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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Befreiungsausweis für 2023/ jetzt ausgestellt gilt Rückwirkend?

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Neues Thema
Befreiungsausweis für 2023/ jetzt ausgestellt gilt Rückwirkend?
Es gibt 6 Beiträge
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Gert Winsa
27.07.2023 15:24
Hallo, ein Befreiungsausweis gültig für 2023 aber im Juli ausgestellt gilt erst ab Ausstellungsdatum, oder auch für im Juni etc. Beendetes Rezept?

Beim Pat. wäre nichts zu holen.
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Hallo, ein Befreiungsausweis gültig für 2023 aber im Juli ausgestellt gilt erst ab Ausstellungsdatum, oder auch für im Juni etc. Beendetes Rezept? Beim Pat. wäre nichts zu holen.
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Gert Winsa schrieb:

Hallo, ein Befreiungsausweis gültig für 2023 aber im Juli ausgestellt gilt erst ab Ausstellungsdatum, oder auch für im Juni etc. Beendetes Rezept?

Beim Pat. wäre nichts zu holen.

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die neue
27.07.2023 15:50
achte auf den Befreiungszeitraum! Ich hab teilweise Befreiungsausweise, die erst ab dem Ausstellungsdatum gültig sind, allerdings auch welche, die rückwirkend für das ganze Jahr ausgestellt wurde. Ich hatte einen von der AOK, der lautet "Versicherungsnummer... ist für das Kalenderjahr 2022 von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Ausgestellt am 15.06.2022".
Wenn er erst im Juli gültig sein sollte, Zuzahlung der Kasse in Rechnung stellen.
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achte auf den Befreiungszeitraum! Ich hab teilweise Befreiungsausweise, die erst ab dem Ausstellungsdatum gültig sind, allerdings auch welche, die rückwirkend für das ganze Jahr ausgestellt wurde. Ich hatte einen von der AOK, der lautet "Versicherungsnummer... ist für das Kalenderjahr 2022 von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Ausgestellt am 15.06.2022". Wenn er erst im Juli gültig sein sollte, Zuzahlung der Kasse in Rechnung stellen.
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die neue schrieb:

achte auf den Befreiungszeitraum! Ich hab teilweise Befreiungsausweise, die erst ab dem Ausstellungsdatum gültig sind, allerdings auch welche, die rückwirkend für das ganze Jahr ausgestellt wurde. Ich hatte einen von der AOK, der lautet "Versicherungsnummer... ist für das Kalenderjahr 2022 von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Ausgestellt am 15.06.2022".
Wenn er erst im Juli gültig sein sollte, Zuzahlung der Kasse in Rechnung stellen.

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LogoMijo
27.07.2023 16:05
Gültig für 2023 heißt: gültig für 2023.

Das Ausstellungsdatum ist egal, denn ein Befreiungsausweis wird dann ausgestellt, wenn die Zuzahlungspflicht nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass bereits 2% (bzw. 1% bei chronischer Erkrankung) des zur Zuzahlung herangezogenen Bruttoeinkommens geleistet wurden.

Es ist aber nicht tragisch, wenn die Patientin / der Patient dennoch zahlt.
Zuviel entrichtete Beträge werden zurück erstattet.

Auf Antrag natürlich sunglasses.
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Gültig für 2023 heißt: gültig für 2023. Das Ausstellungsdatum ist egal, denn ein Befreiungsausweis wird dann ausgestellt, wenn die Zuzahlungspflicht nicht mehr besteht. Das bedeutet, dass bereits 2% (bzw. 1% bei chronischer Erkrankung) des zur Zuzahlung herangezogenen Bruttoeinkommens geleistet wurden. Es ist aber nicht tragisch, wenn die Patientin / der Patient dennoch zahlt. Zuviel entrichtete Beträge werden zurück erstattet. Auf Antrag natürlich [emoji]sunglasses[/emoji].
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Gert Winsa
27.07.2023 22:08
Klingt plausibel, kann ja nur befreit werden wenn der Gesamtbetrag fürs ganze Jahr gezahlt wurde.
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• die neue
Klingt plausibel, kann ja nur befreit werden wenn der Gesamtbetrag fürs ganze Jahr gezahlt wurde.
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Gert Winsa schrieb:

Klingt plausibel, kann ja nur befreit werden wenn der Gesamtbetrag fürs ganze Jahr gezahlt wurde.

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die neue
27.07.2023 22:13
@LogoMijo hat recht! Mein Beitrag ist nicht korrekt. Kann ihn leider nicht mehr editieren....
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[mention]LogoMijo[/mention] hat recht! Mein Beitrag ist nicht korrekt. Kann ihn leider nicht mehr editieren....
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die neue schrieb:

@LogoMijo hat recht! Mein Beitrag ist nicht korrekt. Kann ihn leider nicht mehr editieren....

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Gert Winsa
29.07.2023 17:02
@die neue kein Ding hat sich ja geklärt.
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[mention]die neue[/mention] kein Ding hat sich ja geklärt.
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Gert Winsa schrieb:

@die neue kein Ding hat sich ja geklärt.

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LogoMijo schrieb:

Gültig für 2023 heißt: gültig für 2023.

Das Ausstellungsdatum ist egal, denn ein Befreiungsausweis wird dann ausgestellt, wenn die Zuzahlungspflicht nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass bereits 2% (bzw. 1% bei chronischer Erkrankung) des zur Zuzahlung herangezogenen Bruttoeinkommens geleistet wurden.

Es ist aber nicht tragisch, wenn die Patientin / der Patient dennoch zahlt.
Zuviel entrichtete Beträge werden zurück erstattet.

Auf Antrag natürlich sunglasses.



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