physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Heidelberg, Mannheim, Rhein-Neckar-Kreis/Frankfurt

Wir suchen Dich zur Verstärkung
unseres jungen und dynamischen
Teams – Teilzeit oder Vollzeit
wie auch Basis. Bei uns erwartet
Dich eine moderne Praxis mit einer
freundlichen und familiären
Arbeitsatmosphäre. Dank flexibler
Arbeitszeitgestaltung passen wir
uns Deinen privaten Bedürfnissen
an.

Wir bieten:
- Wechselprämie 3.000
- Unbefristete Anstellung in
Vollzeit Teilzeit oder Basis
- Sehr gute Gehaltskonditionen
(4.000 - 4.250€ mtl./40h)
- 30 Urlaubstage
- 5 Fortbi...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Beihilfe erstattet nicht alles

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Beihilfe erstattet nicht alles
Es gibt 26 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
loga
14.01.2015 20:54
Hallo an alle,

eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre.
Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?

Danke euch,

lg
loga
1

Gefällt mir

Hallo an alle, eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung) Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre. Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren. Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen? Danke euch, lg loga
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

loga schrieb:

Hallo an alle,

eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre.
Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?

Danke euch,

lg
loga

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ramona Völlkopf
14.01.2015 21:15
Mach ihr am besten noch eine Kopie der Honorarvereinbarung.
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Tempelritter
Mach ihr am besten noch eine Kopie der Honorarvereinbarung.
Gefällt mir
Alle 15 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
loga
15.01.2015 13:46
Ihr Lieben,

ich danke euch für eure Antworten. Ich gehe nochmal in mich und werde ihr wahrscheinlich was kleines schreiben.
Das ist ja nicht so mühsam. Auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt.

Einen schönen Tag euch,

lg,
loga
1

Gefällt mir

Ihr Lieben, ich danke euch für eure Antworten. Ich gehe nochmal in mich und werde ihr wahrscheinlich was kleines schreiben. Das ist ja nicht so mühsam. Auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt. Einen schönen Tag euch, lg, loga
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



loga schrieb:

Ihr Lieben,

ich danke euch für eure Antworten. Ich gehe nochmal in mich und werde ihr wahrscheinlich was kleines schreiben.
Das ist ja nicht so mühsam. Auch wenn es wahrscheinlich nichts bringt.

Einen schönen Tag euch,

lg,
loga

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rheuma
15.01.2015 15:25
was denn nun?
hat die beihilfepatientin nicht den von der beihilfe festgesetzten höchstsatz erhalten? dann kann sie berechtigt widerspruch einlegen, beihilfesatz falsch berechnet.
hat die patientin den beihilfehöchstsatz erhalten und sie muss 3 € pro therapie selber tragen, ist ein widerspruch unbegründet.
was willst du der beihilfe denn schreiben? du verlangst 3 € mehr als gesetzl. als beihilfehöchstsatz festgesetzt? das ist deine sache.

wenn die patientin mit dem status beihilfepatient nicht einverstanden sein sollte, sie kann jederzeit diesen status ändern und die gkv wählen.
sie kann auch den arbeitgeber wechseln oder ins angestelltenverhältnis überwechseln.
warum wird dies alles nicht gemacht?
weil der status beihilfepatient im krankheitsfall ein " träumchen" ist gegenüber dem des gkv versicherten ( keine wartezeiten bei den heilmitteln, keine grünen rezepte und, und).
gruss
uli
3

Gefällt mir

• Alfred Kramer
• Leni C.
• asterix61
was denn nun? hat die beihilfepatientin nicht den von der beihilfe festgesetzten höchstsatz erhalten? dann kann sie berechtigt widerspruch einlegen, beihilfesatz falsch berechnet. hat die patientin den beihilfehöchstsatz erhalten und sie muss 3 € pro therapie selber tragen, ist ein widerspruch unbegründet. was willst du der beihilfe denn schreiben? du verlangst 3 € mehr als gesetzl. als beihilfehöchstsatz festgesetzt? das ist deine sache. wenn die patientin mit dem status beihilfepatient nicht einverstanden sein sollte, sie kann jederzeit diesen status ändern und die gkv wählen. sie kann auch den arbeitgeber wechseln oder ins angestelltenverhältnis überwechseln. warum wird dies alles nicht gemacht? weil der status beihilfepatient im krankheitsfall ein " träumchen" ist gegenüber dem des gkv versicherten ( keine wartezeiten bei den heilmitteln, keine grünen rezepte und, und). gruss uli
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



rheuma schrieb:

was denn nun?
hat die beihilfepatientin nicht den von der beihilfe festgesetzten höchstsatz erhalten? dann kann sie berechtigt widerspruch einlegen, beihilfesatz falsch berechnet.
hat die patientin den beihilfehöchstsatz erhalten und sie muss 3 € pro therapie selber tragen, ist ein widerspruch unbegründet.
was willst du der beihilfe denn schreiben? du verlangst 3 € mehr als gesetzl. als beihilfehöchstsatz festgesetzt? das ist deine sache.

wenn die patientin mit dem status beihilfepatient nicht einverstanden sein sollte, sie kann jederzeit diesen status ändern und die gkv wählen.
sie kann auch den arbeitgeber wechseln oder ins angestelltenverhältnis überwechseln.
warum wird dies alles nicht gemacht?
weil der status beihilfepatient im krankheitsfall ein " träumchen" ist gegenüber dem des gkv versicherten ( keine wartezeiten bei den heilmitteln, keine grünen rezepte und, und).
gruss
uli

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Alfred Kramer
15.01.2015 17:52
ich konnts mir nicht verkneifen, dafür einen :thumbsdown: zu vergeben :sunglasses:
1

Gefällt mir

ich konnts mir nicht verkneifen, dafür einen :thumbsdown: zu vergeben :sunglasses:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Alfred Kramer schrieb:

ich konnts mir nicht verkneifen, dafür einen :thumbsdown: zu vergeben :sunglasses:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alobar
16.01.2015 06:46
habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....
1

Gefällt mir

habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



alobar schrieb:

habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
loga
16.01.2015 11:44
Hallo alobar,

der Beihilfe schreibe ich gar nichts - da sehe ich etwas klarer nach euren Posts und sehe es nicht als meine Baustelle an. Das soll die Patientin selbst machen. Ich habe ihr jetzt nochmal die von ihr unterschriebene Behandlungsvereinbarung kopiert. Was sie damit macht, ist ihre Sache.

