Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
ich habe ein Privatrezept über 10x MT Doppelbehandlung und heiße Rolle.
Dg: CMD
Sind das nun 10 Doppelbehandlungen oder 5 Doppel oder wie?
Habt ihr Erfahrungen wie die Beihilfe das erstattet?
DANKE
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wunderblume schrieb:
Hallo,
ich habe ein Privatrezept über 10x MT Doppelbehandlung und heiße Rolle.
Dg: CMD
Sind das nun 10 Doppelbehandlungen oder 5 Doppel oder wie?
Habt ihr Erfahrungen wie die Beihilfe das erstattet?
DANKE
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therapeutin schrieb:
5x musst nur deinen Verdoppelten Preis einsetzen(du nimmst doch hoffentlich nicht den Beihilfesatz!!!!)
Jetzt liegt es bei Dir das in der Honorarvereinbarung (zur eigenen Absicherung) festzulegen...das du den Pati darauf hinzuweist, dass er dies so vielleicht nicht bezahlt bekommt.
Durch das neue Patientenrechtegesetzt bist Du sogar dazu verpflichtet den Pati darauf aufmerksam zu machen
Der Pati ist Dein Vertragspartner und nicht die Beihilfe (die mich überhaupt nicht interessiert)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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ist doch eigentlich klar,
Anzahl: 10
Art: Doppelbehandlung und heiße Rolle
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo wunderblume,
ist doch eigentlich klar,
Anzahl: 10
Art: Doppelbehandlung und heiße Rolle
gruss mocca :blush:
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silvia43 schrieb:
Es sind 5 termine mit doppelter Behandlungszeit und 10 Unterschriften!
ein anruf genügt.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
oder empfehlung, sich bei der beihilfestelle zu erkundigen, ob doppelbehandlung übernommen wird. wenn ja, was muss auf dem rezept stehen?
ein anruf genügt.
gruss
uli
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Jörg Imbach schrieb:
Das Rezept würde ich mit 20 MT-Einheiten und 10x HR abrechnen. Genauso im Honorarvertrag eintragen, verbunden mit dem obligatorischen Hinweis, dass die Beihilfehöchstsätze die Kosten nicht vollständig abdecken und der Patient vermutlich den Betrag X (handschriftlich) zuzahlen muss, falls keine entsprechende Absicherung besteht.
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JürgenK schrieb:
...der Begriff "Doppelbehandlung" existiert nur bei der GKV mit einer entsprechenden Erklärung im FuAKatalog...Bei der PKV und Beihilfe kennt man dies nicht.
Jetzt liegt es bei Dir das in der Honorarvereinbarung (zur eigenen Absicherung) festzulegen...das du den Pati darauf hinzuweist, dass er dies so vielleicht nicht bezahlt bekommt.
Durch das neue Patientenrechtegesetzt bist Du sogar dazu verpflichtet den Pati darauf aufmerksam zu machen
Der Pati ist Dein Vertragspartner und nicht die Beihilfe (die mich überhaupt nicht interessiert)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich schließe mich als @Rheuma an, wenn man dem Patienten empfiehlt, dass zunächst mit seinen Kostenträgern abzuklären, tut man sicherlich das, was man als guter Dienstleister tun sollte. Gruß S.
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habe ich dich richtig verstanden?
Man ist nur dann ein guter Dienstleister, wenn man sich in fremde Vertragsverhältnisse einmischt.
Sieht doch aus wie Beschäftigungssuche in Rechtssachen.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo Shakespeare,
habe ich dich richtig verstanden?
Man ist nur dann ein guter Dienstleister, wenn man sich in fremde Vertragsverhältnisse einmischt.
Sieht doch aus wie Beschäftigungssuche in Rechtssachen.
gruss mocca :blush:
die empfehlung an den patienten, sich bitte vorher zu erkundigen, ob, was, wie übernommen werden wird, ist niemals einmischung in fremde "rechts"angelegenheiten.
das ist service, der nichts kostet und zudem zum ausdruck bringt, dass einem das wohl des hier: kunden am herzen liegt.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
was für nen quatsch.
die empfehlung an den patienten, sich bitte vorher zu erkundigen, ob, was, wie übernommen werden wird, ist niemals einmischung in fremde "rechts"angelegenheiten.
das ist service, der nichts kostet und zudem zum ausdruck bringt, dass einem das wohl des hier: kunden am herzen liegt.
gruss
uli
empfehlungen als Dienstleistung bedeuten doch auch vorherige Auseinandersetzung mit der Thematik.
