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Neben der klassischen Arbeit als
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12-köpfigem jungen und dynamischem
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Sind Azubis unter 18 Jahren zuzahlungsfrei? Am RZ ist zuzahlungspflichtig angekreuzt. Lieben Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Huhu, bin mir gerade nicht sicher.
Sind Azubis unter 18 Jahren zuzahlungsfrei? Am RZ ist zuzahlungspflichtig angekreuzt. Lieben Dank
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Schippi schrieb:
Die Formulare gibt es schon länger und unsere Arzthelferinnen haben damit keine Probleme beim ausfüllen!Bitte nicht pauschalisieren!
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Leni C. schrieb:
Bis 18 Jahre ist zuzahlungsfrei . Auf den jetzt gültigen Formularen sind leider die Felder zuzahlungspflichtig und befreit genau andersrum wie bei den alten Formularen . Deshalb sind bei mir rein theoretisch alle Befreiten zuzahlungspflichtig . Macht der Gewohnheit beim Ausstellen von den Arzthelferinnen .
aber achtung: Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag stattfinden, sind Zzahlungen zu leisten (Die 10,- € gebühren nicht, nur die ZZ für die behandlungen).
BTW: Wir ignorieren konsequent die Kreuzchen auf den VO´s. Jeder, der keinen aktuell gültigen Befreiungsausweis vorlegt und ÜBER 18 Jahre als ist, muss zuzahlen.
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aber achtung: Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag stattfinden, sind Zzahlungen zu leisten (Die 10,- € gebühren nicht, nur die ZZ für die behandlungen).
Hierbei beschreibst du den Fall, falls eine Heilmittelverordnung gesplittet wird.
Die Rezeptgebühr von 10,- ist bei VO, die nach dem 18. Geburtstag neu beginnen selbstverständlich auch hfällig.
t.
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tinki schrieb:
Alle unter 18 JAhren sind zuzahlungsfrei, egal ob AzuBi oder Student oder Schüler...
aber achtung: Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag stattfinden, sind Zzahlungen zu leisten (Die 10,- € gebühren nicht, nur die ZZ für die behandlungen).
Hierbei beschreibst du den Fall, falls eine Heilmittelverordnung gesplittet wird.
Die Rezeptgebühr von 10,- ist bei VO, die nach dem 18. Geburtstag neu beginnen selbstverständlich auch hfällig.
t.
Laut Vertrag ist das genau andersherum. Was auf der VO vermerkt ist, gilt. Es sei denn, auf dem Rezept steht der Patient ist zuzahlungspflichtig und er legt einen Befreiungsausweis vor. In diesem Fall kopieren wir den Ausweis und tackern die Kopie an das Rezept.
§8 Satz 2 „…Der Status der Zuzahlungspflicht (zuzahlungspflichtig ja/nein) ist dem Verordnungsvordruck zu entnehmen. Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend…..“
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Quinto schrieb:
@KGSchuller BTW:
Laut Vertrag ist das genau andersherum. Was auf der VO vermerkt ist, gilt. Es sei denn, auf dem Rezept steht der Patient ist zuzahlungspflichtig und er legt einen Befreiungsausweis vor. In diesem Fall kopieren wir den Ausweis und tackern die Kopie an das Rezept.
§8 Satz 2 „…Der Status der Zuzahlungspflicht (zuzahlungspflichtig ja/nein) ist dem Verordnungsvordruck zu entnehmen. Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend…..“
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KGSchuller schrieb:
Alle unter 18 JAhren sind zuzahlungsfrei, egal ob AzuBi oder Student oder Schüler...
aber achtung: Für Behandlungen, die nach dem 18. Geburtstag stattfinden, sind Zzahlungen zu leisten (Die 10,- € gebühren nicht, nur die ZZ für die behandlungen).
BTW: Wir ignorieren konsequent die Kreuzchen auf den VO´s. Jeder, der keinen aktuell gültigen Befreiungsausweis vorlegt und ÜBER 18 Jahre als ist, muss zuzahlen.
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Wonderwoman schrieb:
Nö. Aber es gibt 2 Leistungen für Schwangere, die von sich aus keine Zuzahlung haben.
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karin-maria schrieb:
@Wonderwoman welche sind das? Glaubte auch Schwangere sind befreit.
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Wonderwoman schrieb:
@karin-maria Unterweisung zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik sind zuzahlungsfrei.
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massu schrieb:
Und schwangere sind auch immer Befreit, korrekt? Ich habe gerade eine in der Therapie.
Aber KG-ZNS bei MS ist auch bei Schwangerschaft zuzahlungspflichtig
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Quinto schrieb:
Wenn der Arzt schreibt „Beschwerden auf Grund der Schwangerschaft“. ist die Patientin befreit.
Aber KG-ZNS bei MS ist auch bei Schwangerschaft zuzahlungspflichtig
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