Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Ausnahme :Fehlt auf der Verordung ein Kreuz bei Hausbesuch ,kann die Ärztin/der Arzt die Angabe auch nach der Abrechnung auf "Ja "ändern. Kann ich ich das nun ändern oder nicht,Die AZH sagt nein , aber dann verstehe ich den Text nicht richtig
lg
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c) Hausbesuch
Art der Angabe: Konditionale Pflichtangabe
Erläuterung:
Ein Hausbesuch kann nur erfolgen, wenn das Feld „Ja“
angekreuzt ist. Ausnahmen sind in § 11 Absatz 2
Heilmittel-Richtline geregelt.
Korrekturmöglichkeit:
Ist das Feld „Nein“ angekreuzt oder fehlt die Angabe,
ist die Abrechnung eines Hausbesuches nicht möglich;
die Gültigkeit der Verordnung ist nicht berührt.
Eine Änderung auf „Ja“ kann ausschließlich arztseitig
mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe
erfolgen.
Korrekturzeitpunkt:
Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung
zur Abrechnung erfolgt sein. Fehlt die Angabe
„Hausbesuch“ und sollte von der Ärztin oder dem Arzt
nachträglich bestätigt ein Hausbesuch durchgeführt
werden, kann die Änderung bzw. Ergänzung der
Verordnung auch noch nach erfolgter Abrechnung
erfolgen.
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GüSta schrieb:
Die Antwort findest Du in Anlage 3a zu Deinem Vertrag.
c) Hausbesuch
Art der Angabe: Konditionale Pflichtangabe
Erläuterung:
Ein Hausbesuch kann nur erfolgen, wenn das Feld „Ja“
angekreuzt ist. Ausnahmen sind in § 11 Absatz 2
Heilmittel-Richtline geregelt.
Korrekturmöglichkeit:
Ist das Feld „Nein“ angekreuzt oder fehlt die Angabe,
ist die Abrechnung eines Hausbesuches nicht möglich;
die Gültigkeit der Verordnung ist nicht berührt.
Eine Änderung auf „Ja“ kann ausschließlich arztseitig
mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe
erfolgen.
Korrekturzeitpunkt:
Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung
zur Abrechnung erfolgt sein. Fehlt die Angabe
„Hausbesuch“ und sollte von der Ärztin oder dem Arzt
nachträglich bestätigt ein Hausbesuch durchgeführt
werden, kann die Änderung bzw. Ergänzung der
Verordnung auch noch nach erfolgter Abrechnung
erfolgen.
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Mastine schrieb:
ja ich weiss ich habe das so verstanden das ich das noch ändern kann aber die AZH meint nein
Als "Schon-Immer-Selbstabrechner" bin ich nicht mit den vertraglichen Regelungen bezügl. der Abrechnungsdienstleister vertraut. Generell würde ich aber sagen, Du bist der Auftraggeber und der hat i. d. R. das Sagen; zumal bei einem so eindeutigen Sachverhalt. Frag die vom AZH mal, ob sie Anlage 3a überhaupt kennen oder sich an einen Vorgesetzten wenden.
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GüSta schrieb:
@Mastine
Als "Schon-Immer-Selbstabrechner" bin ich nicht mit den vertraglichen Regelungen bezügl. der Abrechnungsdienstleister vertraut. Generell würde ich aber sagen, Du bist der Auftraggeber und der hat i. d. R. das Sagen; zumal bei einem so eindeutigen Sachverhalt. Frag die vom AZH mal, ob sie Anlage 3a überhaupt kennen oder sich an einen Vorgesetzten wenden.
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Mastine schrieb:
Leider habe ich nicht darauf geachtet ,da ich seit 14 Jahren dort bin .Aok hat den Hausbesuch abgesetzt.Meine eigentliche Frage ist .Auf dem bundeseinheitlichen Vertrag der Physioth.steht :Bei Änderungen Hausbesuch (Ja)*
Ausnahme :Fehlt auf der Verordung ein Kreuz bei Hausbesuch ,kann die Ärztin/der Arzt die Angabe auch nach der Abrechnung auf "Ja "ändern. Kann ich ich das nun ändern oder nicht,Die AZH sagt nein , aber dann verstehe ich den Text nicht richtig
lg
Falls du dir unsicher bist, kannst du in der Praxis nochmals kurz mit der Arzthelferin sprechen.
Du kannst die Korrektur auch später einreichen. Denk an die 3 Monatsfrist nach letzter Behandlung. Also schnell sein bei einem 6er Rezept
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massu schrieb:
Willst du den HB Abrechnen? Der Arzt soll doch bitte per Fax das Kreuzchen auf Ja setzten und Änderung mit Unterschrift und Datum bestätigen
Falls du dir unsicher bist, kannst du in der Praxis nochmals kurz mit der Arzthelferin sprechen.
Du kannst die Korrektur auch später einreichen. Denk an die 3 Monatsfrist nach letzter Behandlung. Also schnell sein bei einem 6er Rezept
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