Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Welche Erfahrungen habt ihr?
Freundlichen Gruß ins Gute Neue Jahr,
Nele
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Problem beschreiben
nele69 schrieb:
Einige unserer Patienten weisen darauf hin, dass ihnen die Position "Erstmalige Befunderhebung" von der Beihilfe nicht erstattet wurde.
Welche Erfahrungen habt ihr?
Freundlichen Gruß ins Gute Neue Jahr,
Nele
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nele69 schrieb:
Sehr! nützliche (pragmatische) Info! Guter Tip, MikeL, Danke!
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MikeL schrieb:
Gern geschehen! :stuck_out_tongue:
Welche Änderungen ergeben sich aus der 8. Verordnung zur Änderung der BBhV? | PBeaKK
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tom1350 schrieb:
„physiotherapeutische Erstbefundung je Krankheitsfall"
Welche Änderungen ergeben sich aus der 8. Verordnung zur Änderung der BBhV? | PBeaKK
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Das hängt immer davon ab, welchen Wissensstand die jeweiligen Sachbearbeiter bei der Beihilfe haben. Wir hatten dieses Problem im letzten Jahr zwei oder dreimal bzw. haben zwei oder drei Patienten uns hiervon berichtet. Ich habe sie dann einfach mit ihrem Smartphone die Seite der Beihilfe-Gebührenliste abfotografieren lassen, auf der diese Position verzeichnet ist. Was die Patienten mit diesem Foto anstellen, ist deren Sache. Da aber keiner wieder angekrochen kam, nehme ich an, dass sie ihren Erstattungsanspruch gegenüber der Beihilfestelle erfolgreich durchgesetzt haben.
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