Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
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Seit dieser Woche ist unser "Dorfarzt" der Meinung, aufgrund vom überschrittenen Budget, keine Hausbesuche mehr verschreiben zu können.
Bedeutet, ich hab für 2 Patientinnen zwar Rezepte bekommen (einmal KG+MLD, einmal MLD), allerdings ohen Hausbesuch. Nach der Meinung des Arztes können die Damen den Hausbesuch jawohl selber zahlen..
Nun habe ich mit der Aok telefoniert, um diese Möglichkeit abzuklären. Dort sagte man mir, dass es versicherungstechnisch nicht möglich wäre, privat den HB abzurechnen, das Rezept aber ohne HB. Sie raten, einfach einen anderen Arzt aufzusuchen..
Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Ich werde morgen nochmal mit dem Arzt sprechen, befürchte allerdings, da auf Granit zu beissen..
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nordkind schrieb:
Hallo liebe Kollegen, ich habe folgenden Problemfall:
Seit dieser Woche ist unser "Dorfarzt" der Meinung, aufgrund vom überschrittenen Budget, keine Hausbesuche mehr verschreiben zu können.
Bedeutet, ich hab für 2 Patientinnen zwar Rezepte bekommen (einmal KG+MLD, einmal MLD), allerdings ohen Hausbesuch. Nach der Meinung des Arztes können die Damen den Hausbesuch jawohl selber zahlen..
Nun habe ich mit der Aok telefoniert, um diese Möglichkeit abzuklären. Dort sagte man mir, dass es versicherungstechnisch nicht möglich wäre, privat den HB abzurechnen, das Rezept aber ohne HB. Sie raten, einfach einen anderen Arzt aufzusuchen..
Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Ich werde morgen nochmal mit dem Arzt sprechen, befürchte allerdings, da auf Granit zu beissen..
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Jörg Imbach schrieb:
Patienten sollen den Arzt wechseln. Falls die Diagnosen der beiden in der Praxisbesonderheitenliste aufgeführt sind, hilft es evtl. auch den HA mit der Nase darauf zu stoßen.
Ich bin in meiner Praxis über jeden froh, der in meine Räumlichkeiten kommt, da HB´s mehr Kosten verursachen als die ganze Sache einbringt.
MfG
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SNS37 schrieb:
Viele Ärzte haben ein Problem mit dem Budget und ein HB verdoppelt fast das Kostenvolumen der VO. Die Aussage der KK kann ich überhaupt nicht verstehen! Nur weil der Arzt hier Kosten sparen möchte, soll man sich einen suchen der es sich leisten kann und den HB verschreibt?
Ich bin in meiner Praxis über jeden froh, der in meine Räumlichkeiten kommt, da HB´s mehr Kosten verursachen als die ganze Sache einbringt.
MfG
Martina
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rudibam schrieb:
Wo kein HB draufsteht ist auch kein HB drin. Das ergibt sich aus der Kassenzulassung. Entweder bringt mir der Patient eine HB-Verordnung oder er muß in die Praxis kommen. Die Auseinandersetzung mit dem Arzt überlasse ich dem Patienten. Die sind in der Regel alle volljährig und müssen wissen ob sie gerade bei dem Arzt bleiben müssen.
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morpheus-06 schrieb:
ja rudibam, so einfach kann es sein.
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die neue schrieb:
ja, kann es. Aber dann kann man hier nicht mehr so viel schreiben :smile:
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morpheus-06 schrieb:
dafür sind wir ja bekannt, Probleme machen wo keine sein sollten :smile:
"Probleme" gibts nur, wenn der Kühlschrank leer ist.
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die neue schrieb:
Du und ich ????? :smile: :smile: kann eigentlich nicht sein ..... :smile: :smile: :smile: :smile:
"Probleme" gibts nur, wenn der Kühlschrank leer ist.
