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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Behandlung am Entlassungstag?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Behandlung am Entlassungstag?
Es gibt 14 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
07.04.2019 19:35
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.

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susanne846
07.04.2019 19:54
Warum nicht? :tired_face:

Würde mich echt wundern, wenn das nicht geht! Wenn er mittags entlassen wird, kann er doch noch am selben Tag behandelt werden?!

Aber ich habe mich schon so oft gewundert bei den KK! :confused:

Ein Anruf genügt!
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Warum nicht? :tired_face: Würde mich echt wundern, wenn das nicht geht! Wenn er mittags entlassen wird, kann er doch noch am selben Tag behandelt werden?! Aber ich habe mich schon so oft gewundert bei den KK! :confused: Ein Anruf genügt!
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Helga Straub
07.04.2019 20:54
Ich hatte diesen Fall schon. Auf Rezeptrückseite habe ich geschrieben, Pat. morgens entlassen, nachmittags behandelt. Gab keine Probleme bei der Abrechnung.
1

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Ich hatte diesen Fall schon. Auf Rezeptrückseite habe ich geschrieben, Pat. morgens entlassen, nachmittags behandelt. Gab keine Probleme bei der Abrechnung.
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Helga Straub schrieb:

Ich hatte diesen Fall schon. Auf Rezeptrückseite habe ich geschrieben, Pat. morgens entlassen, nachmittags behandelt. Gab keine Probleme bei der Abrechnung.

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susanne846 schrieb:

Warum nicht? :tired_face:

Würde mich echt wundern, wenn das nicht geht! Wenn er mittags entlassen wird, kann er doch noch am selben Tag behandelt werden?!

Aber ich habe mich schon so oft gewundert bei den KK! :confused:

Ein Anruf genügt!

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idefix-
08.04.2019 14:34
Vermerke dies auf dem Rezept, ansonsten kann es passieren, das der. Sachbearbeiter die Behandlung streicht
1

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Vermerke dies auf dem Rezept, ansonsten kann es passieren, das der. Sachbearbeiter die Behandlung streicht
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Anonymer Teilnehmer
08.04.2019 16:04
Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?
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Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?

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Tempelritter
08.04.2019 17:27
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.4.19 16:04:
Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?


Ja deine R-Verträge, diese schließen die Behandlung am Entlasstag nicht aus. Verbindlich für uns sind nur: HMR, HMK und R-Verträge.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.4.19 16:04: Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle? [/zitat] Ja deine R-Verträge, diese schließen die Behandlung am Entlasstag nicht aus. Verbindlich für uns sind nur: HMR, HMK und R-Verträge.
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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.4.19 16:04:
Vielen Dank für Eure Antworten. Aber gibt es auch eine rechtlich sichere Quelle?


Ja deine R-Verträge, diese schließen die Behandlung am Entlasstag nicht aus. Verbindlich für uns sind nur: HMR, HMK und R-Verträge.

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idefix- schrieb:

Vermerke dies auf dem Rezept, ansonsten kann es passieren, das der. Sachbearbeiter die Behandlung streicht

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Tempelritter
08.04.2019 14:40
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.


Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35: Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe. [/zitat] Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.
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Papa Alpaka
08.04.2019 19:10
Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.


Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.


...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)
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[zitat]Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40: [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35: Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe. [/zitat] Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag. [/zitat] ...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.


Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.


...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)

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Tempelritter
09.04.2019 07:16
Papa Alpaka schrieb am 8.4.19 19:10:
Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.


Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.


...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)


Sehr richtig, es kommt immer wieder vor, dass das KH falsch abrechnet. Deshalb ist die Notiz ein guter Ratschlag.
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[zitat]Papa Alpaka schrieb am 8.4.19 19:10: [zitat]Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40: [zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35: Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe. [/zitat] Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag. [/zitat] ...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;) [/zitat] Sehr richtig, es kommt immer wieder vor, dass das KH falsch abrechnet. Deshalb ist die Notiz ein guter Ratschlag.
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Tempelritter schrieb:

Papa Alpaka schrieb am 8.4.19 19:10:
Tempelritter schrieb am 8.4.19 14:40:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.


Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.


...und trotzdem auf der Rückseite eine Notiz hinterlassen da manche KH den Entlasstag als vollen Belegtag abrechnen und, da in KH keine Fehler gemacht werden (ebenso wie bei den Absetzubgszentren der GKVen) gibt es zuerst die Absetzung der Behandlung, danach die Kerbe im "Betrugsversuchzählholz" ;)


Sehr richtig, es kommt immer wieder vor, dass das KH falsch abrechnet. Deshalb ist die Notiz ein guter Ratschlag.

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a schubart
09.04.2019 22:12
Ich habe jetzt den Fall Kind kommt morgens zur Therapie und ab mittags ins Krankenhaus.
Geht das auch ?
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Ich habe jetzt den Fall Kind kommt morgens zur Therapie und ab mittags ins Krankenhaus. Geht das auch ?
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a schubart schrieb:

Ich habe jetzt den Fall Kind kommt morgens zur Therapie und ab mittags ins Krankenhaus.
Geht das auch ?

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PhysioDino
09.04.2019 22:41
Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream:

Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:

Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!

Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!
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Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream: Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream: Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!! Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!
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PhysioDino schrieb:

Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream:

Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:

Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!

Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!

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Papa Alpaka
09.04.2019 23:24
PhysioDino schrieb am 9.4.19 22:41:
Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream:

Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:

Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!

Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!


Irgendwo muss die Notiz hin, oder glaubst du ich habe Lust mir über Monate zu merken welcher Mensch wann im KH war? Wenn ich es auf Blatt 2/"der Rückseite" notiere habe ich genau 0 Mehraufwand gegenüber vier Worten und kann mich moralisch absolut im Recht fühlen wenn ich dann die €40 plus Zinsen einfordere - ich habe schließlich schon bei der Abrechnung begründet warum ich möglicherweise auf einem anderen Standpunkt stehe als das KH und die GKV die das alles bezahlen muss.
Ansonsten hast du das Geschiss das du für €40 plus Zinsen in's Archiv musst, den Zettel raussuchen auf dem du dir notiert hast das die KH-Entlassung morgens war und das ganze halbwegs sauber aufs Papier bringen. Soweit mitgeliefert schaue ich immer auf die Kopie der beanstandeten VO und habe dann schon alles was ich brauche parat ;)
(allerdings bin ich zwischen 6 und 20 Uhr nur selten im Büro und habe in der Zwischenzeit auch keine Lust alte Patientendaten zu wälzen, ob nun auf Papier oder digital...)

(aber das ist meine persönliche Meinung. Wer für €40 gerne zusätzliches Papier in die Hand nimmt darf natürlich gerne erstmal einfach nur abrechnen ;))
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[zitat]PhysioDino schrieb am 9.4.19 22:41: Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream: Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream: Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!! Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!! [/zitat] Irgendwo muss die Notiz hin, oder glaubst du ich habe Lust mir über Monate zu merken welcher Mensch wann im KH war? Wenn ich es auf Blatt 2/"der Rückseite" notiere habe ich genau 0 Mehraufwand gegenüber vier Worten und kann mich moralisch absolut im Recht fühlen wenn ich dann die €40 plus Zinsen einfordere - ich habe schließlich schon bei der Abrechnung begründet warum ich möglicherweise auf einem anderen Standpunkt stehe als das KH und die GKV die das alles bezahlen muss. Ansonsten hast du das Geschiss das du für €40 plus Zinsen in's Archiv musst, den Zettel raussuchen auf dem du dir notiert hast das die KH-Entlassung morgens war und das ganze halbwegs sauber aufs Papier bringen. Soweit mitgeliefert schaue ich immer auf die Kopie der beanstandeten VO und habe dann schon alles was ich brauche parat ;) (allerdings bin ich zwischen 6 und 20 Uhr nur selten im Büro und habe in der Zwischenzeit auch keine Lust alte Patientendaten zu wälzen, ob nun auf Papier oder digital...) (aber das ist meine persönliche Meinung. Wer für €40 gerne zusätzliches Papier in die Hand nimmt darf natürlich gerne erstmal einfach nur abrechnen ;))
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Papa Alpaka schrieb:

