Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Folgender Fall :
Erstverordnung vom 23.5. WS 1a , letzter Behandlungstag 16.6. 14 . Danach hatte die Patientin keine weiteren Verordnungen, auch nicht in einer anderen Praxis. Jetzt bringt die Patientin eine neue EV vom selben Arzt , wieder WS 1a bei gleicher Diagnose, das Ausstellungsdatum war der 26.8.14, also vor Ablauf der 12 Wochen zwischen zwei Erstverordnungen bei gleicher Diagnose. Der Arzt weigert sich die Verordnung auf FV und WS2a auszustellen. In einer früheren Diskussion hier im Forum wurde geschrieben, man könnte in solch einem Fall den Vermerk : "Arzt verweigert die Änderung des Rezeptes " schreiben, dann würde das Rezept so durchgehen. Gilt das auch für die DAK ? Wer hat damit Erfahrungen gemacht ?
LG !
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Lamaca schrieb:
Hallo !
Folgender Fall :
Erstverordnung vom 23.5. WS 1a , letzter Behandlungstag 16.6. 14 . Danach hatte die Patientin keine weiteren Verordnungen, auch nicht in einer anderen Praxis. Jetzt bringt die Patientin eine neue EV vom selben Arzt , wieder WS 1a bei gleicher Diagnose, das Ausstellungsdatum war der 26.8.14, also vor Ablauf der 12 Wochen zwischen zwei Erstverordnungen bei gleicher Diagnose. Der Arzt weigert sich die Verordnung auf FV und WS2a auszustellen. In einer früheren Diskussion hier im Forum wurde geschrieben, man könnte in solch einem Fall den Vermerk : "Arzt verweigert die Änderung des Rezeptes " schreiben, dann würde das Rezept so durchgehen. Gilt das auch für die DAK ? Wer hat damit Erfahrungen gemacht ?
LG !
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Eberhard schrieb:
Ja, das Habe ich auch schon so gemacht: Arzt ändert Verordnung nicht ums Verrecken.
Anruf dort, Rezept hinfaxen oder mailen und erst mit dieser Genehmigung den Patienten weiterbehandeln.
Bitte denke daran, dass eine mündliche Zusage der Kostenübernahme nicht viel wert ist, wenn die entsprechende Krankenkasse nach Jahren noch einmal prüft - und Dir dann rückwirkend das verdiente Geld wieder abzieht.
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LG und ein schönes Wochenende !!!
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Lamaca schrieb:
Danke für eure Antworten und hilfreichen Tipps !!! :sunglasses:
LG und ein schönes Wochenende !!!
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rudibam schrieb:
Die DAK gibt nichts schriftlich. Aussage von höchster Stelle, sie dürften nicht.
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memo schrieb:
.... dann würde ich solche Verordnungen nicht mehr "abarbeiten" - denn..... siehe oben !
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Lamaca schrieb:
@memo: Ist Dir das schon passiert, dass eine zweite Prüfung gemacht wurde und rückwirkend doch noch abgezogen wurde ?
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rudibam schrieb:
Mach ich ja auch nicht, es scheint nur so aber so deppert bin ich nicht.
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memo schrieb:
... besser von der DAK schriftlich genehmigen lassen.
Anruf dort, Rezept hinfaxen oder mailen und erst mit dieser Genehmigung den Patienten weiterbehandeln.
Bitte denke daran, dass eine mündliche Zusage der Kostenübernahme nicht viel wert ist, wenn die entsprechende Krankenkasse nach Jahren noch einmal prüft - und Dir dann rückwirkend das verdiente Geld wieder abzieht.
Bei dir wäre also ein neuer Regelfall, sprich EV möglich wenn Patient am 17.9. mit seiner Behandlung beginnt, vorher Folgeverordnung.
Ggf, bei Kasse anrufen und diese Info an Arzt weiterleiten. Falls immer noch keine Änderung schriftlich auf Rezept vermerken wie oben geschrieben.
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Maßgeblich für einen neuen Regelfall sind die 12 Wochen gezählt vom letzten Behandlungstag altes Rezept bis 1. Behandlungstag neues Rezept.
Und auf welche Regelung interpretierst du diese Auslegung. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Minza schrieb am 12.9.14 22:11:
Maßgeblich für einen neuen Regelfall sind die 12 Wochen gezählt vom letzten Behandlungstag altes Rezept bis 1. Behandlungstag neues Rezept.
Und auf welche Regelung interpretierst du diese Auslegung. :unamused:
Maßgeblich für einen neuen Regelfall sind die 12 Wochen gezählt vom letzten Behandlungstag altes Rezept bis 1. Behandlungstag neues Rezept.
Und auf welche Regelung interpretierst du Auslegung. :unamused:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Minza schrieb am 12.9.14 22:11:
Maßgeblich für einen neuen Regelfall sind die 12 Wochen gezählt vom letzten Behandlungstag altes Rezept bis 1. Behandlungstag neues Rezept.
