In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
wie macht ihr das in sochen Fällen?
Pat. erscheint nicht zum vereinbarten Termin - und das 2x hintereinander.
Ich darf ihn natürlich nicht auf dem Rezept dafür unterschreiben lassen, sondern schreibe ihm eine - private - Ausfallrechnung.
So - wie sieht das nun mit dem laufenden Rezept aus, wenn:
1. Durch das Nichterscheinen, die Unterbrechung von 14 Tagen überschritten wurde? - Abrechnen und wenn weiter behandelt werden soll, neues Rezept verlangen?
2. Wenn sich durch die Unterbrechung eine Abweichung von der Beh.frequenz ergibt, als Begründung hinten auch vermerken, dass der Pat. durch Nichterscheinen dieses "verschuldet" hat? Erkennen die GKV solche Begründungen an?
Wie geht ihr mit solchen Fällen um?
Ich würde das wirklich gern korrekt handhaben, da ich aber auch weiß, dass es in der Praxis oft anders gehandhabt wird, stellen sich mir diese Fragen einfach.
Würde mich über konstruktive, hilfreiche Beiträge freuen.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
wie macht ihr das in sochen Fällen?
Pat. erscheint nicht zum vereinbarten Termin - und das 2x hintereinander.
Ich darf ihn natürlich nicht auf dem Rezept dafür unterschreiben lassen, sondern schreibe ihm eine - private - Ausfallrechnung.
So - wie sieht das nun mit dem laufenden Rezept aus, wenn:
1. Durch das Nichterscheinen, die Unterbrechung von 14 Tagen überschritten wurde? - Abrechnen und wenn weiter behandelt werden soll, neues Rezept verlangen?
2. Wenn sich durch die Unterbrechung eine Abweichung von der Beh.frequenz ergibt, als Begründung hinten auch vermerken, dass der Pat. durch Nichterscheinen dieses "verschuldet" hat? Erkennen die GKV solche Begründungen an?
Wie geht ihr mit solchen Fällen um?
Ich würde das wirklich gern korrekt handhaben, da ich aber auch weiß, dass es in der Praxis oft anders gehandhabt wird, stellen sich mir diese Fragen einfach.
Würde mich über konstruktive, hilfreiche Beiträge freuen.
1. ist so OK
1. KEINE Begründung (nötig) bei Abbruch >>Datenschutz und auch nicht erforderlich
2.Dies ist i.m. Augen keine Begründungsursache (Rückspr. mit dem Arzt und hinten vermerken (Frequenz Überschreitung... und bei Unterschreitung gilt doch die 14 tagefrist.)
3. ergibt sich doch aus Frage 1.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 01.01.14 14:15]
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Soll man dann bei Abweichung wegen Nichterscheinen d. Pat. einfach Urlaub des Pat. als Begründung angeben? (hat ja in gewisser Hinsicht Urlaub von der Therapie gemacht :smile: )
Nochmal zur Ausfallrechnung:
Ich kann also ohne weiteres den Privatsatz für eine Behandlung berechnen? Auch bei GKV- Pat. ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Begründungen für Abweichungen sind meines Wissens auch nur Urlaub oder Krankheit des Therapeuten oder Patienten.
Soll man dann bei Abweichung wegen Nichterscheinen d. Pat. einfach Urlaub des Pat. als Begründung angeben? (hat ja in gewisser Hinsicht Urlaub von der Therapie gemacht :smile: )
Nochmal zur Ausfallrechnung:
Ich kann also ohne weiteres den Privatsatz für eine Behandlung berechnen? Auch bei GKV- Pat. ?
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Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
Hallo mab,
1. ist so OK
1. KEINE Begründung (nötig) bei Abbruch >>Datenschutz und auch nicht erforderlich
2.Dies ist i.m. Augen keine Begründungsursache (Rückspr. mit dem Arzt und hinten vermerken (Frequenz Überschreitung... und bei Unterschreitung gilt doch die 14 tagefrist.)