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morpheus-06 schrieb:
da hast du auch wieder recht. Im Moment verbraucht sich auch der Coke und Chips Vorrat rasend schnell :smile:
[bearbeitet am 14.11.13 08:58]
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Stone17 schrieb:
...oder man fragt mal beim DRK & deren Ehrenamtlichen nach - die kommen doch neuerdings nach Hause & das was wir machen können die doch schon lange... :wink:
[bearbeitet am 14.11.13 08:58]
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SuFi schrieb:
Genau! :clap:
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logoU schrieb:
Natürlich ist man froh, wenn die Leute in die Praxis kommen. Aber wer wie ich hauptsächlich mit neurologischen Patienten arbeitet, wird feststellen, dass viele das nicht können!! Die sollen nun im Regen stehen, oder was? Ich spare auch gern Kosten, das tut jeder gerne, und ich kenne auch Kollegen, die deshalb keine HBs machen. Sie aber nicht zu verordnen, wenn indiziert, das finde ich völlig daneben.
Martina
Es ist eine Sache, ob Bettlägerigkeit besteht, Gehunfähigkeit... etc. Aber man erlebt es doch oft genug, daß alles andere machbar ist- Besuche beim Facharzt, einkaufen, Seniorennachmittag... nur der Physio muß ins Haus kommen! Seit Taxikosten nur noch bei Dialyse oder Chemo von den Kassen übernommen werden nimmt es doch Überhand mit den HBs...
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Mal ehrlich, wie bekloppt muss man als Arzt eigentlich sein, um so praktizieren zu dürfen? Ebenso gibt es Organisationen (u.a. die ARGE), die gegen geringes Entgelt, z.T. sogar gratis, Patienten im Rolli in die Praxis bringen. Wie viele Patienten sind willens, sich da mal zu erkundigen? Wie viele sogenannte HB- Patienten wären nicht in der Lage sich mal 10-20 Min. in den Rolli zu setzen und in die Praxis schieben zu lassen? Tatsächlich ist es zu mind. 30-50% reine Bequemlichkeit und "Geiz", der zu HB-VO führt.
Keine Frage, dass es auch die echten, also transportunfähigen Patienten gibt oder winterliche Wetterverhältnisse, die einen solchen Transport unmöglich machen. Die müssen tatsächlich den Arzt wechseln und z.B. den Facharzt (höheres Budget) bitten, die KG zu verordnen. Da sollte man als Physio/Ergo/Logo, die Patienten entsprechend unterstützen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ja genau, vorgestern durfte ich wieder eine Patienten erleben, die mit ihrem Rollator zu uns kommt und eine KMT/HB VO auf den Tisch packt. Aufgrund der horrenden Bezahlung (wo soll man mit dem ganzen Geld hin?) aber auch wg. der hohen Auslastung, hat die "Leitung" sie angerufen und die Behandlung ablehnen müssen. Gestern kam sie dann angedackelt und hat die VO selbst wieder abgeholt.
Mal ehrlich, wie bekloppt muss man als Arzt eigentlich sein, um so praktizieren zu dürfen? Ebenso gibt es Organisationen (u.a. die ARGE), die gegen geringes Entgelt, z.T. sogar gratis, Patienten im Rolli in die Praxis bringen. Wie viele Patienten sind willens, sich da mal zu erkundigen? Wie viele sogenannte HB- Patienten wären nicht in der Lage sich mal 10-20 Min. in den Rolli zu setzen und in die Praxis schieben zu lassen? Tatsächlich ist es zu mind. 30-50% reine Bequemlichkeit und "Geiz", der zu HB-VO führt.
Keine Frage, dass es auch die echten, also transportunfähigen Patienten gibt oder winterliche Wetterverhältnisse, die einen solchen Transport unmöglich machen. Die müssen tatsächlich den Arzt wechseln und z.B. den Facharzt (höheres Budget) bitten, die KG zu verordnen. Da sollte man als Physio/Ergo/Logo, die Patienten entsprechend unterstützen. Gruß S.
War echt schon nah dran, mal bei dem Hausarzt der beiden anzurufen und nachzufragen, ob er den HB wirklich für notwendig hält. - Aber ich bin ja nur AN und tu des lieben Friedens und der Nerven wegen halt wie mir aufgetragen. Dabei sind wir grad knapp mit Terminen und mit 2x45 MLD ist doch wirklich nicht viel verdient, oder (gemessen am zeitlichen Aufwand).
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christine81 schrieb:
Also ich ärgere mich auch gerade über ein paar HBs, die eigentlich nicht wirklich welche sein müßten. Ehepaar - beide fahren durchaus auch mit dem Auto zum Einkaufen, Arzt (um das Rezept mit dem verordneten HB abzuholen), Fußpflegen usw. Der Herr Patient gibt auch auf nachfragen meinerseits ganz offen zu, dass es einfach bequemer ist, wenn der Therapeut ins Haus kommt (wegen duschen, umziehen, ausziehen usw.) Er verbindet dann gerne die MLD mit einem Mittagsschläfchen auf dem Sofa.
War echt schon nah dran, mal bei dem Hausarzt der beiden anzurufen und nachzufragen, ob er den HB wirklich für notwendig hält. - Aber ich bin ja nur AN und tu des lieben Friedens und der Nerven wegen halt wie mir aufgetragen. Dabei sind wir grad knapp mit Terminen und mit 2x45 MLD ist doch wirklich nicht viel verdient, oder (gemessen am zeitlichen Aufwand).
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Fuzziguzzi schrieb:
Dann hat eben im Moment keine Zeit diese Art von Patienten mit für HB´s - geht halt erst in 3-4 Wochen und dann findet sich auch Zeit für die echten HB-Patienten.
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christine81 schrieb:
Würd ich genau so machen, wenn ich PI wäre.........
MfG
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Fuzziguzzi schrieb:
Das sollte auch jeder PI so durchführen wenn er wirtschaftlich und sozial handeln kann.
MfG
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SuFi schrieb:
Hast du es mal angesprochen? Vielleicht zählt es ja, wenn du mal gegenrechnest, wieviele Patienten du gemessen am Zeitaufwand MLD 45 plus Hb x 2 in der Praxis behandeln könntest... :kissing_closed_eyes:
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SuFi schrieb:
Was aus deinem Beitrag nicht ersichtlich ist: welcher Umstand macht bei deinen Patienten einen Hausbesuch notwendig?
Es ist eine Sache, ob Bettlägerigkeit besteht, Gehunfähigkeit... etc. Aber man erlebt es doch oft genug, daß alles andere machbar ist- Besuche beim Facharzt, einkaufen, Seniorennachmittag... nur der Physio muß ins Haus kommen! Seit Taxikosten nur noch bei Dialyse oder Chemo von den Kassen übernommen werden nimmt es doch Überhand mit den HBs...
Wenn der Arzt im Rahmen eines Rezeptes schriftlich der Kasse begründen kann, warum eine therapie aus medizinischer sicht notwendig ist, dann kann er dem pat. auch schriftlich begründen warum es nicht notwendig ist.
bis lang haben alle ärzte ein rezept aus gestellt, wenn der pat. die ablehnung des arztes schriftlich haben wollte. plötzlich gings.
als pat. niemals die praxis ohne etwas schriftlichen verlassen. ansonsten sollte der pat. unbedingt zur ärzte kammer!!! das hilft!
Hausbesuch selbstzahlen! ja das geht, natürlich darf ich mit meinem pat. einen privatvertrag über die Anfahrt schließen, diese leistung fällt dann aber unter umsatzplichtige leistungen. da kann die kasse auch nichts gegen sagen, weil es dann ein privatvertag und sie nicht der vertragspartner ist. sie kann jedoch verlangen das die behandlung in praxisräumlichkeiten statt findet, weil ja mittels dem rezept dies betand teil des vertrages ist. ob sie das tut ist eine andere sache. sie könnte lediglich verweigern die behandlung zuzahlen. daher musst du einen vertag mit dem pat. machen das er in dem fall auch die behandlungskosten trägt.
[bearbeitet am 19.11.13 08:24]
[bearbeitet am 20.11.13 20:27]
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Eine Kombination von GKV - Leistung mit privater Abrechnung ist nicht zulässig.
Um das Ganze - Behandlung mit HB - privat ohne Umsatzsteuer zu liquidieren, braucht Pat. eine private VO.
Umsatzsteuerpflichtig sind die sog. Wellness - Leistungen, nicht die med. Heilbehandlungen, davon war in der Frage die Rede.
Reine private Abrechnung ohne VO melkt unanständig den Pat. nur zum eigenen Vorteil. Zusätzlich entsteht ein juristisches Risiko wegen Heilbehandlung ohne VO.
MfG hgb :hushed: :hushed:
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hgb schrieb:
au, au, au
Eine Kombination von GKV - Leistung mit privater Abrechnung ist nicht zulässig.
Um das Ganze - Behandlung mit HB - privat ohne Umsatzsteuer zu liquidieren, braucht Pat. eine private VO.
Umsatzsteuerpflichtig sind die sog. Wellness - Leistungen, nicht die med. Heilbehandlungen, davon war in der Frage die Rede.
Reine private Abrechnung ohne VO melkt unanständig den Pat. nur zum eigenen Vorteil. Zusätzlich entsteht ein juristisches Risiko wegen Heilbehandlung ohne VO.
MfG hgb :hushed: :hushed:
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SuFi schrieb:
Wohl auch ein versicherungstechnisches Problem? :unamused:
Anscheinend - wie anfangs schon bemerkt - ist die Indikation für HB nicht wasserdicht.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
.. dazu kann man es machen.
Anscheinend - wie anfangs schon bemerkt - ist die Indikation für HB nicht wasserdicht.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Staginus schrieb:
Für die Krankengymnastik benötigst Du eine Verordnung, ob privat oder gesetzlich, nicht aber für den Hausbesuch, da der "Hausbesuch" keine Behandlung als solches darstellt, nur die Behandlung die dann vorort statt findet.
Ehe ich so etwas anfinge, würde ich eher die betroffene Kasse fragen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
das dürfte wohl anders sein, nicht umsonst ist auf dem Verordnungsblatt "HAusbesuch" anzukreuzen. Das Wegegeld ist bei PT's auch eine Abrechnungsposition. Bei Leistungen zu Lasten der gesetzl. Vers. sind zusätzliche private Abrechnungen nicht o. k.
Ehe ich so etwas anfinge, würde ich eher die betroffene Kasse fragen.
mfg hgb :wink:
> Für die Krankengymnastik benötigst Du eine Verordnung, ob
> privat oder gesetzlich, nicht aber für den Hausbesuch, da der
> \"Hausbesuch\" keine Behandlung als solches darstellt, nur die
> Behandlung die dann vorort statt findet.
>
Wie kommst du zu solchen Weisheiten? Die HMR u. RV sagen was ganz anderes.
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morpheus-06 schrieb:
Staginus schrieb:
> Für die Krankengymnastik benötigst Du eine Verordnung, ob
> privat oder gesetzlich, nicht aber für den Hausbesuch, da der
> \"Hausbesuch\" keine Behandlung als solches darstellt, nur die
> Behandlung die dann vorort statt findet.
>
Wie kommst du zu solchen Weisheiten? Die HMR u. RV sagen was ganz anderes.
ja, um zu einen Patienten zufahren, brauch ich rechtlich keine Verordnung, nur für die Behandlung, falls diese ein Heilbehandlung ist.
