physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

PHYSIO in Weingarten / Ravensburg Bodensee

Erlebe bei uns die perfekte
Mischung aus eigenständigem
Arbeiten und den Vorteilen eines
starken Verbunds.

Raum, dich fachlich
weiterzuentwickeln und persönlich
zu wachsen.
Du arbeitest bei uns mit modernen
Geräten in hellen Räumen, mit
Menschen, die wissen, dass
Qualität, Zeit, Herz und Haltung
braucht. Erlebe echten Zusammenhalt
und fachliche Stärke. Wenn du Lust
hast, dich einzubringen und Neues
zu lernen, werde Teil unseres
Teams.

Deine Vorteile:

Ein sicherer Arbeitsplatz mit...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Beihilfe Atemtherapie und KG an einem Tag

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Beihilfe Atemtherapie und KG an einem Tag
Es gibt 11 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a 35
26.11.2020 10:45
Hallo,kann man bei einem Beihilfe Rezept At und KG an einem Tag abrechnen oder müssen es zwei verschiedene Tage sein? (wie KG und Massage)Danke
1

Gefällt mir

Hallo,kann man bei einem Beihilfe Rezept At und KG an einem Tag abrechnen oder müssen es zwei verschiedene Tage sein? (wie KG und Massage)Danke
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
26.11.2020 11:18
Was ist denn ein Beihilferezept???
1

Gefällt mir

• Tempelritter
Was ist denn ein Beihilferezept???
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Was ist denn ein Beihilferezept???

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

a 35 schrieb:

Hallo,kann man bei einem Beihilfe Rezept At und KG an einem Tag abrechnen oder müssen es zwei verschiedene Tage sein? (wie KG und Massage)Danke

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a 35
26.11.2020 11:26
:smirk:nicht besonders hilfreich diese Antwort!!
1

Gefällt mir

:smirk:nicht besonders hilfreich diese Antwort!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

a 35 schrieb:

:smirk:nicht besonders hilfreich diese Antwort!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a 35
26.11.2020 11:29
wenn du es ganz genau wissen willst:
eine Verordnung vom Arzt mit 10 x KG, 10 x AT und H.R. und 10 x Hausbesuch.
Zwei unterschiedliche Diagnosen.
Pat. ist beihilfeberechtigt.

Meine Frage: akzeptiert die Beihilfe, wenn alles an einem Tag gemacht wird?
1

Gefällt mir

wenn du es ganz genau wissen willst: eine Verordnung vom Arzt mit 10 x KG, 10 x AT und H.R. und 10 x Hausbesuch. Zwei unterschiedliche Diagnosen. Pat. ist beihilfeberechtigt. Meine Frage: akzeptiert die Beihilfe, wenn alles an einem Tag gemacht wird?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
26.11.2020 12:00
Also ein normales Privatrezept.

Idealerweise sollte sich der Patient selbst um so etwas kümmern.
Oder, wenn du es selber wissen willst, müsstest du dich mit den entsprechenden Beihilferichtlinien (Bund/Länder) auseinander setzen.

Ich selber kann die Frage nicht beantworten, wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte.
Das weiß ich aber bei KG u Mass auch nicht.

Mein og Antwort war eine Frage.
Dass diese nicht deine Frage beantworten kann und demnach nicht hilfreich ist, liegt in der Natur der Sache!
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Tempelritter
Also ein normales Privatrezept. Idealerweise sollte sich der Patient selbst um so etwas kümmern. Oder, wenn du es selber wissen willst, müsstest du dich mit den entsprechenden Beihilferichtlinien (Bund/Länder) auseinander setzen. Ich selber kann die Frage nicht beantworten, wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte. Das weiß ich aber bei KG u Mass auch nicht. Mein og Antwort war eine Frage. Dass diese nicht deine Frage beantworten kann und demnach nicht hilfreich ist, liegt in der Natur der Sache!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



RoFo schrieb:

Also ein normales Privatrezept.

Idealerweise sollte sich der Patient selbst um so etwas kümmern.
Oder, wenn du es selber wissen willst, müsstest du dich mit den entsprechenden Beihilferichtlinien (Bund/Länder) auseinander setzen.

Ich selber kann die Frage nicht beantworten, wüsste aber nicht, was dagegen sprechen sollte.
Das weiß ich aber bei KG u Mass auch nicht.

Mein og Antwort war eine Frage.
Dass diese nicht deine Frage beantworten kann und demnach nicht hilfreich ist, liegt in der Natur der Sache!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

a 35 schrieb:

wenn du es ganz genau wissen willst:
eine Verordnung vom Arzt mit 10 x KG, 10 x AT und H.R. und 10 x Hausbesuch.
Zwei unterschiedliche Diagnosen.
Pat. ist beihilfeberechtigt.

Meine Frage: akzeptiert die Beihilfe, wenn alles an einem Tag gemacht wird?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
26.11.2020 16:19
Hallo a35,
kein Problem. Seit einigen Jahren sind bei der Beihilfe endlich alle Kombinationen - auch bei selber Diagnose - erstattungsfähig (KG + Massage, KG + MT + Massage, KG + AT, etc.).
Gruß von Monique
1

Gefällt mir

• RoFo
Hallo a35, kein Problem. Seit einigen Jahren sind bei der Beihilfe endlich alle Kombinationen - auch bei selber Diagnose - erstattungsfähig (KG + Massage, KG + MT + Massage, KG + AT, etc.). Gruß von Monique
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

M0nique schrieb:

Hallo a35,
kein Problem. Seit einigen Jahren sind bei der Beihilfe endlich alle Kombinationen - auch bei selber Diagnose - erstattungsfähig (KG + Massage, KG + MT + Massage, KG + AT, etc.).
Gruß von Monique

