:
Es ist völlig egal ob 1,4 oder 1,9, oder.........! Du machst die Preise und der Patient sollte diese vorher kennen. Liste aushängen usw.. Ein Behandlungsvertrag wäre auch von Vorteil, damit du bei so einem Fall auch zu deinem Geld kommst. Die Beihilfesätze sind seit ca. 12 Jahren unverändert und der Beihilfeversicherte ist selbst schuld, wenn die Kosten über seine Zusatzversicherung nicht in voller Höhe getragen werden. Der Patient ist einfach unterversichert! Viele der Beihilfeversicherten wollten in der Vergangenheit Geld sparen und wenn es nur 20 DM waren. Jetzt sind sie nicht mehr bereit ihre Verträge aufzustocken (wenn es überhaupt geht) und wollen aber weiter als Privatversicherte behandelt werden.
Und genau das ist der Punkt! Du solltest keine Unterschiede machen ob beihilfeversichert oder privatversichert. Warum auch? Es gibt einen Preis für alle sonst holst du dir Ärger ist Haus.
Mit Beihilfesätzen hast du nichts zu tun!
MfG
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Heißt ja Beihilfe .das sollte man den Pp mal sagen.
Selbst Schuld, wenn sie sich schlecht versichern :sunglasses:
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mario29 schrieb:
Patientensache.
Heißt ja Beihilfe .das sollte man den Pp mal sagen.
Selbst Schuld, wenn sie sich schlecht versichern :sunglasses:
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lexa schumanski schrieb:
Die Beihilfesätze sind seit ca. 12 Jahren unverändert ist das nicht der gleiche Satz seit 1998 also 15 Jahre? oder irre ich mich da?
Nimm mal das Beispiel Polizeikommissaranwärter. Die bekommen Anwärterbezüge, müssen sich zu 50% privat versichern, bekommen 50% Beihilfe. Das suchen sie sich nicht aus - das IST SO.
Die Beihilfesätze sind festgelegt. Ein guter Versicherungsnehmer liest sich das mal durch, aber kann sich das unmöglich alles merken.
Eine KG für meine Tochter wird je zur Hälfte von der xxx und der Beihilfe bezahlt. Wenn also ein Therapeut ihr eine Rechnung über 1 Behandlung à 25€ schreibt, beantragt sie bei beiden 25€. Die rechnen sich ihre Hälfte aus = 12,50€ für jeden. Die xxx bezahlt das. Die Beihilfe nicht. Von denen gibt es nur 8,25€. Meine Tochter zahlt also 3,25€ selbst.
Diese Versorgungslücke mit zu versichern, ist sehr teuer. Man weiß ja auch nicht, ob überhaupt und für welchen Jahresbetrag man das mal braucht. Die xxx zahlt wenigstes auch ordentliche Beträge zurück.
Nun könnte man meinen, diesen Polizeistudenten geht es doch gut. Aber die Versicherungen (+ Lebenhaltungskosten, Miete, Strom, Auto usw) fressen die Bezüge auch auf. Sie sind nicht geizig, sondern am Limit. Meine Tochter hat es Gott sei Dank begriffen und LIEST Honorarvereinbarungen, bevor sie einer Behandlung (wo auch immer) zustimmt.
Ich finde also, wenn überhaupt "schlecht versichert", dann nicht unbedingt immer durch Geiz und/oder eigene Schuld. Dumm ist nur, wenn ein Beihilfeempfänger/-versicherter nicht weiß, worum es da geht und sich noch nie mit den Höchstsätzen beschäftigt hat.
In unserer Praxis werden Rechnungen für Beihilfeversicherte übrigens gemäß deren Sätzen ausgestellt.
Gruß eska
[bearbeitet am 22.06.13 14:56]
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eska schrieb:
"Selbst Schuld, wenn sie sich schlecht versichern!" - Naja ...
Nimm mal das Beispiel Polizeikommissaranwärter. Die bekommen Anwärterbezüge, müssen sich zu 50% privat versichern, bekommen 50% Beihilfe. Das suchen sie sich nicht aus - das IST SO.
