Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
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Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
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Das Rezept im Original (das es laut PC Programm gibt) ist nicht mehr auffindbar und wurde auch nie abgerechnet (nichts in den Optica Unterlagen).
Was kann ich tun? Danke für eure Hilfe.
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Heuberger schrieb:
Wenn der ausstellende Arzt seine Paxis geschlossen hat und es keinen Nachfolger gibt, besteht dann irgendwie die Möglichkeit sich nochmals ein Dupikat eines zuvor ausgestellten Rezepts geben zu lassen? z.B. über die KK? Hat die KK die Daten auch im System? Hat der Arzt evtl. noch Zugriff auf das System und kann mir dennoch ein Duplikat geben, wenn ich ihn privat kontaktiere?
Das Rezept im Original (das es laut PC Programm gibt) ist nicht mehr auffindbar und wurde auch nie abgerechnet (nichts in den Optica Unterlagen).
Was kann ich tun? Danke für eure Hilfe.
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Ne Kopie ist ja nicht abrechenbar ? Man braucht immer das Original Rezept oder?
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Heuberger schrieb:
Danke, ist wohl die einzige Möglichkeit .
Ne Kopie ist ja nicht abrechenbar ? Man braucht immer das Original Rezept oder?
sowas kommt ja nicht gerade oft vor -> einzelfall
ggf. reicht den kassen in dem fall eine kopie
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Alex Moro schrieb:
in dem fall am besten mit der kasse telefonieren.
sowas kommt ja nicht gerade oft vor -> einzelfall
ggf. reicht den kassen in dem fall eine kopie
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Shakespeare schrieb:
Keine Ahnung, aber ich weiß, dass Ärzte verpflichtet sind Patienten Unterlagen aufzubewahren, auch wenn Sie nicht mehr praktizieren. Es gibt also mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine Doku über die Ausstellung der HMV. Ob Du an den Arzt herankommst und er bereit oder in der Lage ist das nochmal auszudrucken, weiß ich nicht. Ggf. sind die Patienten- Unterlagen auch an den Arzt gegangen, der den Patienten jetzt behandelt.
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