Allen nachher einen guten Start ins Wochenende!

lg

loga
1

Gefällt mir

• therapeutin
Hallo alobar, der Beihilfe schreibe ich gar nichts - da sehe ich etwas klarer nach euren Posts und sehe es nicht als meine Baustelle an. Das soll die Patientin selbst machen. Ich habe ihr jetzt nochmal die von ihr unterschriebene Behandlungsvereinbarung kopiert. Was sie damit macht, ist ihre Sache. Allen nachher einen guten Start ins Wochenende! lg loga
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



loga schrieb:

Hallo alobar,

der Beihilfe schreibe ich gar nichts - da sehe ich etwas klarer nach euren Posts und sehe es nicht als meine Baustelle an. Das soll die Patientin selbst machen. Ich habe ihr jetzt nochmal die von ihr unterschriebene Behandlungsvereinbarung kopiert. Was sie damit macht, ist ihre Sache.

Allen nachher einen guten Start ins Wochenende!

lg

loga

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
16.01.2015 13:16
genau richtig gemacht...reduziere deine Behandlungszeiten der GKV Pat. auf Minimum und schon passt alles :kissing_closed_eyes:


alobar schrieb am 16.1.15 06:46:
habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....
1

Gefällt mir

genau richtig gemacht...reduziere deine Behandlungszeiten der GKV Pat. auf Minimum und schon passt alles :kissing_closed_eyes: [zitat]alobar schrieb am 16.1.15 06:46: habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....[/zitat]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

genau richtig gemacht...reduziere deine Behandlungszeiten der GKV Pat. auf Minimum und schon passt alles :kissing_closed_eyes:


alobar schrieb am 16.1.15 06:46:
habe gestern einen Beihilfepatient verloren.... er bekommt nur 80% von seiner Beihilfe und den Rest von der KVB(?)... auf jedenfall nicht mehr wie 19,50. da er nicht meinen Privatsatz bezahlen möchte hat er die weitere zusammenarbeit beendet. Ich will jetzt nicht jammern, bevor dass in den falschen Hals kommt. Ich kann darauf verzichten, wenn er nicht mehr kommt. Was ich nur sagen wollte, ich habe Ihn erfolgreich behandelt, Beschwerden sind nicht mehr da, die er 6 Monate lang vorher hatte und "seine" Ärzte nicht beheben konnten. Finanzell gehört er nicht zu den Reichen, aber garantiert auch nicht zu Harz IV Empfängern, aber zu geizig die 8€ /Bhg. zu bezahlen!! aber es gibt ja noch viele Kollegen die den Beihilfesatz nehmen und da wird sich dann jemand freuen....

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
16.01.2015 13:49
KVB = max. 80% der beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel, also keine 19,50€ für die KG
1

Gefällt mir

KVB = max. 80% der beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel, also keine 19,50€ für die KG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

KVB = max. 80% der beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmittel, also keine 19,50€ für die KG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Achilles2
16.01.2015 16:33
Hallo alobar,
hast Du den lieben Beamten darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfevorschriften des Bundesministerium des Innern orientierst???
Ich kenne es nämlich nur so, wenn dem Patienten einfach eine Rechnung ausgestellt wird und der Patient nicht informiert ist, daß Deine Abrechnungssätze die Erstattunssätze der Beihilfe übersteigen (am besten schriftlich), dann fühlen diese sich auf den Schlips getreten, wenn von der Kasse nicht alles bezahlt.
Die KVB ist die private Krankenkasse für Bundesbahnbeamte. Mein Vater ist auch in der versichert. Der hat früher auch immer geschimpft, wie wenig diese Krankenkasse bezahlt. Bloß damals habe ich mich in der Materie noch nicht ausgekannt. Diese Beamten bekommen von der KVB 80 % erstattet und den Rest müssen sie halt selber zahlen bzw. eine Restkostenversicherung abschließen. Aber die meisten möchten diese Restkostenversicherung einsparen und schimpfen dann halt, weil nicht alles erstattet wird.
1

Gefällt mir

Hallo alobar, hast Du den lieben Beamten darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfevorschriften des Bundesministerium des Innern orientierst??? Ich kenne es nämlich nur so, wenn dem Patienten einfach eine Rechnung ausgestellt wird und der Patient nicht informiert ist, daß Deine Abrechnungssätze die Erstattunssätze der Beihilfe übersteigen (am besten schriftlich), dann fühlen diese sich auf den Schlips getreten, wenn von der Kasse nicht alles bezahlt. Die KVB ist die private Krankenkasse für Bundesbahnbeamte. Mein Vater ist auch in der versichert. Der hat früher auch immer geschimpft, wie wenig diese Krankenkasse bezahlt. Bloß damals habe ich mich in der Materie noch nicht ausgekannt. Diese Beamten bekommen von der KVB 80 % erstattet und den Rest müssen sie halt selber zahlen bzw. eine Restkostenversicherung abschließen. Aber die meisten möchten diese Restkostenversicherung einsparen und schimpfen dann halt, weil nicht alles erstattet wird.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Achilles2 schrieb:

