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Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
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- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
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Tage)
Ein fröhliches T...
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spricht etwas dagegen die Massnahme auf der Rückseite der Heilmittelverordnung vor der Behandlung aufzudrucken?
Ich beziehe das insbesondere auf Hausbesuchsverordnungen, da ja da oft das Problem mit langen Texten wegen des Hausbesuches entstehen.
Ich würde gerne den Text vor Beginn der Verordnung in alle Massnahmenfelder drucken, also bei 6 Behandlung in 6 Felder und bei 10 Behandlungen in 10 Felder.
Nachträglich dürfte ja nicht erlaubt sein, aber vorab? Gäbe es da Probleme?
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Kurzfassung: Warum sollte was dagegen sprechen? Und, es dürfen auch mehr als eine Zeile pro Datum verwendet werden. Genauso wie Zusatzblätter verwendet werden dürfen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer nutzu mal die Sufu. Dazu ist schon Einiges geschrieben worden.
Kurzfassung: Warum sollte was dagegen sprechen? Und, es dürfen auch mehr als eine Zeile pro Datum verwendet werden. Genauso wie Zusatzblätter verwendet werden dürfen.
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Schippi schrieb:
Wer will denn feststellen wann du gedruckt hast???
Ist mir schon klar, aber es könnte ja sein das sowohl das Vordrucken als auch das Nachdrucken verboten ist.
Wenn ich in der Praxis die Unterschrift bekomme, dann kann ich ja in dem Moment die Verordnung bedrucken. Ich denke wahrscheinlich zu kompliziert
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
Ist mir schon klar, aber es könnte ja sein das sowohl das Vordrucken als auch das Nachdrucken verboten ist.
Wenn ich in der Praxis die Unterschrift bekomme, dann kann ich ja in dem Moment die Verordnung bedrucken. Ich denke wahrscheinlich zu kompliziert
In Deutschland ist alles verboten was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt ist.
🫣🤣🤣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich lasse jetzt mal ein alter Ruhrpottspruch los:
In Deutschland ist alles verboten was nicht ausdrücklich per Gesetz erlaubt ist.
🫣🤣🤣
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
spricht etwas dagegen die Massnahme auf der Rückseite der Heilmittelverordnung vor der Behandlung aufzudrucken?
Ich beziehe das insbesondere auf Hausbesuchsverordnungen, da ja da oft das Problem mit langen Texten wegen des Hausbesuches entstehen.
Ich würde gerne den Text vor Beginn der Verordnung in alle Massnahmenfelder drucken, also bei 6 Behandlung in 6 Felder und bei 10 Behandlungen in 10 Felder.
Nachträglich dürfte ja nicht erlaubt sein, aber vorab? Gäbe es da Probleme?
Den Rest kannst Du vorher, aber nicht ganz am Schluss. Der Patient muss wissen, was er unterschreibt.
Also ja, vorher geht.
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Behandlungen dürfen jetzt auch im Nachhinein, z.B bei vergessen, unterschrieben werden. Nur davor und Globalunterschriften davor sind nicht zulässig.
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massu schrieb:
@pt ani stimmt nicht ganz.
Behandlungen dürfen jetzt auch im Nachhinein, z.B bei vergessen, unterschrieben werden. Nur davor und Globalunterschriften davor sind nicht zulässig.
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pt ani schrieb:
@massu Stimmt, das geht glücklicherweise. Ich meinte eher Letzteres, das es um das generelle Vorgehen zu gehen schien.
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Schippi schrieb:
Und das kann man erkennen wann unterschrieben wurde????
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Woran erkennt man, dass du bei Rot über die Ampel gefahren bist wenn keine Rotlicht-Kamera oder Zeugen es beobachten? *Kopfschütteln*
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pt ani schrieb:
@Schippi Nö. Aber wenn jemand es jemanden erzählt, kann das ordentlich Ärger nach sich ziehen.
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Schippi schrieb:
@pt ani Wenn!!Dann machen wir also alles hundertprozentig,falls…!!!
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pt ani schrieb:
@Schippi Das muss nun jeder für sich entscheiden, Schippi.
Es geht aber auch um Absetzungen, die ja sehr wohl erfolgen könnten.
Ich habe mich in meiner ersten Fragestellung nicht genau genug ausgedrückt.
Konkret geht es mir darum, was passiert wenn ich die Massnahme vorher aufdrucke
aber es finden dann nicht alle Termine statt oder es werden nicht alle Massnahmen an jedem Tag erbracht, z.b. Kompression oder Heiße Rolle finden nicht immer statt.
