Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
ich bin hier auf Eure Aussagen gespannt. Wie handhabt ihr es, wenn der Behandlungsbeginn später als die 14 Tage stattfindet?
Bei uns ruft die Verwaltungsdame beim Arzt an, spricht mit ihm ab ob ok und dokumentiert das auf der Rückseite des Rezeptes.
Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme. Aktuell möchte TK aber eine "Begründung" des späteren Behandlungsbeginn.
Im Vertrag steht zwar "im begründeten Ausnahmefall" aber wie soll so etwas denn ablaufen?
- Patient danach fragen und dokumentieren?
- Auf der Rückseite vermerken, dass wir früher keine freien Behandlungszeit hatten?
- Was mache ich wenn mir der Patient den Grund nicht mitteilen möchte?
Der Arzt begründet seinen spätetsten Behandlungsbeginn ja auch nicht auf der Rückseite...Ich wäre euch für Eure Meinungen sehr dankbar!
sportiiii
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
sportiiii schrieb:
Liebe Forumsgemeinde,
ich bin hier auf Eure Aussagen gespannt. Wie handhabt ihr es, wenn der Behandlungsbeginn später als die 14 Tage stattfindet?
Bei uns ruft die Verwaltungsdame beim Arzt an, spricht mit ihm ab ob ok und dokumentiert das auf der Rückseite des Rezeptes.
Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme. Aktuell möchte TK aber eine "Begründung" des späteren Behandlungsbeginn.
Im Vertrag steht zwar "im begründeten Ausnahmefall" aber wie soll so etwas denn ablaufen?
- Patient danach fragen und dokumentieren?
- Auf der Rückseite vermerken, dass wir früher keine freien Behandlungszeit hatten?
- Was mache ich wenn mir der Patient den Grund nicht mitteilen möchte?
Der Arzt begründet seinen spätetsten Behandlungsbeginn ja auch nicht auf der Rückseite...Ich wäre euch für Eure Meinungen sehr dankbar!
sportiiii
Das wir vom Arzt auf der Faxkopie eigetragen und an uns zurückgeschickt, diese Kopie wird an das Rezept geheftet und fertig. Es kam bisher noch kein Anliegen der KK warum dies so sei.
Möglichkeiten wären: Pat erscheint erst nach 1-2 Wochen zum Termine ausmachen
Wir haben so lange Wartezeiten, da der Patient nur von einem bestimmten Therapeuten
behandelt werden mag.
Patient kann nur zu Zeiten an denen früher kein Termin frei ist. usw.
Sollte die Kasse mit diesen Begründungen nicht einverstanden sein und Geld einbehalten, bekommt postwendend der Patient eine Rechnung.
Gefällt mir
ich verstehe es bei Dir so, dass auch Du auf der Verordnung nicht begründest warum der Behandlungsbeginn später stattfindet. Wir dokumentieren die Rücksprache mit dem Arzt wie gefordert. Nur die Begründung, sprich warum der Patient später beginnt haben wir bis jetzt auf keiner Verordnung vermerkt.
Wie würdest Du jetzt bei Absetzungen vorgehen?
Viele Grüße
sportiii
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sportiiii schrieb:
Hi idefix,
ich verstehe es bei Dir so, dass auch Du auf der Verordnung nicht begründest warum der Behandlungsbeginn später stattfindet. Wir dokumentieren die Rücksprache mit dem Arzt wie gefordert. Nur die Begründung, sprich warum der Patient später beginnt haben wir bis jetzt auf keiner Verordnung vermerkt.
Wie würdest Du jetzt bei Absetzungen vorgehen?
Viele Grüße
sportiii
Wie würdest Du jetzt bei Absetzungen vorgehen?
Viele Grüße
sportiii
Die Begründung nachliefern. Wie geschrieben NUR für ein paar von der Interforum...sonst keene Probleme.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
sportiiii schrieb am 15.2.19
Wie würdest Du jetzt bei Absetzungen vorgehen?
Viele Grüße
sportiii
Die Begründung nachliefern. Wie geschrieben NUR für ein paar von der Interforum...sonst keene Probleme.