Hallo alobar,
hast Du den lieben Beamten darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfevorschriften des Bundesministerium des Innern orientierst???
Ich kenne es nämlich nur so, wenn dem Patienten einfach eine Rechnung ausgestellt wird und der Patient nicht informiert ist, daß Deine Abrechnungssätze die Erstattunssätze der Beihilfe übersteigen (am besten schriftlich), dann fühlen diese sich auf den Schlips getreten, wenn von der Kasse nicht alles bezahlt.
Die KVB ist die private Krankenkasse für Bundesbahnbeamte. Mein Vater ist auch in der versichert. Der hat früher auch immer geschimpft, wie wenig diese Krankenkasse bezahlt. Bloß damals habe ich mich in der Materie noch nicht ausgekannt. Diese Beamten bekommen von der KVB 80 % erstattet und den Rest müssen sie halt selber zahlen bzw. eine Restkostenversicherung abschließen. Aber die meisten möchten diese Restkostenversicherung einsparen und schimpfen dann halt, weil nicht alles erstattet wird.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alobar
16.01.2015 18:16
da ist genau der punkt, sie meinen halt, was die KVB oder welche kasse auch immer bezahlt hat zu reichen. Wenn sie das Geld sparen wollen, dann haben sie halt pech gehabt. Ich möchte auch nicht meine Therapiezeit abkürzen. Ich möchte ohne Stress therapieren, im Idealfall erfolg haben und dementsprechned bezahlt werden. mehr nicht.
1

Gefällt mir

da ist genau der punkt, sie meinen halt, was die KVB oder welche kasse auch immer bezahlt hat zu reichen. Wenn sie das Geld sparen wollen, dann haben sie halt pech gehabt. Ich möchte auch nicht meine Therapiezeit abkürzen. Ich möchte ohne Stress therapieren, im Idealfall erfolg haben und dementsprechned bezahlt werden. mehr nicht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



alobar schrieb:

da ist genau der punkt, sie meinen halt, was die KVB oder welche kasse auch immer bezahlt hat zu reichen. Wenn sie das Geld sparen wollen, dann haben sie halt pech gehabt. Ich möchte auch nicht meine Therapiezeit abkürzen. Ich möchte ohne Stress therapieren, im Idealfall erfolg haben und dementsprechned bezahlt werden. mehr nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Achilles2
18.01.2015 10:02
Hallo alobar,
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????

Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
1

Gefällt mir

Hallo alobar, Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß. Hast Du den Patienten mündlich oder [u]schriftlich[/u] vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst?????????? Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Achilles2 schrieb:

Hallo alobar,
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????

Mit kollegialen Grüßen Achilles 2

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alobar
18.01.2015 10:32
Achilles2 schrieb am 18.1.15 10:02:
Hallo alobar,
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????

Mit kollegialen Grüßen Achilles 2



Hi,

natürlich habe ich ihm vor der Bhg. dieses gesagt, worauf er es abgesegnet hat, weil die Schmerzen so unangenehm gewesen sind, hätte er mir alles vermacht. nach der Bhg-Serie, dann ohne Schmerzen, ist der kopf wieder eingeschaltet worden. Ich denke er bezahlt die Rechnung, geht zu einem kollegen.-in und wenn´s bei dem nicht klappt dann habe ich den wieder auf dem Hals....


Ich hätte gerne die Seite, auf der steht, dass das Innenministerium geschrieben hat, dass die Beihilfe nicht kostendeckend ist. Hab´s nicht gefunden, trotz oder wegen goggle?!?

danke,

alobar.
1

Gefällt mir

[zitat]Achilles2 schrieb am 18.1.15 10:02: Hallo alobar, Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß. Hast Du den Patienten mündlich oder [u]schriftlich[/u] vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst?????????? Mit kollegialen Grüßen Achilles 2[/zitat] Hi, natürlich habe ich ihm vor der Bhg. dieses gesagt, worauf er es abgesegnet hat, weil die Schmerzen so unangenehm gewesen sind, hätte er mir alles vermacht. nach der Bhg-Serie, dann ohne Schmerzen, ist der kopf wieder eingeschaltet worden. Ich denke er bezahlt die Rechnung, geht zu einem kollegen.-in und wenn´s bei dem nicht klappt dann habe ich den wieder auf dem Hals.... Ich hätte gerne die Seite, auf der steht, dass das Innenministerium geschrieben hat, dass die Beihilfe nicht kostendeckend ist. Hab´s nicht gefunden, trotz oder wegen goggle?!? danke, alobar.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



alobar schrieb:

Achilles2 schrieb am 18.1.15 10:02:
Hallo alobar,
Entschuldigung, wenn ich nochmals nachhaken muß.
Hast Du den Patienten mündlich oder schriftlich vor Beginn der Behandlungsserie darauf hingewiesen, daß Du Dich nicht an den Beihilfesätzen des Bundesinnnenministeriums orientiertst??????????

Mit kollegialen Grüßen Achilles 2



Hi,

natürlich habe ich ihm vor der Bhg. dieses gesagt, worauf er es abgesegnet hat, weil die Schmerzen so unangenehm gewesen sind, hätte er mir alles vermacht. nach der Bhg-Serie, dann ohne Schmerzen, ist der kopf wieder eingeschaltet worden. Ich denke er bezahlt die Rechnung, geht zu einem kollegen.-in und wenn´s bei dem nicht klappt dann habe ich den wieder auf dem Hals....


