physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

60.000.- p.a.in Weilheim/ Teck

Sie sind Physiotherapeut m/w
Sie haben neurologische und
orthopädische
Zusatzqualifikationen und verdienen
keine 60000.-€ p.a.?
Dann sollten wir uns kennen lernen
!

In einer sympathischen Praxis für
Physiotherapie an einem etablierten
Standort in
Weilheim/ Teck erwartet Sie als

Physiotherapeut (m/w)

ab sofort ein
kompetentes,dynamisches Team mit 11
Physiotherapeuten und 4
Rezeptionsmitarbeiterinnen.

Ein breites Behandlungsspektrum und
eine gute Ausstattung der Praxis
bieten...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Bei D1 spezifiziert der Arzt

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Bei D1 spezifiziert der Arzt
Es gibt 15 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bulka
24.10.2013 17:11
auf Massage, MT, allgemeine KG. Kann ich die VO annehmen, wenn ich die Geräte nicht habe? Patient bei DAK Gesundheit versichert. Danke im Voraus!
1

Gefällt mir

auf Massage, MT, allgemeine KG. Kann ich die VO annehmen, wenn ich die Geräte nicht habe? Patient bei DAK Gesundheit versichert. Danke im Voraus!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Bulka schrieb:

auf Massage, MT, allgemeine KG. Kann ich die VO annehmen, wenn ich die Geräte nicht habe? Patient bei DAK Gesundheit versichert. Danke im Voraus!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mario29
24.10.2013 17:32
Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du machen sollst.
Zwei aktive , ein passiv.....

Auch ohne KGG möglich.

In anderen Bundesländern glaube ich muss man KGG Zulassung haben.
1

Gefällt mir

Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du machen sollst. Zwei aktive , ein passiv..... Auch ohne KGG möglich. In anderen Bundesländern glaube ich muss man KGG Zulassung haben.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
24.10.2013 17:55
mario29 schrieb:

> Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du
> machen sollst.
> Zwei aktive , ein passiv.....
>
> Auch ohne KGG möglich.
>
wo steht das so?
Ein vorrangiges Heilmittel reicht, oder?
1

Gefällt mir

• mario29
mario29 schrieb: > Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du > machen sollst. > Zwei aktive , ein passiv..... > > Auch ohne KGG möglich. > wo steht das so? Ein vorrangiges Heilmittel reicht, oder?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

mario29 schrieb:

> Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du
> machen sollst.
> Zwei aktive , ein passiv.....
>
> Auch ohne KGG möglich.
>
wo steht das so?
Ein vorrangiges Heilmittel reicht, oder?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mario29
24.10.2013 18:35
Wir machen immer zwei, lt Chef , daher dachte ich es müssen zwei aktive sein.
1

Gefällt mir

Wir machen immer zwei, lt Chef , daher dachte ich es müssen zwei aktive sein.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mario29 schrieb:

Wir machen immer zwei, lt Chef , daher dachte ich es müssen zwei aktive sein.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

mario29 schrieb:

Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du machen sollst.
Zwei aktive , ein passiv.....

Auch ohne KGG möglich.

In anderen Bundesländern glaube ich muss man KGG Zulassung haben.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
24.10.2013 17:51
Der Arzt muss drei physiotherapeutische Maßnahmen spezifizieren, beim VdEL dann auch ohne KGG -> RV
1

Gefällt mir

Der Arzt muss drei physiotherapeutische Maßnahmen spezifizieren, beim VdEL dann auch ohne KGG -> RV
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

Der Arzt muss drei physiotherapeutische Maßnahmen spezifizieren, beim VdEL dann auch ohne KGG -> RV

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
limone
24.10.2013 22:08
D1: ( http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-2001.htm )

"Voraussetzung:
Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "

---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen.


Zur weiteren Info (da es scheints Unklarheiten gibt, was man machen kann/muss):

"mindestens 3 Heilmittel aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KGG oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen)"

"je Behandlung mindestens 3 physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination, davon mindestens 1 x KG, MT oder KGG."

--> Also (pro Behandlung):
- man KANN: KG, MT, KGG, KMT, Fa/Hl, Eis oder ET
- man MUSS: mind. 3 versch., KG, MT oder KGG muss enthalten sein.