3. ergibt sich doch aus Frage 1.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 01.01.14 14:15]
1. abbrechen und abrechnen wenn über 14 Tage Pause
2. innerhalb der 14 Tage spielt eine Frequenzunterschreitung keine Rolle
Dokumentieren darfst du das nicht auf dem Rp. -> Schweigepflicht
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Höhe der Ausfallrechnung GKV oder Privatpreis auch bei GKV und BG Pat.?
Wer schreibt die Ausfallrechnung bei FM? Der FM selbst oder der PI?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke nochmal.
Höhe der Ausfallrechnung GKV oder Privatpreis auch bei GKV und BG Pat.?
Wer schreibt die Ausfallrechnung bei FM? Der FM selbst oder der PI?
Der Zugelassene schreibt die Ausfallrechnung, da der FM keine eigenen GKV-Pat. haben darf. Er ist nur eine Erfüllungshilfe für den Pi.
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morpheus-06 schrieb:
der Satz für die ausgefallene Behandlung je nach Versicherung des Pat..
Der Zugelassene schreibt die Ausfallrechnung, da der FM keine eigenen GKV-Pat. haben darf. Er ist nur eine Erfüllungshilfe für den Pi.
Wenn nun der PI für gewöhnlich die Pat. für versäumte Termine auf dem Rezept unterschreiben lässt, der FM diese Praktik aber nicht unterstützen möchte?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke.
Wenn nun der PI für gewöhnlich die Pat. für versäumte Termine auf dem Rezept unterschreiben lässt, der FM diese Praktik aber nicht unterstützen möchte?
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morpheus-06 schrieb:
Allein der Zugelassene ist für die Leistungserbringung gegenüber der GKV verantwortlich und begeht somit Betrug. Die Haltung des FM kann ich nur begrüßen!
Was ist, wenn Pat. sich weigert, Ausfallrechnung zu bezahlen?
Wir werden zwar als Unternehmer "gehandelt", dürfen jedoch keine Preise gegenüber GKV Patient kalkulieren und werden für die Fehler des Arztes und auf jegliche erdachte Art und Weise von den Kassen um unser Honorar gebracht.
Während im Ausland mit den gleichen Verordnungen der Therapeut sofort das Geld einstreicht und sich keine Gedanken üb Prüfpflichten machen muss!!
Und jetzt kommt mir bitte keiner, es wären andere Formulare oder ein anderer Topf. Dies stimmt einfach nicht.
Ich stelle mir den Tag vor, an dem Kassenmitarbeiter ein Pflegepraktikum absovieren müssen.. aber nicht nur einen Monat
:kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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Charlotte 11 schrieb:
Was ist mit der vom PI im Rahmenvertrag erzwungenen vorgehaltenen Zeit z.B. hat der PI sich ganztags in der Praxis aufzuhalten, Müsste nicht die KK den Ausfall ersetzen? Warum muss sich der PI immer rumärgern?
Was ist, wenn Pat. sich weigert, Ausfallrechnung zu bezahlen?
Wir werden zwar als Unternehmer "gehandelt", dürfen jedoch keine Preise gegenüber GKV Patient kalkulieren und werden für die Fehler des Arztes und auf jegliche erdachte Art und Weise von den Kassen um unser Honorar gebracht.
Während im Ausland mit den gleichen Verordnungen der Therapeut sofort das Geld einstreicht und sich keine Gedanken üb Prüfpflichten machen muss!!
Und jetzt kommt mir bitte keiner, es wären andere Formulare oder ein anderer Topf. Dies stimmt einfach nicht.
Ich stelle mir den Tag vor, an dem Kassenmitarbeiter ein Pflegepraktikum absovieren müssen.. aber nicht nur einen Monat
:kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
wir haben im letzten Jahr einer KK. Sachbearbeiterin ihre Behandlung MLD60+2BA in Rechnung gestellt.
Hat Spaß gemacht
:smile:
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Freistein schrieb:
Hallo Charlotte,
wir haben im letzten Jahr einer KK. Sachbearbeiterin ihre Behandlung MLD60+2BA in Rechnung gestellt.
Hat Spaß gemacht
:smile:
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Wonderwoman schrieb:
Wenn ich hier verbessern darf... :smile: ... Es muss natürlich "ErfüllungsGEhilfe" heißen.
