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Leopoldshöhe

Physiotherapie: NOVOTERGUM

Wir bei NOVOTERGUM haben eine
gemeinsame Mission:
Wir wollen Therapie den Stellenwert
geben,
der ihr im Gesundheitswesen
zusteht.

NOVOTERGUM ist der Spezialist für
Physiotherapie. Menschen leiden
unter Schmerzen oder
Einschränkungen, NOVOTERGUM will
die Lebensqualität der Patienten
nachhaltig verbessern. Von der
Physiotherapie über Logopädie und
Neurotherapie bis hin zur
Ergotherapie sind wir vor Ort und
digital mit den Menschen in
Verbindung. Wir bieten ...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Behandlungsbeginn

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Behandlungsbeginn
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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Warum ist die Zeit zwischen Verordnungsausstellungsdatum und Tag der 1 Behandlung auf 28 Tage beschränkt?
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Warum ist die Zeit zwischen Verordnungsausstellungsdatum und Tag der 1 Behandlung auf 28 Tage beschränkt?
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JürgenK
Vor 2 Monaten
Verordnungen sind eben keine Gutscheine und waren bis vor kurzem sogar nur 14 Tage
MfG
JürgenK ;)
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• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
Verordnungen sind eben keine Gutscheine und waren bis vor kurzem sogar nur 14 Tage MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

Verordnungen sind eben keine Gutscheine und waren bis vor kurzem sogar nur 14 Tage
MfG
JürgenK ;)

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@JürgenK Aber 28 Tage sind viel zu kurz. Wir haben mittlerweile 5 Wochen Wartezeit. Da muss ich jeden Patienten auf die Konkurrenz verweisen. Aber die haben auch nichts frei.
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[mention]JürgenK[/mention] Aber 28 Tage sind viel zu kurz. Wir haben mittlerweile 5 Wochen Wartezeit. Da muss ich jeden Patienten auf die Konkurrenz verweisen. Aber die haben auch nichts frei.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@JürgenK Aber 28 Tage sind viel zu kurz. Wir haben mittlerweile 5 Wochen Wartezeit. Da muss ich jeden Patienten auf die Konkurrenz verweisen. Aber die haben auch nichts frei.

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Ahn
Vor 2 Monaten
Mach den ersten Termin der möglich ist, setz ihn auf die Warteliste, und hoffe dass du ihn vorher einschieben kannst. Oder lass das Ausstellungsdatum vom Arzt öndern, mit Stempel,Datum und Unterschrift.
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Mach den ersten Termin der möglich ist, setz ihn auf die Warteliste, und hoffe dass du ihn vorher einschieben kannst. Oder lass das Ausstellungsdatum vom Arzt öndern, mit Stempel,Datum und Unterschrift.
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Ahn schrieb:

Mach den ersten Termin der möglich ist, setz ihn auf die Warteliste, und hoffe dass du ihn vorher einschieben kannst. Oder lass das Ausstellungsdatum vom Arzt öndern, mit Stempel,Datum und Unterschrift.

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LogoMijo
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Auch bei uns ist auch die "Konkurrenz" ausgelastet.
Ich verweise die PatientInnen immer an die jeweils eigene Krankenkasse zur Therapieplatzsuche bzw. zur Beschwerde.
Denn wenn sich die BeitragszahlerInnen nicht beschweren, dann ändert sich nichts.

Gutachten, die ja von den Leistungserbringern erstellt wurden, interessieren die Kostenträger kaum.
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• Shia
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Auch bei uns ist auch die "Konkurrenz" ausgelastet. Ich verweise die PatientInnen immer an die jeweils eigene Krankenkasse zur Therapieplatzsuche bzw. zur Beschwerde. Denn wenn sich die BeitragszahlerInnen nicht beschweren, dann ändert sich nichts. Gutachten, die ja von den Leistungserbringern erstellt wurden, interessieren die Kostenträger kaum.
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LogoMijo schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Auch bei uns ist auch die "Konkurrenz" ausgelastet.
Ich verweise die PatientInnen immer an die jeweils eigene Krankenkasse zur Therapieplatzsuche bzw. zur Beschwerde.
Denn wenn sich die BeitragszahlerInnen nicht beschweren, dann ändert sich nichts.

Gutachten, die ja von den Leistungserbringern erstellt wurden, interessieren die Kostenträger kaum.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Warum ist die Zeit zwischen Verordnungsausstellungsdatum und Tag der 1 Behandlung auf 28 Tage beschränkt?

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mark760
Vor 2 Monaten
Die Antwort ist doch einfach. Das verordnete Heilmittel oder Medikament soll als Behandlung zeitlich zur Diagnosestellung passen. Darüber hinaus auch die ärztliche Möglichkeit eines dringlichen Behandlungsbedarf.
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Die Antwort ist doch einfach. Das verordnete Heilmittel oder Medikament soll als Behandlung zeitlich zur Diagnosestellung passen. Darüber hinaus auch die ärztliche Möglichkeit eines dringlichen Behandlungsbedarf.
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pt ani
Vor 2 Monaten
Genau so ist es.
Aber wenn keine Termine frei sind, dann sind keine Termine frei. Da muss auch niemand Überstunden machen.
Damit sollen sich lieber mal die KK beschäftigen.
Passt auf Euch auf!!
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Genau so ist es. Aber wenn keine Termine frei sind, dann sind keine Termine frei. Da muss auch niemand Überstunden machen. Damit sollen sich lieber mal die KK beschäftigen. Passt auf Euch auf!!
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pt ani schrieb:

Genau so ist es.
Aber wenn keine Termine frei sind, dann sind keine Termine frei. Da muss auch niemand Überstunden machen.
Damit sollen sich lieber mal die KK beschäftigen.
Passt auf Euch auf!!

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mark760 schrieb:

Die Antwort ist doch einfach. Das verordnete Heilmittel oder Medikament soll als Behandlung zeitlich zur Diagnosestellung passen. Darüber hinaus auch die ärztliche Möglichkeit eines dringlichen Behandlungsbedarf.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Seit wann gibt es die Veränderung mit dem Behandlungsbeginn von Verordnungen von 14 auf 28 Tage?
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Seit wann gibt es die Veränderung mit dem Behandlungsbeginn von Verordnungen von 14 auf 28 Tage?
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JürgenK
Vor 2 Monaten
seit dem neuen RV...
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JürgenK schrieb:

seit dem neuen RV...

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Ahn
Vor 2 Monaten
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Ahn schrieb:

🤦🏻‍♀️

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JürgenK
Vor 2 Monaten
Hier kann man schon mal was nachlesen: >>https://www.physio.de/infothek<<
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Hier kann man schon mal was nachlesen: >>https://physio.de/infothek/ <<
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JürgenK schrieb:

Hier kann man schon mal was nachlesen: >>https://www.physio.de/infothek<<

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Seit wann gibt es die Veränderung mit dem Behandlungsbeginn von Verordnungen von 14 auf 28 Tage?



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