Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
wir sind eine neue Physiopraxis und brauchen kurz Hilfe. Eine gesetzlichversicherte Patientin bekam eine Verordnung ausserhalb des Regelfalls mit dem Ind.-Schlüssel EX3b mit 10mal KG. Ist dies in Ordnung? Ich verstehe den HMK nur so, dass es 6mal verordnet werden darf, dies aber unbegrenzt.
Zweite Frage ist, ob wir als Physiopraxis uns eine Genehmigung bei der Kasse holen müssen, ob es ausserhalb des Regelfalls genehmigt wird?
Danke vorab
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A.T.A. Physiotherapie schrieb:
Servus,
wir sind eine neue Physiopraxis und brauchen kurz Hilfe. Eine gesetzlichversicherte Patientin bekam eine Verordnung ausserhalb des Regelfalls mit dem Ind.-Schlüssel EX3b mit 10mal KG. Ist dies in Ordnung? Ich verstehe den HMK nur so, dass es 6mal verordnet werden darf, dies aber unbegrenzt.
Zweite Frage ist, ob wir als Physiopraxis uns eine Genehmigung bei der Kasse holen müssen, ob es ausserhalb des Regelfalls genehmigt wird?
Danke vorab
Die Anzahl auf einer VO darf max. so hoch sein, dass die Behandlung innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen werden kann. Das können also durchaus mehr als 6 mal pro VO sein und richtet sich nach der vorgegebenen wöchentlichen Frequenz. Grundsätzlich sind solche VO genehmigungspflichtig, wenn die Kasse nicht darauf verzichtet. Das tun mittlerweile die meisten Kassen. Eine Liste dieser Kassen findet man u.a. hier in der Infothek.
Die Genehmigung hat der Patient einzuholen. Viele Praxen übernehmen das aber als "Serviceleistung" für den Patienten, in dem sie die Verordnung an die zuständige Kasse, mit der Bitte um Genehmigung, faxen. Die Therapie kann frühestens am Tag der Antragstellung begonnen werden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn der Regelfall ausgeschöpft ist und weitere VO medizinisch indiziert sind, kann der Arzt a.d.R. ankreuzen, das med. begründen und weiterverordnen.
Die Anzahl auf einer VO darf max. so hoch sein, dass die Behandlung innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen werden kann. Das können also durchaus mehr als 6 mal pro VO sein und richtet sich nach der vorgegebenen wöchentlichen Frequenz. Grundsätzlich sind solche VO genehmigungspflichtig, wenn die Kasse nicht darauf verzichtet. Das tun mittlerweile die meisten Kassen. Eine Liste dieser Kassen findet man u.a. hier in der Infothek.
Die Genehmigung hat der Patient einzuholen. Viele Praxen übernehmen das aber als "Serviceleistung" für den Patienten, in dem sie die Verordnung an die zuständige Kasse, mit der Bitte um Genehmigung, faxen. Die Therapie kann frühestens am Tag der Antragstellung begonnen werden. Gruß S.
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