Bei der Bezahlung geb ich dir recht, dir GKV kann natürlich die zahlung verweigern, weil sie nicht in der Praxis statt gefunden hat, rechtlich war es dir aber erlaub eine heilbehandlung durchzuführen. du mußt jedoch auf dem rezept vermerken das Du die Behandlung zuhause durchgeführt hast und nicht in der Praxis.
in meinem fall hat die kasse die Behandlungen auch anstandslos bezahlt und die anfahrtspauschale "Hausbesuch" natürlich nicht, weil sie nicht verordnet war.
[bearbeitet am 20.11.13 20:50]
[bearbeitet am 20.11.13 20:51]
[bearbeitet am 20.11.13 20:52]
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Staginus schrieb:
Zu schreiben die sagen etwas anderes ist sehr informativ, was sie genau schreiben noch interessanter, oder link es bitte.
ja, um zu einen Patienten zufahren, brauch ich rechtlich keine Verordnung, nur für die Behandlung, falls diese ein Heilbehandlung ist.
Bei der Bezahlung geb ich dir recht, dir GKV kann natürlich die zahlung verweigern, weil sie nicht in der Praxis statt gefunden hat, rechtlich war es dir aber erlaub eine heilbehandlung durchzuführen. du mußt jedoch auf dem rezept vermerken das Du die Behandlung zuhause durchgeführt hast und nicht in der Praxis.
in meinem fall hat die kasse die Behandlungen auch anstandslos bezahlt und die anfahrtspauschale "Hausbesuch" natürlich nicht, weil sie nicht verordnet war.
[bearbeitet am 20.11.13 20:50]
[bearbeitet am 20.11.13 20:51]
[bearbeitet am 20.11.13 20:52]
> Zu schreiben die sagen etwas anderes ist sehr informativ, was
> sie genau schreiben noch interessanter, oder link es bitte.
>
> ja, um zu einen Patienten zufahren, brauch ich rechtlich keine
> Verordnung, nur für die Behandlung, falls diese ein
> Heilbehandlung ist.
> Bei der Bezahlung geb ich dir recht, dir GKV kann natürlich die
> zahlung verweigern, weil sie nicht in der Praxis statt gefunden
> hat, rechtlich war es dir aber erlaub eine heilbehandlung
> durchzuführen. du mußt jedoch auf dem rezept vermerken das Du
> die Behandlung zuhause durchgeführt hast und nicht in der
> Praxis.
> in meinem fall hat die kasse die Behandlungen auch anstandslos
> bezahlt und die anfahrtspauschale "Hausbesuch" natürlich nicht,
> weil sie nicht verordnet war.
>
>
>
> [bearbeitet am 20.11.13 20:50]
>
>
>
> [bearbeitet am 20.11.13 20:51]
>
>
> [bearbeitet am 20.11.13 20:52]
Wo ist die rechtliche Grundlage für deinen Beitrag?
Meine kannst du in den HMR, RV, Gesetzestexten nachlesen oder einfach einen RA fragen.
Die Kasse kann das Rezept voll absetzen, die Kassen kann dich verwarnen weil die die HMR und RV nicht eingehalten hast. Mitbewerber können dich kostenpflichtig abmahnen lassen weil du dir so ein Wettbewerbsvorteil erschleichst etc. etc....
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morpheus-06 schrieb:
Staginus schrieb:
> Zu schreiben die sagen etwas anderes ist sehr informativ, was
> sie genau schreiben noch interessanter, oder link es bitte.
>
> ja, um zu einen Patienten zufahren, brauch ich rechtlich keine
> Verordnung, nur für die Behandlung, falls diese ein
> Heilbehandlung ist.
> Bei der Bezahlung geb ich dir recht, dir GKV kann natürlich die
> zahlung verweigern, weil sie nicht in der Praxis statt gefunden
> hat, rechtlich war es dir aber erlaub eine heilbehandlung
> durchzuführen. du mußt jedoch auf dem rezept vermerken das Du
> die Behandlung zuhause durchgeführt hast und nicht in der
> Praxis.
