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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Außerhalb des Regelfalls /Bestätigung

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Außerhalb des Regelfalls /Bestätigung
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mario29
27.07.2015 21:52
Bin gerade etwas überfordert..
????????????
Lese im neuen Rahmenvertrag der Primärkassen das eine Kopie der Genehmigung bei Abrechnung des Rezeptes erforderlich ist.
????????
Wie jetzt ,ich dachte das ist Arzt /Patient /KK Sache .
Wenn Kreuzchen a.d.rgf. angekreuzt ist, dann sollte das doch dann auch mal gut sein...
Und für mich eine klare Sache ...

Oder stehe ich gerade am Schlauch ...sorry 16 Std Tag heut????????????????????????????
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Bin gerade etwas überfordert.. ???????????? Lese im neuen Rahmenvertrag der Primärkassen das eine Kopie der Genehmigung bei Abrechnung des Rezeptes erforderlich ist. ???????? Wie jetzt ,ich dachte das ist Arzt /Patient /KK Sache . Wenn Kreuzchen a.d.rgf. angekreuzt ist, dann sollte das doch dann auch mal gut sein... Und für mich eine klare Sache ... Oder stehe ich gerade am Schlauch ...sorry 16 Std Tag heut????????????????????????????
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mario29 schrieb:

Bin gerade etwas überfordert..
????????????
Lese im neuen Rahmenvertrag der Primärkassen das eine Kopie der Genehmigung bei Abrechnung des Rezeptes erforderlich ist.
????????
Wie jetzt ,ich dachte das ist Arzt /Patient /KK Sache .
Wenn Kreuzchen a.d.rgf. angekreuzt ist, dann sollte das doch dann auch mal gut sein...
Und für mich eine klare Sache ...

Oder stehe ich gerade am Schlauch ...sorry 16 Std Tag heut????????????????????????????

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Nora Weber
27.07.2015 22:24
Naja - dass eine VadR zunächst grundsätzlich genehmigungspflichtig ist, war schon immer so (zumindest seit Gülktigkeit der HMR - dort §8.4).
Aber dass die meisten Kassen auf dieses Recht verzichten, war auch schon immer so...

Eine Übersicht, welche (aktuell 20) Kassen nicht auf die Genehmigung verzichten ist in der Infothek hier bei Physio unter folgendem Link zu finden: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php

Gruß
Nora
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• mario29
Naja - dass eine VadR zunächst grundsätzlich genehmigungspflichtig ist, war schon immer so (zumindest seit Gülktigkeit der HMR - dort §8.4). Aber dass die meisten Kassen auf dieses Recht verzichten, war auch schon immer so... Eine Übersicht, welche (aktuell 20) Kassen [u]nicht[/u] auf die Genehmigung verzichten ist in der Infothek hier bei Physio unter folgendem Link zu finden: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php Gruß Nora
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mario29
28.07.2015 07:30
Ok.super.danke dir Nora ????
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Ok.super.danke dir Nora ????
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mario29 schrieb:

Ok.super.danke dir Nora ????

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Norbert Meyer
28.07.2015 19:03
Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief.
Bei der 90 j. Patientin , vielleicht auf Zeit gespielt - verflixt " Hunde wollt Ihr ewig leben"!
Neuer Begriff und Allgemein- Zustand die " Notwendigkeitsbescheinigung"!!!!!!!!!
wie eben auch bei Psychologen üblich,

eion Schelm der Böses denkt
:unamused:
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Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief. Bei der 90 j. Patientin , vielleicht auf Zeit gespielt - verflixt " Hunde wollt Ihr ewig leben"! Neuer Begriff und Allgemein- Zustand die " Notwendigkeitsbescheinigung"!!!!!!!!! wie eben auch bei Psychologen üblich, eion Schelm der Böses denkt :unamused:
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Norbert Meyer schrieb:

Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief.
Bei der 90 j. Patientin , vielleicht auf Zeit gespielt - verflixt " Hunde wollt Ihr ewig leben"!
Neuer Begriff und Allgemein- Zustand die " Notwendigkeitsbescheinigung"!!!!!!!!!
wie eben auch bei Psychologen üblich,

eion Schelm der Böses denkt
:unamused:

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Ramona Völlkopf
28.07.2015 19:09
???
Der VdEK verzichtet doch auf die Genehmigung.
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??? Der VdEK verzichtet doch auf die Genehmigung.
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Ramona Völlkopf schrieb:

???
Der VdEK verzichtet doch auf die Genehmigung.

