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Hadamar - Mittelhessen

ID: REF401I
Vitos Weil-Lahn bildet gemeinsam
mit Vitos Herborn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken.
Unsere begleitenden psychiatrischen
Dienste betreuen Menschen mit
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Erkrankungen.

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Klonkrieger
04.04.2019 09:43
Hi ihr
wie macht ihr das mit Barzahlern damit das ordentlich ist? Ganz klassisch ein Kassenbuch führen und immer wenn dir einer Scheine in die Hand drückt eintragen? Oder doch ganz anders?
Grüßle Klonkrieger
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Hi ihr wie macht ihr das mit Barzahlern damit das ordentlich ist? Ganz klassisch ein Kassenbuch führen und immer wenn dir einer Scheine in die Hand drückt eintragen? Oder doch ganz anders? Grüßle Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:

Hi ihr
wie macht ihr das mit Barzahlern damit das ordentlich ist? Ganz klassisch ein Kassenbuch führen und immer wenn dir einer Scheine in die Hand drückt eintragen? Oder doch ganz anders?
Grüßle Klonkrieger

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therapeutin
04.04.2019 09:53
ganz anders :smile:
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ganz anders :smile:
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Klonkrieger
04.04.2019 10:33
Registrierkasse?

Ich kenne es bisher mit Geldkasette und Kassenbuch. Und irgendwann trägst du deine Einnahmen halt zur Bank. Bin aber auch Neuling daher mein nachgefrage...
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Registrierkasse? Ich kenne es bisher mit Geldkasette und Kassenbuch. Und irgendwann trägst du deine Einnahmen halt zur Bank. Bin aber auch Neuling daher mein nachgefrage...
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Klonkrieger schrieb:

Registrierkasse?

Ich kenne es bisher mit Geldkasette und Kassenbuch. Und irgendwann trägst du deine Einnahmen halt zur Bank. Bin aber auch Neuling daher mein nachgefrage...

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therapeutin schrieb:

ganz anders :smile:

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Papa Alpaka
04.04.2019 10:18
Für den elektronischen Teil gilt, das neue Registrierkassen sehr bald manipulationssicher sein müssen und für Bestandskassen nur bis 2022(?) Bestandsschutz gilt.

Meine Finanzbeamte ist damit einverstanden das ich alle bar erhaltenen Eigenanteile direkt in die Barentnahme verbuche da über die VO-Werte eine Plausibilitätsprüfung möglich ist. Ca. 95% meiner Patienten sind allerdings zuzahlungsbefreit...
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Für den elektronischen Teil gilt, das neue Registrierkassen sehr bald manipulationssicher sein müssen und für Bestandskassen nur bis 2022(?) Bestandsschutz gilt. Meine Finanzbeamte ist damit einverstanden das ich alle bar erhaltenen Eigenanteile direkt in die Barentnahme verbuche da über die VO-Werte eine Plausibilitätsprüfung möglich ist. Ca. 95% meiner Patienten sind allerdings zuzahlungsbefreit...
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Papa Alpaka schrieb:

Für den elektronischen Teil gilt, das neue Registrierkassen sehr bald manipulationssicher sein müssen und für Bestandskassen nur bis 2022(?) Bestandsschutz gilt.

Meine Finanzbeamte ist damit einverstanden das ich alle bar erhaltenen Eigenanteile direkt in die Barentnahme verbuche da über die VO-Werte eine Plausibilitätsprüfung möglich ist. Ca. 95% meiner Patienten sind allerdings zuzahlungsbefreit...

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mbone
04.04.2019 13:58
Meinst du Barzahler bzgl. Der Zuzahlung oder welche die für Massage etc. bar zahlen?
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Meinst du Barzahler bzgl. Der Zuzahlung oder welche die für Massage etc. bar zahlen?
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Klonkrieger
04.04.2019 14:15
Beides.
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Klonkrieger schrieb:

Beides.

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Papa Alpaka
04.04.2019 21:03
Registrierkasse habe ich auch schon gesehen - halte ich aber für unnötig aufwändig; Geldkassette mit Notizbuch tut's auch (schließlich hast du praktisch nur Eingänge zu verbuchen...)
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Registrierkasse habe ich auch schon gesehen - halte ich aber für unnötig aufwändig; Geldkassette mit Notizbuch tut's auch (schließlich hast du praktisch nur Eingänge zu verbuchen...)
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Papa Alpaka schrieb:

Registrierkasse habe ich auch schon gesehen - halte ich aber für unnötig aufwändig; Geldkassette mit Notizbuch tut's auch (schließlich hast du praktisch nur Eingänge zu verbuchen...)

