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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
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an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Hause arb...
Die Arztpraxis wurde von einem anderen Arzt übernommen, der zwar gerne weiter verordnet, aber nur als Folgeverordnung. Ich habe mit ihm gesprochen, angeblich würde das reichen und die Kassen würden das auch zahlen. Mir glaubt er da nicht, laut SGB wäre er im Recht.
So nehme ich die Verordnung nicht an, das ist klar.
Ich kann jetzt natürlich den Eltern empfehlen 12 Wochen zu warten, was therapeutisch ungünstig wäre, oder einen anderen Arzt zu fragen, was organisatorisch schwierig ist. Andererseits werde ich mit dieser Arztpraxis noch mehr zu tun haben, und ich würde das gern grundsätzlich klären.
Wie würdet ihr vorgehen?
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a.sch. schrieb:
Ich habe ein Kind in Therapie, das inzwischen außerhalb des Regelfalls ist.
Die Arztpraxis wurde von einem anderen Arzt übernommen, der zwar gerne weiter verordnet, aber nur als Folgeverordnung. Ich habe mit ihm gesprochen, angeblich würde das reichen und die Kassen würden das auch zahlen. Mir glaubt er da nicht, laut SGB wäre er im Recht.
So nehme ich die Verordnung nicht an, das ist klar.
Ich kann jetzt natürlich den Eltern empfehlen 12 Wochen zu warten, was therapeutisch ungünstig wäre, oder einen anderen Arzt zu fragen, was organisatorisch schwierig ist. Andererseits werde ich mit dieser Arztpraxis noch mehr zu tun haben, und ich würde das gern grundsätzlich klären.
Wie würdet ihr vorgehen?
Also nochmal einen Zugang suchen...
Oder auch mit der Kasse klären, ob sie auch die so falsch ausgestellten Rezepte akzeptieren würde als letzte Möglichkeit.
Viel Erfolg
Ach ja: Ein Arzt wollte mal ne schriftliche Verpflichtungen von mir, dass ich ihm im Falle eines Regresses einen Rezeptwert erstatte.....Vielleicht kannst Du nochmal deutlich machen, das Du bei falschem Rezept eben regulär KEIN Geld sehen wirst...
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ali schrieb:
Ich würde das grundsätzlich den Eltern überlassen (mit Arzt und Kasse klären) ansonsten nochmal kompetent die HMR darlegen, wenn er Dich läßt, gern auch mit den budgetneutralen Möglichkeiten.
Also nochmal einen Zugang suchen...
Oder auch mit der Kasse klären, ob sie auch die so falsch ausgestellten Rezepte akzeptieren würde als letzte Möglichkeit.
Viel Erfolg
Ach ja: Ein Arzt wollte mal ne schriftliche Verpflichtungen von mir, dass ich ihm im Falle eines Regresses einen Rezeptwert erstatte.....Vielleicht kannst Du nochmal deutlich machen, das Du bei falschem Rezept eben regulär KEIN Geld sehen wirst...
Kurzfristig kann es helfen, die fehlerhafte VO zur Genehmigung einzureichen (Patient unter Darlegung der Sachlage), im Zuge der Genehmigung muss die Kasse die formalen Voraussetzungen prüfen und kann unter Berücksichtigung der Beteiligten die VO genehmigen auch wenn adR falsch angekreuzt ist. Bei konsequenter Fehl-Bekreuzung durch den Arzt kann das auch langfristig genehmigt werden. Evt bekommt der Arzt dann irgendwann ein Beratungsgespräch aufgedrückt...
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Papa Alpaka schrieb:
...mit dem Arzt die VO-Möglichkeiten klären ist mittelfristig der bessere Weg wegen der konstruktiven Zusammenarbeit.
Kurzfristig kann es helfen, die fehlerhafte VO zur Genehmigung einzureichen (Patient unter Darlegung der Sachlage), im Zuge der Genehmigung muss die Kasse die formalen Voraussetzungen prüfen und kann unter Berücksichtigung der Beteiligten die VO genehmigen auch wenn adR falsch angekreuzt ist. Bei konsequenter Fehl-Bekreuzung durch den Arzt kann das auch langfristig genehmigt werden. Evt bekommt der Arzt dann irgendwann ein Beratungsgespräch aufgedrückt...
Kommt drauf an, in welchem Bundesland du bist, welche Krankenkasse der Kostenträger ist und um welche Therapie es überhaupt geht. Bei uns ist es easy.
zum beispiel
Anlage 3: Notwendige Angaben auf Heilmittelverordnungen für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in der Fassung vom 01.07.2013
Seite 3:
"Charakterisiert die Verordnung als Erst- oder Folgeverordnung oder als Verordnung außerhalb des Regelfalls. Ist die Angabe auf der Verordnung für den Heilmittelerbringer erkennbar falsch, korrigiert er diesen Fehler auf der Verordnung und informiert hierüber den verordnenden Arzt. Die Änderung ist vom Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren. Soweit sich durch die Korrektur Auswirkungen auf die maximale Verordnungsmenge ergeben, gilt lit. g). "
Demnach könnte man den Fehler selbst korrigieren und den Arzt informieren.
Bei a.d.R. muss in Bayern/ Logopädie/Primärkassen nicht mal mehr eine Begründung für a.d.R. eingetragen sein.
Vielleicht geht das bei dir auch so einfach.
gruß, heropas
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Niedersachsen, Logo, hkk
Wobei es bei anderen Kassen das gleiche Problem geben wird, er will das ja grundsätzlich nicht machen.
Mir wäre neu, daß das hier auch so einfach geht, aber ich werd da nochmal gucken.
