MEDIAN – Das Leben leben.
MEDIAN ist einer der führenden
europäischen Anbieter für
medizinische Rehabilitation und
psychische Gesundheit. Mit mehr als
120 Reha-Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zur Genesun...
MEDIAN ist einer der führenden
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Deutschland bietet MEDIAN ein
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vielfältigen Einstiegs- und
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Patientinnen und Patienten auf dem
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Hab Absetzung bekommen, ich bin der Meinung und sowie ich hier mitgelesen habe, dass Feiertage nicht als Wochentag gilt. Ausstellungsdatum 19.5.2025 Behandlungsbeginn 17.06.2025.
Da heißt 29 Tage, 1 Tag drüber.
29.05. und 09.06. waren Feiertage, wäre ich also im "plus 2 Tage", das heißt 27 Tage, hab ich nun Recht oder gilt das nicht. AOK schreibt: Die Verordnung ist ungültig, da die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen wurde. Der Behandlungsbeginn ist unabhängig vom Wochentag oder auch Feiertagen.
Wer ist nun im Recht?
Danke vorab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich muss nochmal nachfragen..
Hab Absetzung bekommen, ich bin der Meinung und sowie ich hier mitgelesen habe, dass Feiertage nicht als Wochentag gilt. Ausstellungsdatum 19.5.2025 Behandlungsbeginn 17.06.2025.
Da heißt 29 Tage, 1 Tag drüber.
29.05. und 09.06. waren Feiertage, wäre ich also im "plus 2 Tage", das heißt 27 Tage, hab ich nun Recht oder gilt das nicht. AOK schreibt: Die Verordnung ist ungültig, da die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen wurde. Der Behandlungsbeginn ist unabhängig vom Wochentag oder auch Feiertagen.
Wer ist nun im Recht?
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ali schrieb:
Kalendertage, so einfach und so doof für Dich...
Und da die VO ungültig ist, musst du auch dem Patienten sein Eigenanteil zurück erstatten. 😵💫
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johannes687 schrieb:
Genau so ist es. Das mit dem Frist-Ende auf einen Sonn- oder Feiertag regelt das BGB.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Es heißt 28 Kalendertage. Nur wenn der letzte Tag des Fristes auf einem Sonn- oder Feiertag fällt, gilt der nächstfolgende Kalendertag als noch fristgerecht. Somit hat die AOK recht.
Und da die VO ungültig ist, musst du auch dem Patienten sein Eigenanteil zurück erstatten. 😵💫
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