Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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passen wir deine Arbeitszei...
Patientin kommt mit Verordnung 6 x KG mit WS1a zu uns.
Nach den 6 Behandlungen holt sie sich von anderem Arzt ein neues Rezept. Wieder 6 x KG mit WS1a.
Nach Rücksprache mit der Arztpraxis weigern sich diese das Rezept auf WS2a zu ändern bzw. es überhaupt zu ändern.
Was soll man tun? Reicht der Vermerk auf dem neuen Rezept, dass die Arztpraxis sich weigert es zu ändern oder kürzt die Krankenkasse trotzdem?
Pikant ist hier ja auch, dass bei WS1a eh nur 1 Rezept á 6 Behandlungen möglich sind...
Danke für Eure Hilfe!
Frankl Schulze
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FSchulze schrieb:
Folgender Fall:
Patientin kommt mit Verordnung 6 x KG mit WS1a zu uns.
Nach den 6 Behandlungen holt sie sich von anderem Arzt ein neues Rezept. Wieder 6 x KG mit WS1a.
Nach Rücksprache mit der Arztpraxis weigern sich diese das Rezept auf WS2a zu ändern bzw. es überhaupt zu ändern.
Was soll man tun? Reicht der Vermerk auf dem neuen Rezept, dass die Arztpraxis sich weigert es zu ändern oder kürzt die Krankenkasse trotzdem?
Pikant ist hier ja auch, dass bei WS1a eh nur 1 Rezept á 6 Behandlungen möglich sind...
Danke für Eure Hilfe!
Frankl Schulze
Gruß
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TDB schrieb:
Vielleicht hat das 2. Rezept eine andere Diagnose, dann geht's.
Gruß
hat bei mir schon einige male geklappt
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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peer2010 schrieb:
schreib auf das rezept " arzt weigert sich rezept abzuändern" oder vom arzt ausdrücklich so gewünscht
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JürgenK schrieb:
Vielleicht hilft das : RV VdeK Anlage 5 ...dort steht etwas, kopieren und dem Arzt ans HERZ legen....
hat bei mir schon einige male geklappt
MfG
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rudibam schrieb:
Ist natürlich nicht abgeschlossen, siehe peer2010. Und dann noch einen guten Rat an den Patienten.
"Wenn der Arzt das Rezept nicht ändern will , dann hat er schon seine Gründe und sie können eben nicht weiter behandeln"
Also ist bei einer Weigerung des Arztes, die Behandlung hiermit abgeschlossen, wer aber gerne umsonst arbeiten möchte, darf dies natürlich tun :smile:
[bearbeitet am 16.05.13 17:37]
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idefix- schrieb:
mit Behandlung abgeschlossen, war die bei mir abgeschlossen gemeint. hatte schon einige Diskussionen mit KK´s und die Antwort war immer die gleiche.
"Wenn der Arzt das Rezept nicht ändern will , dann hat er schon seine Gründe und sie können eben nicht weiter behandeln"
Also ist bei einer Weigerung des Arztes, die Behandlung hiermit abgeschlossen, wer aber gerne umsonst arbeiten möchte, darf dies natürlich tun :smile:
[bearbeitet am 16.05.13 17:37]
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rudibam schrieb:
Wir haben einen St3empel: Nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt: Arzt besteht auf Durchführung der VO wie ausgestellt. >>Es gab für uns noch niemals Probleme. Der Arzt wurde schon mal belehrt, aber das stört mich nicht.
Hatte noch nie Probleme.
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Diesen Stempel benutze ich auch immer wieder.
Hatte noch nie Probleme.
PT-Angie
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idefix- schrieb:
wenn der Arzt sich weigert das Rezept zu ändern, dann gibt es eben keine Behandlungen mehr. der kasse ist es egal ob der Arzt sich weigert oder nicht, die unternehmen Garnichts. also ist die Behandlung bei diesem Patienten abgeschlossen
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Auch wenn WS1a gar nicht als Folgerezept statthaft war, sondern nur andere Indikationsschlüssel WS2a? Das Rezept ist dann ja definitiv falsch ausgestellt!
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FSchulze schrieb:
@ gan noch nie Probleme
Auch wenn WS1a gar nicht als Folgerezept statthaft war, sondern nur andere Indikationsschlüssel WS2a? Das Rezept ist dann ja definitiv falsch ausgestellt!
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rudibam schrieb:
Wenns nicht falsch ausgestellt wäre müsste es ja auch nicht geändert werden!!!!!!!!!