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Wonderwoman schrieb:
Patient verweigert Zahlung Ausfallrechnung? Geht bei uns sofort zum Anwalt...
1) Wenn ein Patient Frequenz 1-2 x pro Woche hat und immer montags kommt. In der ersten Woche kommt er, in der zweiten nicht, den Termin der darauffolgenden Woche verschiebt er auf Freitag, dann ist der Abstand zwischen den Terminen größer als 14 Tage, die Frequenz ist aber eingehalten. Muss das Rezept abgebrochen werden ?
2) Wie genau vermerke ich eine Unterbrechung z.B. wegen Urlaub oder Krankheit. Schreibt man das Datum des ausgefallenen Termines in das Datumsfeld ein, daneben der Unterbrechungsgrund und lässt dann den Patienten unterschreiben, oder ein Handzeichen des Therapeuten, oder wird das unten links auf der Rezeptrückseite vermerkt ?
Ich hoffe auf Deine Antwort, im Voraus schon mal vielen Dank !
Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Hallo morpheus-06, Du scheinst Dich sehr gur auszukennen, deshalb frag ich Dich ganz direkt und hoffe auf Deine Antworten.
1) Wenn ein Patient Frequenz 1-2 x pro Woche hat und immer montags kommt. In der ersten Woche kommt er, in der zweiten nicht, den Termin der darauffolgenden Woche verschiebt er auf Freitag, dann ist der Abstand zwischen den Terminen größer als 14 Tage, die Frequenz ist aber eingehalten. Muss das Rezept abgebrochen werden ?
2) Wie genau vermerke ich eine Unterbrechung z.B. wegen Urlaub oder Krankheit. Schreibt man das Datum des ausgefallenen Termines in das Datumsfeld ein, daneben der Unterbrechungsgrund und lässt dann den Patienten unterschreiben, oder ein Handzeichen des Therapeuten, oder wird das unten links auf der Rezeptrückseite vermerkt ?
Ich hoffe auf Deine Antwort, im Voraus schon mal vielen Dank !
Liebe Grüße !
außer in den RV geregelte begründete Unterbrechungen länger wie 14 Tage
wie vermerkt man das?
zw. die zwei Daten die mehr wie 14 Tage auseinander liegen am li. Rand der Vo. z. B. ein U
unten auf der Vo im freien Feld U = Urlaub Patienten, Handzeichen des PI oder Therapeuten
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morpheus-06 schrieb:
der Abstand darf nie größer wie die 14 Tage sein, sonst wird die Vo. ungültig und muss abgebrochen werden -> HMR und RV
außer in den RV geregelte begründete Unterbrechungen länger wie 14 Tage
wie vermerkt man das?
zw. die zwei Daten die mehr wie 14 Tage auseinander liegen am li. Rand der Vo. z. B. ein U
unten auf der Vo im freien Feld U = Urlaub Patienten, Handzeichen des PI oder Therapeuten
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Lamaca schrieb:
Hey, das ging ja super schnell :sunglasses: ! Vielen Dank !!!
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Wonderwoman schrieb:
Morpheus hat ne Standleitung :smile:
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morpheus-06 schrieb:
Ausfallrechnung schreiben
1. abbrechen und abrechnen wenn über 14 Tage Pause
2. innerhalb der 14 Tage spielt eine Frequenzunterschreitung keine Rolle
Dokumentieren darfst du das nicht auf dem Rp. -> Schweigepflicht
Weil die Spezis von Physio-Deutschland, den ZVK-Landesverbänden, IFK und VPT den VDB rausgekegelt haben. 15 Minuten Regelbehandlungszeit für KG entspricht etwa einem Euro pro Minute - und steht damit nur knapp hinter dem zurück was hier oft als "Privatpreis" gehandelt wird (unabhängig von Kalkulation oder Glaskugel).
Das nun noch so Sachen wie Behandlungsaufklärung und -vertrag hinzukommen verdanken wir dem pfuschenden Teil der Ärzte (das ist keineswegs als Pauschalurteil gemeint!) und Patientenvertretern, platt formuliert.
> Was ist, wenn Pat. sich weigert, Ausfallrechnung zu bezahlen?
