Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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AOK 6x KG, alles andere entspricht den HMR, aber
Austellungsdatum: 04.04.2019, konnten Pat nicht annehmen vor dem 12.06.2019.
Jetzt hat der Arzt nicht das Ausstellungsdatum geändert, sondern bei "Behandlungsbeginn" 12.06.2019 eingetragen.
(Mit Stempel u. Unterschrift)
Da liegt jetzt eine lange Zeit dazwischen.
Funktioniert das so, oder muss das Ausstellungsdatum geändert werden?
Micha
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micha850 schrieb:
Habe folgende VO bekommen.
AOK 6x KG, alles andere entspricht den HMR, aber
Austellungsdatum: 04.04.2019, konnten Pat nicht annehmen vor dem 12.06.2019.
Jetzt hat der Arzt nicht das Ausstellungsdatum geändert, sondern bei "Behandlungsbeginn" 12.06.2019 eingetragen.
(Mit Stempel u. Unterschrift)
Da liegt jetzt eine lange Zeit dazwischen.
Funktioniert das so, oder muss das Ausstellungsdatum geändert werden?
Micha
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ali schrieb:
Edit will heute abend noch was richtig Eigenes anmerken: Mir haben hier Ärzte, die generell vier, sechs oder acht Wochenfristen vorgeben. Die wollen sich telefonieren, faxen etc. sparen..
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ali schrieb:
Funktioniert
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FFGG schrieb:
Ja ist HMR konform
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ali schrieb:
und lt den meisten (oder allen ?) Rahmenverträgen auch ausdrücklich nach tel. Rücksprache mit dem Arzt....
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Licentia82 schrieb:
Heißt, wenn der Arzt die ‚Behandlungsbeginn spätest.am‘ Wochen später datiert und abstempelt akzeptieren das alle Kassen?
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