Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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Bulka schrieb:
auf Massage, MT, allgemeine KG. Kann ich die VO annehmen, wenn ich die Geräte nicht habe? Patient bei DAK Gesundheit versichert. Danke im Voraus!
Zwei aktive , ein passiv.....
Auch ohne KGG möglich.
In anderen Bundesländern glaube ich muss man KGG Zulassung haben.
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> Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du
> machen sollst.
> Zwei aktive , ein passiv.....
>
> Auch ohne KGG möglich.
>
wo steht das so?
Ein vorrangiges Heilmittel reicht, oder?
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morpheus-06 schrieb:
mario29 schrieb:
> Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du
> machen sollst.
> Zwei aktive , ein passiv.....
>
> Auch ohne KGG möglich.
>
wo steht das so?
Ein vorrangiges Heilmittel reicht, oder?
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mario29 schrieb:
Wir machen immer zwei, lt Chef , daher dachte ich es müssen zwei aktive sein.
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mario29 schrieb:
Wenn du in Bayern lebst, dann muss Arzt spezifizieren was du machen sollst.
Zwei aktive , ein passiv.....
Auch ohne KGG möglich.
In anderen Bundesländern glaube ich muss man KGG Zulassung haben.
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morpheus-06 schrieb:
Der Arzt muss drei physiotherapeutische Maßnahmen spezifizieren, beim VdEL dann auch ohne KGG -> RV
"Voraussetzung:
Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "
---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen.
Zur weiteren Info (da es scheints Unklarheiten gibt, was man machen kann/muss):
"mindestens 3 Heilmittel aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KGG oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen)"
"je Behandlung mindestens 3 physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination, davon mindestens 1 x KG, MT oder KGG."
--> Also (pro Behandlung):
- man KANN: KG, MT, KGG, KMT, Fa/Hl, Eis oder ET
- man MUSS: mind. 3 versch., KG, MT oder KGG muss enthalten sein.
:wink: LG limone
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rudibam schrieb:
Das verstehe ich nicht, bin ich zu dämlich?
Keine Ahnung was für einen RV sie da zitiert, auch jeden Fall nicht den aktuellen des VdeK um den es hier geht.
X2001 D1
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik oder Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die diese Voraussetzungen zur Abgabe der Leistung X2001 bei nicht näher spezifizierten Verordnung nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit die Verordnungen mit der stand. Heilmittelkombination D1 bis zum
31.03.2008 weiterhin abzurechnen. Dies setzt voraus, dass für die eingesetzten Therapiemaßnahmen im Rahmen der stand. Heilmittelkombination D1 eine Abrechnungserlaubnis
vorliegt.
Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung des vdek vorzulegen.
Fazit:
Somit wäre die Vo. OK wenn der Arzt ein drittes Heilmittel spezifiziert, so geht D1 beim VdEK auch ohne MT und/oder KGG.
Es ist nur ein vorrangiges Heilmittel abzugeben KG oder MT oder KGG, nicht zwei oder drei.
Die Leistungserbringung ist doch unser tägliches Brot, warum kommen da so viele falsche Informationen?
Edit
KG oder MT oder KGG muss sein + 2 zusätzliche Heilmittel mach Wahl und Qualifikation/Zulassung.
[bearbeitet am 25.10.13 11:32]
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morpheus-06 schrieb:
das ist unverständlich was Limone da schreibt.
Keine Ahnung was für einen RV sie da zitiert, auch jeden Fall nicht den aktuellen des VdeK um den es hier geht.
X2001 D1
Der Therapeut entscheidet bei jeder Behandlung über die einzusetzenden Maßnahmen; es sind je Behandlung mindestens drei physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination als Einzelbehandlung abzugeben, davon mindestens 1 x Krankengymnastik oder Manuelle Therapie oder Krankengymnastik mit Gerät.
Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die diese Voraussetzungen zur Abgabe der Leistung X2001 bei nicht näher spezifizierten Verordnung nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit die Verordnungen mit der stand. Heilmittelkombination D1 bis zum
31.03.2008 weiterhin abzurechnen. Dies setzt voraus, dass für die eingesetzten Therapiemaßnahmen im Rahmen der stand. Heilmittelkombination D1 eine Abrechnungserlaubnis
vorliegt.
Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung des vdek vorzulegen.
Fazit:
Somit wäre die Vo. OK wenn der Arzt ein drittes Heilmittel spezifiziert, so geht D1 beim VdEK auch ohne MT und/oder KGG.
Es ist nur ein vorrangiges Heilmittel abzugeben KG oder MT oder KGG, nicht zwei oder drei.
Die Leistungserbringung ist doch unser tägliches Brot, warum kommen da so viele falsche Informationen?
Edit
KG oder MT oder KGG muss sein + 2 zusätzliche Heilmittel mach Wahl und Qualifikation/Zulassung.
[bearbeitet am 25.10.13 11:32]
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limone schrieb:
Na dann weiß ichs auch nicht: es ist der RV der auf Physio.de zu lesen ist.
"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "
Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben, völlig unmissverständlich.
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limone schrieb:
Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen:
"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "
Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben, völlig unmissverständlich.
> Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen:
> \"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und
> räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der
> verordneten standardisierten Heilmittelkombination
> erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT,
> Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. \"
>
> Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben,
> völlig unmissverständlich.
und weiter unten steht:
Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.
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morpheus-06 schrieb:
limone schrieb:
> Und es steht völlig verständlich da über die Voraussetzungen:
> \"Wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und
> räumlichen Anforderungen zur Abgabe *SÄMTLICHER* der in der
> verordneten standardisierten Heilmittelkombination
> erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT,
> Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. \"
>
> Verfügt er also über keine Geräte, kann er D1 nicht abgeben,
> völlig unmissverständlich.
und weiter unten steht:
Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.
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morpheus-06 schrieb:
der entspricht nicht dem 2013er der auf der VdEK Seite steht.
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Dorit P. schrieb:
Wenn der Arzt nur D1 auf das Rezept schreibt, muß die Praxis KGG haben, wenn er es spezifiziert, dann mußt du nur die Zulassung für genau DIESE Heilmittel haben und dann jeweils 3 machen, davon mindestens ein vorrangiges HM.
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limone schrieb:
Genau, Dorit. Das ist genau das was ich schrieb. Nix anderes :wink:
Diese Antwort war auf die Frage von Bulka eindeutig falsch.
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morpheus-06 schrieb:
---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen.
Diese Antwort war auf die Frage von Bulka eindeutig falsch.
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limone schrieb:
D1: ( http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-2001.htm )
"Voraussetzung:
Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. "
---> dementsprechend kannst du die VO nicht annehmen.
Zur weiteren Info (da es scheints Unklarheiten gibt, was man machen kann/muss):
"mindestens 3 Heilmittel aus dem Bereich der aktiven Maßnahmen (KG, KGG oder MT) und passiven Maßnahmen (Massagen, thermotherapeutische Anwendungen oder elektrotherapeutische Anwendungen)"
"je Behandlung mindestens 3 physiotherapeutische Maßnahmen aus der verordneten standardisierten Heilmittelkombination, davon mindestens 1 x KG, MT oder KGG."
--> Also (pro Behandlung):
- man KANN: KG, MT, KGG, KMT, Fa/Hl, Eis oder ET
- man MUSS: mind. 3 versch., KG, MT oder KGG muss enthalten sein.
:wink: LG limone
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