Wieviel kostenfreie Dienstleistungen erwarten denn die Beihilfeabhängigen?
Womöglich wird man dann für seine Dienstleistung noch (versuchsweise) haftbar gemacht.
Außerdem dürfte es sich im vorliegenden Fall um Beamte handeln. Verwaltungsgeschult und arbeitgeberseits reich mit Informationen versorgt.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 04.04.13 16:53]
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mocca schrieb:
hallo rheuma,
empfehlungen als Dienstleistung bedeuten doch auch vorherige Auseinandersetzung mit der Thematik.
Wieviel kostenfreie Dienstleistungen erwarten denn die Beihilfeabhängigen?
Womöglich wird man dann für seine Dienstleistung noch (versuchsweise) haftbar gemacht.
Außerdem dürfte es sich im vorliegenden Fall um Beamte handeln. Verwaltungsgeschult und arbeitgeberseits reich mit Informationen versorgt.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 04.04.13 16:53]
ich verweise auch hier nocheinmal auf das "neue" Patientenrechtegesetz hin....lest mal dort
*)>>"Versicherte der PKV können jetzt verbindliche Auskünfte über die Bezahlung ihrer Heilmitteltherapievor Beginn der Therapie einholen. Weisen Sie Ihre Patienten daraufhin."<<
*)Auszug von Unternehmen praxis - praxis- upaktuell 06.03.13
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo mocca,
ich verweise auch hier nocheinmal auf das "neue" Patientenrechtegesetz hin....lest mal dort
*)>>"Versicherte der PKV können jetzt verbindliche Auskünfte über die Bezahlung ihrer Heilmitteltherapievor Beginn der Therapie einholen. Weisen Sie Ihre Patienten daraufhin."<<
*)Auszug von Unternehmen praxis - praxis- upaktuell 06.03.13
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
das eine ist die Vereinbarung zwischen PT und Pat. (Selbstzahler)!
Das andere ist der Refinanzierungshintergrund des Pat.
Deinen Hinweis auf das neue PRG finde ich trotzdem hilfreich.
Die bescheidene Resonanz zu diesem Thema hat mich eh schon etwas verwundert.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo JürgenK,
das eine ist die Vereinbarung zwischen PT und Pat. (Selbstzahler)!
Das andere ist der Refinanzierungshintergrund des Pat.
Deinen Hinweis auf das neue PRG finde ich trotzdem hilfreich.
Die bescheidene Resonanz zu diesem Thema hat mich eh schon etwas verwundert.
gruss mocca :blush:
> habe ich dich richtig verstanden?
>
> Man ist nur dann ein guter Dienstleister, wenn man sich in
> fremde Vertragsverhältnisse einmischt.
> Sieht doch aus wie Beschäftigungssuche in Rechtssachen.
Das ist ein absichtliches "Falschverstehen" und eine Verzerrung dessen was ich geschrieben habe.
Tatsächlich gehört es für mich auch im eigenen Interesse zu den Pflichten eines guten Dienstleisters, zu einem guten Vertragsverhältnis mit meinem Privatpatienten beizutragen, indem ich ihn darauf hinweise, sich bei unklaren Verordnungen über eine Kostenerstattung bei seiner PKV/Beihilfe zu erkundigen. Dieses ist ein Aufwand der gegen Null tendiert, im Gegensatz zu lästigen Diskussionen und Schriftwechseln, wenn der arme Patient einen Teil seiner Aufwendungen nicht erstattet bekommt.
Das ist auch eine gehörige Portion Pragmatismus, die man sich angewöhnen sollte, wenn man schon öfter mit frustrierten Beamten etc. zu tun hatte.
Vielleicht wirst du eines Tages erlernen, wie gut und auch lukrativ es sein kann, wenn man nicht nur seine eigenen Interessen verfolgt und nur das tut was man tun muss... Nix für Ungut, Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
mocca schrieb:
> habe ich dich richtig verstanden?
>
> Man ist nur dann ein guter Dienstleister, wenn man sich in
> fremde Vertragsverhältnisse einmischt.
> Sieht doch aus wie Beschäftigungssuche in Rechtssachen.
Das ist ein absichtliches "Falschverstehen" und eine Verzerrung dessen was ich geschrieben habe.