Die Beihilfesätze sind festgelegt. Ein guter Versicherungsnehmer liest sich das mal durch, aber kann sich das unmöglich alles merken.
Eine KG für meine Tochter wird je zur Hälfte von der xxx und der Beihilfe bezahlt. Wenn also ein Therapeut ihr eine Rechnung über 1 Behandlung à 25€ schreibt, beantragt sie bei beiden 25€. Die rechnen sich ihre Hälfte aus = 12,50€ für jeden. Die xxx bezahlt das. Die Beihilfe nicht. Von denen gibt es nur 8,25€. Meine Tochter zahlt also 3,25€ selbst.
Diese Versorgungslücke mit zu versichern, ist sehr teuer. Man weiß ja auch nicht, ob überhaupt und für welchen Jahresbetrag man das mal braucht. Die xxx zahlt wenigstes auch ordentliche Beträge zurück.
Nun könnte man meinen, diesen Polizeistudenten geht es doch gut. Aber die Versicherungen (+ Lebenhaltungskosten, Miete, Strom, Auto usw) fressen die Bezüge auch auf. Sie sind nicht geizig, sondern am Limit. Meine Tochter hat es Gott sei Dank begriffen und LIEST Honorarvereinbarungen, bevor sie einer Behandlung (wo auch immer) zustimmt.
Ich finde also, wenn überhaupt "schlecht versichert", dann nicht unbedingt immer durch Geiz und/oder eigene Schuld. Dumm ist nur, wenn ein Beihilfeempfänger/-versicherter nicht weiß, worum es da geht und sich noch nie mit den Höchstsätzen beschäftigt hat.
In unserer Praxis werden Rechnungen für Beihilfeversicherte übrigens gemäß deren Sätzen ausgestellt.
Gruß eska
[bearbeitet am 22.06.13 14:56]
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therapeutin schrieb:
nein,da hast du vollkommen Recht... :kissing_closed_eyes:
Das heißt du befragst jeden privatpatienten welche Versicherung und webnn er "gut" versichert ist bekommt er/sie eine höhere Rechnung,als der andere!Also gleiche Leistung unterschiedliche Rechnung!?!?
Das ist traurig!!!
Der Beihilfepat hat aber trotz dieser "schlechten" Versorgung genügend andere Vorteile-er/sie weiß dass er/sie eine Rente oder Pension bekommt ,die nicht schlecht ist!
Gruß Schippi
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Schippi schrieb:
Hey!
Das heißt du befragst jeden privatpatienten welche Versicherung und webnn er "gut" versichert ist bekommt er/sie eine höhere Rechnung,als der andere!Also gleiche Leistung unterschiedliche Rechnung!?!?
Das ist traurig!!!
Der Beihilfepat hat aber trotz dieser "schlechten" Versorgung genügend andere Vorteile-er/sie weiß dass er/sie eine Rente oder Pension bekommt ,die nicht schlecht ist!
Gruß Schippi
[bearbeitet am 13.05.14 21:24]
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pm-ps schrieb:
[bearbeitet am 13.05.14 21:24]
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Die Beihilfe für Kinder beträgt nicht 50 %, sondern 70 oder gar 80 % (zumindest in Bayern); d. h. der "Eigenanteil" liegt gerade bei Kindern noch höher.
Walli :hushed:
1. Ich schreibe keine Rechnungen, bin kein PI. Ich weiß aber, daß Cheffe BEIHILFE-Rechnungen nur zu dem Beihilfehöchstsatz ausstellt. Von Privat allgemein habe ich doch gar nicht gesprochen
2. Ich rede nur von der Beihilfe der Polizeianwärter, dort von SELBSTversicherten, nicht familie/kinder ... es war ein BEISPIEL!
3. Ich habe nur darauf geantwortet, daß jeder, der "schlecht versichert" ist, selbst Schuld hat.
Aber ich bin jetzt raus. Wir reden aneinander vorbei, dazu habe ich keine Lust.
Gruß eska
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eska schrieb:
Ach - ihr versteht mal wieder so gar nicht, was ich meine.
