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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Behandlung ohne Rezept

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Neues Thema
Behandlung ohne Rezept
Es gibt 11 Beiträge
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Casus
30.11.2021 10:52
Hallo Leute,

wie macht ihr es, wenn ein Patient sein Rezept nicht dabei hat, aber zum Termin erscheint?
Meine frühere Praxis hatte immer einen Zettel, auf dem stand, dass die Behandlung, sollte das Rezept nicht nachgereicht werden, in Rechnung gestellt wird.

Meine Frage nun: Habt ihr so etwas? Und wenn ja, wie habt ihr es formuliert?

LG
Yanev
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Hallo Leute, wie macht ihr es, wenn ein Patient sein Rezept nicht dabei hat, aber zum Termin erscheint? Meine frühere Praxis hatte immer einen Zettel, auf dem stand, dass die Behandlung, sollte das Rezept nicht nachgereicht werden, in Rechnung gestellt wird. Meine Frage nun: Habt ihr so etwas? Und wenn ja, wie habt ihr es formuliert? LG Yanev
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kvet
30.11.2021 13:20
So etwas haben wir oft. Bei jedem zehnten Rezept. Wir hoffen auf ein Rezept beim nächsten Mal.
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So etwas haben wir oft. Bei jedem zehnten Rezept. Wir hoffen auf ein Rezept beim nächsten Mal.
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kvet schrieb:

So etwas haben wir oft. Bei jedem zehnten Rezept. Wir hoffen auf ein Rezept beim nächsten Mal.

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Schippi
30.11.2021 15:23
Einmal/zweimal im jahr, wenn neuer Patient dann keine Behandlung,verweise auf versicherungstechnische probleme
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Einmal/zweimal im jahr, wenn neuer Patient dann keine Behandlung,verweise auf versicherungstechnische probleme
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Schippi schrieb:

Einmal/zweimal im jahr, wenn neuer Patient dann keine Behandlung,verweise auf versicherungstechnische probleme

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kvet
30.11.2021 15:52
@Schippi Also bei uns ist viel öfter. Mindestens 100 mal im Jahr.
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[mention]Schippi[/mention] Also bei uns ist viel öfter. Mindestens 100 mal im Jahr.
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kvet schrieb:

@Schippi Also bei uns ist viel öfter. Mindestens 100 mal im Jahr.

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Butthead
01.12.2021 11:54
@kvet
Dann hast du aber einen Ausfall der Behandlung, wenn du den Patienten ohne Rp wegschickst. Wer bezahlt den? Sag jetzt nicht, der Patient, der das Rp nicht dabei hat.
Wahrscheinlich behandeln die meisten Praxen wegen des drohenden Ausfalls trotzdem!
Rein rechtlich ist es genau so wie Bernie weiter unten erklärt. Aber praktisch???
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[mention]kvet[/mention] Dann hast du aber einen Ausfall der Behandlung, wenn du den Patienten ohne Rp wegschickst. Wer bezahlt den? Sag jetzt nicht, der Patient, der das Rp nicht dabei hat. Wahrscheinlich behandeln die meisten Praxen wegen des drohenden Ausfalls trotzdem! Rein rechtlich ist es genau so wie Bernie weiter unten erklärt. Aber praktisch???
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Butthead schrieb:

@kvet
Dann hast du aber einen Ausfall der Behandlung, wenn du den Patienten ohne Rp wegschickst. Wer bezahlt den? Sag jetzt nicht, der Patient, der das Rp nicht dabei hat.
Wahrscheinlich behandeln die meisten Praxen wegen des drohenden Ausfalls trotzdem!
Rein rechtlich ist es genau so wie Bernie weiter unten erklärt. Aber praktisch???

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Casus schrieb:

Hallo Leute,

wie macht ihr es, wenn ein Patient sein Rezept nicht dabei hat, aber zum Termin erscheint?
Meine frühere Praxis hatte immer einen Zettel, auf dem stand, dass die Behandlung, sollte das Rezept nicht nachgereicht werden, in Rechnung gestellt wird.

Meine Frage nun: Habt ihr so etwas? Und wenn ja, wie habt ihr es formuliert?

LG
Yanev

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Bernie
30.11.2021 18:02
"Versicherungstechnisch" ist ja wohl das kleinste Problem thinking_faceface_with_rolling_eyes
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"Versicherungstechnisch" ist ja wohl das kleinste Problem [emoji]thinking_face[/emoji][emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji]
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Schippi
30.11.2021 20:22
Hört sich für den Patienten aber wichtig an und gibt auch keine Diskussionen mehr
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Hört sich für den Patienten aber wichtig an und gibt auch keine Diskussionen mehr
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Schippi schrieb:

Hört sich für den Patienten aber wichtig an und gibt auch keine Diskussionen mehr

