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Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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habe eine Verordnung mit 6XKG AT1a ICD 2232 bekommen und wir Rechnen mit 253,14 € ab. Nun hat uns das die KK zurück geschickt, es sei so nicht Verordnungsfähig??
Stimmt das so??
GT
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T.duck schrieb:
Moin,
habe eine Verordnung mit 6XKG AT1a ICD 2232 bekommen und wir Rechnen mit 253,14 € ab. Nun hat uns das die KK zurück geschickt, es sei so nicht Verordnungsfähig??
Stimmt das so??
GT
Dein angegebener ICD10 Code ist unvollständig.
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KG Atemtherapie ist laut Preisliste VdEK West mit 60 Minuten Dauer und einer Erstattung von 47,27 Euro angegeben - kommt also in den Bereich des genannten Betrages.
Was hier aber wohl vom Kostenträger bemängelt wird ist, dass lediglich "KG" verordnet wurde - was bei diesem Indikationsschlüssel tatsächlich nicht erlaubt ist - und nicht explizit "KG Atemtherapie".
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Beim Indikationsschlüssel AT1 ist lediglich "KG Atemtherapie" verordnungsfähig - ergänzt werden ("Ergänzende Heilmittel") kann dies wahlweise mit KMT, WT oder INH.
KG Atemtherapie ist laut Preisliste VdEK West mit 60 Minuten Dauer und einer Erstattung von 47,27 Euro angegeben - kommt also in den Bereich des genannten Betrages.
Was hier aber wohl vom Kostenträger bemängelt wird ist, dass lediglich "KG" verordnet wurde - was bei diesem Indikationsschlüssel tatsächlich nicht erlaubt ist - und nicht explizit "KG Atemtherapie".
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
Atemtherapie zur Behandlung von Mucoviszidose und schweren Bronchialerkrankungen Nr.: 20702 zu 47,27 € kann doch nur bei AT3 abgerechnet werden. Die Position bei AT1 und AT2 ist KG, KG Atemtherapie gibt es außer Nr. 20702 in Rahmenvertrag nicht.
Trotzdem ist laut Heilmittelkatalog bei AT1 und AT2 die Rede von "KG Atemtherapie" und - wie von Tempelritter geschrieben - nur bei AT3 "KG-Muko/KG Atemtherapie" als Auswahl. Mein Gedanke war eben, dass der Kostenträger deshalb die Spezifizierung "KG Atemtherapie" einfordert - analog zur KG Neuro mit den Zusatzdefinitionen Bobath oder PNF.
Hier lässt die Abstimmung zwischen dem Heilmittelkatalog und den Preislisten leider zu wünschen übrig: die (heilmittelkalogkonforme) Bezeichnung "KG Atemtherapie" gibt es nicht als eigenständige Abrechnungsposition - wird aber in der Leistungsbeschreibung inhaltlich der KG zugeordnet.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Stimmt - die 20702 ist laut Gebührenvereinbarung definiert mit "Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung".
Trotzdem ist laut Heilmittelkatalog bei AT1 und AT2 die Rede von "KG Atemtherapie" und - wie von Tempelritter geschrieben - nur bei AT3 "KG-Muko/KG Atemtherapie" als Auswahl. Mein Gedanke war eben, dass der Kostenträger deshalb die Spezifizierung "KG Atemtherapie" einfordert - analog zur KG Neuro mit den Zusatzdefinitionen Bobath oder PNF.
Hier lässt die Abstimmung zwischen dem Heilmittelkatalog und den Preislisten leider zu wünschen übrig: die (heilmittelkalogkonforme) Bezeichnung "KG Atemtherapie" gibt es nicht als eigenständige Abrechnungsposition - wird aber in der Leistungsbeschreibung inhaltlich der KG zugeordnet.
Gruß
Nora
Die Atemtherapie ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und fällt unter die KG, für die Behandlung von Muko und anderen schweren Bronchialerkrankungen wurde die Pos.Nr. X0702 mit 60Min. Behandlungszeit geschaffen.
T.duck hat einfach die falsche Leistung erbracht und abgerechent. Widerspruch, Vo. zurück und in AT3 ändern lassen, wenn die Diagnose passt wäre (m)ein Weg.
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morpheus-06 schrieb:
KG Atemtherapie ist bei AT1+2 wie oben schon geschrieben wurde KG X0501, bei AT3 KG oder "KG-Muko" X0702.
Die Atemtherapie ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung und fällt unter die KG, für die Behandlung von Muko und anderen schweren Bronchialerkrankungen wurde die Pos.Nr. X0702 mit 60Min. Behandlungszeit geschaffen.
T.duck hat einfach die falsche Leistung erbracht und abgerechent. Widerspruch, Vo. zurück und in AT3 ändern lassen, wenn die Diagnose passt wäre (m)ein Weg.
. Widerspruch, Vo. zurück und in AT3 ändern lassen, wenn die Diagnose passt wäre (m)ein Weg.
Nebenbei... ich klage gerade gegen die TK, weil die bei einer nachträglichen Änderung nicht zahlen wollen.
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Wonderwoman schrieb:
morpheus-06 schrieb am 23.9.15 13:00:
. Widerspruch, Vo. zurück und in AT3 ändern lassen, wenn die Diagnose passt wäre (m)ein Weg.
Nebenbei... ich klage gerade gegen die TK, weil die bei einer nachträglichen Änderung nicht zahlen wollen.
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T.duck schrieb:
Danke für die Information. Auf was lass ich die Verordnung denn nun Ändern?
wenn die Diagn.CF oder COPD IV ist, dann natürlich auf AT3 . !
anders wäre nicht möglich und es müßte bei AT1. bleiben und der Rest wäre Lehrgeld i.m.A.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo T.duck,
wenn die Diagn.CF oder COPD IV ist, dann natürlich auf AT3 . !
anders wäre nicht möglich und es müßte bei AT1. bleiben und der Rest wäre Lehrgeld i.m.A.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
also Diagnose lautet "Rippenfraktur" und ICD Code S2232, bei AT1a.
Habe die Verordnung ja da zum ändern.
GT
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T.duck schrieb:
Hallo Jürgen,
also Diagnose lautet "Rippenfraktur" und ICD Code S2232, bei AT1a.
Habe die Verordnung ja da zum ändern.
GT
Hallo Jürgen,
also Diagnose lautet "Rippenfraktur" und ICD Code S2232, bei AT1a.
Habe die Verordnung ja da zum ändern.
GT
das ist keine Diagnose für AT3. Hast du 60Min. behandelt?
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Tempelritter schrieb:
T.duck schrieb am 23.9.15 16:16:
Hallo Jürgen,
also Diagnose lautet "Rippenfraktur" und ICD Code S2232, bei AT1a.
Habe die Verordnung ja da zum ändern.
GT
das ist keine Diagnose für AT3. Hast du 60Min. behandelt?
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T.duck schrieb:
Habe 60Min behandelt und auf was muss es denn Geändert werden?
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Tempelritter schrieb:
ich sehe da keine Möglichkeit, da die Diagnose für AT3 nicht anwendbar ist.
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Hase C schrieb:
Nur unter AT3 möglich und dann heißt die verordnetet Maßnahme "KG-Muko". Nur dann ist es die von Dir beschriebene 60 min. Behandlung. Pos. Nr. hab ich grad nicht parat. Alles andere...("KG-AT"....) ist "nur" normale KG-Position.
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Tempelritter schrieb:
AT1 = je nach IKS KG/KMT/BGM/Inhalation/Wärmetherapie möglich, wie kommst du auf 253,14€?
Dein angegebener ICD10 Code ist unvollständig.
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