Abrechnen werde ich nur, was auch erbracht wurde. Aber im Massnahmenfeld steht dann gegebenfalls eben etwas, was nicht erbracht, aber auch nicht abgerechnet wird
Oder wenn die Verordnung vorzeitig beendet wird, z.B wegen Tod. Dann wäre ja für zu viele Termine der Text aufgedruckt.
Wir arbeiten viel im Hausbesuch und Texte wie : "
MLD45 Kompressionsbandagierung beide Beine Hausbesuch soziale Einrichtung" oder "KG Doppelbehandlung Wärmetherapie (Heiße Rolle) Hausbesuch soziale Einrichtung" bekomme ich nicht mal ansatzsweise in ein Massnahmenfeld. Mal abgesehen davon, das meine Schrift schon so schwer zu lesen ist. Und das geht ja nicht nur mir so.
Ich bin Linkshänder, die haben es beim Schreiben eh schon schwer, ich habe meine Schulzeit mit Füller gehasst, ich hatte immer eine blaue Handkante.....
Ich bin schwerst genervt von diesem Thema.
Und wenn dir so eine Verordnung oder auch mehrere abgesetzt werden, dann kotzt du aber so richtig. Das bewegt sich dann im hohen dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich.
Bis zur Änderung der Zeilengröße vor ein paar Jahren ging das noch, aber seitdem arbeite ich mit vielen Abkürzungen und hatte deswegen auch schon Absetzungen.
In der Praxis kein Problem, da gibt es nicht diese Wortungetüme und man kann die Verordnung theoretisch auch am Tag der Behandlung bedrucken.
Aber im Hausbesuch eine einzige Katastrophe, ich bin am verzweifeln.
Das belastet mich gerade extrem und meine Mitarbeiter finden das auch nicht lustig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Es geht aber auch um Absetzungen, die ja sehr wohl erfolgen könnten.
Ich habe mich in meiner ersten Fragestellung nicht genau genug ausgedrückt.
Konkret geht es mir darum, was passiert wenn ich die Massnahme vorher aufdrucke
aber es finden dann nicht alle Termine statt oder es werden nicht alle Massnahmen an jedem Tag erbracht, z.b. Kompression oder Heiße Rolle finden nicht immer statt.
Abrechnen werde ich nur, was auch erbracht wurde. Aber im Massnahmenfeld steht dann gegebenfalls eben etwas, was nicht erbracht, aber auch nicht abgerechnet wird
Oder wenn die Verordnung vorzeitig beendet wird, z.B wegen Tod. Dann wäre ja für zu viele Termine der Text aufgedruckt.
Wir arbeiten viel im Hausbesuch und Texte wie : "
MLD45 Kompressionsbandagierung beide Beine Hausbesuch soziale Einrichtung" oder "KG Doppelbehandlung Wärmetherapie (Heiße Rolle) Hausbesuch soziale Einrichtung" bekomme ich nicht mal ansatzsweise in ein Massnahmenfeld. Mal abgesehen davon, das meine Schrift schon so schwer zu lesen ist. Und das geht ja nicht nur mir so.
Ich bin Linkshänder, die haben es beim Schreiben eh schon schwer, ich habe meine Schulzeit mit Füller gehasst, ich hatte immer eine blaue Handkante.....
Ich bin schwerst genervt von diesem Thema.
Und wenn dir so eine Verordnung oder auch mehrere abgesetzt werden, dann kotzt du aber so richtig. Das bewegt sich dann im hohen dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich.
Bis zur Änderung der Zeilengröße vor ein paar Jahren ging das noch, aber seitdem arbeite ich mit vielen Abkürzungen und hatte deswegen auch schon Absetzungen.
In der Praxis kein Problem, da gibt es nicht diese Wortungetüme und man kann die Verordnung theoretisch auch am Tag der Behandlung bedrucken.
Aber im Hausbesuch eine einzige Katastrophe, ich bin am verzweifeln.
Das belastet mich gerade extrem und meine Mitarbeiter finden das auch nicht lustig.
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helga902 schrieb:
Eine Abweichung vom Verordneten kommt ja wohl nicht so häufig vor. Dann einfach durchstreichen und vom Patienten (mit Datum) bestätigen lassen. Sollte das Rezept abgebrochen werden, wird das ja unten vermerkt. Hauptsache du hast da noch kein Datum für alle zukünftigen Behandlungen eingetragen.
Das Datum wird natürlich handschriftlich nach der Behandlung eingetragen, deshalb natürlich kein Problem.