Ich hätte gerne die Seite, auf der steht, dass das Innenministerium geschrieben hat, dass die Beihilfe nicht kostendeckend ist. Hab´s nicht gefunden, trotz oder wegen goggle?!?

danke,

alobar.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
18.01.2015 10:54
Hier:
Pressemitteilung BMI
1

Gefällt mir

Hier: http://www.privatpreise.de/quellenurteile/bundesinnenministerium.html#c7039
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

Hier:
Pressemitteilung BMI

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
uschi12
18.01.2015 11:10
Hallo, zusammen, auch ich habe die Diskussionen mit den Beihilfesätzern, PP ...
grundsätzlich von mir zu Behandlungsbeginn wird Angebot/Vereinbarung erstellt und beidseitig
mit Unterschrift bestätigt. Spätere Diskussionen sind dann eigentlich überflüssig.
Ich bin es leid der Diskussionen. Vergleich mit Autot: Guten "Mitteiklassewagen" fahren aber den
Kleinwagen bezahlen wollen. Wir als PT sollten uns wehren. Wir haben keine Vertraäge mit die PK
bzw. Beihilfestellen, vertreten wir unsere Preise. Qualität soll bezahlt werden.
Haben wir auch den Mut auf diese Patienten zu verzichten. Die Erfahrung hat mir gelehrt, Pat. gehen
woanders hin und kommen wieder zurück, also quasi alles richtig gemacht.
Schönen Sonntag noch.
3

Gefällt mir

• Achilles2
• asterix61
• alobar
Hallo, zusammen, auch ich habe die Diskussionen mit den Beihilfesätzern, PP ... grundsätzlich von mir zu Behandlungsbeginn wird Angebot/Vereinbarung erstellt und beidseitig mit Unterschrift bestätigt. Spätere Diskussionen sind dann eigentlich überflüssig. Ich bin es leid der Diskussionen. Vergleich mit Autot: Guten "Mitteiklassewagen" fahren aber den Kleinwagen bezahlen wollen. Wir als PT sollten uns wehren. Wir haben keine Vertraäge mit die PK bzw. Beihilfestellen, vertreten wir unsere Preise. Qualität soll bezahlt werden. Haben wir auch den Mut auf diese Patienten zu verzichten. Die Erfahrung hat mir gelehrt, Pat. gehen woanders hin und kommen wieder zurück, also quasi alles richtig gemacht. Schönen Sonntag noch.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



uschi12 schrieb:

Hallo, zusammen, auch ich habe die Diskussionen mit den Beihilfesätzern, PP ...
grundsätzlich von mir zu Behandlungsbeginn wird Angebot/Vereinbarung erstellt und beidseitig
mit Unterschrift bestätigt. Spätere Diskussionen sind dann eigentlich überflüssig.
Ich bin es leid der Diskussionen. Vergleich mit Autot: Guten "Mitteiklassewagen" fahren aber den
Kleinwagen bezahlen wollen. Wir als PT sollten uns wehren. Wir haben keine Vertraäge mit die PK
bzw. Beihilfestellen, vertreten wir unsere Preise. Qualität soll bezahlt werden.
Haben wir auch den Mut auf diese Patienten zu verzichten. Die Erfahrung hat mir gelehrt, Pat. gehen
woanders hin und kommen wieder zurück, also quasi alles richtig gemacht.
Schönen Sonntag noch.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alobar
18.01.2015 11:40
danke für den Link. Ich hätte aber gerne eine offizielle Seite.... hat da jemand einen Link?!?
1

Gefällt mir

danke für den Link. Ich hätte aber gerne eine offizielle Seite.... hat da jemand einen Link?!?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



alobar schrieb:

danke für den Link. Ich hätte aber gerne eine offizielle Seite.... hat da jemand einen Link?!?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
18.01.2015 11:57
Das ohne Weiteres zugängliche Pressemitteilungsarchiv des BMI richt zurück bis 2009. Reicht dir vielleicht dieser Link? Link

Ansonsten hier nachfragen: [E-Mail]
1

Gefällt mir

Das ohne Weiteres zugängliche Pressemitteilungsarchiv des BMI richt zurück bis 2009. Reicht dir vielleicht dieser Link? http://www.krankengymnastik-arnsberg.de/uploads/media/Pressemitteilung_des_BMI_vom_07.02.2004.pdf Ansonsten hier nachfragen: presse@bmi.bund.de
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

Das ohne Weiteres zugängliche Pressemitteilungsarchiv des BMI richt zurück bis 2009. Reicht dir vielleicht dieser Link? Link

Ansonsten hier nachfragen: [E-Mail]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ramona Völlkopf schrieb:

Mach ihr am besten noch eine Kopie der Honorarvereinbarung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
14.01.2015 21:29
(1) Die Beihilfesätze wurden vor 12 Jahren vom damaligen Innenminister für nicht kostendeckend erklärt, es sei auch nicht (mehr) Ziel der Beihilfe die tatsächlichen Behandlungskosten abzudecken.

(2) Die Differenz zwischen Beihilfesatz und deinen Preisen, so denn eine besteht, ist vom Beihilfeberechtigten einzubringen. Woher das Geld kommt kann der Beihilfeverrechnungsstelle und dir ziemlich egal sein.

(3) Bei €3 pro Sitzung würde ich keinen zu großen Aufwand machen, zumal die Chancen eher gering sind überhaupt mehr als ein müdes Lächeln der Sachbearbeitung zu bekommen.

(4) Gehe ich recht in der Annahme das du nicht diejenige sein möchtest die die betroffene Person mit der Realität in Verbindung bringt?

-----

Sehr geehrte Frau Privatpatientin,

gerne erläutere ich Ihnen in Grundzügen das Zustandekommen des zwischen uns vereinbarten Honorars.