ABER: hab nochmal unseren (also LOGO) VdeK-Vertrag gelesen: da steht tatsächlich:
Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten
Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende
Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels
weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer
auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen
zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der
Rückseite des Verordnungsmusters 14). D
Man lernt nie aus ...
Also denn - würde auch Begründung nachreichen. Ansonsten Vorschlag: Kürzel wie gehabt (F/K) oder schlicht: organisatorische Gründe. Hatte ich auch schon geschrieben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Hm, interessant. Hab noch nie was begründet, ist ja im Ermessen des Arztes, finde ich. Noch nie Probleme
ABER: hab nochmal unseren (also LOGO) VdeK-Vertrag gelesen: da steht tatsächlich:
Dies ist nicht der Fall, wenn im begründeten
Ausnahmefall zwischen Vertragsarzt und Heilmittelerbringer eine abweichende
Regelung getroffen wurde, die das Erreichen des angestrebten Therapieziels
weiterhin sichert. Die einvernehmliche Änderung ist vom Heilmittelerbringer
auf dem Verordnungsblatt zu begründen, mit Datum und Handzeichen
zu versehen und zu dokumentieren (Die Begründung erfolgt unten links auf der
Rückseite des Verordnungsmusters 14). D
Man lernt nie aus ...
Also denn - würde auch Begründung nachreichen. Ansonsten Vorschlag: Kürzel wie gehabt (F/K) oder schlicht: organisatorische Gründe. Hatte ich auch schon geschrieben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Vlt. muss man es dann begründen, wenn man mit dem Arzt NUR eine telefonische Rücksprache macht und der Th. es selber einträgt. Wir lassen uns die Kopie vom Arzt ausfüllen und bestätigen, macht das etwa den Unterschied aus?
Vlt. muss man es dann begründen, wenn man mit dem Arzt NUR eine telefonische Rücksprache macht und der Th. es selber einträgt. Wir lassen uns die Kopie vom Arzt ausfüllen und bestätigen, macht das etwa den Unterschied aus?
Das bezweifle ich aber sehr. Solche Dinge sind m.E. immer der Willkür unterworfen und ob grad neue Geldquellen eröffnet werden sollen. Ich lass sowas nie per Fax ändern und es ging immer unbegründet durch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
idefix- schrieb am 15.2.19 16:30:
Vlt. muss man es dann begründen, wenn man mit dem Arzt NUR eine telefonische Rücksprache macht und der Th. es selber einträgt. Wir lassen uns die Kopie vom Arzt ausfüllen und bestätigen, macht das etwa den Unterschied aus?
Das bezweifle ich aber sehr. Solche Dinge sind m.E. immer der Willkür unterworfen und ob grad neue Geldquellen eröffnet werden sollen. Ich lass sowas nie per Fax ändern und es ging immer unbegründet durch.
wir sind uns einig, dass im Vertrag „begründen“ steht. Das gilt anscheinend nur wenn Therapeut Rücksprache mit Arzt hält. Legt Arzt von sich aus den Behandlungsbeginn auf später, muss nicht begründet werden. Stellt sich die Frage, ob man das als Vertragspartner akzeptieren muss bzw. soll.
Weiter wäre für mich zu klären ob einheitlich begründet werden soll (F/K/T oder „organisatorisch“).
Hat sonst noch jemand Erfahrungen, die er teilen kann?
sportiiii
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sportiiii schrieb:
Hi Susulo,
wir sind uns einig, dass im Vertrag „begründen“ steht. Das gilt anscheinend nur wenn Therapeut Rücksprache mit Arzt hält. Legt Arzt von sich aus den Behandlungsbeginn auf später, muss nicht begründet werden. Stellt sich die Frage, ob man das als Vertragspartner akzeptieren muss bzw. soll.
Weiter wäre für mich zu klären ob einheitlich begründet werden soll (F/K/T oder „organisatorisch“).
Hat sonst noch jemand Erfahrungen, die er teilen kann?
sportiiii
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Auf unserem Vordruck steht einfach, das wir um späteren Behandlungsbeginn (Datum) bitten, da vorher mit der nicht begonnen werden kann/konnte.
Das wir vom Arzt auf der Faxkopie eigetragen und an uns zurückgeschickt, diese Kopie wird an das Rezept geheftet und fertig. Es kam bisher noch kein Anliegen der KK warum dies so sei.
