Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
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Wo bekomme ich einen guten Vordruck als Behandlungsvertrag für Beihilfe und Privatpatienten?
Danke schonmal! :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wo bekomme ich einen guten Vordruck als Behandlungsvertrag für Beihilfe und Privatpatienten?
Danke schonmal! :blush:
ANMERKUNG: Bei uns gibt es keinen Unterschied zwischen Beihilfe- und Privatpatienten - keine 2-Klassenbehandlung, in welcher Richtung auch immer! Beihilfepatienten zahlen den gleichen Betrag wie Privatpatienten - oder sie müssen wegbleiben. Praxen bzw. PIs, die noch zu erstattungsfähigen Beihilfesätzen oder sogar darunter privat und beihilfe therapieren, sind selbst schuld und sollten sich nicht über zu geringe Einkommen beschwerden.
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JHE schrieb:
Den kannst du bei deinem Verband anfordern (sofern Mitglied) oder hier in der Infothek kaufen(!) oder einfach mal googl'n, da finden sich Hunderte von Mustern und pdf-files.
ANMERKUNG: Bei uns gibt es keinen Unterschied zwischen Beihilfe- und Privatpatienten - keine 2-Klassenbehandlung, in welcher Richtung auch immer! Beihilfepatienten zahlen den gleichen Betrag wie Privatpatienten - oder sie müssen wegbleiben. Praxen bzw. PIs, die noch zu erstattungsfähigen Beihilfesätzen oder sogar darunter privat und beihilfe therapieren, sind selbst schuld und sollten sich nicht über zu geringe Einkommen beschwerden.
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