Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
lese viel von euch, schreibe aber nichts. Jetzt benötige ich eure Hilfe. Eine Patientin, die bei mir zweimal wöchentlich Fango Massage und BÜ bekommt hat von der Kasse ein Schreiben bekommen, dass Art umd Umfang der Behandlung als außergewöhnlich erscheinen lasen. Sie ist eine Dauerpatientin und kommt zweimal die Woche. Nun will die Kasse von einem medizinischem Gutachterdienst die med. Notwendigkeit prüfen lassen. Sie muss nun zu Ihrem Hausarzt gehen, der die Verordnung ausschreibt.
Meine Frage, da ich damit bisher keine Erfahrung gemacht habe, würde ich gerne wissen , was der Arzt machen muss und was die kasse machen kann. Bitte keine Antworten in Richtung KG, nur auf diese Verordnung kommt es mir an.
Wäre schön wenn mir einer Auskunft geben könnte. :clap: :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
frape schrieb:
Hallo Leute,
lese viel von euch, schreibe aber nichts. Jetzt benötige ich eure Hilfe. Eine Patientin, die bei mir zweimal wöchentlich Fango Massage und BÜ bekommt hat von der Kasse ein Schreiben bekommen, dass Art umd Umfang der Behandlung als außergewöhnlich erscheinen lasen. Sie ist eine Dauerpatientin und kommt zweimal die Woche. Nun will die Kasse von einem medizinischem Gutachterdienst die med. Notwendigkeit prüfen lassen. Sie muss nun zu Ihrem Hausarzt gehen, der die Verordnung ausschreibt.
Meine Frage, da ich damit bisher keine Erfahrung gemacht habe, würde ich gerne wissen , was der Arzt machen muss und was die kasse machen kann. Bitte keine Antworten in Richtung KG, nur auf diese Verordnung kommt es mir an.
Wäre schön wenn mir einer Auskunft geben könnte. :clap: :blush:
Und mal ganz ehrlich, für welche Diagnose soll eine Dauermassage gut sein?
Gruß Britt
Gefällt mir
Sie leidet an starken Kopfschmerzen und ich habe sie seit Jahren sie so unter Kontrolle, dass sie diese sehr wenig bekommt. Selbst wenn sie im Urlaub ist und keine nimmt, werden diese wieder stäker und sie geht dann dort zu einem Therapeuten auf eigene Rechnung. Die Diagnose lautet WS Syndrom mit Blockierung. Muss du als Therapeutin, also auch ich, der Kasse Behandlungsunterlagen zu kommen lassen oder etwas schreiben?
Grüße
frape
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
frape schrieb:
Sie leidet an starken Kopfschmerzen und ich habe sie seit Jahren sie so unter Kontrolle, dass sie diese sehr wenig bekommt. Selbst wenn sie im Urlaub ist und keine nimmt, werden diese wieder stäker und sie geht dann dort zu einem Therapeuten auf eigene Rechnung. Die Diagnose lautet WS Syndrom mit Blockierung. Muss du als Therapeutin, also auch ich, der Kasse Behandlungsunterlagen zu kommen lassen oder etwas schreiben?
Grüße
frape
> Muss du als Therapeutin, also auch ich, der Kasse
> Behandlungsunterlagen zu kommen lassen oder etwas schreiben?
Nein, musst du nicht.
Darfst du auch nicht, wenn du keine Schweigepflichtentbindung hast.
Letzten Endes ist das Arztsache.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
frape schrieb:
> Muss du als Therapeutin, also auch ich, der Kasse
> Behandlungsunterlagen zu kommen lassen oder etwas schreiben?
Nein, musst du nicht.
Darfst du auch nicht, wenn du keine Schweigepflichtentbindung hast.
Letzten Endes ist das Arztsache.
Frage. Wenn die Kasse die Behandlung ablehnt, darf die Patientin dann keine massage mehr vom Arzt verschrieben bekommen oder teilt die Kasse mit wie oft sie im Jahr die Behandlung zahlt. Das wäre ja eine einseitige Sache. Meine Privatpatienten kommen im Schnitt mit vier bis fünf Rezepten pro Jahr. Steht ihr nach einem Gutachten keine solche behandlung mehr zu?
frape
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
frape schrieb:
Inzwischen habe ich auch von einem Kollegen gehört, dass die Beamtenkassen dieses gerne machen. Mir ist natürlich klar, dass die eine Dauerverordnung nicht genehmigt werden. Meine Patientin hat schon angedeutet, sie möchte die massage und BÜ selber bezahlen.
Frage. Wenn die Kasse die Behandlung ablehnt, darf die Patientin dann keine massage mehr vom Arzt verschrieben bekommen oder teilt die Kasse mit wie oft sie im Jahr die Behandlung zahlt. Das wäre ja eine einseitige Sache. Meine Privatpatienten kommen im Schnitt mit vier bis fünf Rezepten pro Jahr. Steht ihr nach einem Gutachten keine solche behandlung mehr zu?
frape
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
mit Beamtenkasse meinst du die Beihilfe oder die bayrische Beamtenkasse die eine Privatkasse ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
frape schrieb:
Wieso bayrische Beamtenkasse?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
du sprichst von Beamtenkasse und da kam meine Frage...meinst du die beihilfe oder die bayrische Beamtenkasse...sind 2 unterschiedliche Kassenstrukturen
Also war Deine Frage auf "Beihilfe" bezogen :tired_face: ..oder was verstehst DU unter Beamtenkasse
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
:frowning: ....weil es diese gibt :sunglasses: ...und Du nur den allgemeinen Überbriff!"Beamtenkasse" benutzt hast...da kann man sich viel drunter vorstellen
Also war Deine Frage auf "Beihilfe" bezogen :tired_face: ..oder was verstehst DU unter Beamtenkasse
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 05.02.14 20:07]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
frape schrieb:
Das schreiben auf Prüfung kam von der beamtenkasse und nicht von der Beihilfe.
[bearbeitet am 05.02.14 20:07]
Das Procedere "Gutachter einschalten" ist normal und kommt immer wieder vor.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
und welche Kasse ist das? Beihilfeberechtigte Beamten können die zusätzliche PKV frei wählen.
Das Procedere "Gutachter einschalten" ist normal und kommt immer wieder vor.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
therapeutin schrieb:
die Beamtenkasse ist dafuer bekannt Leistungen zu reduzieren oder zu streichen...Die Versicherten haben auch immer einen "Billigtarif"...der Pat. kann dagegen klagen,aber machen sie nie...es fängt immer so an,wenn sie sich nicht wehren streichen sie immer mehr und wollen für jede Leistung die med. Notwendigkeit nicht sehen :kissing_closed_eyes: Kannst dich schon einmal von der Pat. verabschieden
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Britt schrieb:
Das wird öfter bei Beamten gemacht, wenn die Behandlung zu lange dauert, ganz besonders bei Massage. Wenn der medizinische Gutachter zu der Ansicht kommt, dass eine Dauermassage nicht nötig ist, können weder der Arzt noch du etwas machen. Der Patient kann versuchen dagegen zu klagen, wird aber in der Regel keinen Erfolg haben.
Und mal ganz ehrlich, für welche Diagnose soll eine Dauermassage gut sein?
Gruß Britt
" medizinisch nicht notwendig!"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Norbert Meyer schrieb:
alter Trick abzusetzen, widerlich
" medizinisch nicht notwendig!"
Mein Profilbild bearbeiten