Möglichkeiten wären: Pat erscheint erst nach 1-2 Wochen zum Termine ausmachen
Wir haben so lange Wartezeiten, da der Patient nur von einem bestimmten Therapeuten
behandelt werden mag.
Patient kann nur zu Zeiten an denen früher kein Termin frei ist. usw.
Sollte die Kasse mit diesen Begründungen nicht einverstanden sein und Geld einbehalten, bekommt postwendend der Patient eine Rechnung.
Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme. Aktuell möchte TK aber eine "Begründung" des späteren Behandlungsbeginn.
Hatt ich schon vor m Jahr, da gibts bei der Interforum scheints ein paar ganz Schlaue. Seit dem schreib ich immer brav ne Begründung,meist wg. Terminschwierigkeiten, das abgesetzte Rezept wurde denn natürlich beglichen.
@FFGG War das auch wieder belanglos ? :hushed:
Gefällt mir
notfalls werde ich das auch machen. Dennoch frage ich mich, ob wir den Aufwand wirklich machen sollen bzw. müssen...
Wie würdest Du das laut Rahmenvertrag auslegen?
sportiiii
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sportiiii schrieb:
Hi ali,
notfalls werde ich das auch machen. Dennoch frage ich mich, ob wir den Aufwand wirklich machen sollen bzw. müssen...
Wie würdest Du das laut Rahmenvertrag auslegen?
sportiiii
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
sportiiii schrieb am 15.2.19 und
Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme. Aktuell möchte TK aber eine "Begründung" des späteren Behandlungsbeginn.
Hatt ich schon vor m Jahr, da gibts bei der Interforum scheints ein paar ganz Schlaue. Seit dem schreib ich immer brav ne Begründung,meist wg. Terminschwierigkeiten, das abgesetzte Rezept wurde denn natürlich beglichen.
@FFGG War das auch wieder belanglos ? :hushed:
Liebe Forumsgemeinde,
ich bin hier auf Eure Aussagen gespannt. Wie handhabt ihr es, wenn der Behandlungsbeginn später als die 14 Tage stattfindet?
Bei uns ruft die Verwaltungsdame beim Arzt an, spricht mit ihm ab ob ok und dokumentiert das auf der Rückseite des Rezeptes.
Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme. Aktuell möchte TK aber eine "Begründung" des späteren Behandlungsbeginn.
Im Vertrag steht zwar "im begründeten Ausnahmefall" aber wie soll so etwas denn ablaufen?
- Patient danach fragen und dokumentieren?
- Auf der Rückseite vermerken, dass wir früher keine freien Behandlungszeit hatten?
- Was mache ich wenn mir der Patient den Grund nicht mitteilen möchte?
Der Arzt begründet seinen spätetsten Behandlungsbeginn ja auch nicht auf der Rückseite...Ich wäre euch für Eure Meinungen sehr dankbar!
sportiiii
Eine Begründung würde gegen den Datenschutz und die Schweigepflicht verstoßen. Nach RS mit dem Arzt wird der späteste Behandlungsbeginn auf den xx.xx.xx gelegt. Der Grund ist dem Arzt bekannt, eine Doku auf der Vo. ist nicht im Einklang mit der Schweigepflicht und der DSGVO. Fertig.
Edit sagt noch, ich hab das noch nie begründet. Wenn die Kasse das will soll sie mir eine Entbindung der Schweigepflicht vom Versicherten vorlegen.
Gefällt mir
begründest Du wegen Datenschutz auch evtl. Unterbrechungen der Behandlungen nicht? Wie sind da Deine Erfahrungen?
sportiiii
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sportiiii schrieb:
Hi Morpheus-06,
begründest Du wegen Datenschutz auch evtl. Unterbrechungen der Behandlungen nicht? Wie sind da Deine Erfahrungen?
sportiiii
Hi Morpheus-06,
begründest Du wegen Datenschutz auch evtl. Unterbrechungen der Behandlungen nicht? Wie sind da Deine Erfahrungen?
