Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
Alte VO am 01.12.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spätestens am 20.01.21 vom Arzt angekreuzt.
Habe mit der Behandlung am 14.01.21 angefangen, somit 28 Tage Frist überschritten.
Überwiegt in dem Fall Anordnung des Arztes oder 28. Tage Frist?
Danke für die Hilfestellung
LG
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Der Arzt hat das Sagen.
Viele Grüße
Monika
Dankeeeeee!:-)
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tatjana604 schrieb:
@mosaik
Dankeeeeee!:-)
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tatjana604 schrieb:
Vieleeen dank. LG :-)
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Problem beschreiben
tatjana604 schrieb:
Hallo liebe Kollegen.
Alte VO am 01.12.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spätestens am 20.01.21 vom Arzt angekreuzt.
Habe mit der Behandlung am 14.01.21 angefangen, somit 28 Tage Frist überschritten.
Überwiegt in dem Fall Anordnung des Arztes oder 28. Tage Frist?
Danke für die Hilfestellung
LG
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Problem beschreiben
nadweb86 schrieb:
Bis spätestens 20.1. musste angefangen werden. Also wenn du am 14.1. mit der Behandlung begonnen hast, ist alles gut. Verordnung ist somit gültig.
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