Sofern Sie meine Dienste auch in Zukunft nutzen möchte dürfte einleuchtend sein, das die Summe meiner Einnahmen die Summe meiner Betriebsausgaben und geplanten Investitionen (z.B. Fortbildungen: €1.500 jährlich bei erhöhten Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung und gleichzeitigem Einnahmenausfall während der Fortbildungen; ***Praxisbedarf: Loga=>Logopädin? Werden bei euch regelmäßig teure (>€2.000) Geräte eingesetzt?; zuzüglich Wartungskosten***) übersteigen muss;

zusätzlich möchte ich neben der therapeutischen Tätigkeit ein bescheidenes Leben führen können. Dabei ist zu beachten das ich als selbstständige Therapeutin sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge alleine stemmen muss; vom Überschuss der Einnahmen gehen ca. 38% an die Sozialversicherungsträger, weitere 7% als Einkommenssteuer an das Finanzamt. Ein krankheitsbedingter Ausfall durchschnittlicher Länge bedroht regelmäßig die wirtschaftliche Existenz selbstständiger Therapeuten.

Ich hoffe auf ihr Verständnis das ich bei diesen minimal kalkulierten Honoraren keinen Spielraum nach unten habe ohne die Qualität meiner therapeutischen Praxis zu gefährden.

mit freundlichen Grüßen,
loga

-----

Insbesondere für den letzten Absatz wünsche ich mir ein paar kritische Anmerkungen aus dem Forum, im Großen und Ganzen sollte das aber ein vertretbarer Aufwand dafür sein das die Beihilfestelle ihren Erstattungssatz ohnehin nicht erhöhen wird. Diese Erhöhung zu erkämpfen ist IMHO Aufgabe der Interessensgemeinschaft Privatkrankenversicherter; daran beteiligen können "wir Therapeuten" uns wenn die GKV-Honorare ein bescheidenes Leben neben medizinisch adäquater Therapie ermöglichen :)
4

Gefällt mir

• Eva
• therapeutin
• Alfred Kramer
• kpz
(1) Die Beihilfesätze wurden vor 12 Jahren vom damaligen Innenminister für nicht kostendeckend erklärt, es sei auch nicht (mehr) Ziel der Beihilfe die tatsächlichen Behandlungskosten abzudecken. (2) Die Differenz zwischen Beihilfesatz und deinen Preisen, so denn eine besteht, ist vom Beihilfeberechtigten einzubringen. Woher das Geld kommt kann der Beihilfeverrechnungsstelle und dir ziemlich egal sein. (3) Bei €3 pro Sitzung würde ich keinen zu großen Aufwand machen, zumal die Chancen eher gering sind überhaupt mehr als ein müdes Lächeln der Sachbearbeitung zu bekommen. (4) Gehe ich recht in der Annahme das du nicht diejenige sein möchtest die die betroffene Person mit der Realität in Verbindung bringt? ----- Sehr geehrte Frau Privatpatientin, gerne erläutere ich Ihnen in Grundzügen das Zustandekommen des zwischen uns vereinbarten Honorars. Sofern Sie meine Dienste auch in Zukunft nutzen möchte dürfte einleuchtend sein, das die Summe meiner Einnahmen die Summe meiner Betriebsausgaben und geplanten Investitionen (z.B. Fortbildungen: €1.500 jährlich bei erhöhten Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung und gleichzeitigem Einnahmenausfall während der Fortbildungen; ***Praxisbedarf: Loga=>Logopädin? Werden bei euch regelmäßig teure (>€2.000) Geräte eingesetzt?; zuzüglich Wartungskosten***) übersteigen muss; zusätzlich möchte ich neben der therapeutischen Tätigkeit ein bescheidenes Leben führen können. Dabei ist zu beachten das ich als selbstständige Therapeutin sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge alleine stemmen muss; vom Überschuss der Einnahmen gehen ca. 38% an die Sozialversicherungsträger, weitere 7% als Einkommenssteuer an das Finanzamt. Ein krankheitsbedingter Ausfall durchschnittlicher Länge bedroht regelmäßig die wirtschaftliche Existenz selbstständiger Therapeuten. Ich hoffe auf ihr Verständnis das ich bei diesen minimal kalkulierten Honoraren keinen Spielraum nach unten habe ohne die Qualität meiner therapeutischen Praxis zu gefährden. mit freundlichen Grüßen, loga ----- Insbesondere für den letzten Absatz wünsche ich mir ein paar kritische Anmerkungen aus dem Forum, im Großen und Ganzen sollte das aber ein vertretbarer Aufwand dafür sein das die Beihilfestelle ihren Erstattungssatz ohnehin nicht erhöhen wird. Diese Erhöhung zu erkämpfen ist IMHO Aufgabe der Interessensgemeinschaft Privatkrankenversicherter; daran beteiligen können "wir Therapeuten" uns wenn die GKV-Honorare ein bescheidenes Leben neben medizinisch adäquater Therapie ermöglichen :)
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan33
15.01.2015 09:09
Es ist ausserdem vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht das sich der Versicherte an den Kosten beteiligt..
1

Gefällt mir

Es ist ausserdem vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht das sich der Versicherte an den Kosten beteiligt..
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan33 schrieb:

Es ist ausserdem vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht das sich der Versicherte an den Kosten beteiligt..

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Papa Alpaka schrieb:

(1) Die Beihilfesätze wurden vor 12 Jahren vom damaligen Innenminister für nicht kostendeckend erklärt, es sei auch nicht (mehr) Ziel der Beihilfe die tatsächlichen Behandlungskosten abzudecken.

(2) Die Differenz zwischen Beihilfesatz und deinen Preisen, so denn eine besteht, ist vom Beihilfeberechtigten einzubringen. Woher das Geld kommt kann der Beihilfeverrechnungsstelle und dir ziemlich egal sein.