Inkasso-Anwalt-Amtsgericht. Oder persönlich vorbeischauen und pfänden, je nachdem was ortsüblich ist.
Und wer interessiert sich nun dafür ob du ganztags in der Praxis bist, unabhängig davon das oben genannte das in den Rahmenverträgen halten?
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Die Verbände sind m.M. nur Erfüllungsgehilfen der Kassen und ich glaube, dass so auch die Therapeuten besser kontrolliert werden können. Übrigens wie war das? Rahmenverträge sind verbindlich?
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Charlotte 11 schrieb:
Ich glaube nicht, dass irgend ein Verband besser ist, als ein anderer.
Die Verbände sind m.M. nur Erfüllungsgehilfen der Kassen und ich glaube, dass so auch die Therapeuten besser kontrolliert werden können. Übrigens wie war das? Rahmenverträge sind verbindlich?
Wer hat Sie gezwungen eine Vertrag zu unterschreiben?
Alles weitere, was Sie schreiben entbehrt jeder Grundlage des Vertändnisses.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Wie ich schon zuvor in einem anderen Thread geschrieben habe, sind Sie sicherlich Kennerin der Szene...nur weil Sie einmal (1) den VDB um Rat gefragt haben.
Wer hat Sie gezwungen eine Vertrag zu unterschreiben?
Alles weitere, was Sie schreiben entbehrt jeder Grundlage des Vertändnisses.
ricardo588
Hast Du eigene Preisverhandlungen geführt?
Die von den Verbänden ausgehandelten Preise "gefallen" Dir nicht. Da bin ich ganz bei Dir.
Konsequenterweise müsstest Du Dich davon distanzieren und selber tätig werden. Oder wie handhabst Du es?
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mmm schrieb:
Wie rechnest Du denn ab Papa Alpaka?
Hast Du eigene Preisverhandlungen geführt?
Die von den Verbänden ausgehandelten Preise "gefallen" Dir nicht. Da bin ich ganz bei Dir.
Konsequenterweise müsstest Du Dich davon distanzieren und selber tätig werden. Oder wie handhabst Du es?
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Charlotte 11 schrieb:
Woher will Ricardo wissen, ob ich den VDB um Rat gefragt habe? NSA? :confused:
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rudibam schrieb:
Zur Not gibt`s noch immer eine Glaskugel.
Wozu da noch die NSA?? :kissing_closed_eyes:
Viele wissen gar nicht mehr, was sie hier einmal geschrieben haben...
http://www.physio.de/forum/read.php?f=8&i=151634&t=151618#reply_151634
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
ricardo588 liest umfangreich und merkt sich sehr viel.
Wozu da noch die NSA?? :kissing_closed_eyes:
Viele wissen gar nicht mehr, was sie hier einmal geschrieben haben...
http://www.physio.de/forum/read.php?f=8&i=151634&t=151618#reply_151634
ricardo588
die Dossiers werden wohl fortgeschrieben!
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
die Dossiers werden wohl fortgeschrieben!
gruss mocca :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
> Warum muss sich der PI immer rumärgern?
Weil die Spezis von Physio-Deutschland, den ZVK-Landesverbänden, IFK und VPT den VDB rausgekegelt haben. 15 Minuten Regelbehandlungszeit für KG entspricht etwa einem Euro pro Minute - und steht damit nur knapp hinter dem zurück was hier oft als "Privatpreis" gehandelt wird (unabhängig von Kalkulation oder Glaskugel).
Das nun noch so Sachen wie Behandlungsaufklärung und -vertrag hinzukommen verdanken wir dem pfuschenden Teil der Ärzte (das ist keineswegs als Pauschalurteil gemeint!) und Patientenvertretern, platt formuliert.
> Was ist, wenn Pat. sich weigert, Ausfallrechnung zu bezahlen?
Inkasso-Anwalt-Amtsgericht. Oder persönlich vorbeischauen und pfänden, je nachdem was ortsüblich ist.
Und wer interessiert sich nun dafür ob du ganztags in der Praxis bist, unabhängig davon das oben genannte das in den Rahmenverträgen halten?
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