Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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ich habe gerade mal wieder seit langem eine Privatpatientin im Basistarif.
Der Basistarif bezahlt der Patientin ja die Leistungen analog zu den Leistungen der GKV.
Sie soll 10 x mit KG(+ Hausbesuch) behandelt werden.
Ich habe Ihr einen Kostenvoranschlag gegeben und Ihr geraten, zunächst einmal 6 x die Therapie durchzuführen und dann eine neue VO beim Arzt anzufordern. 6 x KG wären bei der Diagnose laut HMR möglich.
Ich habe eine Frage: Gelten für die Privatpatientin die Heilmittelrichtlinien? Bekommt sie von der Privatkasse nur das erstattet, was auch nach den HMR möglich ist?
Es ist mir klar, dass meine Preisgestaltung unabhängig von den PKV-Tarifen ist. Ich möchte nicht, dass sie vermeidbar unnötig viel zur Behandlung aus eigener Tasche bezahlen muss.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Im Übrigen nennt sich das nicht Basistarif sondern Standardtarif. Basis, Standard- und Notlagentarif
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja, sämtliche Regelungen der GKV gelten in diesem Fall bei der Erstattung durch die PKV. Wobei die Höhe der Erstattung in der Realität unterhalb der GKV-Satz liegt, solange die Bedingungen nicht am jeweiligen GKV-Niveau angepasst worden sind.
Im Übrigen nennt sich das nicht Basistarif sondern Standardtarif. Basis, Standard- und Notlagentarif
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Schippi schrieb:
Frage:woran erkenne ich beim Privatpatienten das er einen Basistarif hat?Doch nur wenn der Patient mir dieses mitteilt,oder???
Danke!
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Körnchen schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke!
Jupp, auf der VO steht es im Allgemeinem nicht.
Meistens sagt es der Patient Dir aber.
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Körnchen schrieb:
@Schippi
Jupp, auf der VO steht es im Allgemeinem nicht.
Meistens sagt es der Patient Dir aber.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Körnchen Du bist aber nicht verpflichtet gegen GKV-Satz zu behandeln (wenn du das nicht möchtest).
Das weiß ich sehr wohl. Lies doch noch mal mein erstes Posting genau durch.
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Körnchen schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das weiß ich sehr wohl. Lies doch noch mal mein erstes Posting genau durch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Körnchen War nur noch mal ein allgemeiner Hinweis. 😘
Heißt, Beginn 14/28 Tage, steht auf dem Rezept 2x pro Woche, muss auch 2x behandelt werden.
Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen sind nicht zulässig.
Du reicht zwar dem Patienten die Rechnung rein, bezahlen wird aber die Kasse direkt. Und zwar den reinen Kassendatz, egal was auf deiner Rechnung steht.
Und jetzt mögen gerne noch die klügeren daher kommen und sagen, dann muss Patient den Rest bezahlen.
Ich sage dann nur
Wovon? Hat nen Grund, dass er im Basis satz ist.
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Shia schrieb:
Beim Basistarif, musst du exakter arbeiten als bei GKV Rezepten. Denn hier gibt es keine Kulanz. Und du bleibst auf deinen Kosten sitzen.
Heißt, Beginn 14/28 Tage, steht auf dem Rezept 2x pro Woche, muss auch 2x behandelt werden.
Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen sind nicht zulässig.
Du reicht zwar dem Patienten die Rechnung rein, bezahlen wird aber die Kasse direkt. Und zwar den reinen Kassendatz, egal was auf deiner Rechnung steht.
Und jetzt mögen gerne noch die klügeren daher kommen und sagen, dann muss Patient den Rest bezahlen.
Ich sage dann nur
Wovon? Hat nen Grund, dass er im Basis satz ist.
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Felix Z. schrieb:
@Shia Das ist nicht das Problem des Rechnungsstellers. Mit unterschriebenem Behandlungsvertrag willigt der Pat. ein, falls notwendig, die Restkosten selbst zu tragen. Wie Er das Geld auftreibt, ist allein seine Aufgabe. Bei Nichteinhalten des Zahlungsziels, gibt's Post vom Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt.
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Shia schrieb:
@Felix Z. Viel Spaß beim einklagen
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Körnchen schrieb:
Hallo, liebe KollegInnen,
ich habe gerade mal wieder seit langem eine Privatpatientin im Basistarif.
Der Basistarif bezahlt der Patientin ja die Leistungen analog zu den Leistungen der GKV.
Sie soll 10 x mit KG(+ Hausbesuch) behandelt werden.