Ich dachte eher so, das die nicht erbrachte Leistung so stehen bleibt, aber nicht abgerechnet wird, ich rechne selber mit den KK ab.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@helga902
Das Datum wird natürlich handschriftlich nach der Behandlung eingetragen, deshalb natürlich kein Problem.
Ich dachte eher so, das die nicht erbrachte Leistung so stehen bleibt, aber nicht abgerechnet wird, ich rechne selber mit den KK ab.
1. Zeile (ggf. 2 Zeilen verwenden und/oder Leistungserbringerspalte mitverwenden)
Datum | MLD-45 + KOMP bds. (= Kompressionsbandagierung beidseits) + HBS (= Hausbesuch in soz. Einrichtung) | | Unterschrift
Weitere Zeilen
Datum | MLD-45 + KOMP bds. + HBS | | Unterschrift.
Ansonsten ist das im Voraus bedrucken nicht ausdrücklich verboten. Bezahlt werden ohnehin nur die mit Datum und Unterschrift versehenen (und nicht durchgestrichenen) Leistungen. Das ist auch kein Problem.
Und es gibt Kollegen, die extra angefertige Stempeln haben. Benutzen wir nicht. Wir arbeiten ausschließlich mit selbstdefinierten Kürzel wie oben gezeigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Grundsätzlich kannst du in der ersten Zeile deine eigene Abkürzungen definieren und diese ab der 2. Zeile verwenden. So machen das mittlerweile Vielen und wird auch von den Kassen so ohne Problemen/Absetzungen akzeptiert. Du denkst zu kompliziert.
1. Zeile (ggf. 2 Zeilen verwenden und/oder Leistungserbringerspalte mitverwenden)
Datum | MLD-45 + KOMP bds. (= Kompressionsbandagierung beidseits) + HBS (= Hausbesuch in soz. Einrichtung) | | Unterschrift
Weitere Zeilen
Datum | MLD-45 + KOMP bds. + HBS | | Unterschrift.
Ansonsten ist das im Voraus bedrucken nicht ausdrücklich verboten. Bezahlt werden ohnehin nur die mit Datum und Unterschrift versehenen (und nicht durchgestrichenen) Leistungen. Das ist auch kein Problem.
Und es gibt Kollegen, die extra angefertige Stempeln haben. Benutzen wir nicht. Wir arbeiten ausschließlich mit selbstdefinierten Kürzel wie oben gezeigt.
Danke, dann werde ich die erste Zeile drucken und alle weiteren dann handschriftlich ausfüllen. Das passt dann auch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke, dann werde ich die erste Zeile drucken und alle weiteren dann handschriftlich ausfüllen. Das passt dann auch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nur denke daran, dass du in der Druckvorlage die Abkürzungen, welche du ab der 2. Zeile verwendest, sehr eindeutig definierst. Das ist zwingender Voraussetzung damit das funktioniert.
Das ist kein Problem!
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich trage zwar per Hand ein, aber auch oft alle Leistungen im Voraus. Sollte es tatsächlich mal zu einer vorzeitigen Beendigung der VO kommen, ist das egal. Die übrigen Leistungen sind dann nicht unterschrieben und werden nicht abgerechnet.
Das ist kein Problem!
Deine Vorlage sieht doch schon sehr gut aus, danke dafür
Ich würde aber "MLD45 + KB bds. (Kompressionsbandagierung beidseits) + HBSE (Hausbesuch soz. Einrichtung)" nehmen, das wäre dann MLD45 + KB bds. + HBSE
Und KG-DB (Doppelbehandlung) + HR ( Heiße Rolle) + HBSE ( Hausbesuch soz. Einrichtung) = KG-DB + HR + HBSE.
Das sollte dann ja hoffentlich so gehen.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Deine Vorlage sieht doch schon sehr gut aus, danke dafür
Ich würde aber "MLD45 + KB bds. (Kompressionsbandagierung beidseits) + HBSE (Hausbesuch soz. Einrichtung)" nehmen, das wäre dann MLD45 + KB bds. + HBSE
Und KG-DB (Doppelbehandlung) + HR ( Heiße Rolle) + HBSE ( Hausbesuch soz. Einrichtung) = KG-DB + HR + HBSE.
Das sollte dann ja hoffentlich so gehen.....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wie du es machst und welche Kürzel du nimmst bleibt deine Fantasie überlassen. Hauptsache es ist eindeutig und klar ( = aus Sicht eines Laiens absolut verständlich).
Kürzel erschließen sich Laien sowieso selten in einem Fachbereich.
Was soll ein Patient mit KG als Kürzel anfangen, oder MLD, oder BGM. Die drei sind ja offizielle Kürzel. Liste mit Kürzeln für alle Massnahmen offiziell herausgeben und gut ist.
Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber wenn man einer wäre könnte man konstruieren, daß die Zusammenlegung der drei Therapeutenberufe in eine gemeinsame Heilmittelverordnung deshalb geschah, um die Zeilenbreite um die Hälfte zu reduzieren.
Das ist ja nur geschehen, weil die Logopäden oder die Ergotherapeuten (?) 20 Behandlungen auf ihren Verordnungen stehen haben.
Was ja dazu geführt hat, das der Platz für die einzutragende Massnahme sich halbiert hat.
Gleichzeitig die "Einführung" von ein paar offiziellen Kürzeln. Warum nicht von allen Massnahmen?
Vor dem neuen Rahmenvertrag hatte ich noch nie eine Absetzung wegen irgendwelcher Kürzel.
Und wenn ich jetzt Verschwörungstheoretiker wäre, dann würde ich denken, daß das alles nur gemacht wurde um "falsche" Kürzel abzusetzen zu können....
Damit würde ich aber dem GKV eine Intelligenz bescheinigen, die er nicht hat.
Ich verstehe aber auch nicht, wieso die Verbände das nach 3 Jahren nicht gelöst haben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Kürzel erschließen sich Laien sowieso selten in einem Fachbereich.
Was soll ein Patient mit KG als Kürzel anfangen, oder MLD, oder BGM. Die drei sind ja offizielle Kürzel. Liste mit Kürzeln für alle Massnahmen offiziell herausgeben und gut ist.
Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber wenn man einer wäre könnte man konstruieren, daß die Zusammenlegung der drei Therapeutenberufe in eine gemeinsame Heilmittelverordnung deshalb geschah, um die Zeilenbreite um die Hälfte zu reduzieren.
Das ist ja nur geschehen, weil die Logopäden oder die Ergotherapeuten (?) 20 Behandlungen auf ihren Verordnungen stehen haben.
Was ja dazu geführt hat, das der Platz für die einzutragende Massnahme sich halbiert hat.
Gleichzeitig die "Einführung" von ein paar offiziellen Kürzeln. Warum nicht von allen Massnahmen?
Vor dem neuen Rahmenvertrag hatte ich noch nie eine Absetzung wegen irgendwelcher Kürzel.
Und wenn ich jetzt Verschwörungstheoretiker wäre, dann würde ich denken, daß das alles nur gemacht wurde um "falsche" Kürzel abzusetzen zu können....
Damit würde ich aber dem GKV eine Intelligenz bescheinigen, die er nicht hat.
Ich verstehe aber auch nicht, wieso die Verbände das nach 3 Jahren nicht gelöst haben.
Ganz Simpel, die Verbände haben weder beim G-BA (HMR/HMK) noch in der Formularkommission der KBV-GKV irgendein gesetzlich verbrieftes Mitspracherecht. Das haben wir als Heilhilfsberuf einfach zu schlucken.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer "Ich verstehe aber auch nicht, wieso die Verbände das nach 3 Jahren nicht gelöst haben."
Ganz Simpel, die Verbände haben weder beim G-BA (HMR/HMK) noch in der Formularkommission der KBV-GKV irgendein gesetzlich verbrieftes Mitspracherecht. Das haben wir als Heilhilfsberuf einfach zu schlucken.
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HaJü schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wir bedrucken die Verordnung immer im Voraus. Ist auch kein Problem z.B. bei 3xMT und 3xKG. Wird untereinander aufgedruck und dann das entsprechende Datum per Hand eingetragen. Dabei spielt die Reihenfolge des Datums keine Rolle. Muss also von Oben nach Unten nicht chronologisch sein. Die Einzigen, die es nicht verstehen, sind die Kollegen bei Optica. Daher hänge bei der Abrechnung vorsorglich schon immer den entsprechenden Auszug aus dem BRV mit an die Verordnung.
Wir haben mittlerweile alle Heilmittel komplett ausgeschrieben in theorg eingegeben. Die Schriftgröße ist 6, das ist so klein, kann kaum einer lesen. Die Schrift Größe würde uns noch! nicht vorgegeben
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Shia schrieb:
Wir bedrucken auch immer vorab. Gleich zum 1. Termin, wenn das Rezept da ist
Wir haben mittlerweile alle Heilmittel komplett ausgeschrieben in theorg eingegeben. Die Schriftgröße ist 6, das ist so klein, kann kaum einer lesen. Die Schrift Größe würde uns noch! nicht vorgegeben
Das mit 6 mache ich auch, schön kompakt!!
