Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Habe eine Sache beim Sozialgericht, kranke Kasse hat ein Rezept außerhalb des Regelfalls abgesetzt, mit der
Begründung, es muß den Regelfall durchlaufen.
Wir können ja aber nicht kontrollieren, ob Pat. schon in anderer Praxis war. Habe also eine Nachberechnung mit 40,00
Mahngebühr gestellt. Kranke Kasse hat auch bezahlt, aber nicht die Mahngebühr, da sie beides mal nicht in
Verzug war.
Meine Ansicht ist, allein das ich die Nachberechnung stellen mußte, steht mir die Verzugspauschale zu.
Eure Meinung ist gefragt.
Danke im Vorraus KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Habe eine Sache beim Sozialgericht, kranke Kasse hat ein Rezept außerhalb des Regelfalls abgesetzt, mit der
Begründung, es muß den Regelfall durchlaufen.
Wir können ja aber nicht kontrollieren, ob Pat. schon in anderer Praxis war. Habe also eine Nachberechnung mit 40,00
Mahngebühr gestellt. Kranke Kasse hat auch bezahlt, aber nicht die Mahngebühr, da sie beides mal nicht in
Verzug war.
Meine Ansicht ist, allein das ich die Nachberechnung stellen mußte, steht mir die Verzugspauschale zu.
Eure Meinung ist gefragt.
Danke im Vorraus KaBa
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Xela schrieb:
Was steht denn im RV zum Thema Korrekturmöglichkeiten des Kostenträgers?
Wegen Korrekturmöglichkeit des Kostenträgers steht niergends.
Nur: Kommt kranke Kasse in Zahlungsverzug, ist die Mahnung hinreichend konkret zu stellen.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Wegen Korrekturmöglichkeit des Kostenträgers steht niergends.
Nur: Kommt kranke Kasse in Zahlungsverzug, ist die Mahnung hinreichend konkret zu stellen.
Grüße KaBa
Nicht locker lassen, auf den Brief vom Sozialgericht hat die AOK mir gerade prompt überwiesen und eine Einzelfallentscheidung ohne Anerkennung einer Rechtsschuld angemeldet; eine Klage einzureichen sei nicht nötig. Ja klar, deshalb ist der Brief auch auf den Tag der Klageerhebung datiert...
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Witzig, das manche Briefe wirklich länger brauchen...
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.2.20 21:49: Ja klar, deshalb ist der Brief auch auf den Tag der Klageerhebung datiert...
Witzig, das manche Briefe wirklich länger brauchen...
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Papa Alpaka schrieb:
Mit der unrechtmäßigen Nichtzahlung gerät die GKV automatisch in Verzug (BGB §286 in Verbindung mit dem zutreffenden Rahmenvertrag, der ein Zahlungsziel beinhaltet), damit werden €40 zzgl. Zinsen fällig (Prozesszinsen ab Klageerhebung nicht vergessen. Liegen um die 13%).
Nicht locker lassen, auf den Brief vom Sozialgericht hat die AOK mir gerade prompt überwiesen und eine Einzelfallentscheidung ohne Anerkennung einer Rechtsschuld angemeldet; eine Klage einzureichen sei nicht nötig. Ja klar, deshalb ist der Brief auch auf den Tag der Klageerhebung datiert...
Unser Rechtsanwalt (Fachanwalt und im Forum bekannt) hat sich, glaub ich verrannt.
Ist jetzt wieder, hoff ich, auf Spur.
Grüße Kaba
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KaBa schrieb:
Vielen Dank, Papa Alpaka;
Unser Rechtsanwalt (Fachanwalt und im Forum bekannt) hat sich, glaub ich verrannt.
Ist jetzt wieder, hoff ich, auf Spur.
Grüße Kaba
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