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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Behandlungsbeginn vor Rezeptausstellung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Behandlungsbeginn vor Rezeptausstellung
Es gibt 4 Beiträge
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torsten521
20.08.2014 19:31
Leider hat meine Anmeldekraft versehentlich auf das Rezept ein Behandlungsdatum vor Ausstellung des Rezeptes gewählt, da das Rezept zu dem Zeitpunkt telefonisch bestellt war, habe ich die Patientin (Dauerpatient) an dem Termin ohne Rezept behandelt, tja und meine MA hat dann nachträglich den Termin auf das Rezept geschrieben und das ist jetzt nicht mehr zu ändern! Ist jetzt das ganze Rezept ungültig oder nur dieser 1. Termin? Vielleicht könnte ich vom Arzt noch das Ausstellungsdatum ändern lassen, falls er da mit macht! Vielen Dank für Antworten!
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Leider hat meine Anmeldekraft versehentlich auf das Rezept ein Behandlungsdatum vor Ausstellung des Rezeptes gewählt, da das Rezept zu dem Zeitpunkt telefonisch bestellt war, habe ich die Patientin (Dauerpatient) an dem Termin ohne Rezept behandelt, tja und meine MA hat dann nachträglich den Termin auf das Rezept geschrieben und das ist jetzt nicht mehr zu ändern! Ist jetzt das ganze Rezept ungültig oder nur dieser 1. Termin? Vielleicht könnte ich vom Arzt noch das Ausstellungsdatum ändern lassen, falls er da mit macht! Vielen Dank für Antworten!
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torsten521 schrieb:

Leider hat meine Anmeldekraft versehentlich auf das Rezept ein Behandlungsdatum vor Ausstellung des Rezeptes gewählt, da das Rezept zu dem Zeitpunkt telefonisch bestellt war, habe ich die Patientin (Dauerpatient) an dem Termin ohne Rezept behandelt, tja und meine MA hat dann nachträglich den Termin auf das Rezept geschrieben und das ist jetzt nicht mehr zu ändern! Ist jetzt das ganze Rezept ungültig oder nur dieser 1. Termin? Vielleicht könnte ich vom Arzt noch das Ausstellungsdatum ändern lassen, falls er da mit macht! Vielen Dank für Antworten!

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Papa Alpaka
20.08.2014 19:42
Formal ist es unmöglich die Behandlung ohne gültige VO zu beginnen (passiert mir aber auch regelmäßig).

Der stressfreieste Weg ist es, das Ausstellungsdatum korrigieren zu lassen...
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Formal ist es unmöglich die Behandlung ohne gültige VO zu beginnen (passiert mir aber auch regelmäßig). Der stressfreieste Weg ist es, das Ausstellungsdatum korrigieren zu lassen...
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Papa Alpaka schrieb:

Formal ist es unmöglich die Behandlung ohne gültige VO zu beginnen (passiert mir aber auch regelmäßig).

Der stressfreieste Weg ist es, das Ausstellungsdatum korrigieren zu lassen...

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Shakespeare
21.08.2014 08:56
Vielleicht habt ihr ja auch nur verschrieben, dann Termin durchstreichen, entsprechenden Vermerk auf die VO und das korrekte Datum in die zweite Zeile schreiben, von da an die verordneten 6 oder mehr Therapien normal aufschreiben und unterschreiben lassen. Wenn die Kasse nicht bewusst jeden Fehler "abstrafen" will, sollte das klappen. Ansonsten wie schon geschrieben Verordnung ggf. neu ausstellen lassen, mit dem Datum der ersten Therapie wenn der Arzt das macht. Gruß S.
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Vielleicht habt ihr ja auch nur verschrieben, dann Termin durchstreichen, entsprechenden Vermerk auf die VO und das korrekte Datum in die zweite Zeile schreiben, von da an die verordneten 6 oder mehr Therapien normal aufschreiben und unterschreiben lassen. Wenn die Kasse nicht bewusst jeden Fehler "abstrafen" will, sollte das klappen. Ansonsten wie schon geschrieben Verordnung ggf. neu ausstellen lassen, mit dem Datum der ersten Therapie wenn der Arzt das macht. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Vielleicht habt ihr ja auch nur verschrieben, dann Termin durchstreichen, entsprechenden Vermerk auf die VO und das korrekte Datum in die zweite Zeile schreiben, von da an die verordneten 6 oder mehr Therapien normal aufschreiben und unterschreiben lassen. Wenn die Kasse nicht bewusst jeden Fehler "abstrafen" will, sollte das klappen. Ansonsten wie schon geschrieben Verordnung ggf. neu ausstellen lassen, mit dem Datum der ersten Therapie wenn der Arzt das macht. Gruß S.

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idefix-
21.08.2014 16:49
Datum ändern und dieses Datum dann noch mal vom Patienten unterschreiben lassen, das geht in Ordnung. Denn laut Kasse gilt das 4-Augenprinzip.
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Datum ändern und dieses Datum dann noch mal vom Patienten unterschreiben lassen, das geht in Ordnung. Denn laut Kasse gilt das 4-Augenprinzip.
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idefix- schrieb:

Datum ändern und dieses Datum dann noch mal vom Patienten unterschreiben lassen, das geht in Ordnung. Denn laut Kasse gilt das 4-Augenprinzip.



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