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mario29
28.07.2015 19:13
Habe jetzt doch bei der AOK angerufen .
Liess mir keine Ruhe .
Keine Kopien notwendig.
O-Ton...
"Arzt ist für die korrekte ausfüllung des Rezeptes verantwortlich.steht hier Kreuz bei a.d.rgf. Plus die Begründung drauf....
Sind sie aus dem Schneider ????."
Für alles andere ist der Arzt zuständig
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Habe jetzt doch bei der AOK angerufen . Liess mir keine Ruhe . Keine Kopien notwendig. O-Ton... "Arzt ist für die korrekte ausfüllung des Rezeptes verantwortlich.steht hier Kreuz bei a.d.rgf. Plus die Begründung drauf.... Sind sie aus dem Schneider ????." Für alles andere ist der Arzt zuständig
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mario29 schrieb:

Habe jetzt doch bei der AOK angerufen .
Liess mir keine Ruhe .
Keine Kopien notwendig.
O-Ton...
"Arzt ist für die korrekte ausfüllung des Rezeptes verantwortlich.steht hier Kreuz bei a.d.rgf. Plus die Begründung drauf....
Sind sie aus dem Schneider ????."
Für alles andere ist der Arzt zuständig

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Papa Alpaka
28.07.2015 23:16
Norbert Meyer schrieb am 28.7.15 19:03:
Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief.


Wird die VO zur Genehmigung vorgelegt ist auf einem Beiblatt (das der Abrechnung beizufügen ist; sinnvoll aber nicht notwendig ist eine Kopie der VO) der Erhalt von Heilmitteln zu bestätigen; die GKV ist bis zur Zustellung einer Entscheidung zahlungspflichtig; der Heilmittelerbringer zur Leistung ermächtigt.

Entscheidet die GKV nicht binnen 3 Wochen gilt die Vermutung einer Zusage, schaltet die GKV den MDK vor verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Werden weitere Unterlagen angefordert wird die 3- bzw. 5-Wochen-Frist unterbrochen bis die Unterlagen eingehen.

Sollte die GKV negativ entscheiden, der Patient dennoch Heilmittel in Anspruch nehmen und kein Wort über den Bescheid verlieren macht er sich des Erschleichens von Leistungen schuldig und wird selbst zahlungspflichtig [insbesondere wenn soetwas im Behandlungsvertrag festgehalten ist].
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[zitat]Norbert Meyer schrieb am 28.7.15 19:03: Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief. [/zitat] Wird die VO zur Genehmigung vorgelegt ist auf einem Beiblatt (das der Abrechnung beizufügen ist; sinnvoll aber nicht notwendig ist eine Kopie der VO) der Erhalt von Heilmitteln zu bestätigen; die GKV ist bis zur Zustellung einer Entscheidung zahlungspflichtig; der Heilmittelerbringer zur Leistung ermächtigt. Entscheidet die GKV nicht binnen 3 Wochen gilt die Vermutung einer Zusage, schaltet die GKV den MDK vor verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Werden weitere Unterlagen angefordert wird die 3- bzw. 5-Wochen-Frist unterbrochen bis die Unterlagen eingehen. Sollte die GKV negativ entscheiden, der Patient dennoch Heilmittel in Anspruch nehmen und kein Wort über den Bescheid verlieren macht er sich des Erschleichens von Leistungen schuldig und wird selbst zahlungspflichtig [insbesondere wenn soetwas im Behandlungsvertrag festgehalten ist].
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Papa Alpaka schrieb:

Norbert Meyer schrieb am 28.7.15 19:03:
Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief.


Wird die VO zur Genehmigung vorgelegt ist auf einem Beiblatt (das der Abrechnung beizufügen ist; sinnvoll aber nicht notwendig ist eine Kopie der VO) der Erhalt von Heilmitteln zu bestätigen; die GKV ist bis zur Zustellung einer Entscheidung zahlungspflichtig; der Heilmittelerbringer zur Leistung ermächtigt.