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ligamentum
26.11.2020 20:15
Hallo a 35,

aber Obacht, wenn noch vor der Behandlung ganz viel Wert auf "Beihilfe" gelegt wird. Meine Erfahrung (und die vieler anderen Therapeuten) ist, dass Beihilfeberechtigte auch nur den Behilfesatz bezahlen wollen.
1

Gefällt mir

Hallo a 35, aber Obacht, wenn noch vor der Behandlung ganz viel Wert auf "Beihilfe" gelegt wird. Meine Erfahrung (und die vieler anderen Therapeuten) ist, dass Beihilfeberechtigte auch nur den Behilfesatz bezahlen wollen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
26.11.2020 20:30
Beihilfe ist Beihilfe. Ob vor oder nach der Behandlung, die Beihilfe erstattet nur den Beihilfetarif. Das dürfte allen Therapeuten und beihilfeberechtigten Patienten hinlänglich bekannt sein.
Die Vereinbarung über die Vergütungshöhe sollte vor der ersten Behandlung erfolgen, inklusive Informationen der Patienten über die zu erwartende Zuzahlung.
Und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, wie die Patienten versichert sind.
Wenn die Patienten nur den Beihilfesatz zahlen möchten ist die Behandlungszeit eben entsprechend zu kürzen. Und darüber müssen die Patienten informiert werden - vor der ersten Behandlung.
Gruß von Monique

1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Beihilfe ist Beihilfe. Ob vor oder nach der Behandlung, die Beihilfe erstattet nur den Beihilfetarif. Das dürfte allen Therapeuten und beihilfeberechtigten Patienten hinlänglich bekannt sein. Die Vereinbarung über die Vergütungshöhe sollte vor der ersten Behandlung erfolgen, inklusive Informationen der Patienten über die zu erwartende Zuzahlung. Und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, wie die Patienten versichert sind. Wenn die Patienten nur den Beihilfesatz zahlen möchten ist die Behandlungszeit eben entsprechend zu kürzen. Und darüber müssen die Patienten informiert werden - vor der ersten Behandlung. Gruß von Monique
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

Beihilfe ist Beihilfe. Ob vor oder nach der Behandlung, die Beihilfe erstattet nur den Beihilfetarif. Das dürfte allen Therapeuten und beihilfeberechtigten Patienten hinlänglich bekannt sein.
Die Vereinbarung über die Vergütungshöhe sollte vor der ersten Behandlung erfolgen, inklusive Informationen der Patienten über die zu erwartende Zuzahlung.
Und genau deshalb ist es wichtig zu wissen, wie die Patienten versichert sind.
Wenn die Patienten nur den Beihilfesatz zahlen möchten ist die Behandlungszeit eben entsprechend zu kürzen. Und darüber müssen die Patienten informiert werden - vor der ersten Behandlung.
Gruß von Monique

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ligamentum schrieb:

Hallo a 35,

aber Obacht, wenn noch vor der Behandlung ganz viel Wert auf "Beihilfe" gelegt wird. Meine Erfahrung (und die vieler anderen Therapeuten) ist, dass Beihilfeberechtigte auch nur den Behilfesatz bezahlen wollen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
a 35
26.11.2020 20:56
Danke sehr!
:blush:
1

Gefällt mir

Danke sehr! :blush:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

a 35 schrieb:

Danke sehr!
:blush:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
PhysioDino
27.11.2020 22:37
Sorry, aber warum müssen wir Therapeuten uns Gedanken um die Versicherungen, Beihilfe, Prozentuale Erstattungen usw. der Patienten machen?
Honorarvertrag vor der Behandlung mit dem Patienten sollte doch wohl ausreichen?
1

Gefällt mir

Sorry, aber warum müssen wir Therapeuten uns Gedanken um die Versicherungen, Beihilfe, Prozentuale Erstattungen usw. der Patienten machen? Honorarvertrag vor der Behandlung mit dem Patienten sollte doch wohl ausreichen?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
28.11.2020 08:39
Die GKV-Preise sind uns bekannt.
Beihilfe-Erstattungen können wir uns mit nur einem Klick aus dem Netz holen.
Wir kennen unsere Privatpreise.
Mit der dann doch recht einfachen und unkomplizierten Subtraktion können wir den Beihilfepatienten auf den Cent genau über Ihre Zuzahlung informieren.
Warum sollte man - bei der guten Bezahlung durch PPs - diesen winzigen Service nicht anbieten?
Gruß von Monique

1

Gefällt mir

Die GKV-Preise sind uns bekannt. Beihilfe-Erstattungen können wir uns mit nur einem Klick aus dem Netz holen. Wir kennen unsere Privatpreise. Mit der dann doch recht einfachen und unkomplizierten Subtraktion können wir den Beihilfepatienten auf den Cent genau über Ihre Zuzahlung informieren. Warum sollte man - bei der guten Bezahlung durch PPs - diesen winzigen Service nicht anbieten? Gruß von Monique
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

Die GKV-Preise sind uns bekannt.
Beihilfe-Erstattungen können wir uns mit nur einem Klick aus dem Netz holen.
Wir kennen unsere Privatpreise.
Mit der dann doch recht einfachen und unkomplizierten Subtraktion können wir den Beihilfepatienten auf den Cent genau über Ihre Zuzahlung informieren.
Warum sollte man - bei der guten Bezahlung durch PPs - diesen winzigen Service nicht anbieten?
Gruß von Monique

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

PhysioDino schrieb:

Sorry, aber warum müssen wir Therapeuten uns Gedanken um die Versicherungen, Beihilfe, Prozentuale Erstattungen usw. der Patienten machen?
Honorarvertrag vor der Behandlung mit dem Patienten sollte doch wohl ausreichen?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Beihilfe Atemtherapie und KG an einem Tag

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns