Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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kurze Frage.
ist Lymphdrainage 45 min reine Behandlungszeit?
Liegen putzen, lüften, Dokumentieren soll ich das noch on Top machen?
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Mach es Dir nicht so schwer. Wenn Du 45 Minuten Zeit hast, dann erledigst Du alle nötigen Arbeiten in dieser Zeit und dem Patienten wird das auch so vermittelt. Das ist die Sache des PI wie viel Zeit er Dir zur Verfügung stellt. Oder willst Du Deine Freizeit für die zusätzlichen Arbeiten verwenden? Wie sollte das gehen? Patient kann sich beim PI beschweren.
Gruß redvine
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Jan Herrmann schrieb:
An- und Ausziehen, Dokumentation und Bericht sind auf jeden Fall mit in der Behandlungszeit. Bei Lüften und Putzen bin ich mir nicht sicher.
Lüften m.E. Jedoch nicht. In andere med. Einrichtungen wird auch nicht unbedingt gelüftet bzw. ist bei innenliegende Räume u. U. gar nicht möglich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Desinfektion/Reinigung der Liege würde ich definitiv noch unter Vor-/Nachbereitung einstufen.
Lüften m.E. Jedoch nicht. In andere med. Einrichtungen wird auch nicht unbedingt gelüftet bzw. ist bei innenliegende Räume u. U. gar nicht möglich.
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Obstbaum schrieb:
@redvine mein Patient beschwert sich bei mir, ich soll am Stück 45 min massieren sonst mach in Kassenbetrug. Ich sagte , sie brauchen 10 min um sich anzuziehen und auszuziehen wie soll ds noch alles on top gehen, jetzt ist sie beleidigt
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Sarah Gerbert schrieb:
@Obstbaum in dem Fall würde ich sie an ihre Kasse verweisen. Die gibt schließlich vor, welche Vorgaben einzuhalten sind. Soll sie sich von ihrer Kasse genau erklären lassen, was alles in der Behandlungszeit inkludiert ist.
Auszug aus "PT-Zeitschrift für Physiotherapeuten" ( Benjamin Alt / März 2020): Welche Behandlungszeit ist korrekt?
"...für KG nur 15 Minuten vorgesehen sind. Dies wissen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Sofern die Behandlungszeit tatsächlich mehr als 15 Minuten betragen müsste, wäre es eigentlich erforderlich, jenen Praxen, die mit 15-Minuten-Takt arbeiten, sofort die Zulassung zu entziehen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
...
Auch sogenannte Nebenleistungen dürfen innerhalb dieser Therapiezeit erbracht werden.
Dazu gehört die Terminvergabe, das An- und Auskleiden des Patienten, die Befundung und die Dokumentation.
Es dürfte nur sehr schwer zu begründen sein, weshalb diese Leistung außerhalb der Therapiezeit von 15 Minuten erbracht werden sollten, zumal der eigentlich mit den GKVen vereinbarte Minutenpreis erheblich sinken würde - vor allem wenn man davon ausgeht, dass die genannten Nebenleistungen nach dem Zeitblock von 15 Minuten durchzuführen wären.
... ein Zeitaufwand (Anm.: für Nebenleistungen) von fünf Minuten pro Behandlungstermin dürfte aber realistisch sein..
...
So gerechnet verbleibt letztlich eine tatsächliche Behandlungszeit von zehn Minuten für den Patienten plus die Nebenleistungen mit einem Umfang von rund fünf Minuten.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Forenteilnehmer "dän" teilte 2019 mit:
...
20 min Rhythmus:
1) 10 Minuten Behandlung
2) 5 Minuten für Doku, Terminvergabe, anziehen, ausziehen, Bericht, Telefonat, Behandlungsvertrag,...
3) 5 Minuten aufräumen, lüften, Händewaschen, trinken, Toilette
Nur als kurzer Hinweis von einem Berufsverband.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Von Patienten durfte ich erfahren, daß Sozialfachangestellte von GKVen sehr oft keine Kenntnisse über o.g. Detailwissen besitzen.
Patienten bekamen durchgehend die Anwort: 20 Minuten muß behandelt werden.
Viele Grüße,
bh
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bh schrieb:
Bzgl. KG / 15 min.:
Auszug aus "PT-Zeitschrift für Physiotherapeuten" ( Benjamin Alt / März 2020): Welche Behandlungszeit ist korrekt?
"...für KG nur 15 Minuten vorgesehen sind. Dies wissen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Sofern die Behandlungszeit tatsächlich mehr als 15 Minuten betragen müsste, wäre es eigentlich erforderlich, jenen Praxen, die mit 15-Minuten-Takt arbeiten, sofort die Zulassung zu entziehen. Dies ist jedoch nicht der Fall.
...
Auch sogenannte Nebenleistungen dürfen innerhalb dieser Therapiezeit erbracht werden.
Dazu gehört die Terminvergabe, das An- und Auskleiden des Patienten, die Befundung und die Dokumentation.
Es dürfte nur sehr schwer zu begründen sein, weshalb diese Leistung außerhalb der Therapiezeit von 15 Minuten erbracht werden sollten, zumal der eigentlich mit den GKVen vereinbarte Minutenpreis erheblich sinken würde - vor allem wenn man davon ausgeht, dass die genannten Nebenleistungen nach dem Zeitblock von 15 Minuten durchzuführen wären.
... ein Zeitaufwand (Anm.: für Nebenleistungen) von fünf Minuten pro Behandlungstermin dürfte aber realistisch sein..
...
So gerechnet verbleibt letztlich eine tatsächliche Behandlungszeit von zehn Minuten für den Patienten plus die Nebenleistungen mit einem Umfang von rund fünf Minuten.