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Klonkrieger
05.04.2019 11:57
Ok. Danke erstmal.
Also tue ich mir einen Gefallen wenn ich mit Geldkassette und Kassenbuch arbeite,
das bargeld sammle und irgendwann zur Bank tragen und den einbuchungsbeleg mit abhefte. So stelle ich mir das vor - ok soweit?

Soll oder muß ich auch Quittungen schreiben?

Grüße an alle
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Ok. Danke erstmal. Also tue ich mir einen Gefallen wenn ich mit Geldkassette und Kassenbuch arbeite, das bargeld sammle und irgendwann zur Bank tragen und den einbuchungsbeleg mit abhefte. So stelle ich mir das vor - ok soweit? Soll oder muß ich auch Quittungen schreiben? Grüße an alle
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Klonkrieger schrieb:

Ok. Danke erstmal.
Also tue ich mir einen Gefallen wenn ich mit Geldkassette und Kassenbuch arbeite,
das bargeld sammle und irgendwann zur Bank tragen und den einbuchungsbeleg mit abhefte. So stelle ich mir das vor - ok soweit?

Soll oder muß ich auch Quittungen schreiben?

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mbone schrieb:

Meinst du Barzahler bzgl. Der Zuzahlung oder welche die für Massage etc. bar zahlen?

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o.s.
04.04.2019 23:41
Freiberufler oder GbRs mit eigener Praxis sind in der Regel auch bei höheren Gewinnen von der Buchführungspflicht befreit. Die Pflicht zum Führen von Büchern (das Kassenbuch ist ein Hauptbuch) haben nur Kaufleute, deren Gewinn 60.000 € oder deren Umsatz 600.000 € übersteigt oder als GmbH geführte Praxen/Zentren.

Ergo: Kassenbuch kann, ich meine sogar, sollte des besseren Überblicks zuliebe geführt werden, ist dann jedoch nicht als Hauptbuch dem Steuerbüro/Finanzamt vorzulegen.

In einem Kassenbuch erfassen wir tagesaktuell alle Bareinnahmen, Barausgaben, Einlagen und Entnahmen. Eine Registrierkasse haben wir (noch) nicht, auch wenn das mit den Geldkassetten nicht optimal ist.

Wir sind jedoch leider buchführungspflichtig und dann muss alles penibel auf den Cent und tagesaktuell stimmen...
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Freiberufler oder GbRs mit eigener Praxis sind in der Regel auch bei höheren Gewinnen von der Buchführungspflicht befreit. Die Pflicht zum Führen von Büchern (das Kassenbuch ist ein Hauptbuch) haben nur Kaufleute, deren Gewinn 60.000 € oder deren Umsatz 600.000 € übersteigt oder als GmbH geführte Praxen/Zentren. Ergo: Kassenbuch kann, ich meine sogar, sollte des besseren Überblicks zuliebe geführt werden, ist dann jedoch nicht als Hauptbuch dem Steuerbüro/Finanzamt vorzulegen. In einem Kassenbuch erfassen wir tagesaktuell alle Bareinnahmen, Barausgaben, Einlagen und Entnahmen. Eine Registrierkasse haben wir (noch) nicht, auch wenn das mit den Geldkassetten nicht optimal ist. Wir sind jedoch leider buchführungspflichtig und dann muss alles penibel auf den Cent und tagesaktuell stimmen...
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o.s. schrieb:

Freiberufler oder GbRs mit eigener Praxis sind in der Regel auch bei höheren Gewinnen von der Buchführungspflicht befreit. Die Pflicht zum Führen von Büchern (das Kassenbuch ist ein Hauptbuch) haben nur Kaufleute, deren Gewinn 60.000 € oder deren Umsatz 600.000 € übersteigt oder als GmbH geführte Praxen/Zentren.

Ergo: Kassenbuch kann, ich meine sogar, sollte des besseren Überblicks zuliebe geführt werden, ist dann jedoch nicht als Hauptbuch dem Steuerbüro/Finanzamt vorzulegen.