Ich habe Ihr einen Kostenvoranschlag gegeben und Ihr geraten, zunächst einmal 6 x die Therapie durchzuführen und dann eine neue VO beim Arzt anzufordern. 6 x KG wären bei der Diagnose laut HMR möglich.
Ich habe eine Frage: Gelten für die Privatpatientin die Heilmittelrichtlinien? Bekommt sie von der Privatkasse nur das erstattet, was auch nach den HMR möglich ist?
Es ist mir klar, dass meine Preisgestaltung unabhängig von den PKV-Tarifen ist. Ich möchte nicht, dass sie vermeidbar unnötig viel zur Behandlung aus eigener Tasche bezahlen muss.
Liebe Grüße
Andreas Korn
Fragen:
Tarif 27,80€ für KG ist okay?
Habe ich das richtig verstanden, ansonsten gelten alle Regeln der GKV Patienten?
Trotzdem Vertrag als Privatpatient mit Kostenvoranschlag unterschreiben lassen?
Was könnte es für Strickfallen geben?
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Standard schreibt sich mit "d" am Ende, nicht mit "t". 🫣
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ralf277 Es ist und bleibt in jeder Hinsicht ein Privatpatient. Es ist aber deine persönliche Entscheidung, ob du ihm lediglich den aktuellen GKV-Satz oder mehr in Rechnung stelltst. Für die Erststattung durch die PKV ist es aber sehr wichtig, dass du bei der Durchführung sämtliche Regeln einer GKV-Verordnung befolgst.
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Wer kommt in diesem Tarif?
Patienten die ihre Gebühren nicht gezahlt haben, nicht mehr zahlen können/wollen.
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massu schrieb:
Mein Allianz Vertreter hat gemeint, es sei gut, vorsichtig bei solchen Patienten zu sein. Sie sind nicht umsonst im Standard- Tarif.
Wer kommt in diesem Tarif?
Patienten die ihre Gebühren nicht gezahlt haben, nicht mehr zahlen können/wollen.
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ralf277 schrieb:
Hallo, durch Zufall habe ich auch zum ersten Mal in 32 Jahren Selbstständig einen Standarttarifpatienten..
Fragen:
Tarif 27,80€ für KG ist okay?
Habe ich das richtig verstanden, ansonsten gelten alle Regeln der GKV Patienten?
Trotzdem Vertrag als Privatpatient mit Kostenvoranschlag unterschreiben lassen?
Was könnte es für Strickfallen geben?
die Patientin hat meinen Kostenvoranschlag bekommen (mit 6 * Kg statt 10 * wie auf der Muster 13 VO ) und möchte erst einmal mit PKV über die Höhe der Erstattung sprechen (Ich habe GKV-Tarif genommen, ein Angehöriger wird im selben Haus als Kassenpatient behandelt).
Leider ist die PKV (Inter) im Standardtarif nicht die zuverlässigste, hat die letzte Physio-Verordnung nicht erstattet (falsches Rezeptformular?) und die letzten Rechnungen wurden erst nach 3 Monaten erstattet.
Ich werde erst einmal abwarten, wegen der Erstattung meiner möglichen Kosten braucht Ihr Euch keine Gedanken zu machen, ein Mitglied der Familie im selben Haus ist seit Jahren Patient bei mir und sehr zuverlässig.
Die jetzige Patientin ist nur durch dämliche Umstände, die ich nicht weiter erläutern will, in diesen Tarif gerutscht.
Liebe Grüße
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Liebe KollegInnen,
die Patientin hat meinen Kostenvoranschlag bekommen (mit 6 * Kg statt 10 * wie auf der Muster 13 VO ) und möchte erst einmal mit PKV über die Höhe der Erstattung sprechen (Ich habe GKV-Tarif genommen, ein Angehöriger wird im selben Haus als Kassenpatient behandelt).
Leider ist die PKV (Inter) im Standardtarif nicht die zuverlässigste, hat die letzte Physio-Verordnung nicht erstattet (falsches Rezeptformular?) und die letzten Rechnungen wurden erst nach 3 Monaten erstattet.
Ich werde erst einmal abwarten, wegen der Erstattung meiner möglichen Kosten braucht Ihr Euch keine Gedanken zu machen, ein Mitglied der Familie im selben Haus ist seit Jahren Patient bei mir und sehr zuverlässig.
Die jetzige Patientin ist nur durch dämliche Umstände, die ich nicht weiter erläutern will, in diesen Tarif gerutscht.
Liebe Grüße
A. Korn
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Leni C. schrieb:
Dann soll deine Patientin nur aufpassen , daß sie trotzdem die Frist ( GKV ) zur ersten Behandlung auch einhalten kann .
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