sportiiii
Doch aber lediglich mit F oder K zw. den Datumsstempeln, so wie es der RV vorsieht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
sportiiii schrieb am 16.2.19 22:40:
Hi Morpheus-06,
begründest Du wegen Datenschutz auch evtl. Unterbrechungen der Behandlungen nicht? Wie sind da Deine Erfahrungen?
sportiiii
Doch aber lediglich mit F oder K zw. den Datumsstempeln, so wie es der RV vorsieht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sportiiii schrieb:
Danke für Deine Antwort. Aber das Dilemma ist dass der RV auch „begründete Ausnahmefälle“ für späteren Behandlungsbeginn aufführt. Und hier setzt die TK bzw. deren Abrechnungsfirma an. Ich möchte nur sattelfest argumentieren können. Datenschutz ist ja auch bei F und K schon schwierig.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
sportiiii schrieb am 15.2.19 13:21:
Liebe Forumsgemeinde,
ich bin hier auf Eure Aussagen gespannt. Wie handhabt ihr es, wenn der Behandlungsbeginn später als die 14 Tage stattfindet?
Bei uns ruft die Verwaltungsdame beim Arzt an, spricht mit ihm ab ob ok und dokumentiert das auf der Rückseite des Rezeptes.
Bis jetzt hatten wir damit keine Probleme. Aktuell möchte TK aber eine "Begründung" des späteren Behandlungsbeginn.
Im Vertrag steht zwar "im begründeten Ausnahmefall" aber wie soll so etwas denn ablaufen?
- Patient danach fragen und dokumentieren?
- Auf der Rückseite vermerken, dass wir früher keine freien Behandlungszeit hatten?
- Was mache ich wenn mir der Patient den Grund nicht mitteilen möchte?
Der Arzt begründet seinen spätetsten Behandlungsbeginn ja auch nicht auf der Rückseite...Ich wäre euch für Eure Meinungen sehr dankbar!
sportiiii
Eine Begründung würde gegen den Datenschutz und die Schweigepflicht verstoßen. Nach RS mit dem Arzt wird der späteste Behandlungsbeginn auf den xx.xx.xx gelegt. Der Grund ist dem Arzt bekannt, eine Doku auf der Vo. ist nicht im Einklang mit der Schweigepflicht und der DSGVO. Fertig.
Edit sagt noch, ich hab das noch nie begründet. Wenn die Kasse das will soll sie mir eine Entbindung der Schweigepflicht vom Versicherten vorlegen.
Ich lasse per Fax oder direkt den Arzt ändern. Habe es noch nicht anders gemacht, da es in der medizinischen Praxis dokumentiert werden muss und telefonisch traue ich das den meisten Praxen nicht zu, dass es klappt. Habe ich es von dort schriftlich, bin ich auf der sicheren Seite.
Ich würde mich da garnicht so verrückt machen. Begründen mit Kapazität (wäre dann berufspolitisch wunderbar dokumentiert), Grippewelle, weiß der Geier und einreichen. Sollte das als neue Masche ausarten, kann man sich immer noch was überlegen. Immer dran denken, dass die Zentren auch mal neue Mitarbeiter einarbeiten. Als Neuer muss man den ganzen Kram nach Wort und Regel behandeln, im Hintergrund steht der Gruppenchef und prüft mit. Während die langjährig Beschäftigten das ganz anders handhaben.
Im neuen Gesetz soll die Frist sowieso automatisch auf 4 Wochen verlängert werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
S. Vogt schrieb:
Die Begründung verstößt sicher dann nicht gegen die Schweigepflicht über Belange des Patienten, wenn es sich um ein Kapazitätsproblem des Anbieters handelt. Soweit ich es sehe, wird ja der Behandler und nicht der Patient nach einer Begründung gefragt.
Ich lasse per Fax oder direkt den Arzt ändern. Habe es noch nicht anders gemacht, da es in der medizinischen Praxis dokumentiert werden muss und telefonisch traue ich das den meisten Praxen nicht zu, dass es klappt. Habe ich es von dort schriftlich, bin ich auf der sicheren Seite.
