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Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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Wir lassen jeden neuen Patienten ein Anmeldebogen mit Datenschutz und Hinweis auf nicht wahrgenommene oder kurzfristig unter 24h abesagte Termine in Rechnung zu stellen, unterschreiben.
Ich habe jetzt den Hinweis eines Rechtsanwaltes bekommen, dass darin der konkrete Preis genannt werden und der muss exakt den von der Kasse vergütete Preis sein.
Wie habt ihr das? Verschiedene Vordrucke oder Preis wird dann händisch individuell eingesetzt?
Habt ihr ohne den Preis vor dem Ausfall unterschrieben zu haben trotzdem per Gerichtsverfahren oder Inkasso das Geld bekommen?
Danke im Voraus.
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Bei der tatsächlichen Rechnung darfst du dann nur diese Summe abzgl. etwaige Ersparungen (z.B. der Bezugspreis einer Fangopackung) in Rechnung stellen.
Unser, von unserem Rechtsverdreher abgesegneter, Text:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
mathias3834 schrieb am 02.12.2022 07:54 Uhr:Ich habe jetzt den Hinweis eines Rechtsanwaltes bekommen, dass darin der konkrete Preis genannt werden und der muss exakt den von der Kasse vergütete Preis sein.
Da liegt dein Anwalt falsch (oder du hast es falsch verstanden), im Bogen reicht der Hinweis, dass du der dir entgangenen Umsatz in Rechnung stellst. Eine Konkretisierung ist nicht notwendig.
Wir arbeiten nach dem Bestellsystem. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung vermeidet Wartezeiten und begründet zugleich eine für beide Seiten einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, können Ihnen die Termine privat gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt werden.
Bei der tatsächlichen Rechnung darfst du dann nur diese Summe abzgl. etwaige Ersparungen (z.B. der Bezugspreis einer Fangopackung) in Rechnung stellen.
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mathias3834 schrieb:
Guten Morgen,
Wir lassen jeden neuen Patienten ein Anmeldebogen mit Datenschutz und Hinweis auf nicht wahrgenommene oder kurzfristig unter 24h abesagte Termine in Rechnung zu stellen, unterschreiben.
Ich habe jetzt den Hinweis eines Rechtsanwaltes bekommen, dass darin der konkrete Preis genannt werden und der muss exakt den von der Kasse vergütete Preis sein.
Wie habt ihr das? Verschiedene Vordrucke oder Preis wird dann händisch individuell eingesetzt?
Habt ihr ohne den Preis vor dem Ausfall unterschrieben zu haben trotzdem per Gerichtsverfahren oder Inkasso das Geld bekommen?
Danke im Voraus.
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