Tatsächlich gehört es für mich auch im eigenen Interesse zu den Pflichten eines guten Dienstleisters, zu einem guten Vertragsverhältnis mit meinem Privatpatienten beizutragen, indem ich ihn darauf hinweise, sich bei unklaren Verordnungen über eine Kostenerstattung bei seiner PKV/Beihilfe zu erkundigen. Dieses ist ein Aufwand der gegen Null tendiert, im Gegensatz zu lästigen Diskussionen und Schriftwechseln, wenn der arme Patient einen Teil seiner Aufwendungen nicht erstattet bekommt.
Das ist auch eine gehörige Portion Pragmatismus, die man sich angewöhnen sollte, wenn man schon öfter mit frustrierten Beamten etc. zu tun hatte.
Vielleicht wirst du eines Tages erlernen, wie gut und auch lukrativ es sein kann, wenn man nicht nur seine eigenen Interessen verfolgt und nur das tut was man tun muss... Nix für Ungut, Gruß S.
es gibt nur beihilfeberechtigte, denen beihilfe zusteht, wenn sie gewisse voraussetzungen erfüllen und die regeln der beihilfe beachten. es handelt sich dabei um beamte, die sich natürlich auch in der GKV versichern lassen könnten.
nicht unbedingt ist kenntnis der beihilfeprobleme erforderlich.
der einfache hinweis des pt genügt, sich an den zuständigen sachbearbeiter zu wenden. (warum sollte der beihilfepatient diesen hinweis bezahlen bzw. versuchen wg dieses hinweises den therapeuten zum schadensersatz heranziehen zu wollen?)
im übrigen empfinde ich diese ausführungen als schmarren oder missglückten scherzversuch.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
es gibt keine beihilfeabhängigen.
es gibt nur beihilfeberechtigte, denen beihilfe zusteht, wenn sie gewisse voraussetzungen erfüllen und die regeln der beihilfe beachten. es handelt sich dabei um beamte, die sich natürlich auch in der GKV versichern lassen könnten.
nicht unbedingt ist kenntnis der beihilfeprobleme erforderlich.
der einfache hinweis des pt genügt, sich an den zuständigen sachbearbeiter zu wenden. (warum sollte der beihilfepatient diesen hinweis bezahlen bzw. versuchen wg dieses hinweises den therapeuten zum schadensersatz heranziehen zu wollen?)
im übrigen empfinde ich diese ausführungen als schmarren oder missglückten scherzversuch.
gruss
uli
..und womit verdiene ich mein Geld in z.B. einer 1. Mann/Frau Praxis,
wenn ich nur ständig Telefonnummern und sonstiges suchen und in Warteschleifen verbringen muß, um dem armen Beihifeberechtigten seine eigenste Aufgabe zu übernehmen????????????
Du hast vielleicht immer komische Vorstellungen vom Praxisleben
Träume weiter
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....>>der einfache hinweis des pt genügt, sich an den zuständigen sachbearbeiter zu wenden.<<
..und womit verdiene ich mein Geld in z.B. einer 1. Mann/Frau Praxis,
wenn ich nur ständig Telefonnummern und sonstiges suchen und in Warteschleifen verbringen muß, um dem armen Beihifeberechtigten seine eigenste Aufgabe zu übernehmen????????????
Du hast vielleicht immer komische Vorstellungen vom Praxisleben
Träume weiter
JürgenK :kissing_closed_eyes:
der pt erhält in der beihilfestelle doch keine auskunft ohne sich zu identifizieren als berechtigter!
den anruf soll der patient selber erledigen. lässt er es, darf er sich hinterher nicht beklagen, sollte etwas bemängelt werden.
ihr prüft die gkv rezepte, habt sogar die prüfpflicht und bei privatpatienten wollt ihr ohne nachzudenken, ob das rezept abgerechnet werden kann, arbeiten?
die beihilferegelungen orientieren sich immer mehr an den gkv regelungen; bei doppelbehandlung (bei gkv pat.) überlegt ihr doch auch, wie der wortlaut sein muss, warum dann nicht der mündl. hinweis an die beih. patienten, ob das so stimmig ist. akzeptiert die beihilfe das rezept in der vorgelegten fassung nicht, ärgert sich der patient etc. warum nicht rechtzeitig abklären?
gruss
uli
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rheuma schrieb:
wieso denn die eigenste aufgabe zu übernehmen?