(3) Bei €3 pro Sitzung würde ich keinen zu großen Aufwand machen, zumal die Chancen eher gering sind überhaupt mehr als ein müdes Lächeln der Sachbearbeitung zu bekommen.

(4) Gehe ich recht in der Annahme das du nicht diejenige sein möchtest die die betroffene Person mit der Realität in Verbindung bringt?

-----

Sehr geehrte Frau Privatpatientin,

gerne erläutere ich Ihnen in Grundzügen das Zustandekommen des zwischen uns vereinbarten Honorars.

Sofern Sie meine Dienste auch in Zukunft nutzen möchte dürfte einleuchtend sein, das die Summe meiner Einnahmen die Summe meiner Betriebsausgaben und geplanten Investitionen (z.B. Fortbildungen: €1.500 jährlich bei erhöhten Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung und gleichzeitigem Einnahmenausfall während der Fortbildungen; ***Praxisbedarf: Loga=>Logopädin? Werden bei euch regelmäßig teure (>€2.000) Geräte eingesetzt?; zuzüglich Wartungskosten***) übersteigen muss;

zusätzlich möchte ich neben der therapeutischen Tätigkeit ein bescheidenes Leben führen können. Dabei ist zu beachten das ich als selbstständige Therapeutin sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge alleine stemmen muss; vom Überschuss der Einnahmen gehen ca. 38% an die Sozialversicherungsträger, weitere 7% als Einkommenssteuer an das Finanzamt. Ein krankheitsbedingter Ausfall durchschnittlicher Länge bedroht regelmäßig die wirtschaftliche Existenz selbstständiger Therapeuten.

Ich hoffe auf ihr Verständnis das ich bei diesen minimal kalkulierten Honoraren keinen Spielraum nach unten habe ohne die Qualität meiner therapeutischen Praxis zu gefährden.

mit freundlichen Grüßen,
loga

-----

Insbesondere für den letzten Absatz wünsche ich mir ein paar kritische Anmerkungen aus dem Forum, im Großen und Ganzen sollte das aber ein vertretbarer Aufwand dafür sein das die Beihilfestelle ihren Erstattungssatz ohnehin nicht erhöhen wird. Diese Erhöhung zu erkämpfen ist IMHO Aufgabe der Interessensgemeinschaft Privatkrankenversicherter; daran beteiligen können "wir Therapeuten" uns wenn die GKV-Honorare ein bescheidenes Leben neben medizinisch adäquater Therapie ermöglichen :)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Oberpriller
15.01.2015 09:33
Das müsste sie aber wissen, das steht in ihrem KV-Vertrag wieviel die übernehmen. Und sie hätte vor der Behandlung auch Fragen können. Bei meinem Sohn war das auch so, wir sind bei der DEBEKA.
1

Gefällt mir

Das müsste sie aber wissen, das steht in ihrem KV-Vertrag wieviel die übernehmen. Und sie hätte vor der Behandlung auch Fragen können. Bei meinem Sohn war das auch so, wir sind bei der DEBEKA.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sabine Oberpriller schrieb:

Das müsste sie aber wissen, das steht in ihrem KV-Vertrag wieviel die übernehmen. Und sie hätte vor der Behandlung auch Fragen können. Bei meinem Sohn war das auch so, wir sind bei der DEBEKA.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
15.01.2015 09:42
Hat sie vielleicht die Differenz von x % der Beihilfe zu 100 % der Kosten nicht privat abgesichert ? Dann hieße das , daß sie Null € an Privatkosten hat, denn für die Beihilfe muß sie nicht bezahlen. Dann erkläre ihr mal , daß ein GKV-Patient erstens seinen KK-Beitrag und dann noch einen erheblichen Eigenanteil für eine Behadlung zahlen muß. Und frag sie mal , ob sie auch beim Arzt verlangt, daß er schriftlich seine Preise "erklärt". Finde ich schon fast etwas unverschämt. Und du willst dich tatsächlich hinsetzen und dich schriftlich rechtfertigen ? :unamused: Die Mühe würde ich mir ehrlich gesagt nicht machen.
1

Gefällt mir

Hat sie vielleicht die Differenz von x % der Beihilfe zu 100 % der Kosten nicht privat abgesichert ? Dann hieße das , daß sie Null € an Privatkosten hat, denn für die Beihilfe muß sie nicht bezahlen. Dann erkläre ihr mal , daß ein GKV-Patient erstens seinen KK-Beitrag und dann noch einen erheblichen Eigenanteil für eine Behadlung zahlen muß. Und frag sie mal , ob sie auch beim Arzt verlangt, daß er schriftlich seine Preise "erklärt". Finde ich schon fast etwas unverschämt. Und du willst dich tatsächlich hinsetzen und dich schriftlich rechtfertigen ? :unamused: Die Mühe würde ich mir ehrlich gesagt nicht machen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
15.01.2015 09:50
Es ist nunmal nicht jedermanns Sache Beihilfeberechtigte mit der Realität zu konfrontieren - und ein 2-Minuten-Schrieb dürfte noch drin sein (solange nicht die vereinbarten Honorare an sich in Frage gestellt werden). Nicht das ich mich nicht für jemanden freue der 100% seiner Behandlungskosten erstattet bekommt; wenn mein Anteil daran stimmt setze ich mich auch dafür ein. Es kann sogar passieren das ich mich für €3 pro Termin neben der Behandlung engagiere. In diesem Fall scheint's mir aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sein eine 100%-Erstattung sicherzustellen oder es bleiben zu lassen.