Aber selbst dafür reicht eine Zeile nicht aus, sodaß ich jetzt eine Vorlage so modifiziert habe das der erste Termin jetzt über zwei Zeilen geht, also die "alte" Zeilenbreite einnimmt. Da passt ein langer Text gedruckt problemlos rein, aber mit "meiner" Handschrift reicht selbst diese Zeilenbreite nicht zum eintragen.
Aber die Version mit erster Termin drucken, die Kürzel definieren und dann ab Termin zwei die Kürzel eintragen macht für mich mehr Sinn.
Wie gesagt, wir haben machen nicht an jedem Termin alles was verordnet wird (Heiße Rolle / Kompression) und brechen realativ viele VO ab, da wir in der SAPV arbeiten und die letzte VO in der Regel mit dem Tod des Patienten endet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Shia
Das mit 6 mache ich auch, schön kompakt!!
Aber selbst dafür reicht eine Zeile nicht aus, sodaß ich jetzt eine Vorlage so modifiziert habe das der erste Termin jetzt über zwei Zeilen geht, also die "alte" Zeilenbreite einnimmt. Da passt ein langer Text gedruckt problemlos rein, aber mit "meiner" Handschrift reicht selbst diese Zeilenbreite nicht zum eintragen.
Aber die Version mit erster Termin drucken, die Kürzel definieren und dann ab Termin zwei die Kürzel eintragen macht für mich mehr Sinn.
Wie gesagt, wir haben machen nicht an jedem Termin alles was verordnet wird (Heiße Rolle / Kompression) und brechen realativ viele VO ab, da wir in der SAPV arbeiten und die letzte VO in der Regel mit dem Tod des Patienten endet.
Aber auch hier, alle vorab.
Bei 10/24/36/48 lohnt sich der Drucker und wir haben viele große Rezepte.
Wir haben auch den Zeilenumbruch eingegeben.
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Shia schrieb:
Bei 6er Rezepten mit nur einem Heilmittel, schreiben wir auch handschriftlich.
Aber auch hier, alle vorab.
Bei 10/24/36/48 lohnt sich der Drucker und wir haben viele große Rezepte.
Wir haben auch den Zeilenumbruch eingegeben.
Das ist sicher richtig. Die Verbände haben kein Mitspracherecht beim Aussehen der Formulare. Es steht aber in unserem Vertrag wie wir die Leistungen auf der Rückseite zu dokumentieren sind. Dort hätten die Verbände die Möglichkeit gehabt, verbindliche Abkürzungen für die Leistungen festzulegen. Das ist leider nur sehr unvollständig geschehen. So kommt es dann, dass der Patient die Leistung SM quittieren muss aber nicht HB.
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Quinto schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das ist sicher richtig. Die Verbände haben kein Mitspracherecht beim Aussehen der Formulare. Es steht aber in unserem Vertrag wie wir die Leistungen auf der Rückseite zu dokumentieren sind. Dort hätten die Verbände die Möglichkeit gehabt, verbindliche Abkürzungen für die Leistungen festzulegen. Das ist leider nur sehr unvollständig geschehen. So kommt es dann, dass der Patient die Leistung SM quittieren muss aber nicht HB.
Die Verbände ist es gerade mal gelungen die Kürzel der HMK hinein zu Verhandeln (im ersten Entwurf stand nur "Wortlaut"). Und diese werden wiederum von der G-BA einseitig festgelegt. Solange die nicht-ärztlichen Berufsgruppen keinen festen Sitz im G-BA bekommen wird sich da auch nichts ändern. Und da ist die Politik offensichtlich nicht gewillt es zu ändern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Quinto Du unterschätzt, wie viele anderen auch, die effektive Verhandlungsmacht der Verbände (wobei die vielen nicht-organisieten Kollegen/innen auch nicht hilfreich sind). Wenn die GKV auf stur schaltet, dann läuft nix. Das haben wir doch schon oft genug erlebt, oder? Und das ist auch der Grund warum der Gesetzgeber an vielen Stellen im SGB die Schiedsstellen eingeführt hat.
Die Verbände ist es gerade mal gelungen die Kürzel der HMK hinein zu Verhandeln (im ersten Entwurf stand nur "Wortlaut"). Und diese werden wiederum von der G-BA einseitig festgelegt. Solange die nicht-ärztlichen Berufsgruppen keinen festen Sitz im G-BA bekommen wird sich da auch nichts ändern. Und da ist die Politik offensichtlich nicht gewillt es zu ändern.
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pt ani schrieb:
Das Datum und die Unterschrift dürfen nur am Behandlungstag eingetragen werden.
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