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• Du verdienst bei uns nach
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und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
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• Zur Unterstützung hast du
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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wie macht ihr es, wenn ein Patient sein Rezept nicht dabei hat, aber zum Termin erscheint?
Meine frühere Praxis hatte immer einen Zettel, auf dem stand, dass die Behandlung, sollte das Rezept nicht nachgereicht werden, in Rechnung gestellt wird.
Meine Frage nun: Habt ihr so etwas? Und wenn ja, wie habt ihr es formuliert?
LG
Yanev
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kvet schrieb:
So etwas haben wir oft. Bei jedem zehnten Rezept. Wir hoffen auf ein Rezept beim nächsten Mal.
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Schippi schrieb:
Einmal/zweimal im jahr, wenn neuer Patient dann keine Behandlung,verweise auf versicherungstechnische probleme
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kvet schrieb:
@Schippi Also bei uns ist viel öfter. Mindestens 100 mal im Jahr.
Dann hast du aber einen Ausfall der Behandlung, wenn du den Patienten ohne Rp wegschickst. Wer bezahlt den? Sag jetzt nicht, der Patient, der das Rp nicht dabei hat.
Wahrscheinlich behandeln die meisten Praxen wegen des drohenden Ausfalls trotzdem!
Rein rechtlich ist es genau so wie Bernie weiter unten erklärt. Aber praktisch???
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Butthead schrieb:
@kvet
Dann hast du aber einen Ausfall der Behandlung, wenn du den Patienten ohne Rp wegschickst. Wer bezahlt den? Sag jetzt nicht, der Patient, der das Rp nicht dabei hat.
Wahrscheinlich behandeln die meisten Praxen wegen des drohenden Ausfalls trotzdem!
Rein rechtlich ist es genau so wie Bernie weiter unten erklärt. Aber praktisch???
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Problem beschreiben
Casus schrieb:
Hallo Leute,
wie macht ihr es, wenn ein Patient sein Rezept nicht dabei hat, aber zum Termin erscheint?
Meine frühere Praxis hatte immer einen Zettel, auf dem stand, dass die Behandlung, sollte das Rezept nicht nachgereicht werden, in Rechnung gestellt wird.
Meine Frage nun: Habt ihr so etwas? Und wenn ja, wie habt ihr es formuliert?
LG
Yanev
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Schippi schrieb:
Hört sich für den Patienten aber wichtig an und gibt auch keine Diskussionen mehr
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Bernie schrieb:
Ich meine das anders: Zum Zeitpunkt der Behandlung liegt kein Rezept vor. Also mithin auch keine Legitimation zum Behandeln. Ergo wäre es - zu diesem Zeitpunkt - ein Verstoß gegen § 1 HeilprG (Du weißt ja nicht, ob der Patient ein zewites mal kommt und dann ein Rezept mitbringt, oder überhaupt eines hat, oder, oder, oder.....). Mir ist bewußt, dass das in der Regel so läuft und, dass nahezu alle ein Rezept nachreichen. Also, völlig ungefährlich. Ich wollte nur auf die eigentliche Problematik hinweisen........
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kvet schrieb:
@Bernie ich plädiere dafür, dass vor der ersten Behandlung das Rezept mitgebracht werden muss, und nur vor Ort Termine gemacht werden.
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Schippi schrieb:
@Bernie okay,alles klar
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Problem beschreiben
Bernie schrieb:
"Versicherungstechnisch" ist ja wohl das kleinste Problem thinking_faceface_with_rolling_eyes
Wir brauchen ja Diagnose und HM zum arbeiten...laughing
Im Aufnahmebogen, den jeder neupatient unterzeichen muss steht, das bei fehlendem Rezept ein in Anspruch genommener Termin zum privatsatz in Rechnung gestellt wird, sollte das Rezept nicht zum 2. Termin nachgereicht werden. Der Patient bestätigt natürlich den Termin auf einem separaten Leistungsnachweis mit privatsatz, damit eine Grundlage für die Rechung vorliegt.
zu 99 % wird die VO zum 2. termin mitgebracht, die restl. 1 % brigen es dann sogar extra danach vorbei. wink
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KGSchuller schrieb:
Wir erfragen alle Rezeptdaten bei der telefonischen Terminierung und legen es vorab komplett an, drucken Rechnung etc, damit alles zum ersten Termin fertig ist.
Wir brauchen ja Diagnose und HM zum arbeiten...laughing
Im Aufnahmebogen, den jeder neupatient unterzeichen muss steht, das bei fehlendem Rezept ein in Anspruch genommener Termin zum privatsatz in Rechnung gestellt wird, sollte das Rezept nicht zum 2. Termin nachgereicht werden. Der Patient bestätigt natürlich den Termin auf einem separaten Leistungsnachweis mit privatsatz, damit eine Grundlage für die Rechung vorliegt.
zu 99 % wird die VO zum 2. termin mitgebracht, die restl. 1 % brigen es dann sogar extra danach vorbei. wink
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