:wink: LG limone
1

Gefällt mir

D1: ( http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-2001.htm ) "Voraussetzung: Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. " ---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen. Zur weiteren Info (da es scheints Unklarheiten gibt, was man machen kann/muss): "mindestens 3 Heilmittel aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KGG oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen)" "je Behandlung mindestens 3 physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination, davon mindestens 1 x KG, MT oder KGG." --> Also (pro Behandlung): - man KANN: KG, MT, KGG, KMT, Fa/Hl, Eis oder ET - man MUSS: mind. 3 versch., KG, MT oder KGG muss enthalten sein. :wink: LG limone
Gefällt mir
Alle 9 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
rudibam
25.10.2013 07:33
Das verstehe ich nicht, bin ich zu dämlich?
1

Gefällt mir

Das verstehe ich nicht, bin ich zu dämlich?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



rudibam schrieb:

Das verstehe ich nicht, bin ich zu dämlich?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
25.10.2013 08:11
das ist unverständlich was Limone da schreibt.
Keine Ahnung was für einen RV sie da zitiert, auch jeden Fall nicht den aktuellen des VdeK um den es hier geht.

X2001 D1
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik oder Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.

Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die diese Voraussetzungen zur Abgabe der Leistung X2001 bei nicht näher spezifizierten Verordnung nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit die Verordnungen mit der stand. Heilmittelkombination D1 bis zum
31.03.2008 weiterhin abzurechnen. Dies setzt voraus, dass für die eingesetzten Therapiemaßnahmen im Rahmen der stand. Heilmittelkombination D1 eine Abrechnungserlaubnis
vorliegt.

Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung des vdek vorzulegen.

Fazit:
Somit wäre die Vo. OK wenn der Arzt ein drittes Heilmittel spezifiziert, so geht D1 beim VdEK auch ohne MT und/oder KGG.
Es ist nur ein vorrangiges Heilmittel abzugeben KG oder MT oder KGG, nicht zwei oder drei.

Die Leistungserbringung ist doch unser tägliches Brot, warum kommen da so viele falsche Informationen?


Edit
KG oder MT oder KGG muss sein + 2 zusätzliche Heilmittel mach Wahl und Qualifikation/Zulassung.



[bearbeitet am 25.10.13 11:32]
2

Gefällt mir

• mocca
• Frank Sommer
das ist unverständlich was Limone da schreibt. Keine Ahnung was für einen RV sie da zitiert, auch jeden Fall nicht den aktuellen des VdeK um den es hier geht. X2001 D1 Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung [b]mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen[/b] aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik [b]oder[/b] Manuelle Therapie [b]oder[/b] Krankengymnastik mit Gerät. Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die diese Voraussetzungen zur Abgabe der Leistung X2001 bei nicht näher spezifizierten Verordnung nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit die Verordnungen mit der stand. Heilmittelkombination D1 bis zum 31.03.2008 weiterhin abzurechnen. Dies setzt voraus, dass für die eingesetzten Therapiemaßnahmen im Rahmen der stand. Heilmittelkombination D1 eine Abrechnungserlaubnis vorliegt. [b]Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.[/b] Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung des vdek vorzulegen. Fazit: Somit wäre die Vo. OK wenn der Arzt ein drittes Heilmittel spezifiziert, so geht D1 beim VdEK auch ohne MT und/oder KGG. Es ist nur ein vorrangiges Heilmittel abzugeben KG oder MT oder KGG, nicht zwei oder drei. Die Leistungserbringung ist doch unser tägliches Brot, warum kommen da so viele falsche Informationen? Edit KG oder MT oder KGG muss sein + 2 zusätzliche Heilmittel mach Wahl und Qualifikation/Zulassung. [bearbeitet am 25.10.13 11:32]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

das ist unverständlich was Limone da schreibt.
Keine Ahnung was für einen RV sie da zitiert, auch jeden Fall nicht den aktuellen des VdeK um den es hier geht.

X2001 D1
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik oder Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.

Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die diese Voraussetzungen zur Abgabe der Leistung X2001 bei nicht näher spezifizierten Verordnung nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit die Verordnungen mit der stand. Heilmittelkombination D1 bis zum
31.03.2008 weiterhin abzurechnen. Dies setzt voraus, dass für die eingesetzten Therapiemaßnahmen im Rahmen der stand. Heilmittelkombination D1 eine Abrechnungserlaubnis
vorliegt.

Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung des vdek vorzulegen.