Und auf welche Regelung interpretierst du Auslegung. :unamused:
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Minza schrieb:
Also neue Erstverordnung bei selber Diagnose erst nach 12 Wochen, gezählt ab letzten Behandlungstag bis erster Behandlungstag neues Rezept möglich.
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Minza schrieb:
Maßgeblich für einen neuen Regelfall sind die 12 Wochen gezählt vom letzten Behandlungstag altes Rezept bis 1. Behandlungstag neues Rezept.
Bei dir wäre also ein neuer Regelfall, sprich EV möglich wenn Patient am 17.9. mit seiner Behandlung beginnt, vorher Folgeverordnung.
Ggf, bei Kasse anrufen und diese Info an Arzt weiterleiten. Falls immer noch keine Änderung schriftlich auf Rezept vermerken wie oben geschrieben.
Ein DINA5 Zusatzblatt zur VO (kommt bei uns auf Knopfdruck weitestgehend vordefiniert aus dem System) mit
- stichwortartiger Darstellung des Sachverhalts,
- dem Hinweis auf die Verweigerung des Arztes zur Richtigstellung der VO,
- der Anmerkung „ ... Im Interesse des Patienten - und um eine Stagnierung des aktuellen Gesundheitszustand zu vermeiden - haben wir dennoch die Therapie entsprechend ... bla bla bla .. durchgeführt.
Zum Schluss und zur Absicherung noch den Hinweis:
„Sollten Sie die Verordnung nicht abrechnen wollen oder können, erwarten wir die Rücksendung dieser im Original, zusammen mit ihrer Begründung. Weiterhin bitten wir in diesem Fall ggf. den ausstellenden Arzt über die ordnungsgemäße Ausstellung einer Verordnung gemäß Heilmittelrichtlinie aufzuklären.“
Wir haben jede Woche Verordnungen im Bezug z.B. auf KG-ZNS o. MLD, die nicht korrekt sind und der Arzt (es sind 3 in unserer Stadt) sich permanent und stoisch weigert zu korrigieren. (Altersstarrsinn, Demenz oder was auch immer?).
Wir verfahren jetzt - nach damaliger Rücksprache mit DAK, AOK und BEK - seit fast zwei Jahre so und haben bisher keine Absetzung oder Rückläufer erhalten.
Vielleicht taucht ja bald eine ähnlich geartete Vorlagen in der Infothek zum downloaden auf!
Auch hier meine obligatorische Frage:
[color=red]Warum wird so eine Frage nicht zur Lösung an die Berufsverbände herangetragen? [/color]
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JHE schrieb:
Da machen wir kein großes Theater draus.
Ein DINA5 Zusatzblatt zur VO (kommt bei uns auf Knopfdruck weitestgehend vordefiniert aus dem System) mit
- stichwortartiger Darstellung des Sachverhalts,
- dem Hinweis auf die Verweigerung des Arztes zur Richtigstellung der VO,
- der Anmerkung „ ... Im Interesse des Patienten - und um eine Stagnierung des aktuellen Gesundheitszustand zu vermeiden - haben wir dennoch die Therapie entsprechend ... bla bla bla .. durchgeführt.
Zum Schluss und zur Absicherung noch den Hinweis:
„Sollten Sie die Verordnung nicht abrechnen wollen oder können, erwarten wir die Rücksendung dieser im Original, zusammen mit ihrer Begründung. Weiterhin bitten wir in diesem Fall ggf. den ausstellenden Arzt über die ordnungsgemäße Ausstellung einer Verordnung gemäß Heilmittelrichtlinie aufzuklären.“
Wir haben jede Woche Verordnungen im Bezug z.B. auf KG-ZNS o. MLD, die nicht korrekt sind und der Arzt (es sind 3 in unserer Stadt) sich permanent und stoisch weigert zu korrigieren. (Altersstarrsinn, Demenz oder was auch immer?).
Wir verfahren jetzt - nach damaliger Rücksprache mit DAK, AOK und BEK - seit fast zwei Jahre so und haben bisher keine Absetzung oder Rückläufer erhalten.
Vielleicht taucht ja bald eine ähnlich geartete Vorlagen in der Infothek zum downloaden auf!
Auch hier meine obligatorische Frage:
[color=red]Warum wird so eine Frage nicht zur Lösung an die Berufsverbände herangetragen? [/color]
wer bezahlt Euch für diesen bürokratischen Irrsinn.
Ungültige Vo = keine Behandlung !
Wichtig: Pat. aufklären !!!
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dhammann1 schrieb:
Hallo,
wer bezahlt Euch für diesen bürokratischen Irrsinn.
Ungültige Vo = keine Behandlung !
Wichtig: Pat. aufklären !!!
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