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a.sch. schrieb:
Hier ist
Niedersachsen, Logo, hkk
Wobei es bei anderen Kassen das gleiche Problem geben wird, er will das ja grundsätzlich nicht machen.
Mir wäre neu, daß das hier auch so einfach geht, aber ich werd da nochmal gucken.
Bei uns hat es immer geklappt, wenn der Arzt nichts ändern wollte.
LG
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Wolkelein schrieb:
Und wenn du hinten drauf schreibst, dass der Arzt nicht gewillt ist die Vo. zu ändern?
Bei uns hat es immer geklappt, wenn der Arzt nichts ändern wollte.
LG
Und wenn du hinten drauf schreibst, dass der Arzt nicht gewillt ist die Vo. zu ändern?
Bei uns hat es immer geklappt, wenn der Arzt nichts ändern wollte.
LG
Im Prinzip ist dies ein korrektes Vorgehen.
Wir hatten vor einiger Zeit das umgekehrte Problem mit einer oberschlauen Ärztin die auch nach mehreren Aufklärungsversuchen auf eine Ausstellung a.d.R. bestand.
Genauso auf der VO vermerkt und abgerechnet.
Allerdings habe ich sofort Rücksprache mit der betroffenen KK (AOK Hessen) genommen, die sich mit der Ärztin in Verbindung setzen wollte. Konsequenz: Keine VO´s dieser Ärztin mehr gesehen seit dem. :yum:
Was uns aber die Kausa IKK lehrt ist, dass weil "es immer geklappt" hat, ein solches Vorgehen fortlaufend zu betreiben, unter Umständen zu sehr hohen Rückforderungen führen kann, wenn irgendjemand dort meint man habe hier einen Ansatz gefunden, der beim Therapeuten genug Druck und Verunsicherung erzeugt, dass eine ausreichende Zahl die Rückforderungen bezahlt, bzw. Abrechnungsstellen, wie Optica, in bevormundender Weise Rückforderungen, ohne rechtliche Prüfungsmöglichkeit des Leistungserbringers, einfach bezahlt. Und hier rede ich nicht von Absetzungen.
Hier stelle man sich vor:
4 Jahre KG-ZNS, 2x die Woche und dann: Zahl mal zurück.
Also lieber Annahme aufgrund fehlender formaler Voraussetzungen ablehnen.
Der Bürokratiewahnsinn wird nur dann geringer werden, wenn er für die Versicherten erfahrbar wird und sie sich bei ihren KK darüber beschweren. :rage:
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NorbArt schrieb:
Wolkelein schrieb am 11.3.19 15:14:
Und wenn du hinten drauf schreibst, dass der Arzt nicht gewillt ist die Vo. zu ändern?
Bei uns hat es immer geklappt, wenn der Arzt nichts ändern wollte.
LG
Im Prinzip ist dies ein korrektes Vorgehen.
Wir hatten vor einiger Zeit das umgekehrte Problem mit einer oberschlauen Ärztin die auch nach mehreren Aufklärungsversuchen auf eine Ausstellung a.d.R. bestand.
Genauso auf der VO vermerkt und abgerechnet.
Allerdings habe ich sofort Rücksprache mit der betroffenen KK (AOK Hessen) genommen, die sich mit der Ärztin in Verbindung setzen wollte. Konsequenz: Keine VO´s dieser Ärztin mehr gesehen seit dem. :yum:
Was uns aber die Kausa IKK lehrt ist, dass weil "es immer geklappt" hat, ein solches Vorgehen fortlaufend zu betreiben, unter Umständen zu sehr hohen Rückforderungen führen kann, wenn irgendjemand dort meint man habe hier einen Ansatz gefunden, der beim Therapeuten genug Druck und Verunsicherung erzeugt, dass eine ausreichende Zahl die Rückforderungen bezahlt, bzw. Abrechnungsstellen, wie Optica, in bevormundender Weise Rückforderungen, ohne rechtliche Prüfungsmöglichkeit des Leistungserbringers, einfach bezahlt. Und hier rede ich nicht von Absetzungen.
Hier stelle man sich vor:
4 Jahre KG-ZNS, 2x die Woche und dann: Zahl mal zurück.
Also lieber Annahme aufgrund fehlender formaler Voraussetzungen ablehnen.
Der Bürokratiewahnsinn wird nur dann geringer werden, wenn er für die Versicherten erfahrbar wird und sie sich bei ihren KK darüber beschweren. :rage:
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heropas schrieb:
Hallo,
Kommt drauf an, in welchem Bundesland du bist, welche Krankenkasse der Kostenträger ist und um welche Therapie es überhaupt geht. Bei uns ist es easy.
zum beispiel
Anlage 3: Notwendige Angaben auf Heilmittelverordnungen für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in der Fassung vom 01.07.2013
Seite 3:
"Charakterisiert die Verordnung als Erst- oder Folgeverordnung oder als Verordnung außerhalb des Regelfalls. Ist die Angabe auf der Verordnung für den Heilmittelerbringer erkennbar falsch, korrigiert er diesen Fehler auf der Verordnung und informiert hierüber den verordnenden Arzt. Die Änderung ist vom Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren. Soweit sich durch die Korrektur Auswirkungen auf die maximale Verordnungsmenge ergeben, gilt lit. g). "
Demnach könnte man den Fehler selbst korrigieren und den Arzt informieren.
Bei a.d.R. muss in Bayern/ Logopädie/Primärkassen nicht mal mehr eine Begründung für a.d.R. eingetragen sein.
Vielleicht geht das bei dir auch so einfach.
gruß, heropas
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