Entscheidet die GKV nicht binnen 3 Wochen gilt die Vermutung einer Zusage, schaltet die GKV den MDK vor verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Werden weitere Unterlagen angefordert wird die 3- bzw. 5-Wochen-Frist unterbrochen bis die Unterlagen eingehen.

Sollte die GKV negativ entscheiden, der Patient dennoch Heilmittel in Anspruch nehmen und kein Wort über den Bescheid verlieren macht er sich des Erschleichens von Leistungen schuldig und wird selbst zahlungspflichtig [insbesondere wenn soetwas im Behandlungsvertrag festgehalten ist].

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Nora Weber schrieb:

Naja - dass eine VadR zunächst grundsätzlich genehmigungspflichtig ist, war schon immer so (zumindest seit Gülktigkeit der HMR - dort §8.4).
Aber dass die meisten Kassen auf dieses Recht verzichten, war auch schon immer so...

Eine Übersicht, welche (aktuell 20) Kassen nicht auf die Genehmigung verzichten ist in der Infothek hier bei Physio unter folgendem Link zu finden: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php

Gruß
Nora

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Tempelritter
28.07.2015 19:08
Die Kasse genehmigt doch direkt auf der Vo. adr.
Ist die Kopie nicht beim genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf erforderlich?
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Die Kasse genehmigt doch direkt auf der Vo. adr. Ist die Kopie nicht beim genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf erforderlich?
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Tempelritter schrieb:

Die Kasse genehmigt doch direkt auf der Vo. adr.
Ist die Kopie nicht beim genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf erforderlich?

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K. Leistritz
29.07.2015 09:06
Hallo zusammen,

ich möchte kein neues Thema aufmachen, aber ich glaube meine Frage passt hier auch hin.

Sind Rezepte mit den ICD 10 Codes und der dazugehörigen Diagnosengruppe der Anlage 2 des G-BA auch bei Erstverordnung und Folgeverordnung grundsätzlich extra budgetär/werden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt oder gilt dies nur für Rezepte adr bzw erst nach dem Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf durch den Patienten bei bestimmten KK? Es bestehen ja nicht alle auf ein Genehmigungsverfahren.

Vielen Dank
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Hallo zusammen, ich möchte kein neues Thema aufmachen, aber ich glaube meine Frage passt hier auch hin. Sind Rezepte mit den ICD 10 Codes und der dazugehörigen Diagnosengruppe der Anlage 2 des G-BA auch bei Erstverordnung und Folgeverordnung grundsätzlich extra budgetär/werden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt oder gilt dies nur für Rezepte adr bzw erst nach dem Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf durch den Patienten bei bestimmten KK? Es bestehen ja nicht alle auf ein Genehmigungsverfahren. Vielen Dank
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morpheus-06
29.07.2015 09:44
Anlage 2 ist nur bei einer Vo. adR ohne Budget. Bei Diagnosen der Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf kann sofort eine Vo. adR ausgestellt werden.
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• K. Leistritz
• Papa Alpaka
Anlage 2 ist nur bei einer Vo. adR ohne Budget. Bei Diagnosen der Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf kann sofort eine Vo. adR ausgestellt werden.
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morpheus-06 schrieb:

Anlage 2 ist nur bei einer Vo. adR ohne Budget. Bei Diagnosen der Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf kann sofort eine Vo. adR ausgestellt werden.

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K. Leistritz schrieb:

Hallo zusammen,

ich möchte kein neues Thema aufmachen, aber ich glaube meine Frage passt hier auch hin.

Sind Rezepte mit den ICD 10 Codes und der dazugehörigen Diagnosengruppe der Anlage 2 des G-BA auch bei Erstverordnung und Folgeverordnung grundsätzlich extra budgetär/werden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt oder gilt dies nur für Rezepte adr bzw erst nach dem Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf durch den Patienten bei bestimmten KK? Es bestehen ja nicht alle auf ein Genehmigungsverfahren.

Vielen Dank



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