Ich würde mich da garnicht so verrückt machen. Begründen mit Kapazität (wäre dann berufspolitisch wunderbar dokumentiert), Grippewelle, weiß der Geier und einreichen. Sollte das als neue Masche ausarten, kann man sich immer noch was überlegen. Immer dran denken, dass die Zentren auch mal neue Mitarbeiter einarbeiten. Als Neuer muss man den ganzen Kram nach Wort und Regel behandeln, im Hintergrund steht der Gruppenchef und prüft mit. Während die langjährig Beschäftigten das ganz anders handhaben.
Im neuen Gesetz soll die Frist sowieso automatisch auf 4 Wochen verlängert werden.
Gefällt mir
Laut unserem Abrechnungszentrum ist es uns untersagt Rezepte per Telefon zu verlängern und mit einem Stempel zu versehen. Jetzt lese ich hier, dass das einige so machen???? wir schicken alles per Fax zum Arzt oder per Patient.
Wird halt auf den RV ankommen. Bei uns, Logo BaWü dürfen bei allen Kassen nach tel Rücksprache der spätere Behandlungsbeginn selbst eingetragen werden - und wie ich jetzt durch nachlesen gelernt habe: "Begründung ist auf der Rückseite zu vermerken".
Will heißen: selber nachlesen ist immer zuverlässiger als das Abrechnungszentrum zu fragen. Und um eine Lanze für die Abrechnungszentren zu brechen: Es gibt soooo viele RV (Logo/Ergo/PT, dann verschiedene Bulä, dann verschiedene KK-Verbände ... wer logisch denkt, das kann ein einzelner Ansprechpartner gar nicht alles auf dem Schirm haben. Da wird dann schnell eine Variante gewählt, mit der du nix falsch machst und dann auf alle übertragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
di schrieb am 18.2.19 21:56:
Laut unserem Abrechnungszentrum ist es uns untersagt Rezepte per Telefon zu verlängern und mit einem Stempel zu versehen. Jetzt lese ich hier, dass das einige so machen???? wir schicken alles per Fax zum Arzt oder per Patient.
Wird halt auf den RV ankommen. Bei uns, Logo BaWü dürfen bei allen Kassen nach tel Rücksprache der spätere Behandlungsbeginn selbst eingetragen werden - und wie ich jetzt durch nachlesen gelernt habe: "Begründung ist auf der Rückseite zu vermerken".
Will heißen: selber nachlesen ist immer zuverlässiger als das Abrechnungszentrum zu fragen. Und um eine Lanze für die Abrechnungszentren zu brechen: Es gibt soooo viele RV (Logo/Ergo/PT, dann verschiedene Bulä, dann verschiedene KK-Verbände ... wer logisch denkt, das kann ein einzelner Ansprechpartner gar nicht alles auf dem Schirm haben. Da wird dann schnell eine Variante gewählt, mit der du nix falsch machst und dann auf alle übertragen.
Laut unserem Abrechnungszentrum ist es uns untersagt Rezepte per Telefon zu verlängern und mit einem Stempel zu versehen. Jetzt lese ich hier, dass das einige so machen???? wir schicken alles per Fax zum Arzt oder per Patient.
Was du selbst per Telefon ändern darfst steht in deinen R-Verträgen. Die Änderung ist auf der Rückseite des RZ einzutragen. In BaWü darf alles geändert werden, außer Anzahl und Heilmittel, hier braucht es die Unterschrift von Arzt, per Fax oder auf den Original.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
di schrieb am 18.2.19 21:56:
Laut unserem Abrechnungszentrum ist es uns untersagt Rezepte per Telefon zu verlängern und mit einem Stempel zu versehen. Jetzt lese ich hier, dass das einige so machen???? wir schicken alles per Fax zum Arzt oder per Patient.
Was du selbst per Telefon ändern darfst steht in deinen R-Verträgen. Die Änderung ist auf der Rückseite des RZ einzutragen. In BaWü darf alles geändert werden, außer Anzahl und Heilmittel, hier braucht es die Unterschrift von Arzt, per Fax oder auf den Original.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
di schrieb:
Laut unserem Abrechnungszentrum ist es uns untersagt Rezepte per Telefon zu verlängern und mit einem Stempel zu versehen. Jetzt lese ich hier, dass das einige so machen???? wir schicken alles per Fax zum Arzt oder per Patient.
Mein Profilbild bearbeiten