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wie oft darf man eine Verordnung krankheits- bzw. urlaubsbedingt unterbrechen und gilt das auch genauso für Langfristgenehmigungen?
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sabrina24 schrieb:
Hallo,
wie oft darf man eine Verordnung krankheits- bzw. urlaubsbedingt unterbrechen und gilt das auch genauso für Langfristgenehmigungen?
Das gilt für alle Verordnungen, die dem HMK unterliegen.
Die Dauer der Unterbrechung darf gem. HMK 14 Tage nicht überschreiten, gem. der verschiedenen Rahmenverträge, ist die Dauer nicht festgelegt oder auf z.B. 18 Tage begrenzt. Auch hier haben einzelne Kassen eigene Höchstgrenzen definiert.
Inwieweit die genannten Regelungen in allen Fällen rechts-bzw. Vertragskonform sind, kann ich allerdings nicht sagen, ich habe da so meine Zweifel. Gruß S.
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Ich habe von meinem AG die Vorgabe Rezepte nur einmal zu unterbrechen (entweder urlaubs- oder krankheitsbedingt) und diese bei der zweiten Unterbrechung über 10 Tage abzubrechen...wird bei den Langfristgenehmigungen häufig schwierig... :tired_face:
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sabrina24 schrieb:
Danke schonmal-kann man das irgendwo auch schriftlich festgehalten nachlesen-im HMK konnt ich bislang Nichts dazu finden.
Ich habe von meinem AG die Vorgabe Rezepte nur einmal zu unterbrechen (entweder urlaubs- oder krankheitsbedingt) und diese bei der zweiten Unterbrechung über 10 Tage abzubrechen...wird bei den Langfristgenehmigungen häufig schwierig... :tired_face:
>...über 10 Tage abzubrechen..<< es sind doch 14 Tage die unterbrochen werden Dürfen und zusätzlich die Unterbrechungsmöglichkeiten die in den RV stehen..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Sabrina,
>...über 10 Tage abzubrechen..<< es sind doch 14 Tage die unterbrochen werden Dürfen und zusätzlich die Unterbrechungsmöglichkeiten die in den RV stehen..
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
ergänzende Regelungen sind in den einzelnen Rahmenverträgen zu finden.
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morpheus-06 schrieb:
10 Tage? 14 Kalendertage lt. HMR
ergänzende Regelungen sind in den einzelnen Rahmenverträgen zu finden.
Ist auch bei einer Unterschreitung der ärztlich verordneten Frequenz eine Rücksprache mit dem Arzt und die Dokumentation auf der Rezeptrückseite nötig, wenn sich keine Unterbrechung von 10 Tagen ergibt?) Wenn schon die Frage Unsinn ergibt, was ist dann bloß mit der Antwort?
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SGBV schrieb:
GKV-SV hat auch noch 10 Tage auf dem Schirm (Punkt 34 FAQ:
Ist auch bei einer Unterschreitung der ärztlich verordneten Frequenz eine Rücksprache mit dem Arzt und die Dokumentation auf der Rezeptrückseite nötig, wenn sich keine Unterbrechung von 10 Tagen ergibt?) Wenn schon die Frage Unsinn ergibt, was ist dann bloß mit der Antwort?
Einen Anspruch auf einen kompetenten Chef, hat man als Angestellter leider nicht... Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Dann muss du dich an die Anweisungen deines Arbeitgebers halten, egal ob schwierig, mit den RV oder HMK Vorgaben kompatibel oder nicht, denn hier zählt das Weisungs-bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Einen Anspruch auf einen kompetenten Chef, hat man als Angestellter leider nicht... Gruß S.
Ist das rechtens? Nein, aber wen schert es, wenn man derjenige ist, der das Geld hat. Den geringsten Stress und das ist ja meist der wesentliche Handlungsantrieb der meisten Praxisinhaber, hat man, wenn man die Regeln der Kassen befolgt, möglichst auch die die man nicht kennt... :yum:
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Shakespeare schrieb:
Ja, eine Reihe von Kassen kürzen tatsächlich Verordnungen, wenn die vom Arzt vorgegebene Frequenz nicht "überwiegend" eingehalten wird bzw. Unterbrechungen nicht begründet werden.
Ist das rechtens? Nein, aber wen schert es, wenn man derjenige ist, der das Geld hat. Den geringsten Stress und das ist ja meist der wesentliche Handlungsantrieb der meisten Praxisinhaber, hat man, wenn man die Regeln der Kassen befolgt, möglichst auch die die man nicht kennt... :yum:
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die neue schrieb:
Shakes - Deine Beiträge heute sind unübertroffen. Was gab's zum Frühstück? :sunglasses: :sunglasses:
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limone schrieb:
Yepp :sunglasses: :blush:
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morpheus-06 schrieb:
Mich schert es und es regt mich auf, wenn die Kassen deutliche und schwammige Regelungen zu ihrem Gunsten auslegt!!!
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Shakespeare schrieb:
So oft, dass überwiegend, die vom Arzt vorgegebene wöchentliche Frequenz, eingehalten werden kann. Das ist zu mindestens die Rechtsaufassung einiger Kassen. Beispiel: bei einer 6er Verordnung wären 2 Unterbrechungen möglich, 4 Termine sollten gem. Frequenzvorgabe des Arztes eingehalten werden können. Bei einer 10er Vo. sollten 6 Termine gem. Vorgabe eingehalten werden, 4 mal könnte also theoretisch unterbrochen werden.
Das gilt für alle Verordnungen, die dem HMK unterliegen.
Die Dauer der Unterbrechung darf gem. HMK 14 Tage nicht überschreiten, gem. der verschiedenen Rahmenverträge, ist die Dauer nicht festgelegt oder auf z.B. 18 Tage begrenzt. Auch hier haben einzelne Kassen eigene Höchstgrenzen definiert.
Inwieweit die genannten Regelungen in allen Fällen rechts-bzw. Vertragskonform sind, kann ich allerdings nicht sagen, ich habe da so meine Zweifel. Gruß S.
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