für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
ein Privatpatient von mir hat vom Pneumologen folgende Therapie verschrieben bekommen:
10 x KG Atemtherapie n. Pos. 20702
Diagnose: chronisch persist. Lungenerkrankung mit Atemnot auch anfallsweise, vermind. Thoraxbeweglichtkeit, überanspruchte Atemmuskulatur
Aus dem Rezept geht für mich klar hervor, dass die Position KG-Muko damit gemeint ist. Die Beihilfestelle hat dem Patienten aber gar nichts erstattet, da sie der Meinung ist, dass nur bei Mukoviszidose diese Therapie angewendet werden kann. Bisher haben andere Beihilfestellen bei dem selben Rezept dem Patient seine kompletten Beihilfeanteile ohne Probleme bezahlt.
Wie seht ihr das?
Ich habe hier natürlich einen höheren Preis als die Beihilfe verlangt, nur bevor jetzt irgend ein Schlaumeier mir wieder was erzählt von, "Du machst die Preise" etc. - diese Problematik ist mir bewusst, nur versuche ich dem Patienten auch eine Hilfe bei der Durchsetzung seiner Leistungsansprüche zu geben. Sehe das als eine Art "Patientenservice".
Habt ihr dazu eine Idee, wie man hier weiter verfahren sollte?
vielen Dank schon mal
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der Michi schrieb:
Liebe Kollegen,
ein Privatpatient von mir hat vom Pneumologen folgende Therapie verschrieben bekommen:
10 x KG Atemtherapie n. Pos. 20702
Diagnose: chronisch persist. Lungenerkrankung mit Atemnot auch anfallsweise, vermind. Thoraxbeweglichtkeit, überanspruchte Atemmuskulatur
Aus dem Rezept geht für mich klar hervor, dass die Position KG-Muko damit gemeint ist. Die Beihilfestelle hat dem Patienten aber gar nichts erstattet, da sie der Meinung ist, dass nur bei Mukoviszidose diese Therapie angewendet werden kann. Bisher haben andere Beihilfestellen bei dem selben Rezept dem Patient seine kompletten Beihilfeanteile ohne Probleme bezahlt.
Wie seht ihr das?
Ich habe hier natürlich einen höheren Preis als die Beihilfe verlangt, nur bevor jetzt irgend ein Schlaumeier mir wieder was erzählt von, "Du machst die Preise" etc. - diese Problematik ist mir bewusst, nur versuche ich dem Patienten auch eine Hilfe bei der Durchsetzung seiner Leistungsansprüche zu geben. Sehe das als eine Art "Patientenservice".
Habt ihr dazu eine Idee, wie man hier weiter verfahren sollte?
vielen Dank schon mal
Dennoch bleibt die Tatsache, dass der Patient die Rechnung mit Dir verhandelt und ich denke, der Arzt müsste die Schwere der Erkrankung besser begründen.
Wenn die Diagnose das nicht hergibt, der Arzt aber aus echtem Interesse an seinem Patienten eine Stunde Behandlung möchte, kann er auch normale KG- Atemtherapie in Doppelstunde verordnen plus z.B. Heiße Rolle.
Da sollte es keine Probleme geben.
Ich habe einige Patienten mit Rezept KG/KMT/HR auf einem Rezept und es gab bisher kein Problem. Da sich Atemmassge, Mobilisation und andere Aktiva mache, sehe ich das auch als völlig korrekt an.
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Andrea Platzer schrieb:
Puh, das ist echt schwierig. Die Gesetzlichen sehen es ja als "CF und vergleichbar schwere Lungenerkrankungen", mit der Beihilfe hatte ich das Problem auch noch nicht.
Dennoch bleibt die Tatsache, dass der Patient die Rechnung mit Dir verhandelt und ich denke, der Arzt müsste die Schwere der Erkrankung besser begründen.
Wenn die Diagnose das nicht hergibt, der Arzt aber aus echtem Interesse an seinem Patienten eine Stunde Behandlung möchte, kann er auch normale KG- Atemtherapie in Doppelstunde verordnen plus z.B. Heiße Rolle.
Da sollte es keine Probleme geben.
Ich habe einige Patienten mit Rezept KG/KMT/HR auf einem Rezept und es gab bisher kein Problem. Da sich Atemmassge, Mobilisation und andere Aktiva mache, sehe ich das auch als völlig korrekt an.
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