der pt erhält in der beihilfestelle doch keine auskunft ohne sich zu identifizieren als berechtigter!
den anruf soll der patient selber erledigen. lässt er es, darf er sich hinterher nicht beklagen, sollte etwas bemängelt werden.
ihr prüft die gkv rezepte, habt sogar die prüfpflicht und bei privatpatienten wollt ihr ohne nachzudenken, ob das rezept abgerechnet werden kann, arbeiten?
die beihilferegelungen orientieren sich immer mehr an den gkv regelungen; bei doppelbehandlung (bei gkv pat.) überlegt ihr doch auch, wie der wortlaut sein muss, warum dann nicht der mündl. hinweis an die beih. patienten, ob das so stimmig ist. akzeptiert die beihilfe das rezept in der vorgelegten fassung nicht, ärgert sich der patient etc. warum nicht rechtzeitig abklären?
gruss
uli
Das steht doch in der Honorarvereinbarung!!!!
Du hattest u.a. geschrieben: ...wir sollen bei dem Sachbearbeiter anrufen...WARUM wir???? Das ist die ureigenste Aufgabe des Beamten nicht unsere.
Du schreibst oft so wie es DIR in den Kram passt.
Was kümmern dich die Beamten, Du bist doch in der GKV
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.04.13 19:37]
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JürgenK schrieb:
...Du scheinst viele Beiträge nicht richtig gelesen oder verstanden zu haben.
Das steht doch in der Honorarvereinbarung!!!!
Du hattest u.a. geschrieben: ...wir sollen bei dem Sachbearbeiter anrufen...WARUM wir???? Das ist die ureigenste Aufgabe des Beamten nicht unsere.
Du schreibst oft so wie es DIR in den Kram passt.
Was kümmern dich die Beamten, Du bist doch in der GKV
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 06.04.13 19:37]
es sollte nur der hinweis an den patienten erfolgen, sich bitte selber vorab um die spätere erstattungsabwicklung zu kümmern.
das macht ihr doch hoffentlich auch bei euren gkv patienten, sobald die rezepte nicht ordnungsgemäss ausgestellt sind. die patienten marschieren dann mit dem rezept zum arzt oder zur krankenkasse. ich kenne es nur so.
deswegen hängt kein pt in der warteschleife, wie du schreibst, der pt ist zum geldverdienen in der praxis und nicht um die ureigenen belange der patienten zu regeln.
ich weiss nicht (mehr), wie der text für doppelbehandlung kg lauten muss, damit die beihilfe die doppelbehandlung anerkennt. nur was glaubt ihr denn, was los ist, wenn der patient auf über der hälfte der behandlungskosten sitzenbleibt, weil nicht erstattet wird? der patient wird euch doch fragen, warum etc. das lässt sich vermeiden, wenn der patient den mündl. hinweis erhält, sich zu erkundigen.
mit der honorarvereinbarung hat das nichts zu tun.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
ich habe nie geschrieben, dass pt die zuständigen sachbearbeiter anrufen sollten. das geht doch gar nicht.
es sollte nur der hinweis an den patienten erfolgen, sich bitte selber vorab um die spätere erstattungsabwicklung zu kümmern.
das macht ihr doch hoffentlich auch bei euren gkv patienten, sobald die rezepte nicht ordnungsgemäss ausgestellt sind. die patienten marschieren dann mit dem rezept zum arzt oder zur krankenkasse. ich kenne es nur so.
deswegen hängt kein pt in der warteschleife, wie du schreibst, der pt ist zum geldverdienen in der praxis und nicht um die ureigenen belange der patienten zu regeln.
ich weiss nicht (mehr), wie der text für doppelbehandlung kg lauten muss, damit die beihilfe die doppelbehandlung anerkennt. nur was glaubt ihr denn, was los ist, wenn der patient auf über der hälfte der behandlungskosten sitzenbleibt, weil nicht erstattet wird? der patient wird euch doch fragen, warum etc. das lässt sich vermeiden, wenn der patient den mündl. hinweis erhält, sich zu erkundigen.
mit der honorarvereinbarung hat das nichts zu tun.
gruss
uli
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Jörg Imbach schrieb:
Dann schicke ich ihn gleich weiter zum Verordner. Ist wohl eher desssen Aufgabe Therapieen so anzuordnen, dass der Patient auch einen Erstattungsanspruch hat.
