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Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
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Wir sind eine wunderschöne,
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12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
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Susulo schrieb:
Warum denn dann nicht gleich ne neue VO?
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nadweb86 schrieb:
Das war nicht meine Frage. Aber per Fax wäre das super einfach und es fallen keine Portokosten an
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idefix- schrieb:
Bei uns stellen die Ärzte ein neues Rezept aus. Änderungen mit neuem Datum machen Sie nicht, aber eine neue Verordnung war bisher nie ein Problem. Damit bist du auf der sicheren Seite
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nadweb86 schrieb:
Wir haben momentan das Problem, dass wir Rezepte nicht immer innerhalb der 28 Tage beginnen können. Ist es möglich, dass der Arzt mit Unterschrift und Datum auch das Ausstellungsdatum abändern kann? Wenn ja, geht das auch per Fax? Danke
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Seelchen schrieb:
Ja, das geht.
Patient hat es von der Arztpraxis ändern lassen mit Stempel und Unterschrift. Braucht man auch das Datum der Änderung ? Steht das irgendwo ?
Viele liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Hatte heute das gleiche Problem, in der Anlage 3 steht nix dazu drin.
Patient hat es von der Arztpraxis ändern lassen mit Stempel und Unterschrift. Braucht man auch das Datum der Änderung ? Steht das irgendwo ?
Viele liebe Grüße !
Eine Änderung einer Verordnung nach 28 Tagen (dringlicher Behandlungsbedarf: 14 Tage) ist jedenfalls nicht mehr möglich. Hier greift § 15 Abs. 2 der Heilmittel-Richtlinie:
"Kann die Heilmittelbehandlung in den genannten Zeiträumen nach Absatz 1 nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit."
Die ursprüngliche Verordnung ist also nach dem Fristablauf ungültig und kann deshalb auch nicht mehr geändert werden. Aber möglicherweise gilt das veränderte Ausstellungsdatum tatsächlich als eine neue Verordnung und nicht als Änderung... - ich wüsste aber nicht, wo ich dies rechtssicher abgeklärt finden könnte. Als Fax dürfte dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest nicht möglich sein.
Gruß
Nora
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nadweb86 schrieb:
Vielen Dank Nora!
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Schippi schrieb:
@nadweb86 hallo,ich kenne mich mit der Problematik nicht aus,aber wieso reichen 28 tage nicht aus für ersttermin?Habt ihr soviel Zulauf?Wie gross ist denn eure Praxis (MA),ich bin einzelpraxis in sh und kann immer innerhalb von 10 -14 tagen Termine vergeben, dieses Thema hat mich immer schon verwundert und keinen Grund gefunden,sonst klagen doch immer soviel Kollegen das keine VO kommen?
Bis zu der neune Regelung von 28 Tagen haben wir 80-90% aller Rezepte ändern müssen
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idefix- schrieb:
@Schippi aus Erfahrung!: Manche Patienten meinen sich innerhalb 28 Tagen anmelden zu müssen reicht. Andere kommen erst nach z.B. 14 Tagen um Termine auszumachen. Wir wissen ALLE, inzwischen ist eine normale Wartezeit von 14 - 21 Tagen das übliche - Stichwort: Fachkräftemangel. Es wird normal sein, dass Patienten in der Zukunft 2 - 4 Wochen oder noch länger auf eine Termin warten müssen. Dies ist bei uns inzwischen (trotz 5 MA´s und 180 Stunden Behandlung/Woche) Normalität. Ausgebucht bis Ende Mai.!!!
Bis zu der neune Regelung von 28 Tagen haben wir 80-90% aller Rezepte ändern müssen
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idefix- schrieb:
@Schippi wenn du innerhalb 10-14 Tagen Termine hast- Glückwunsch.
Allerdings nehme ich mir auch die Freiheit des Patienten-Annahme-Stops. Ist momentan auch der Fall...
Begründung (nicht gegenüber der Patienten): betreue gerade 22 Pat im Heim (das sind zwei volle Arbeitstage!) Dazu die Praxis (viele Dauerpatienten) und die "normalen" Hausbesuche. Da kann ich z.Zt. niemanden mehr annehmen.
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die neue schrieb:
@Schippi geht mir auch so. Einzelpraxis in Großstadt NRW. Kann innerhalb 14 Tagen Termine vergeben. Manchmal muss ich dann halt "etwas mehr" arbeiten.
Allerdings nehme ich mir auch die Freiheit des Patienten-Annahme-Stops. Ist momentan auch der Fall...
Begründung (nicht gegenüber der Patienten): betreue gerade 22 Pat im Heim (das sind zwei volle Arbeitstage!) Dazu die Praxis (viele Dauerpatienten) und die "normalen" Hausbesuche. Da kann ich z.Zt. niemanden mehr annehmen.
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nadweb86 schrieb:
Wir haben 10 physios und sind komplett ausgebucht bis Anfang/ Mitte Juni. Müssen momentan leider viele Anfragen komplett abweisen.
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Schippi schrieb:
Danke für die Antworten,wenn man in solcher lokalen "blase"(norddeutschen Kleinstadt)lebt kriegt man vieles nicht somit,auch bei dem Thema corona läuft hier alles derzeit etwas anders wie in anderen Regionen
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kvet schrieb:
@Schippi Dafür ist das Forum. Aber das sogar die Verbände in dem WAT Gutachten diese Zahlen bestätigen, hast du schon gehört, oder?
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Schippi schrieb:
@kvet tut mir leid,ich habe mir das WatGutachten noch nicht zu Gemüte geführt
Und mit den 28 Tagen kommen wir momentan auch nicht wirklich hin...
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Secretary schrieb:
Wir lassen uns auch lieber eine neue VO ausstellen, da es nirgends so richtig ersichtlich ist, ob durch die Änderung des Datums quasi eine neue Verordnung vorliegt. Deshalb leiber auf Nummer sicher, und eine neue VO.
Und mit den 28 Tagen kommen wir momentan auch nicht wirklich hin...
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Nora Weber schrieb:
Eine heikle Sache: liegt durch eine Änderung des Ausstellungsdatums bereits eine neue Verordnung vor? thinking_face
Eine Änderung einer Verordnung nach 28 Tagen (dringlicher Behandlungsbedarf: 14 Tage) ist jedenfalls nicht mehr möglich. Hier greift § 15 Abs. 2 der Heilmittel-Richtlinie:
"Kann die Heilmittelbehandlung in den genannten Zeiträumen nach Absatz 1 nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit."
Die ursprüngliche Verordnung ist also nach dem Fristablauf ungültig und kann deshalb auch nicht mehr geändert werden. Aber möglicherweise gilt das veränderte Ausstellungsdatum tatsächlich als eine neue Verordnung und nicht als Änderung... - ich wüsste aber nicht, wo ich dies rechtssicher abgeklärt finden könnte. Als Fax dürfte dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest nicht möglich sein.
Gruß
Nora
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