> in meinem fall hat die kasse die Behandlungen auch anstandslos
> bezahlt und die anfahrtspauschale "Hausbesuch" natürlich nicht,
> weil sie nicht verordnet war.
>
>
>
> [bearbeitet am 20.11.13 20:50]
>
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> [bearbeitet am 20.11.13 20:51]
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Wo ist die rechtliche Grundlage für deinen Beitrag?
Meine kannst du in den HMR, RV, Gesetzestexten nachlesen oder einfach einen RA fragen.
Die Kasse kann das Rezept voll absetzen, die Kassen kann dich verwarnen weil die die HMR und RV nicht eingehalten hast. Mitbewerber können dich kostenpflichtig abmahnen lassen weil du dir so ein Wettbewerbsvorteil erschleichst etc. etc....
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die neue schrieb:
ach Mensch, Du bist aber wieder pingelig!!! :smile:
Wenn solche "Falsche" Ratschläge befolgt, gibt es doch meist eine Bruchlandung. Dafür ist so ein Forum nicht da.
Wenn dann schon mit einer Quelle die rechtsverbindlich ist!
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morpheus-06 schrieb:
bin halt so :blush:)
Wenn solche "Falsche" Ratschläge befolgt, gibt es doch meist eine Bruchlandung. Dafür ist so ein Forum nicht da.
Wenn dann schon mit einer Quelle die rechtsverbindlich ist!
Mal nur so, das ist ein Forum, Keine Rechtsberatung. Niemand sollte hier irgendeinen Ratschlag blind folgen, sondern als Denkansatz nehmen in Hinterfragen und ggf. Prüfen und für sich dann selbts entscheiden, ob er ihn auch vertreten kann oder nicht. die Erfahrung muss mann dann eh jeder selbst für sich machen.
Rechtsverbindliches darf man in einem Forum nie etwas sehen, selbst das Gesetz ist in Schriftform nicht zwangsweise Rechstverbindlich, da es auch dort ein art der auslegungsache ist und erst Durch ein urteil im einzelfall rechtsverbindlich ist.
[bearbeitet am 21.11.13 11:05]
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Staginus schrieb:
Quelle BGB! und eigene Erfahrungen.
Mal nur so, das ist ein Forum, Keine Rechtsberatung. Niemand sollte hier irgendeinen Ratschlag blind folgen, sondern als Denkansatz nehmen in Hinterfragen und ggf. Prüfen und für sich dann selbts entscheiden, ob er ihn auch vertreten kann oder nicht. die Erfahrung muss mann dann eh jeder selbst für sich machen.
Rechtsverbindliches darf man in einem Forum nie etwas sehen, selbst das Gesetz ist in Schriftform nicht zwangsweise Rechstverbindlich, da es auch dort ein art der auslegungsache ist und erst Durch ein urteil im einzelfall rechtsverbindlich ist.
[bearbeitet am 21.11.13 11:05]
Das SGB regelt das und daraus resultieren HMR und RV
Nur weil du eigene Erfahrungen gemacht hast, ist das nicht rechtsverbindlich und entbehrt jeder Grundlage (HMR & RV).
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morpheus-06 schrieb:
Seit wann regelt das BGB unsere Leistungserbringung?
Das SGB regelt das und daraus resultieren HMR und RV
Nur weil du eigene Erfahrungen gemacht hast, ist das nicht rechtsverbindlich und entbehrt jeder Grundlage (HMR & RV).
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Staginus schrieb:
Das ist gut wenn Du dich aufs SGB berufst. Das solltest Du auch tun. Find ich gut. weiter so. :smile:
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Staginus schrieb:
Wir haben das auch schon erlebt, ich empfehle meinen Pat., wenn der Arzt nicht verordnen will, sich dies schriftlich zugeben! und nicht vorher die Arztpraxis zuverlassen.