PhysioDino schrieb am 9.4.19 22:41:
Haben wir nicht schon genug Bürokratie?? :scream:

Aus welchem Grund irgendwelche zusätzlichen Bemerkungen/ Notizen auf der Heilmittelverordnung/Rückseite?? :scream:

Behandlungsdatum, Therapie, Unterschrift des Patienten und nicht mehr!!

Über die Absetzung wären wir sehr erfreut: Schneller lassen sich die 40,--€ nicht verdienen!!


Irgendwo muss die Notiz hin, oder glaubst du ich habe Lust mir über Monate zu merken welcher Mensch wann im KH war? Wenn ich es auf Blatt 2/"der Rückseite" notiere habe ich genau 0 Mehraufwand gegenüber vier Worten und kann mich moralisch absolut im Recht fühlen wenn ich dann die €40 plus Zinsen einfordere - ich habe schließlich schon bei der Abrechnung begründet warum ich möglicherweise auf einem anderen Standpunkt stehe als das KH und die GKV die das alles bezahlen muss.
Ansonsten hast du das Geschiss das du für €40 plus Zinsen in's Archiv musst, den Zettel raussuchen auf dem du dir notiert hast das die KH-Entlassung morgens war und das ganze halbwegs sauber aufs Papier bringen. Soweit mitgeliefert schaue ich immer auf die Kopie der beanstandeten VO und habe dann schon alles was ich brauche parat ;)
(allerdings bin ich zwischen 6 und 20 Uhr nur selten im Büro und habe in der Zwischenzeit auch keine Lust alte Patientendaten zu wälzen, ob nun auf Papier oder digital...)

(aber das ist meine persönliche Meinung. Wer für €40 gerne zusätzliches Papier in die Hand nimmt darf natürlich gerne erstmal einfach nur abrechnen ;))

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PhysioDino
10.04.2019 23:27
Jeder macht es so wie er meint.....

Der persönl. Umgang mit Absetzungen ist natürlich vom jew. "Aufwand" abhängig.
Da sind die im Vorteil die mit einer entsprechenden Software arbeiten....

In diesem Sinne: Lasst Euch nicht durch Absetzung zusätzen :point_up:
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• Papa Alpaka
Jeder macht es so wie er meint..... Der persönl. Umgang mit Absetzungen ist natürlich vom jew. "Aufwand" abhängig. Da sind die im Vorteil die mit einer entsprechenden Software arbeiten.... In diesem Sinne: Lasst Euch nicht durch Absetzung zusätzen :point_up:
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PhysioDino schrieb:

Jeder macht es so wie er meint.....

Der persönl. Umgang mit Absetzungen ist natürlich vom jew. "Aufwand" abhängig.
Da sind die im Vorteil die mit einer entsprechenden Software arbeiten....

In diesem Sinne: Lasst Euch nicht durch Absetzung zusätzen :point_up:

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FFGG
11.04.2019 15:56
KT unterschiedlich
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KT unterschiedlich
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FFGG schrieb:

KT unterschiedlich

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Tempelritter schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.4.19 19:35:
Hallo liebe Kollegen. Darf ich einen Patienten am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandeln? Unsere Praxis hat einen Termin mit ihm ausgemacht. Habe nun Angst, dass die Kasse mir die Behandlung nicht bezahlt. Vielen Dank für Eure Hilfe.


Das geht, der Entlassungstag zählt quasi als halber Tag.



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