leider befolgen das nicht alle berufskollegen konsequent.
solange patienten weder betreut noch entmündigt sind und hinreichend mobil sollten sie sich um ihre eigenen angelegenheiten kümmern. dazu zählen auch die rezepte.
wen es von den patienten nicht interessiert, der hat dann eben mehr mühe.
im übrigen hasse ich die therapeuten, die in praxen "stürmen"
und ganz schnell änderungen an rezepten, die sie bereits angenommen haben, wünschen. das hält den gesamten betrieb nur auf. die wartezimmer sind voll und sie drängeln sich dazwischen. der arzt muss umdenken etc und das dauert und dauert. dies liesse sich in vielen fällen vermeiden, wenn die patienten geschickt würden, die eh den arzt aufsuchen müssen. ausserdem würden sie beim folgerezept auch aufpassen. es geht doch nicht an, dass rezepte mangelhaft ausgestellt werden und vom patienten ohne draufzuschauen angenommen werden. (wie fehlen der diagnose, der frequenz, hausbesuch, diagnose schlüssel, datum (!) ....)
patienten sind schon die sofortige kontrolle gewohnt. bei medikamentenverordnungen müssen sie seit einigen jahren mitdenken sonst folgt das "böse" erwachen in der apotheke. da funktioniert das.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
endlich mal ne vernünftige einstellung eines pt!!!!!
leider befolgen das nicht alle berufskollegen konsequent.
solange patienten weder betreut noch entmündigt sind und hinreichend mobil sollten sie sich um ihre eigenen angelegenheiten kümmern. dazu zählen auch die rezepte.
wen es von den patienten nicht interessiert, der hat dann eben mehr mühe.
im übrigen hasse ich die therapeuten, die in praxen "stürmen"
und ganz schnell änderungen an rezepten, die sie bereits angenommen haben, wünschen. das hält den gesamten betrieb nur auf. die wartezimmer sind voll und sie drängeln sich dazwischen. der arzt muss umdenken etc und das dauert und dauert. dies liesse sich in vielen fällen vermeiden, wenn die patienten geschickt würden, die eh den arzt aufsuchen müssen. ausserdem würden sie beim folgerezept auch aufpassen. es geht doch nicht an, dass rezepte mangelhaft ausgestellt werden und vom patienten ohne draufzuschauen angenommen werden. (wie fehlen der diagnose, der frequenz, hausbesuch, diagnose schlüssel, datum (!) ....)
patienten sind schon die sofortige kontrolle gewohnt. bei medikamentenverordnungen müssen sie seit einigen jahren mitdenken sonst folgt das "böse" erwachen in der apotheke. da funktioniert das.
gruss
uli
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Shakespeare schrieb:
Wir hatten schon Fälle, wo die Beihilfe oder auch die PKV, solche Doppelbehandlungen nicht vergütet haben.
Ich schließe mich als @Rheuma an, wenn man dem Patienten empfiehlt, dass zunächst mit seinen Kostenträgern abzuklären, tut man sicherlich das, was man als guter Dienstleister tun sollte. Gruß S.
danke für eure hilfe.
ich weiße meine patienten immer darauf hin, dass teile der kosten evtl nicht erstattet werden und lasse sie dann die vergütungsvereinbarung unterschreiben.
im oben beschrieben fall werde ich die patientin bitten bei ihrer kasse/beihilfe nachzufragen. für mich gehört das auch zum service.
ich wollte auch nicht auf über 100 euro sitzen bleiben, nur weil mir eine information gefehlt hat.
liebe grüße und ein schönes wochenende!
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deine Serviceleistung, dein Aufwand. Es ist deine Sache.
Fragen stellen sich trotzdem.
Betreibst du eine Praxis (in Sinne eines ordentlichen Betriebes) oder behandelst du Selbstzahler so nebenbei?
... "ich wollte auch nicht auf über 100 euro sitzen bleiben, nur weil mir eine information gefehlt hat."...
Wenn du (bzw. dein Pat) die Info hast, passt du dann deine Preise (Vielleicht sogar durch Abänderung der vorher getroffenen Vergütungsvereinbarung gem. Preisaushang) nach unten an?
Der Pat. kann ja schließlich nicht auf über 100 € sitzen bleiben.
Ist dein Informations-Service auf deinem Preisaushang evtl. ungenügend?
Oder machen deine Patienten deine Preise? Oder betreibst gar einen offenen Basar?