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AngelMFA schrieb:
Wir schreiben das auch immer drauf, dass Arzt sich weigert, gab noch nie Probleme.
bin jetzt auch etwas verunsichert, habe nen sehr ähnliches problem u rief gestern die gute frau von salzen von der dak an die mir auch nochmal ausdrücklich sagte der satz, "arzt weigert sich" kümmert die nicht und auch ein hinweiss auf rückseite sei nach ihrem kenntnisstand wohl auch ni zulässig und sie höre davon grade das erste mal, mit anderen worten es MUSS abgeändert werden da sonst nicht gezahlt wird. so jedenfalls die aussage der dak frau und sogar mit den worten das sie wisse was für eine schlechte situation für uns herrsche.........
hier die nummer ggf möchte sich noch jemand mit der dame unterhalten (die zur grossen verwunderung sehr umgänglich u freundlich/sachlich ist)
040 325325555 DAK
wenn hier welche von"noch nie probleme gehabt reden" hoffe ich nicht das nach 4 jahren die regress ansprüche kommen
rudi hast du das mal mit einem sachbearbeiter der gkv durchgesprochen und wie lange macht ihr das schon so mit dem stempel geht das schon über die 4 jahre hinaus ?? und klappt das bei allen kassen od nur bestimmte ??
grüsse
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[bearbeitet am 01.06.13 21:40]
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rudibam schrieb:
Ja, ich mache das schon länger als 4 Jahre und hatte das auch schon mit einer AOK-Mitarbeiterin besprochen.Übrigens, die Mitarbeiter der DAK im Bremen mit denen ich bis jetzt zu tun hatte kann man in der Pfeife rauchen.
[bearbeitet am 01.06.13 21:40]
MfG
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JürgenK schrieb:
:wink: ...na ja, so große Pfeifen gibt es selten :sunglasses:
MfG
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rudibam schrieb:
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch
>>.....mit denen ich bis jetzt zu tun hatte kann man in der Pfeife rauchen.<<
...und nun hebe Deine Füße von dem Schlauch und Du kannst dann kombinieren und das Rätsel lösen :wink:
schönen Wochenanfang
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JürgenK schrieb:
Hallo rudibam,
>>.....mit denen ich bis jetzt zu tun hatte kann man in der Pfeife rauchen.<<
...und nun hebe Deine Füße von dem Schlauch und Du kannst dann kombinieren und das Rätsel lösen :wink:
schönen Wochenanfang
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rudibam schrieb:
Ja, ich habe meine Füße vom Schlauch runter!!
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Axel Bolik schrieb:
huhu
bin jetzt auch etwas verunsichert, habe nen sehr ähnliches problem u rief gestern die gute frau von salzen von der dak an die mir auch nochmal ausdrücklich sagte der satz, "arzt weigert sich" kümmert die nicht und auch ein hinweiss auf rückseite sei nach ihrem kenntnisstand wohl auch ni zulässig und sie höre davon grade das erste mal, mit anderen worten es MUSS abgeändert werden da sonst nicht gezahlt wird. so jedenfalls die aussage der dak frau und sogar mit den worten das sie wisse was für eine schlechte situation für uns herrsche.........
hier die nummer ggf möchte sich noch jemand mit der dame unterhalten (die zur grossen verwunderung sehr umgänglich u freundlich/sachlich ist)
040 325325555 DAK
wenn hier welche von"noch nie probleme gehabt reden" hoffe ich nicht das nach 4 jahren die regress ansprüche kommen
rudi hast du das mal mit einem sachbearbeiter der gkv durchgesprochen und wie lange macht ihr das schon so mit dem stempel geht das schon über die 4 jahre hinaus ?? und klappt das bei allen kassen od nur bestimmte ??
grüsse
Schreib bei der Abrechnung drauf, dass der Arzt das Rezept nicht ändern will und dass er will, dass es so gemacht wird. ich habe da schon ein paar mal so gemacht und es hat immer so geklappt.Einmal habe ich draufgeschrieben: Arzt will das Rz ums verrecken nicht richtlinienkonform ändern.
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Eberhard schrieb:
Schreib bei der Abrechnung drauf, dass der Arzt das Rezept nicht ändern will und dass er will, dass es so gemacht wird. ich habe da schon ein paar mal so gemacht und es hat immer so geklappt.Einmal habe ich draufgeschrieben: Arzt will das Rz ums verrecken nicht richtlinienkonform ändern.
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