Wenn der Arzt im Rahmen eines Rezeptes schriftlich der Kasse begründen kann, warum eine therapie aus medizinischer sicht notwendig ist, dann kann er dem pat. auch schriftlich begründen warum es nicht notwendig ist.
bis lang haben alle ärzte ein rezept aus gestellt, wenn der pat. die ablehnung des arztes schriftlich haben wollte. plötzlich gings.
als pat. niemals die praxis ohne etwas schriftlichen verlassen. ansonsten sollte der pat. unbedingt zur ärzte kammer!!! das hilft!
Hausbesuch selbstzahlen! ja das geht, natürlich darf ich mit meinem pat. einen privatvertrag über die Anfahrt schließen, diese leistung fällt dann aber unter umsatzplichtige leistungen. da kann die kasse auch nichts gegen sagen, weil es dann ein privatvertag und sie nicht der vertragspartner ist. sie kann jedoch verlangen das die behandlung in praxisräumlichkeiten statt findet, weil ja mittels dem rezept dies betand teil des vertrages ist. ob sie das tut ist eine andere sache. sie könnte lediglich verweigern die behandlung zuzahlen. daher musst du einen vertag mit dem pat. machen das er in dem fall auch die behandlungskosten trägt.
[bearbeitet am 19.11.13 08:24]
[bearbeitet am 20.11.13 20:27]
Ist er nicht verordnet, darf der Pat nur in der Praxis behandelt werden ( wenige Ausnahmen sind geregelt, betreffen aber Einrichtungen ).
siehe §11 HMRL
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die rechnung für die anfahrt würde jedoch dann Umsatzsteuerpflichtig und wenn der Patient bei der GKV ist, dürfte diese die Behandlungskosten ablehnen. klar, weil sie der Vertragspartner ist. Aber rechtlich darf ich den Pat. behandeln.
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Staginus schrieb:
Um eine Heilbehandlung beim Patienten zuhause rechtlich durchführen zu dürfen, und auch vom Finazamt als solche anerkannt wird, damit nicht umsatzsteuerplichtig wird, reicht ein Kassenrezept ohne Hausbesuch aus. Solange dies im Einverständis mit dem Pat. ist.
die rechnung für die anfahrt würde jedoch dann Umsatzsteuerpflichtig und wenn der Patient bei der GKV ist, dürfte diese die Behandlungskosten ablehnen. klar, weil sie der Vertragspartner ist. Aber rechtlich darf ich den Pat. behandeln.
Der Punkt ist, daß eine Abrechnung der VO mit der Kasse wegen des Widerspruchs zu den HMR nicht möglich ist.
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BIE schrieb:
Mag so sein, keine Ahnung, ist auch wurst.
Der Punkt ist, daß eine Abrechnung der VO mit der Kasse wegen des Widerspruchs zu den HMR nicht möglich ist.
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Andreas216 schrieb:
Das ist sachlich falsch! Dein MA oder DU, seid Bspw. NICHT versichert, wenn beim HB was passiert! Punkt!
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Staginus schrieb:
Interessanter Anzatz, hab mich bei meiner Haftpflicht erkundigt, und BG. Du und Deine Angestellten sind auch ohne verordneten Hausbesuch Versichert.
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morpheus-06 schrieb:
versichert Ja, nur im Schadensfall wird das geprüft und die BG und Berufshaftpflichtversicherung können eine Regulierung ablehnen. So die Info der BGW und der AXA Versicherung. D. h. du musst ggf. für Schäden aufkommen.
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Andreas216 schrieb:
Das meinte ich doch...trotzdem Danke!
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BIE schrieb:
Eine Verordnung zu Lasten der GKV darf nur in den dafür zugelassenen Räumlichkeiten stattfinden, es sei denn, ein Hausbesuch wurde verordnet.
Ist er nicht verordnet, darf der Pat nur in der Praxis behandelt werden ( wenige Ausnahmen sind geregelt, betreffen aber Einrichtungen ).
siehe §11 HMRL
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