In einem Kassenbuch erfassen wir tagesaktuell alle Bareinnahmen, Barausgaben, Einlagen und Entnahmen. Eine Registrierkasse haben wir (noch) nicht, auch wenn das mit den Geldkassetten nicht optimal ist.

Wir sind jedoch leider buchführungspflichtig und dann muss alles penibel auf den Cent und tagesaktuell stimmen...

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Mrs.confident
05.04.2019 06:51
Das Problem bzw. die Frage hab ich mir auch gestellt. Ich habe eine Geldkassette und das Programm Unternehmen online von Datev. Einmalig hab ich ca 50-€ gezahlt und monatlich sind es bei mir 8€.

Bin damit sehr zufrieden bis jetzt, jeden Abend wenn die Tageseinnahmen und Ausgaben eingegeben sind, kann ich es an meinen Steuerberater weiterleiten. Die Quittungen kann man ganz einfach mit Handy oder Scanner hochladen.

Ich hoffe du findest auch das richtige für dich..
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Das Problem bzw. die Frage hab ich mir auch gestellt. Ich habe eine Geldkassette und das Programm Unternehmen online von Datev. Einmalig hab ich ca 50-€ gezahlt und monatlich sind es bei mir 8€. Bin damit sehr zufrieden bis jetzt, jeden Abend wenn die Tageseinnahmen und Ausgaben eingegeben sind, kann ich es an meinen Steuerberater weiterleiten. Die Quittungen kann man ganz einfach mit Handy oder Scanner hochladen. Ich hoffe du findest auch das richtige für dich..
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FFGG
05.04.2019 10:09
wenn mann von den ganzen "Empfehlungen" und persönlichen Ansichten mal absieht, ist es ganz klar im Gesetz geregelt, wie es auszusehen hat. Es gibt Rechnungsgrundlagen, GOBD, etc...
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wenn mann von den ganzen "Empfehlungen" und persönlichen Ansichten mal absieht, ist es ganz klar im Gesetz geregelt, wie es auszusehen hat. Es gibt Rechnungsgrundlagen, GOBD, etc...
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FFGG schrieb:

wenn mann von den ganzen "Empfehlungen" und persönlichen Ansichten mal absieht, ist es ganz klar im Gesetz geregelt, wie es auszusehen hat. Es gibt Rechnungsgrundlagen, GOBD, etc...

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mbone
05.04.2019 19:20
Du wirst hoffentlich ein vernünftiges Verwaltungsprogramm haben.
Für alle Einnahmen aus Rezeptgebühren, Ausfallgebühren, PP-Rechnungen, Rechnungen an die KK (sofern Selbstabrechner) druckt dir dein Programm automatisch Quittungen / Rechnungsbelege aus!

Machst du Wellness und kassierst, kannst du entscheiden ob du von Hand eine Quittung (mit Durchschlag) ausstellst und diese in deiner Buchführung abheftest oder dein Programm hat für sowas ein Barkassentool in dem du es einträgst.

Die Kohle einfach einsacken ( "brauchen Sie einen Beleg,,,?...ne?...auch gut ..kein Problem!" ) ist Steuerbetrug und das darf man nicht!
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Du wirst hoffentlich ein vernünftiges Verwaltungsprogramm haben. Für alle Einnahmen aus Rezeptgebühren, Ausfallgebühren, PP-Rechnungen, Rechnungen an die KK (sofern Selbstabrechner) druckt dir dein Programm automatisch Quittungen / Rechnungsbelege aus! Machst du Wellness und kassierst, kannst du entscheiden ob du von Hand eine Quittung (mit Durchschlag) ausstellst und diese in deiner Buchführung abheftest oder dein Programm hat für sowas ein Barkassentool in dem du es einträgst. Die Kohle einfach einsacken ( "brauchen Sie einen Beleg,,,?...ne?...auch gut ..kein Problem!" ) ist Steuerbetrug und das darf man nicht!
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mbone schrieb:

Du wirst hoffentlich ein vernünftiges Verwaltungsprogramm haben.
Für alle Einnahmen aus Rezeptgebühren, Ausfallgebühren, PP-Rechnungen, Rechnungen an die KK (sofern Selbstabrechner) druckt dir dein Programm automatisch Quittungen / Rechnungsbelege aus!