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Forenteilnehmer "dän" teilte 2019 mit:
...
20 min Rhythmus:
1) 10 Minuten Behandlung
2) 5 Minuten für Doku, Terminvergabe, anziehen, ausziehen, Bericht, Telefonat, Behandlungsvertrag,...
3) 5 Minuten aufräumen, lüften, Händewaschen, trinken, Toilette
Nur als kurzer Hinweis von einem Berufsverband.
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Von Patienten durfte ich erfahren, daß Sozialfachangestellte von GKVen sehr oft keine Kenntnisse über o.g. Detailwissen besitzen.
Patienten bekamen durchgehend die Anwort: 20 Minuten muß behandelt werden.
Viele Grüße,
bh
Die Behandlung abbrechen, wäre auch eine Möglichkeit.
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massu schrieb:
@bh du kannst mit der Patientin diskutieren, es wird aber nicht wirklich, außer Rechtfertigungsstress, bringen.
Die Behandlung abbrechen, wäre auch eine Möglichkeit.
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Obstbaum schrieb:
Sie hat mir jetzt deswegen ne schlechte Rezension gegeben
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Sarah Gerbert schrieb:
@bh Am Telefon Märchen erzählen kann jeder. Immer schriftlich geben lassen unter Namensangabe des SoFa
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Leni C. schrieb:
@Obstbaum schlechte Bewertung geben und dann weiterbehandelt werden zu wollen : diese Kombi geht in meinen Augen gar nicht . Das wäre für mich ein Grund für einen Behandlungsabbruch .
Weiters möchte und werde ich nicht mehr darüber diskutieren,
durfte die Dame erfahren.
Im weiteren Behandlungsverlauf bleibe ich bei meiner Linie, welche meinem o.g. Beitrag entspricht.
Einzelne, potentiell schlechte Rezensionen jucken mich nicht mehr;
meine Behandlungsqualität spricht, lt. Patienten, für mich:
"Qualität vor Quantität".
Mögen sich diese sehr wenigen, unzufriedenen Patienten von meiner Behandlung zu anderen Kollegen hinwenden bzw. diese verlassen dann auf meinen Wunsch hin meinen Plan.
sunglasses
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bh schrieb:
@Sarah Gerbert ein Gespräch verlief von Angesicht zu Angesicht; ich versprach der Patientin ein aktives Lesen des Artikels von B. Arlt mit dem Verweis, dies auch sehr gerne der SoFa mitteilen zu dürfen.
Weiters möchte und werde ich nicht mehr darüber diskutieren,
durfte die Dame erfahren.
Im weiteren Behandlungsverlauf bleibe ich bei meiner Linie, welche meinem o.g. Beitrag entspricht.
Einzelne, potentiell schlechte Rezensionen jucken mich nicht mehr;
meine Behandlungsqualität spricht, lt. Patienten, für mich:
"Qualität vor Quantität".
Mögen sich diese sehr wenigen, unzufriedenen Patienten von meiner Behandlung zu anderen Kollegen hinwenden bzw. diese verlassen dann auf meinen Wunsch hin meinen Plan.
sunglasses
Gruß redvine
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redvine schrieb:
@Obstbaum Dein PI/fachliche Leitung sollte mit ihr reden.
Gruß redvine
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massu schrieb:
@bh was bist du ? PI oder MA?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Obstbaum Na, dann schreibst doch ein Kommentar, der kurz und sachlich die rechtliche Situation gemäß Bundesrahmenvertrag bzw. Leistungsbeschreibung darlegt.
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bh schrieb:
@massu MA seit 30 Jahren an vielen Orten, was mich nicht davon abhält, die rechtliche Situation zu erläutern. Auf den jeweilig aktuellen PI war in wenigen Fällen diesbezüglich Verlaß hinsichtlich Rückendeckung. Man mochte die Kundschaft nicht vergrätzen. Mit dem Generationswechsel der PI's mag da, Gott sei Dank, ein neuer Informationstransparenzwind einkehren grinning
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Obstbaum schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij kannst mir sagen was ich genau schreiben kann?
... werfe doch mal einen Blick auf o.g. Seite.
Da dürftenformulierbare Ideen dabei sein.
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bh schrieb:
https://www.physio.de/zulassung/vdek-rv-a1-01.php
... werfe doch mal einen Blick auf o.g. Seite.
Da dürftenformulierbare Ideen dabei sein.
bitte klicke 'Anlage 1: Leistungsbeschreibung' an;
steht unter den ganzen §§;
die dort aufgeführten Punkte 2 und 6 dürften interessant sein.
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bh schrieb:
https://www.physio.de/zulassung/vdek-rv-00.php
bitte klicke 'Anlage 1: Leistungsbeschreibung' an;
steht unter den ganzen §§;
die dort aufgeführten Punkte 2 und 6 dürften interessant sein.
P.de ist da nicht up to date.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@bh Auf ein nicht länger gültigen Vertrag aus 2013 zu verweisen ist eher nicht hilfreich. Wenn, dann auf die aktuelle Vertragsbestandteile unter Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
P.de ist da nicht up to date.
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bh schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke für Deine Verbesserung; du bist da aktueller unterwegs und habe auf dich gehofft. Die Kernpunkte 2 und 6 sind vermutlich immernoch gültig.
... was auch so geblieben ist.
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bh schrieb:
Link
... was auch so geblieben ist.
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Obstbaum schrieb:
Hallo,
kurze Frage.
ist Lymphdrainage 45 min reine Behandlungszeit?
Liegen putzen, lüften, Dokumentieren soll ich das noch on Top machen?
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