Machst du die Beihilfeabhängigkeit (Liste von 2002) zu deiner Leistungsgrundlage?
Wenn ja, dann bedenke:
10x MT-Doppelbehandlung (je 2x 30 Min. = 1 Std.) bei 45,--€ Std.-Betriebsumsatz bei MT-Quali.
10x HR (ohne Zeit, kalk. 20 Min) je 10,10€ = 30,30€ je Std.
Wie läuft es denn wirklich?
Ihr (dein Pat. und Du) vereinbart nach mehrfachem Info-Hin und Her auf Beihilfebasis. Ist doch toll!!!
? Plausibilität? 60 Min. MT bei CMD. Übst du evtl. "Osteopatie"?
gruss mocca
:blush:
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mocca schrieb:
hallo wunderblume,
deine Serviceleistung, dein Aufwand. Es ist deine Sache.
Fragen stellen sich trotzdem.
Betreibst du eine Praxis (in Sinne eines ordentlichen Betriebes) oder behandelst du Selbstzahler so nebenbei?
... "ich wollte auch nicht auf über 100 euro sitzen bleiben, nur weil mir eine information gefehlt hat."...
Wenn du (bzw. dein Pat) die Info hast, passt du dann deine Preise (Vielleicht sogar durch Abänderung der vorher getroffenen Vergütungsvereinbarung gem. Preisaushang) nach unten an?
Der Pat. kann ja schließlich nicht auf über 100 € sitzen bleiben.
Ist dein Informations-Service auf deinem Preisaushang evtl. ungenügend?
Oder machen deine Patienten deine Preise? Oder betreibst gar einen offenen Basar?
Machst du die Beihilfeabhängigkeit (Liste von 2002) zu deiner Leistungsgrundlage?
Wenn ja, dann bedenke:
10x MT-Doppelbehandlung (je 2x 30 Min. = 1 Std.) bei 45,--€ Std.-Betriebsumsatz bei MT-Quali.
10x HR (ohne Zeit, kalk. 20 Min) je 10,10€ = 30,30€ je Std.
Wie läuft es denn wirklich?
Ihr (dein Pat. und Du) vereinbart nach mehrfachem Info-Hin und Her auf Beihilfebasis. Ist doch toll!!!
? Plausibilität? 60 Min. MT bei CMD. Übst du evtl. "Osteopatie"?
gruss mocca
:blush:
danke für diese sinnvolle kritik.
ich habe eine reine privatpraxis. ausserdem bin ich HP und kann meine selbstzahler also "ordentlich" abrechnen. ich hoffe es beruhigt dich dies zu wissen.
meine 40 minütige behandlung kostet immer 50 euro. das kann jeder patient im preisaushang nachlesen.
je nachdem was die patienten für ein rezpt bringen bekommen sie mehr oder weniger erstattet (zb. bei MT und KG sieht es ganz gut aus).
die meisten privatrezepte sind 10er rezepte und wenn du nur die hälfte erstattet bekommst, kann es sehr gut sein, dass du auf "über hundert euro" siten bleibst.
noch fragen?
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wunderblume schrieb:
hallo mocca,
danke für diese sinnvolle kritik.
ich habe eine reine privatpraxis. ausserdem bin ich HP und kann meine selbstzahler also "ordentlich" abrechnen. ich hoffe es beruhigt dich dies zu wissen.
meine 40 minütige behandlung kostet immer 50 euro. das kann jeder patient im preisaushang nachlesen.
je nachdem was die patienten für ein rezpt bringen bekommen sie mehr oder weniger erstattet (zb. bei MT und KG sieht es ganz gut aus).
die meisten privatrezepte sind 10er rezepte und wenn du nur die hälfte erstattet bekommst, kann es sehr gut sein, dass du auf "über hundert euro" siten bleibst.
noch fragen?
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hallo ihr lieben,
danke für eure hilfe.
ich weiße meine patienten immer darauf hin, dass teile der kosten evtl nicht erstattet werden und lasse sie dann die vergütungsvereinbarung unterschreiben.
im oben beschrieben fall werde ich die patientin bitten bei ihrer kasse/beihilfe nachzufragen. für mich gehört das auch zum service.
ich wollte auch nicht auf über 100 euro sitzen bleiben, nur weil mir eine information gefehlt hat.
liebe grüße und ein schönes wochenende!
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