1. Ich schreibe keine Rechnungen, bin kein PI. Ich weiß aber, daß Cheffe BEIHILFE-Rechnungen nur zu dem Beihilfehöchstsatz ausstellt. Von Privat allgemein habe ich doch gar nicht gesprochen
2. Ich rede nur von der Beihilfe der Polizeianwärter, dort von SELBSTversicherten, nicht familie/kinder ... es war ein BEISPIEL!
3. Ich habe nur darauf geantwortet, daß jeder, der "schlecht versichert" ist, selbst Schuld hat.
Aber ich bin jetzt raus. Wir reden aneinander vorbei, dazu habe ich keine Lust.
Gruß eska
Zu Thema "Ärger ins Haus holen"!
Wie machst du das denn bei den Voll-Privatversicherten mit einen Selbstbehalt von 600,-€ pro Jahr. Wenn dieser jetzt am Anfang des Jahres in deine Praxis kommt und sich behandeln lässt, dann bekommt der ja nach Rechnungseinreichung "nichts" von seiner PKV wieder! Er hat seinen Selbstbehalt nämlich noch nicht erreicht. Was bekommt der denn dann von dir berechnet? Nichts? Der ist ja zu dem Zeitpunkt noch schlechter gestellt als jeder "Beihilfeversicherte"!
Ich persönlich kann auch das Gejammer der "Beihilfeversicherten" nicht mehr hören. Können diese sich die Zuzahlung wirklich nicht leisten? Ich glaube schon! Welchen Beihilfeversicherten gibt es denn der wirklich wenig verdient, bzw. jetzt wenig bekommt?
MfG
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SNS37 schrieb:
Allen Patienten den wir bisher erklärt haben, dass wir mit Beihilfesätzen nicht zu tun haben, die konnten nach einigen Hintergrundinformationen meist das Problem verstehen. Es gibt halt nur einen Preis für alle und die Patienten zahlen diesen ohne Probleme. Man kann natürlich auch den leichten Weg gehen und Anfangen die unterschiedlichsten Preise ja nach Erstattungshöchstgrenze anbieten.
Zu Thema "Ärger ins Haus holen"!
Wie machst du das denn bei den Voll-Privatversicherten mit einen Selbstbehalt von 600,-€ pro Jahr. Wenn dieser jetzt am Anfang des Jahres in deine Praxis kommt und sich behandeln lässt, dann bekommt der ja nach Rechnungseinreichung "nichts" von seiner PKV wieder! Er hat seinen Selbstbehalt nämlich noch nicht erreicht. Was bekommt der denn dann von dir berechnet? Nichts? Der ist ja zu dem Zeitpunkt noch schlechter gestellt als jeder "Beihilfeversicherte"!
Ich persönlich kann auch das Gejammer der "Beihilfeversicherten" nicht mehr hören. Können diese sich die Zuzahlung wirklich nicht leisten? Ich glaube schon! Welchen Beihilfeversicherten gibt es denn der wirklich wenig verdient, bzw. jetzt wenig bekommt?
MfG
[bearbeitet am 13.05.14 21:23]
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pm-ps schrieb:
[bearbeitet am 13.05.14 21:23]
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SNS37 schrieb:
Hallo heidi,
Es ist völlig egal ob 1,4 oder 1,9, oder.........! Du machst die Preise und der Patient sollte diese vorher kennen. Liste aushängen usw.. Ein Behandlungsvertrag wäre auch von Vorteil, damit du bei so einem Fall auch zu deinem Geld kommst. Die Beihilfesätze sind seit ca. 12 Jahren unverändert und der Beihilfeversicherte ist selbst schuld, wenn die Kosten über seine Zusatzversicherung nicht in voller Höhe getragen werden. Der Patient ist einfach unterversichert! Viele der Beihilfeversicherten wollten in der Vergangenheit Geld sparen und wenn es nur 20 DM waren. Jetzt sind sie nicht mehr bereit ihre Verträge aufzustocken (wenn es überhaupt geht) und wollen aber weiter als Privatversicherte behandelt werden.
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Mit Beihilfesätzen hast du nichts zu tun!
MfG
[bearbeitet am 13.05.14 21:24]
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pm-ps schrieb:
[bearbeitet am 13.05.14 21:24]
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