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Bernie
01.12.2021 08:26
Ich meine das anders: Zum Zeitpunkt der Behandlung liegt kein Rezept vor. Also mithin auch keine Legitimation zum Behandeln. Ergo wäre es - zu diesem Zeitpunkt - ein Verstoß gegen § 1 HeilprG (Du weißt ja nicht, ob der Patient ein zewites mal kommt und dann ein Rezept mitbringt, oder überhaupt eines hat, oder, oder, oder.....). Mir ist bewußt, dass das in der Regel so läuft und, dass nahezu alle ein Rezept nachreichen. Also, völlig ungefährlich. Ich wollte nur auf die eigentliche Problematik hinweisen........
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Ich meine das anders: Zum Zeitpunkt der Behandlung liegt kein Rezept vor. Also mithin auch keine Legitimation zum Behandeln. Ergo wäre es - zu diesem Zeitpunkt - ein Verstoß gegen § 1 HeilprG (Du weißt ja nicht, ob der Patient ein zewites mal kommt und dann ein Rezept mitbringt, oder überhaupt eines hat, oder, oder, oder.....). Mir ist bewußt, dass das in der Regel so läuft und, dass nahezu alle ein Rezept nachreichen. Also, völlig ungefährlich. Ich wollte nur auf die eigentliche Problematik hinweisen........
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Bernie schrieb:

Ich meine das anders: Zum Zeitpunkt der Behandlung liegt kein Rezept vor. Also mithin auch keine Legitimation zum Behandeln. Ergo wäre es - zu diesem Zeitpunkt - ein Verstoß gegen § 1 HeilprG (Du weißt ja nicht, ob der Patient ein zewites mal kommt und dann ein Rezept mitbringt, oder überhaupt eines hat, oder, oder, oder.....). Mir ist bewußt, dass das in der Regel so läuft und, dass nahezu alle ein Rezept nachreichen. Also, völlig ungefährlich. Ich wollte nur auf die eigentliche Problematik hinweisen........

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kvet
01.12.2021 08:30
@Bernie ich plädiere dafür, dass vor der ersten Behandlung das Rezept mitgebracht werden muss, und nur vor Ort Termine gemacht werden.
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• Bernie
[mention]Bernie[/mention] ich plädiere dafür, dass vor der ersten Behandlung das Rezept mitgebracht werden muss, und nur vor Ort Termine gemacht werden.
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kvet schrieb:

@Bernie ich plädiere dafür, dass vor der ersten Behandlung das Rezept mitgebracht werden muss, und nur vor Ort Termine gemacht werden.

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Schippi
01.12.2021 11:31
@Bernie okay,alles klar
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[mention]Bernie[/mention] okay,alles klar
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Schippi schrieb:

@Bernie okay,alles klar

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Bernie schrieb:

"Versicherungstechnisch" ist ja wohl das kleinste Problem thinking_faceface_with_rolling_eyes

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KGSchuller
01.12.2021 09:18
Wir erfragen alle Rezeptdaten bei der telefonischen Terminierung und legen es vorab komplett an, drucken Rechnung etc, damit alles zum ersten Termin fertig ist.
Wir brauchen ja Diagnose und HM zum arbeiten...laughing

Im Aufnahmebogen, den jeder neupatient unterzeichen muss steht, das bei fehlendem Rezept ein in Anspruch genommener Termin zum privatsatz in Rechnung gestellt wird, sollte das Rezept nicht zum 2. Termin nachgereicht werden. Der Patient bestätigt natürlich den Termin auf einem separaten Leistungsnachweis mit privatsatz, damit eine Grundlage für die Rechung vorliegt.

zu 99 % wird die VO zum 2. termin mitgebracht, die restl. 1 % brigen es dann sogar extra danach vorbei. wink
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Wir erfragen alle Rezeptdaten bei der telefonischen Terminierung und legen es vorab komplett an, drucken Rechnung etc, damit alles zum ersten Termin fertig ist. Wir brauchen ja Diagnose und HM zum arbeiten...[emoji]laughing[/emoji] Im Aufnahmebogen, den jeder neupatient unterzeichen muss steht, das bei fehlendem Rezept ein in Anspruch genommener Termin zum privatsatz in Rechnung gestellt wird, sollte das Rezept nicht zum 2. Termin nachgereicht werden. Der Patient bestätigt natürlich den Termin auf einem separaten Leistungsnachweis mit privatsatz, damit eine Grundlage für die Rechung vorliegt. zu 99 % wird die VO zum 2. termin mitgebracht, die restl. 1 % brigen es dann sogar extra danach vorbei. [emoji]wink[/emoji]
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KGSchuller schrieb:

Wir erfragen alle Rezeptdaten bei der telefonischen Terminierung und legen es vorab komplett an, drucken Rechnung etc, damit alles zum ersten Termin fertig ist.
Wir brauchen ja Diagnose und HM zum arbeiten...laughing

Im Aufnahmebogen, den jeder neupatient unterzeichen muss steht, das bei fehlendem Rezept ein in Anspruch genommener Termin zum privatsatz in Rechnung gestellt wird, sollte das Rezept nicht zum 2. Termin nachgereicht werden. Der Patient bestätigt natürlich den Termin auf einem separaten Leistungsnachweis mit privatsatz, damit eine Grundlage für die Rechung vorliegt.

zu 99 % wird die VO zum 2. termin mitgebracht, die restl. 1 % brigen es dann sogar extra danach vorbei. wink



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