Fazit:
Somit wäre die Vo. OK wenn der Arzt ein drittes Heilmittel spezifiziert, so geht D1 beim VdEK auch ohne MT und/oder KGG.
Es ist nur ein vorrangiges Heilmittel abzugeben KG oder MT oder KGG, nicht zwei oder drei.

Die Leistungserbringung ist doch unser tägliches Brot, warum kommen da so viele falsche Informationen?


Edit
KG oder MT oder KGG muss sein + 2 zusätzliche Heilmittel mach Wahl und Qualifikation/Zulassung.



[bearbeitet am 25.10.13 11:32]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
limone
25.10.2013 15:32
Na dann weiß ichs auch nicht: es ist der RV der auf Physio.de zu lesen ist.
1

Gefällt mir

Na dann weiß ichs auch nicht: es ist der RV der auf Physio.de zu lesen ist.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



limone schrieb:

Na dann weiß ichs auch nicht: es ist der RV der auf Physio.de zu lesen ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
limone
25.10.2013 15:34
Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen:
"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "


Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben, völlig unmissverständlich.
1

Gefällt mir

Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen: "Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. " Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben, völlig unmissverständlich.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



limone schrieb:

Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen:
"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "


Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben, völlig unmissverständlich.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
25.10.2013 16:28
limone schrieb:
> Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen:
> \"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und
> räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der
> verordneten standardisierten Heilmittelkombination
> erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT,
> Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. \"
>
> Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben,
> völlig unmissverständlich.

und weiter unten steht:
Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.

1

Gefällt mir

• SGBV
limone schrieb: > Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen: > \"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und > räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der > verordneten standardisierten Heilmittelkombination > erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, > Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. \" > > Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben, > völlig unmissverständlich. und weiter unten steht: Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

limone schrieb:
> Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen:
> \"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und
> räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der
> verordneten standardisierten Heilmittelkombination
> erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT,
> Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. \"
>
> Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben,
> völlig unmissverständlich.

und weiter unten steht:
Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
25.10.2013 16:29
der entspricht nicht dem 2013er der auf der VdEK Seite steht.
1

Gefällt mir

der entspricht nicht dem 2013er der auf der VdEK Seite steht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

der entspricht nicht dem 2013er der auf der VdEK Seite steht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Dorit P.
26.10.2013 07:52
Wenn der Arzt nur D1 auf das Rezept schreibt, muß die Praxis KGG haben, wenn er es spezifiziert, dann mußt du nur die Zulassung für genau DIESE Heilmittel haben und dann jeweils 3 machen, davon mindestens ein vorrangiges HM.
1

Gefällt mir

Wenn der Arzt nur D1 auf das Rezept schreibt, muß die Praxis KGG haben, wenn er es spezifiziert, dann mußt du nur die Zulassung für genau DIESE Heilmittel haben und dann jeweils 3 machen, davon mindestens ein vorrangiges HM.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Dorit P. schrieb:

Wenn der Arzt nur D1 auf das Rezept schreibt, muß die Praxis KGG haben, wenn er es spezifiziert, dann mußt du nur die Zulassung für genau DIESE Heilmittel haben und dann jeweils 3 machen, davon mindestens ein vorrangiges HM.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
limone
26.10.2013 15:30
Genau, Dorit. Das ist genau das was ich schrieb. Nix anderes :wink:
1

Gefällt mir

Genau, Dorit. Das ist genau das was ich schrieb. Nix anderes :wink:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



limone schrieb:

Genau, Dorit. Das ist genau das was ich schrieb. Nix anderes :wink:

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
26.10.2013 17:22
---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen.

Diese Antwort war auf die Frage von Bulka eindeutig falsch.
1

Gefällt mir

---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen. Diese Antwort war auf die Frage von Bulka eindeutig falsch.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen.

Diese Antwort war auf die Frage von Bulka eindeutig falsch.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

limone schrieb:

D1: ( http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-2001.htm )

"Voraussetzung:
Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "

---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen.


Zur weiteren Info (da es scheints Unklarheiten gibt, was man machen kann/muss):

"mindestens 3 Heilmittel aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KGG oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen)"

"je Behandlung mindestens 3 physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination, davon mindestens 1 x KG, MT oder KGG."

--> Also (pro Behandlung):
- man KANN: KG, MT, KGG, KMT, Fa/Hl, Eis oder ET
- man MUSS: mind. 3 versch., KG, MT oder KGG muss enthalten sein.

:wink: LG limone



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Bei D1 spezifiziert der Arzt

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns