Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Auf den Verordnungen soll ja der Leistungserbringer unterschreiben (unabhängig davon, ob es schon in den Rahmenverträgen steht). Wer ist aber der Leistungserbringer?
1. Ich als Praxisinhaber und Inhaber des Institutionskennzeichens
2. Meine Rezeptionskraft, die von mir beauftragt ist und unterschreibt
3. Jeweils der Therapeut mit den entsprechenden Qualifikationen?
Viele Grüße
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Auch etwas, dasmich zornig macht: per Definition ist der Leistungserbringer (*in!) der/die zur Abrechnung zugelassene PI. Gemeint ist in der Zeile aber der/die behandelnde Therapeut/in.
Eine Ungenauigkeit, die die Macher nicht so wichtig fanden oder gar nicht auf dem Schirm haben. Wenn uns nun solche "Ungenauigkeiten" wiederfahren, hagelt es Absetzungen und Strafen . Umgekehrt sollen wir aber alles schlucken.
??
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Susulo schrieb:
Danke für diese Frage.
Auch etwas, dasmich zornig macht: per Definition ist der Leistungserbringer (*in!) der/die zur Abrechnung zugelassene PI. Gemeint ist in der Zeile aber der/die behandelnde Therapeut/in.
Eine Ungenauigkeit, die die Macher nicht so wichtig fanden oder gar nicht auf dem Schirm haben. Wenn uns nun solche "Ungenauigkeiten" wiederfahren, hagelt es Absetzungen und Strafen . Umgekehrt sollen wir aber alles schlucken.
??
Derzeit sehe ich (Physio) noch keine Verpflichtung, diese Spalte zu bedienen.
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W. Stangner schrieb:
Während die Headline der "Patientenspalte" ausdrücklich eine Unterschrift verlangt, steht Vergleichbares nicht in der Spalte des "Leistungserbringers". Reicht somit der Name, ein Kürzel (z. B. per Stempel) oder muß handschriftlich (vom jeweils behandelnden Therapeuten) unterzeichnet werden?
Derzeit sehe ich (Physio) noch keine Verpflichtung, diese Spalte zu bedienen.
[...] Auf den Verordnungen soll ja der Leistungserbringer unterschreiben (unabhängig davon, ob es schon in den Rahmenverträgen steht). [...]
Korrekt: es steht nicht in den derzeit gültigen Rahmenverträgen. Also können sich die Kassen dies gerne wünschen, dass ein Leistungserbringer (siehe Antwort Susolo) unterschreibt oder "kürzelt" oder stempelt.
Fakt ist, dass derzeit das Feld nicht ausgefüllt werden muss. Da hilft den Kassen auch nicht, dass sie einseitig eine Regelung veröffentlichen ( Link) - dort Punkt 9 - dass ein gewisser noch zu definierender "Leistungserbringer" die Behandlung quittieren müsste oder, bei vorliegender vertraglicher Regelung, die es für uns noch nicht gibt, ein Kürzel ausreichen würde.
Meines Wissens ist auch dieses Feld einer der strittigen Punkte, die im Schlichtungsverfahren gelöst werden müssen, da unsere Verbände hier eine andere Meinung haben als die Kassenvertreter. Ich denke, wir sollten unseren Verhandlern nicht in den Rücken fallen und uns Gedanken machen, wer oder was auf der Verordnungsrückseite eingetragen werden sollte. Wartet doch einfach die Regelung des neuen Rahmenvertrags ab - dort sollten Antworten gegeben werden!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.01.2021 09:15:
[...] Auf den Verordnungen soll ja der Leistungserbringer unterschreiben (unabhängig davon, ob es schon in den Rahmenverträgen steht). [...]
Korrekt: es steht nicht in den derzeit gültigen Rahmenverträgen. Also können sich die Kassen dies gerne wünschen, dass ein Leistungserbringer (siehe Antwort Susolo) unterschreibt oder "kürzelt" oder stempelt.
Fakt ist, dass derzeit das Feld nicht ausgefüllt werden muss. Da hilft den Kassen auch nicht, dass sie einseitig eine Regelung veröffentlichen ( Link) - dort Punkt 9 - dass ein gewisser noch zu definierender "Leistungserbringer" die Behandlung quittieren müsste oder, bei vorliegender vertraglicher Regelung, die es für uns noch nicht gibt, ein Kürzel ausreichen würde.
Meines Wissens ist auch dieses Feld einer der strittigen Punkte, die im Schlichtungsverfahren gelöst werden müssen, da unsere Verbände hier eine andere Meinung haben als die Kassenvertreter. Ich denke, wir sollten unseren Verhandlern nicht in den Rücken fallen und uns Gedanken machen, wer oder was auf der Verordnungsrückseite eingetragen werden sollte. Wartet doch einfach die Regelung des neuen Rahmenvertrags ab - dort sollten Antworten gegeben werden!
Gruß
Nora
Abgesehen davon, dass allein dieses Satzgebilde ein Hochgenuss für einen Sprach-Ästheten ist, ist doch klar herauszulesen, dass das Kürzel an den jeweils geltenden Vertrag gekoppelt ist.
Um hier eine deutliche Sprache zu sprechen, hätte man schreiben können "Rahmenvertrag".
Es steht laut des Frontmann der GKV-Hotline die Heilmittelrichtlinie über dem Rahmenvertrag, aber einen Vertrag zwischen Heilmittel-Leistungserbringer und dem GKV-Spitzenverband mit seinen Heilmittelrichtlinien gibt es derzeit nicht.
Das ändert sich wohl mit Inkrafttreten der neuen Rahmenverträge. Denn dann gibt es für Heilmittelrichtlinien und Rahmenvertrag nur noch einen Vertragspartner, nämlich den GKV-Spitzenverband.
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WinnieE schrieb:
Ausschnitt aus Nora´s Link "Sofern vertraglich der Eintrag eines Namenskürzels vertraglich vereinbart ist, ist dies ausreichend"
Abgesehen davon, dass allein dieses Satzgebilde ein Hochgenuss für einen Sprach-Ästheten ist, ist doch klar herauszulesen, dass das Kürzel an den jeweils geltenden Vertrag gekoppelt ist.
Um hier eine deutliche Sprache zu sprechen, hätte man schreiben können "Rahmenvertrag".
Es steht laut des Frontmann der GKV-Hotline die Heilmittelrichtlinie über dem Rahmenvertrag, aber einen Vertrag zwischen Heilmittel-Leistungserbringer und dem GKV-Spitzenverband mit seinen Heilmittelrichtlinien gibt es derzeit nicht.
Das ändert sich wohl mit Inkrafttreten der neuen Rahmenverträge. Denn dann gibt es für Heilmittelrichtlinien und Rahmenvertrag nur noch einen Vertragspartner, nämlich den GKV-Spitzenverband.
wer ist denn der Frontmann einer GKV Hotline ? Gibt s da Telefonnummern ?
Rechnen wir dann auch mit dem GKV Spitzenverband und nicht mehr mit den Kassen ab ?
Fragen über Fragen....
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ali schrieb:
Hey Winnie,
wer ist denn der Frontmann einer GKV Hotline ? Gibt s da Telefonnummern ?
Rechnen wir dann auch mit dem GKV Spitzenverband und nicht mehr mit den Kassen ab ?
Fragen über Fragen....
Fachreferent Heilmittel
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Heilmittel
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Tel.: 030 206288-2327
Fax: 030 206288-82327
[E-Mail]
Viel Vergnügen. Es sind - hm - interessante Dialoge, wenn man denn durchkommt.
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WinnieE schrieb:
Thilo Kern
Fachreferent Heilmittel
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Heilmittel
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Tel.: 030 206288-2327
Fax: 030 206288-82327
[E-Mail]
Viel Vergnügen. Es sind - hm - interessante Dialoge, wenn man denn durchkommt.
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ali schrieb:
Danke schön, kann ich mir vorstellen. Hatte schon - hm - interessante Gespräche mit Herrn Honig vom VdeK....
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Auf den Verordnungen soll ja der Leistungserbringer unterschreiben (unabhängig davon, ob es schon in den Rahmenverträgen steht). Wer ist aber der Leistungserbringer?
1. Ich als Praxisinhaber und Inhaber des Institutionskennzeichens
2. Meine Rezeptionskraft, die von mir beauftragt ist und unterschreibt
3. Jeweils der Therapeut mit den entsprechenden Qualifikationen?
Viele Grüße
Jede Therapeutin und jeder Therapeut, welche oder welcher
aufgrund ihrer oder seiner der ARGE gegenüber nachgewie-
senen berufsrechtlichen Qualifikation berechtigt ist, Heilmit-
tel für den zugelassenen Leistungserbringer an gesetzlich
Krankenversicherte abzugeben. Er kann mit dem zugelasse-
nen Leistungserbringer oder der fachlichen Leitung identisch
sein.
Zugelassene(r)
Leistungserbringer
Die natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
bzw. nicht-rechtsfähige Personenvereinigung, an die die Zu-
lassung gebunden ist und welche die Heilmittel abgibt – ent-
weder durch unmittelbares Erbringen oder mittelbar durch
andere Leistungserbringer. Ferner sind von dem Begriff „zu-
gelassene Leistungserbringer“ die Einrichtungen nach § 124
Absatz 5 SGB V umfasst, soweit sich aus diesem Vertrag nichts
anderes ergibt.
Original Vertrag & Anlagen › LOGO Deutschland
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Dann könnten die Logopäden ja schon eine Differenzierung der Formulierung "Leistungserbringer" kennen, wenn sie den Rahmenvertrag angenommen hätten. Für die Physiotherapeuten ist dies - zumindest noch - nicht geregelt.
Gruß
Nora
*
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PT-Morris schrieb:
Auch die Podologen kennen nun offiziell die Begriffsdefinitionen*. Tja, und bei uns? Wird genauso kommen.
*
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Dann könnten die Logopäden ja schon eine Differenzierung der Formulierung "Leistungserbringer" kennen, wenn sie den Rahmenvertrag angenommen hätten. Für die Physiotherapeuten ist dies - zumindest noch - nicht geregelt.
Gruß
Nora
Ich weiß jetzt nicht, was Morris von sich gegeben hat, vielleicht ist es doppelt.
Nein, es ist noch nix unterschrieben, es wurde uns aber gesagt, dass dieser Part nicht Teil des Schiedsverfahrens sein wird und somit quasi als beschlossen gilt.
Rechtlich gesehen musst du also nach wie vor nichts in diese Zeile schreiben, auch nicht als Logopädin, solange es keinen Vertrag gibt. Hätte ich eine solche VO bereits zur Abrechnung gebracht und dann eine Absetzung würde ich dieser mit allen Mitteln widersprechen.
Unser Verband weist halt darauf hin, dass es auf jeden Fall (für Logos) kommen wird und fragt sich, ob sich für die nächsten 2 Monate ein Rechtsstreit lohnt.
Bin nach den Diskussionen hier etwas hin und hergerissen, ob ich den bequemeren oder den prinzipiellen Weg wählen soll. Da ich alleine arbeite, ist es ziemlich wurscht, wann ich meine 11-21 Unterschriften aufs Zettele setze. Mal sehen.
Wirklich "witzig" fände ich, wenn das ganze in der PT gekippt würde und die Logo das brav mitmacht. Für die PT wurde es ja erfunden, da es Zertifikate und viele Großpraxen gibt. Ersters haben wir gar nicht, letzteres eher selten.
Da nehm ichs dann mal mit Humor...
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Susulo schrieb:
Nora Weber schrieb am 30.01.2021 13:06:
Dann könnten die Logopäden ja schon eine Differenzierung der Formulierung "Leistungserbringer" kennen, wenn sie den Rahmenvertrag angenommen hätten. Für die Physiotherapeuten ist dies - zumindest noch - nicht geregelt.
Gruß
Nora
Ich weiß jetzt nicht, was Morris von sich gegeben hat, vielleicht ist es doppelt.
Nein, es ist noch nix unterschrieben, es wurde uns aber gesagt, dass dieser Part nicht Teil des Schiedsverfahrens sein wird und somit quasi als beschlossen gilt.
Rechtlich gesehen musst du also nach wie vor nichts in diese Zeile schreiben, auch nicht als Logopädin, solange es keinen Vertrag gibt. Hätte ich eine solche VO bereits zur Abrechnung gebracht und dann eine Absetzung würde ich dieser mit allen Mitteln widersprechen.
Unser Verband weist halt darauf hin, dass es auf jeden Fall (für Logos) kommen wird und fragt sich, ob sich für die nächsten 2 Monate ein Rechtsstreit lohnt.
Bin nach den Diskussionen hier etwas hin und hergerissen, ob ich den bequemeren oder den prinzipiellen Weg wählen soll. Da ich alleine arbeite, ist es ziemlich wurscht, wann ich meine 11-21 Unterschriften aufs Zettele setze. Mal sehen.
Wirklich "witzig" fände ich, wenn das ganze in der PT gekippt würde und die Logo das brav mitmacht. Für die PT wurde es ja erfunden, da es Zertifikate und viele Großpraxen gibt. Ersters haben wir gar nicht, letzteres eher selten.
Da nehm ichs dann mal mit Humor...
Pflicht ist ja auch die Bezeichnung der Behandlung(en) im Wortlaut. Wir erfüllen dieses Kriterium über THEORG in den Schriftgröße 6 u. 7 + Leselupe für den Patienten.
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W. Stangner schrieb:
Lt. den Anlagen 3 bei den Logos und Podologen ist dort die Angabe der persönlichen Initialen (keine Unterschrift) des/der jeweiligen Behandlers/Behandlerin in der Spalte "Leistungserbringer" mittlerweile Pflicht. Diese persönlichen Initialen sind der jeweiligen Zulassungsstelle (= zuständige Arbeitsgemeinschaft) zu melden. Damit haben die Kassen dann die Möglichkeit zu überprüfen, ob persönliche Qualifikation und abgegebene Leitungen passen und auch ob die gemeldete Arbeitszeit des einzelnen Therapeuten einigermaßen mit den jetzt personalisiert abgerechneten Leistungen übereinstimmt.
Pflicht ist ja auch die Bezeichnung der Behandlung(en) im Wortlaut. Wir erfüllen dieses Kriterium über THEORG in den Schriftgröße 6 u. 7 + Leselupe für den Patienten.
Ich werde keine Kürzel melden. Ich arbeite alleine und setz da die gleiche Unterschrift hin, die ich seit 16 Jahren auf jede VO setze. Habe das Glück einen kurzen Namen und damit eine noch kürzere Unterschrift zu haben.
Jetzt unterschreibe ich halt bei der Abrg 11 mal und fertig.
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Susulo schrieb:
Die Podos gaben bereits einen Vertrag, die Logos nicht. Bei uns ist das definitiv keine Pflicht, es wird aber eine.
Ich werde keine Kürzel melden. Ich arbeite alleine und setz da die gleiche Unterschrift hin, die ich seit 16 Jahren auf jede VO setze. Habe das Glück einen kurzen Namen und damit eine noch kürzere Unterschrift zu haben.
Jetzt unterschreibe ich halt bei der Abrg 11 mal und fertig.
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PT-Morris schrieb:
Es wird erst Pflicht mit der Anerkennung der neuen Verträge.
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Problem beschreiben
PT-Morris schrieb:
Leistungserbringer
Jede Therapeutin und jeder Therapeut, welche oder welcher
aufgrund ihrer oder seiner der ARGE gegenüber nachgewie-
senen berufsrechtlichen Qualifikation berechtigt ist, Heilmit-
tel für den zugelassenen Leistungserbringer an gesetzlich
Krankenversicherte abzugeben. Er kann mit dem zugelasse-
nen Leistungserbringer oder der fachlichen Leitung identisch
sein.
Zugelassene(r)
Leistungserbringer
Die natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
bzw. nicht-rechtsfähige Personenvereinigung, an die die Zu-
lassung gebunden ist und welche die Heilmittel abgibt – ent-
weder durch unmittelbares Erbringen oder mittelbar durch
andere Leistungserbringer. Ferner sind von dem Begriff „zu-
gelassene Leistungserbringer“ die Einrichtungen nach § 124
Absatz 5 SGB V umfasst, soweit sich aus diesem Vertrag nichts
anderes ergibt.
Original Vertrag & Anlagen › LOGO Deutschland
Bei den Unterschriften von uns aif dem Rezept gab es noch nie Probleme.
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Problem beschreiben
a schubart schrieb:
Also bei uns in der Praxis unterschreiben schon seit Jahren die Therapeutinen die das Rezept behalt haben mit Stempel und Unterschrift auf dem Rezept. Und auch die Therapeutin unterschreibt mit Kürzel bei leistungs erbringer so handhaben wir es .
Bei den Unterschriften von uns aif dem Rezept gab es noch nie Probleme.
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Problem beschreiben
Schippi schrieb:
Wie soll denn eine rezeptionskraft Leistungserbringer sein,sie darf rechtlich den Patienten noch nicht einmal in die fango legen
2. Erst, wenn das kommt, ist vorgesehen, dass der PI die Kürzel der einzelnen MA in Kopie bei den ARGEN einreicht.
3. Wenn Kürzel, dann nur vom tatsächlichen Therapeuten - ich als PI bin ja nicht zugegen bei den Behandlungen. Und sowohl Pat-Unterschrift als auch Kürzel (wenn es denn kommt) sind direkt nach der Behandlung zu leisten.
4. Das absolut Positive bei diesem gequirlten Wirrwarr ist, dass die dafür Verantwortlichen nicht die Strassenverkehrsordnung ins Leben gerufen haben. Sonst könnten wir wohl bis zum St-Nimmerleins-Tag diskutieren, ob an einer roten Ampel anzuhalten ist.....
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4. Das absolut Positive bei diesem gequirlten Wirrwarr ist, dass die dafür Verantwortlichen nicht die Strassenverkehrsordnung ins Leben gerufen haben. Sonst könnten wir wohl bis zum St-Nimmerleins-Tag diskutieren, ob an einer roten Ampel anzuhalten ist.....
??
Ein Lacher am frühen Morgen, herrlich, vielen Dank, Winnie!
Insbesondere wären die Straßen auf Fahrradweggröße reduziert, dafür hat dann jeder Radlfahrer ein Namensschild, wers vergisst, zahlt Strafe.
Jetzt ernsthaft: wenn ich Physio wäre, würde ich vorläufig das Feld nicht ausfüllen. Offenbar wird bei euch darüber geschiedst und ihr habt keine Info über den Ausgang. Mir war das nicht bewusst, dachte, wenn bei uns das Thema durch ist, dann erst recht bei euch.
Wie gesagt wäre es für mich ein echter Treppenwitz, sollte es bei euch obsolet werden und wir müssen das völlig umsonst da hinkritzeln. Um im Bild zu bleiben: die LKW dürfen dann auf der linken Spur fahren, die PKW bleiben rechts.
Ich würds euch gönnen, schon allein, weil es so schön absurd wäre. Viel Glück!
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Susulo schrieb:
WinnieE schrieb am 31.01.2021 03:49:
4. Das absolut Positive bei diesem gequirlten Wirrwarr ist, dass die dafür Verantwortlichen nicht die Strassenverkehrsordnung ins Leben gerufen haben. Sonst könnten wir wohl bis zum St-Nimmerleins-Tag diskutieren, ob an einer roten Ampel anzuhalten ist.....
??
Ein Lacher am frühen Morgen, herrlich, vielen Dank, Winnie!
Insbesondere wären die Straßen auf Fahrradweggröße reduziert, dafür hat dann jeder Radlfahrer ein Namensschild, wers vergisst, zahlt Strafe.
Jetzt ernsthaft: wenn ich Physio wäre, würde ich vorläufig das Feld nicht ausfüllen. Offenbar wird bei euch darüber geschiedst und ihr habt keine Info über den Ausgang. Mir war das nicht bewusst, dachte, wenn bei uns das Thema durch ist, dann erst recht bei euch.
Wie gesagt wäre es für mich ein echter Treppenwitz, sollte es bei euch obsolet werden und wir müssen das völlig umsonst da hinkritzeln. Um im Bild zu bleiben: die LKW dürfen dann auf der linken Spur fahren, die PKW bleiben rechts.
Ich würds euch gönnen, schon allein, weil es so schön absurd wäre. Viel Glück!
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PT-Morris schrieb:
Sicher ist das Kürzel interessant wegen Zusatzqualifikationen, aber auch für den Hausbesuch. Es sieht alles danach aus, dass zukünftig FM im Bereich GKV nicht mehr beauftragt werden können, auch nicht im Hausbesuch. Um beim Beispiel zu bleiben. Die Vertragspartner regeln, dass in Berlin nur noch rote Autos fahren dürfen.
wodurch soll das im neuen RV verändert werden ?
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ali schrieb:
Ähäh, also bei sauberer gelebter Vertragsgestaltung gehen im Moment auch FMs IN der Praxis....sogar DRV bestätigt...
wodurch soll das im neuen RV verändert werden ?
„(2) Der Einsatz von Leistungserbringern, für die der zugelassene Leistungserbringer
in der zugelassenen Praxis keine Räume vorhält und die ausschließlich Heilmittel
außerhalb der Praxis des zugelassenen Leistungserbringers erbringen, ist mög-
lich, soweit diese organisatorisch an die Praxis des zugelassenen Leistungser-
bringers angebunden sind und der zugelassene Leistungserbringer in der Lage
ist, deren ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu überwachen. Der Einsatz von
Leistungserbringern nach Satz 1 ist nur statthaft, wenn diese die Anzahl der
übrigen in der Praxis tätigen Leistungserbringer nicht übersteigt."
Sollte der Wortlaut so kommen, ist eine Beauftragung von FM im Hausbesuch nicht mehr möglich. Die Direktionspflicht des PI wird an anderer Stelle auch innerhalb der Praxis gefordert und widerspricht damit ganz klar einer Freiberuflichkeit. Die Verbände sprechen sich seit langem gegen FM aus. Das Risiko einer Scheinselbstständigkeit DRV ist zu hoch und wird hiermit zusätzlich mit möglichen Retaxierungen durch die Kassen zementiert.
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PT-Morris schrieb:
§4 bundeseinheitlicher Rahmenvertrag ( geplant )
„(2) Der Einsatz von Leistungserbringern, für die der zugelassene Leistungserbringer
in der zugelassenen Praxis keine Räume vorhält und die ausschließlich Heilmittel
außerhalb der Praxis des zugelassenen Leistungserbringers erbringen, ist mög-
lich, soweit diese organisatorisch an die Praxis des zugelassenen Leistungser-
bringers angebunden sind und der zugelassene Leistungserbringer in der Lage
ist, deren ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu überwachen. Der Einsatz von
Leistungserbringern nach Satz 1 ist nur statthaft, wenn diese die Anzahl der
übrigen in der Praxis tätigen Leistungserbringer nicht übersteigt."
Sollte der Wortlaut so kommen, ist eine Beauftragung von FM im Hausbesuch nicht mehr möglich. Die Direktionspflicht des PI wird an anderer Stelle auch innerhalb der Praxis gefordert und widerspricht damit ganz klar einer Freiberuflichkeit. Die Verbände sprechen sich seit langem gegen FM aus. Das Risiko einer Scheinselbstständigkeit DRV ist zu hoch und wird hiermit zusätzlich mit möglichen Retaxierungen durch die Kassen zementiert.
Keine freie Wahl in Preisgestaltung, Länge der Behandlungszeit, Behandlungsart und die Verpflichtung mindestens 25 Stunden die Woche Zeit für die Kassenpatienten aufzubringen.
Es wird alles diktiert, frei ist man als Selbstständige nicht in den Heilmittelberufen
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Shia schrieb:
Im Prinzip ist jeder Heilmittelerbringer, der für die Kassen arbeitet, scheinselbstständig.
Keine freie Wahl in Preisgestaltung, Länge der Behandlungszeit, Behandlungsart und die Verpflichtung mindestens 25 Stunden die Woche Zeit für die Kassenpatienten aufzubringen.
Es wird alles diktiert, frei ist man als Selbstständige nicht in den Heilmittelberufen
Organisatorische Anbindung und Überwachen der Aufgabenerfüllung sind doch auch gegeben, wenn der FM seine Termine über die Praxissoftware bzw. in (telefonischer) Rücksprache mit der Anmeldekraft organisiert und seine Behandlungsdokumentation dem PI zugänglich macht. Das habe ich bei meinen FM immer so gehandhabt, irgendwie muss man ja sowieso nachvollziehen können, wann der FM wen behandelt hat. Sehe da keinen großen Unterschied zu den bisherigen Regeln - die in puncto Scheinselbständigkeit tatsächlich so gefährlich sind, dass ich mittlerweile keine FM mehr beschäftigen würde.
Oder verstehe ich euer Problem falsch?
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TURU80 schrieb:
Meines Erachtens bietet die Formulierung "und die ausschließlich Heilmittel außerhalb der Praxis des zugelassenen Leistungserbringers erbringen" schon einen Ausweg aus dem Problem: der FM müsste im Zweifel halt regelmäßig mindestens einen Patienten in der Praxis behandeln.
Organisatorische Anbindung und Überwachen der Aufgabenerfüllung sind doch auch gegeben, wenn der FM seine Termine über die Praxissoftware bzw. in (telefonischer) Rücksprache mit der Anmeldekraft organisiert und seine Behandlungsdokumentation dem PI zugänglich macht. Das habe ich bei meinen FM immer so gehandhabt, irgendwie muss man ja sowieso nachvollziehen können, wann der FM wen behandelt hat. Sehe da keinen großen Unterschied zu den bisherigen Regeln - die in puncto Scheinselbständigkeit tatsächlich so gefährlich sind, dass ich mittlerweile keine FM mehr beschäftigen würde.
Oder verstehe ich euer Problem falsch?
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
1. in unseren (PT) derzeit gültigen Rahmenverträgen steht nix von diesem Kürzel.
2. Erst, wenn das kommt, ist vorgesehen, dass der PI die Kürzel der einzelnen MA in Kopie bei den ARGEN einreicht.
3. Wenn Kürzel, dann nur vom tatsächlichen Therapeuten - ich als PI bin ja nicht zugegen bei den Behandlungen. Und sowohl Pat-Unterschrift als auch Kürzel (wenn es denn kommt) sind direkt nach der Behandlung zu leisten.
4. Das absolut Positive bei diesem gequirlten Wirrwarr ist, dass die dafür Verantwortlichen nicht die Strassenverkehrsordnung ins Leben gerufen haben. Sonst könnten wir wohl bis zum St-Nimmerleins-Tag diskutieren, ob an einer roten Ampel anzuhalten ist.....
Tja son Pech aber auch!
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn das eintreten sollte nehme ich gerne die Telefonnummer des Verantwortlichen Ansprechpartners mit zu meinen Patienten und der darf dann erklären warum ich "ab morgen" nicht mehr komme. Da sind ein paar Otto Normalverbraucher dabei, aber auch ein paar Leute die nix anderes machen als den ganzen Tag sich mit der Leistungsverweigerung durch Kostenträger zu beschäftigen :wink:
Die Kassen haben so im Ernstfall die Möglichkeit die Vergütungen bei Ausführung durch einen FM zurück zu fordern, da der PI sich dann nicht an den Vertrag gehalten hat. Also entweder Scheinselbstständigkeit oder Retaxierung. Beides bittere Pillen.
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PT-Morris schrieb:
„Ab morgen" ist nicht nötig. Es gibt ja eine Übergangsfrist zur Anerkennung der neuen Verträge und damit Zeit sich mit der neuen Situation abzufinden. Ich erwarte, dass die Verbände dann auch entsprechend aufklären. Für mich gibt es bei dem Wortlaut oben kein Interpretationsspielraum. Wer es nicht glaubt, einfach mal die Punkte zur Bewertung einer Scheinselbstständigkeit angucken. Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers und Weisungsempfänger stehen ganz oben auf der Liste.
Die Kassen haben so im Ernstfall die Möglichkeit die Vergütungen bei Ausführung durch einen FM zurück zu fordern, da der PI sich dann nicht an den Vertrag gehalten hat. Also entweder Scheinselbstständigkeit oder Retaxierung. Beides bittere Pillen.
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kroetzi schrieb:
Höre in dem Fall dann schon das Gejammere der Kassen, dass sie niemanden haben um die Hausbesuchspatienten zu versorgen.
Tja son Pech aber auch!
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Papa Alpaka schrieb:
Bisher sind keine Absetzungen bekannt - Achtung: beginnst du mit der Unterzeichnung im vorauseilenden Gehorsam schwächst du eine ggf abhängige Verhandlungsposition ("warum ist das zu viel? Eure Leute machen das freiwillig schon, die Pflicht also reine Formsache") und setzt dich späteren Vorwürfen und Absetzungen aus falls deine Interpretation nicht mit der noch zu vereinbarenden Form übereinstimmt.
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Casus schrieb:
True Story. Die andere Seite ist aber, dass ich ggf. Absetzungen riskiere aus reiner Willkür...
Ohne rechtliche oder vertragliche Grundlage gibt es keine Basis dafür, dass hier Probleme auftreten können.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Willkür gibt mir mir keine Absetzung, sondern einen 40,- Euro Bonus!
Ohne rechtliche oder vertragliche Grundlage gibt es keine Basis dafür, dass hier Probleme auftreten können.
Gruß
Nora
True Story. Die andere Seite ist aber, dass ich ggf. Absetzungen riskiere aus reiner Willkür...
Leg mir schonmal fesseln an damit ich später nur die Fußkette bekomme.
Reine Willkürentscheidungen kommen immer wieder vor und das einzige was dagegen hilft sind verlorene Prozesse die von den willkürlich entscheidenden Sofas zu verantworten sind.
Frau Müller-Willkür ist vielleicht in der Kundengewinnung besser aufgehoben als in der Sachbearbeitung Leistungserbringer...
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Papa Alpaka schrieb:
Casus schrieb am 03.02.2021 16:38:
True Story. Die andere Seite ist aber, dass ich ggf. Absetzungen riskiere aus reiner Willkür...
Leg mir schonmal fesseln an damit ich später nur die Fußkette bekomme.
Reine Willkürentscheidungen kommen immer wieder vor und das einzige was dagegen hilft sind verlorene Prozesse die von den willkürlich entscheidenden Sofas zu verantworten sind.
Frau Müller-Willkür ist vielleicht in der Kundengewinnung besser aufgehoben als in der Sachbearbeitung Leistungserbringer...
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Casus schrieb:
Gab es denn schon Absetzungen diesbezüglich? Bin kurz vor meiner ersten Abrechnungen mit den neuen VO's und überlege mir gut, ob ich nicht einfach alles unterzeichnen soll..
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