Machst du Wellness und kassierst, kannst du entscheiden ob du von Hand eine Quittung (mit Durchschlag) ausstellst und diese in deiner Buchführung abheftest oder dein Programm hat für sowas ein Barkassentool in dem du es einträgst.

Die Kohle einfach einsacken ( "brauchen Sie einen Beleg,,,?...ne?...auch gut ..kein Problem!" ) ist Steuerbetrug und das darf man nicht!

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Mrs.confident schrieb:

Das Problem bzw. die Frage hab ich mir auch gestellt. Ich habe eine Geldkassette und das Programm Unternehmen online von Datev. Einmalig hab ich ca 50-€ gezahlt und monatlich sind es bei mir 8€.

Bin damit sehr zufrieden bis jetzt, jeden Abend wenn die Tageseinnahmen und Ausgaben eingegeben sind, kann ich es an meinen Steuerberater weiterleiten. Die Quittungen kann man ganz einfach mit Handy oder Scanner hochladen.

Ich hoffe du findest auch das richtige für dich..

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Klonkrieger
06.04.2019 21:48
Na dann. Ich schreib erstmal Quittungen und klassisch Belege bevor ich mir ein verwaltungsprogramm hole. Bin ja noch am Anfang. Danke für eure Tipps
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Na dann. Ich schreib erstmal Quittungen und klassisch Belege bevor ich mir ein verwaltungsprogramm hole. Bin ja noch am Anfang. Danke für eure Tipps
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Eberhard
07.04.2019 17:49
Mann, habt ihr Probleme!
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Mann, habt ihr Probleme!
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Eberhard schrieb:

Mann, habt ihr Probleme!

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RoFo
07.04.2019 18:36
Eberhard schrieb am 7.4.19 17:49:
Mann, habt ihr Probleme!


Nicht wir Schätzelein, sondern das Finanzamt!
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[zitat]Eberhard schrieb am 7.4.19 17:49: Mann, habt ihr Probleme! [/zitat] Nicht wir Schätzelein, sondern das Finanzamt!
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RoFo schrieb:

Eberhard schrieb am 7.4.19 17:49:
Mann, habt ihr Probleme!


Nicht wir Schätzelein, sondern das Finanzamt!

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RoFo
07.04.2019 18:37
RoFo schrieb am 7.4.19 18:36:
Eberhard schrieb am 7.4.19 17:49:
Mann, habt ihr Probleme!


Nicht wir Schätzelein, sondern das Finanzamt!


Ok. Doch wir dann.....
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• Papa Alpaka
[zitat]RoFo schrieb am 7.4.19 18:36: [zitat]Eberhard schrieb am 7.4.19 17:49: Mann, habt ihr Probleme! [/zitat] Nicht wir Schätzelein, sondern das Finanzamt! [/zitat] Ok. Doch wir dann.....
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RoFo schrieb:

RoFo schrieb am 7.4.19 18:36:
Eberhard schrieb am 7.4.19 17:49:
Mann, habt ihr Probleme!


Nicht wir Schätzelein, sondern das Finanzamt!


Ok. Doch wir dann.....

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Norbert Meyer
08.04.2019 07:56
Seit ca. 2- 3 Jahren werden durch eine neuentwickelte Software der Finanzämter die Bargeldkassen erfolgreich überprüft, wehe wenn geschätzt wird!
Mit den Zuzahlungen dürfte es keine Probleme geben, völlig anders sind die Barzahler ,Geschenkgutscheine zu betrachten.

:point_up:
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Seit ca. 2- 3 Jahren werden durch eine neuentwickelte Software der Finanzämter die Bargeldkassen erfolgreich überprüft, wehe wenn geschätzt wird! Mit den Zuzahlungen dürfte es keine Probleme geben, völlig anders sind die Barzahler ,Geschenkgutscheine zu betrachten. :point_up:
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Norbert Meyer schrieb:

Seit ca. 2- 3 Jahren werden durch eine neuentwickelte Software der Finanzämter die Bargeldkassen erfolgreich überprüft, wehe wenn geschätzt wird!
Mit den Zuzahlungen dürfte es keine Probleme geben, völlig anders sind die Barzahler ,Geschenkgutscheine zu betrachten.

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