Drum ist mein Schrieb-Vorschlag so dicht an der Realitätskonfrontation wie man's machen kann ohne übermäßige Arbeit zu provozieren ;)
1

Gefällt mir

Es ist nunmal nicht jedermanns Sache Beihilfeberechtigte mit der Realität zu konfrontieren - und ein 2-Minuten-Schrieb dürfte noch drin sein (solange nicht die vereinbarten Honorare an sich in Frage gestellt werden). Nicht das ich mich nicht für jemanden freue der 100% seiner Behandlungskosten erstattet bekommt; wenn mein Anteil daran stimmt setze ich mich auch dafür ein. Es kann sogar passieren das ich mich für €3 pro Termin neben der Behandlung engagiere. In diesem Fall scheint's mir aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sein eine 100%-Erstattung sicherzustellen oder es bleiben zu lassen. Drum ist mein Schrieb-Vorschlag so dicht an der Realitätskonfrontation wie man's machen kann ohne übermäßige Arbeit zu provozieren ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

Es ist nunmal nicht jedermanns Sache Beihilfeberechtigte mit der Realität zu konfrontieren - und ein 2-Minuten-Schrieb dürfte noch drin sein (solange nicht die vereinbarten Honorare an sich in Frage gestellt werden). Nicht das ich mich nicht für jemanden freue der 100% seiner Behandlungskosten erstattet bekommt; wenn mein Anteil daran stimmt setze ich mich auch dafür ein. Es kann sogar passieren das ich mich für €3 pro Termin neben der Behandlung engagiere. In diesem Fall scheint's mir aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sein eine 100%-Erstattung sicherzustellen oder es bleiben zu lassen.

Drum ist mein Schrieb-Vorschlag so dicht an der Realitätskonfrontation wie man's machen kann ohne übermäßige Arbeit zu provozieren ;)

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Leni C. schrieb:

Hat sie vielleicht die Differenz von x % der Beihilfe zu 100 % der Kosten nicht privat abgesichert ? Dann hieße das , daß sie Null € an Privatkosten hat, denn für die Beihilfe muß sie nicht bezahlen. Dann erkläre ihr mal , daß ein GKV-Patient erstens seinen KK-Beitrag und dann noch einen erheblichen Eigenanteil für eine Behadlung zahlen muß. Und frag sie mal , ob sie auch beim Arzt verlangt, daß er schriftlich seine Preise "erklärt". Finde ich schon fast etwas unverschämt. Und du willst dich tatsächlich hinsetzen und dich schriftlich rechtfertigen ? :unamused: Die Mühe würde ich mir ehrlich gesagt nicht machen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
15.01.2015 10:34
Du wagst es 3€ mehr zu verlangen,als die Beihilfe erstattet :innocent: schäm dich :smile:

nein,du billig genug :kissing_closed_eyes:

loga schrieb am 14.1.15 20:54:
Hallo an alle,

eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre.
Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?

Danke euch,

lg
loga
1

Gefällt mir

• lexa schumanski
Du wagst es 3€ mehr zu verlangen,als die Beihilfe erstattet :innocent: schäm dich :smile: nein,du billig genug :kissing_closed_eyes: [zitat]loga schrieb am 14.1.15 20:54: Hallo an alle, eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung) Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre. Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren. Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen? Danke euch, lg loga[/zitat]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

therapeutin schrieb:

Du wagst es 3€ mehr zu verlangen,als die Beihilfe erstattet :innocent: schäm dich :smile:

nein,du billig genug :kissing_closed_eyes:

loga schrieb am 14.1.15 20:54:
Hallo an alle,

eine Privatpatientin kam heute auf mich zu, da ihre Beihilfe nicht den kompletten Satz erstattet hat (es geht um ca. 3 Euro pro Sitzung)
Naja, jedenfalls möchte sie Widerspruch einlegen und bat mich, ein Schreiben aufzusetzen in dem ich meine Preise erkläre.
Ich denke mir dazu meinen Teil, möchte ihr aber natürlich nicht im Wege stehen und würde ihr auch so einen Schrieb formulieren.
Habt Ihr Erfahrung damit und könnt mir bei der Formulierung helfen?

Danke euch,

lg
loga

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Susulo
15.01.2015 11:14
1.) 3 Euro sind ja weniger als ein GKV Patient bei uns (Logo) pro Stizung zuzahlen muss !!!! Würde ich zunächst mal sagen. Du bist damit wahrhaft günstig !!! Bei mir ist der Privatsatz wesentlich höher als 3 Euro über Beihilfesatz

2.) bei buchner gibt es ein ganz nettes Heftchen "Gebühren Th" - darin ist auch ganz gut begründet, warum es kostet, was es kostet. Wenn man sich rechtfertigen will.

3.) Vor einigen Jahren hat ein Kollege hier ein Schreiben für seine Patienten an den deutschen Beamtenbund formuliert (war es Mike L?), damit die Beamten sich an der richtigen Stelle über die niedrigen Beihilfesätze beschweren können. Ich habs noch auf meinem PC gespeicert, wenn du magst, schreib mich an, das kann ich dir auch schicken. Ist aber etwas anderes wie "Erklärung der Preise"

