Wir suchen ab sofort oder zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
nächstmöglichen Zeitpunkt
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Verordnungen sind eben keine Gutscheine und waren bis vor kurzem sogar nur 14 Tage
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK Aber 28 Tage sind viel zu kurz. Wir haben mittlerweile 5 Wochen Wartezeit. Da muss ich jeden Patienten auf die Konkurrenz verweisen. Aber die haben auch nichts frei.
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Ahn schrieb:
Mach den ersten Termin der möglich ist, setz ihn auf die Warteliste, und hoffe dass du ihn vorher einschieben kannst. Oder lass das Ausstellungsdatum vom Arzt öndern, mit Stempel,Datum und Unterschrift.
Ich verweise die PatientInnen immer an die jeweils eigene Krankenkasse zur Therapieplatzsuche bzw. zur Beschwerde.
Denn wenn sich die BeitragszahlerInnen nicht beschweren, dann ändert sich nichts.
Gutachten, die ja von den Leistungserbringern erstellt wurden, interessieren die Kostenträger kaum.
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LogoMijo schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Auch bei uns ist auch die "Konkurrenz" ausgelastet.
Ich verweise die PatientInnen immer an die jeweils eigene Krankenkasse zur Therapieplatzsuche bzw. zur Beschwerde.
Denn wenn sich die BeitragszahlerInnen nicht beschweren, dann ändert sich nichts.
Gutachten, die ja von den Leistungserbringern erstellt wurden, interessieren die Kostenträger kaum.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum ist die Zeit zwischen Verordnungsausstellungsdatum und Tag der 1 Behandlung auf 28 Tage beschränkt?
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Aber wenn keine Termine frei sind, dann sind keine Termine frei. Da muss auch niemand Überstunden machen.
Damit sollen sich lieber mal die KK beschäftigen.
Passt auf Euch auf!!
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pt ani schrieb:
Genau so ist es.
Aber wenn keine Termine frei sind, dann sind keine Termine frei. Da muss auch niemand Überstunden machen.
Damit sollen sich lieber mal die KK beschäftigen.
Passt auf Euch auf!!
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mark760 schrieb:
Die Antwort ist doch einfach. Das verordnete Heilmittel oder Medikament soll als Behandlung zeitlich zur Diagnosestellung passen. Darüber hinaus auch die ärztliche Möglichkeit eines dringlichen Behandlungsbedarf.
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JürgenK schrieb:
seit dem neuen RV...
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Ahn schrieb:
🤦🏻♀️
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JürgenK schrieb:
Hier kann man schon mal was nachlesen: >>https://www.physio.de/infothek<<
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Seit wann gibt es die Veränderung mit dem Behandlungsbeginn von Verordnungen von 14 auf 28 Tage?
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