Viel Erfolg, und vor allem viel Selbstbewusstsein / Stehkraft

Susanne
1

Gefällt mir

1.) 3 Euro sind ja weniger als ein GKV Patient bei uns (Logo) pro Stizung zuzahlen muss !!!! Würde ich zunächst mal sagen. Du bist damit wahrhaft günstig !!! Bei mir ist der Privatsatz wesentlich höher als 3 Euro über Beihilfesatz 2.) bei buchner gibt es ein ganz nettes Heftchen "Gebühren Th" - darin ist auch ganz gut begründet, warum es kostet, was es kostet. Wenn man sich rechtfertigen will. 3.) Vor einigen Jahren hat ein Kollege hier ein Schreiben für seine Patienten an den deutschen Beamtenbund formuliert (war es Mike L?), damit die Beamten sich an der richtigen Stelle über die niedrigen Beihilfesätze beschweren können. Ich habs noch auf meinem PC gespeicert, wenn du magst, schreib mich an, das kann ich dir auch schicken. Ist aber etwas anderes wie "Erklärung der Preise" Viel Erfolg, und vor allem viel Selbstbewusstsein / Stehkraft Susanne
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
asterix61
18.01.2015 15:11
Solche Leute habe ich auch schon verloren. Trotz vorheriger Honorarvereinbarung und zusätzlicher mündlicher Aufklärung. Erst die Mercedes-Leistung nehmen und dann hinterher meckern und den Kleinwagen bezahlen wollen. Leider finden die dann auch noch Kollegen, die sich billig verkaufen und sich womöglich noch freuen, einem anderen einen "PP" abgeluchst zu haben. Oh mein Gott, das wird nie was mit betriebswirtschaftlich denken können!
1

Gefällt mir

• Alfred Kramer
Solche Leute habe ich auch schon verloren. Trotz vorheriger Honorarvereinbarung und zusätzlicher mündlicher Aufklärung. Erst die Mercedes-Leistung nehmen und dann hinterher meckern und den Kleinwagen bezahlen wollen. Leider finden die dann auch noch Kollegen, die sich billig verkaufen und sich womöglich noch freuen, einem anderen einen "PP" abgeluchst zu haben. Oh mein Gott, das wird nie was mit betriebswirtschaftlich denken können!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



asterix61 schrieb:

Solche Leute habe ich auch schon verloren. Trotz vorheriger Honorarvereinbarung und zusätzlicher mündlicher Aufklärung. Erst die Mercedes-Leistung nehmen und dann hinterher meckern und den Kleinwagen bezahlen wollen. Leider finden die dann auch noch Kollegen, die sich billig verkaufen und sich womöglich noch freuen, einem anderen einen "PP" abgeluchst zu haben. Oh mein Gott, das wird nie was mit betriebswirtschaftlich denken können!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Neuling
05.03.2015 12:11
besonders traurig:
ich hatte neulich ein Turnkind, dessen Eltern der "Aufpreis" zu den Beihilfekosten zu hoch war. Der Vater wollte mich doch glatt zum Betrug anstiften: "Dann berechnen Sie die vereinbarte Leistung und mein Kind bekommt dann eben xxx Behandlungen weniger, sodaß ich aber die Kosten erstattet bekomme"
Hab dann nochmal die Mama an der Strippe gehabt, dann wars plötzlich kein Problem mehr. Jetzt wird schon an den Kindern gespart! Es ging um 6€/Sitzung mehr, also 60€ für ein 10er-Rezept. Möchte nicht wissen, wieviele € der werte Papa wöchentlich in seinen PKW tankt, um zu seiner Beamtenstelle zu sausen?
1

Gefällt mir

besonders traurig: ich hatte neulich ein Turnkind, dessen Eltern der "Aufpreis" zu den Beihilfekosten zu hoch war. Der Vater wollte mich doch glatt zum Betrug anstiften: "Dann berechnen Sie die vereinbarte Leistung und mein Kind bekommt dann eben xxx Behandlungen weniger, sodaß ich aber die Kosten erstattet bekomme" Hab dann nochmal die Mama an der Strippe gehabt, dann wars plötzlich kein Problem mehr. Jetzt wird schon an den Kindern gespart! Es ging um 6€/Sitzung mehr, also 60€ für ein 10er-Rezept. Möchte nicht wissen, wieviele € der werte Papa wöchentlich in seinen PKW tankt, um zu seiner Beamtenstelle zu sausen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Neuling schrieb:

besonders traurig:
ich hatte neulich ein Turnkind, dessen Eltern der "Aufpreis" zu den Beihilfekosten zu hoch war. Der Vater wollte mich doch glatt zum Betrug anstiften: "Dann berechnen Sie die vereinbarte Leistung und mein Kind bekommt dann eben xxx Behandlungen weniger, sodaß ich aber die Kosten erstattet bekomme"
Hab dann nochmal die Mama an der Strippe gehabt, dann wars plötzlich kein Problem mehr. Jetzt wird schon an den Kindern gespart! Es ging um 6€/Sitzung mehr, also 60€ für ein 10er-Rezept. Möchte nicht wissen, wieviele € der werte Papa wöchentlich in seinen PKW tankt, um zu seiner Beamtenstelle zu sausen?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Susulo schrieb:

1.) 3 Euro sind ja weniger als ein GKV Patient bei uns (Logo) pro Stizung zuzahlen muss !!!! Würde ich zunächst mal sagen. Du bist damit wahrhaft günstig !!! Bei mir ist der Privatsatz wesentlich höher als 3 Euro über Beihilfesatz

2.) bei buchner gibt es ein ganz nettes Heftchen "Gebühren Th" - darin ist auch ganz gut begründet, warum es kostet, was es kostet. Wenn man sich rechtfertigen will.

3.) Vor einigen Jahren hat ein Kollege hier ein Schreiben für seine Patienten an den deutschen Beamtenbund formuliert (war es Mike L?), damit die Beamten sich an der richtigen Stelle über die niedrigen Beihilfesätze beschweren können. Ich habs noch auf meinem PC gespeicert, wenn du magst, schreib mich an, das kann ich dir auch schicken. Ist aber etwas anderes wie "Erklärung der Preise"

Viel Erfolg, und vor allem viel Selbstbewusstsein / Stehkraft

Susanne



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Beihilfe erstattet nicht alles

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns