Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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sdich um die Tk habe dort niemanden mehr erreicht. Kann ich so verfahren ohne
PROBLEME ßß
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Kitane schrieb:
Arzt bis 31.03.14 im Urlaub ,Anderer Arzt in der Praxis darf es nicht verordnen Arzthelferin rief mich asn und machte mir vORWÜRFE; DASS WIR DEN pAT NICHT EINFACH SO LIEGEN MLASSEN KÖNNTEN: Arzt stellt am Dienstag ein Rezept aus. Wir sollen ruhig weiter behandeln. Ich sagte, dass wir doch keine falschen Daten auf das Rezept schreiben können und sie meinre andere Praxen behandeln auch weiter und es wäre möglich bei scherkranken Pat. (schweres Parkinsonsyndrom als Praxisbesonderheit gekennzeichnet G 20.10) Es handelt
sdich um die Tk habe dort niemanden mehr erreicht. Kann ich so verfahren ohne
PROBLEME ßß
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Man kann ja über den HMK und die HMR schimpfen wie man möchte, aber in einem Punkt finde ich persönlich sie richtig klasse: Ohne gültige Verordnung keine Behandlung!
Und ich als PT bin ganz klar nicht dafür verantwortlich ob, wann oder wie ein Patient seine Verordnung bekommt.
Die Ärzte wollen diese Verordnungshoheit also sollen sie auch ihren Job machen!
@ Kitane, ist es für deine Praxis wirklich entscheidend was eine MFA meint oder auch nicht meint was ihr zu tun hättet oder auch nicht oder was andere Praxen evtl. tun oder auch nicht tun?? :point_up:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Also behandelt ihr ohne gültige Verordnung...da denkt mal drüber nach!! :unamused: :point_up:
Man kann ja über den HMK und die HMR schimpfen wie man möchte, aber in einem Punkt finde ich persönlich sie richtig klasse: Ohne gültige Verordnung keine Behandlung!
Und ich als PT bin ganz klar nicht dafür verantwortlich ob, wann oder wie ein Patient seine Verordnung bekommt.
Die Ärzte wollen diese Verordnungshoheit also sollen sie auch ihren Job machen!
@ Kitane, ist es für deine Praxis wirklich entscheidend was eine MFA meint oder auch nicht meint was ihr zu tun hättet oder auch nicht oder was andere Praxen evtl. tun oder auch nicht tun?? :point_up:
Grüße...Gerry
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Kitane schrieb:
Nein , das sicherlich nicht, aber ich meine es irgendwo gelesen zu haben ,dass es in Ausnahmefällen offiziell möglich ist, aber ich weiß nicht mehr wo
Jedes "rechtlich Dumm gelaufen" trifft dich wesentlich schwerwiegender als den Patienten eine Therapieunterbrechung!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Warum machst du dir einen Kopf über evtl. nichtexistierende Ausnahmefälle?
Jedes "rechtlich Dumm gelaufen" trifft dich wesentlich schwerwiegender als den Patienten eine Therapieunterbrechung!
Grüße...Gerry
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Caroline Knels schrieb:
Also wir machen das bei solchen Patienten auch mal das wir durchbehandeln wenn wir wissen das der Doc eh ein Rezept ausstellt.
Nur weil es andere auch machen wird es nicht richtig.
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morpheus-06 schrieb:
ohne gültige Vo., keine Behandlung.
Nur weil es andere auch machen wird es nicht richtig.
Extrazettel auf dem Dat. u. Behandlung vermerkt werden mit dem Hinweis, dass die Therapie privat zu bezahlen ist, wenn die Verordnung nicht bis zum nächsten Termin vorliegt. Manchmal sollte man ruhig im Interesse aller allerdings in engen Grenzen flexibel mit den Reglementierungen umgehen....
Aber ich verstehe hier auch die "Hardliner" sehr gut. Gruß S.
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Andrea Bartels schrieb:
:kissing_closed_eyes: wir lassen uns eine VO vorab faxen..............
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Shakespeare schrieb:
Ich würde da auch abwarten. Ausnahme, ich habe die verlässliche Zusage der Arztpraxis dass eine Verordnung in der Woche, wo die Behandlung beginnt, vorliegt. Hier tragen wir dann in solchen Ausnahmefällen auch mal eine Unterschrift nach. Der Patient unterschreibt allerdings die Therapie auf einem
Extrazettel auf dem Dat. u. Behandlung vermerkt werden mit dem Hinweis, dass die Therapie privat zu bezahlen ist, wenn die Verordnung nicht bis zum nächsten Termin vorliegt. Manchmal sollte man ruhig im Interesse aller allerdings in engen Grenzen flexibel mit den Reglementierungen umgehen....
Aber ich verstehe hier auch die "Hardliner" sehr gut. Gruß S.
1. der andere / Vertretungsarzt stellt eins aus. Dürfte nicht wirklich das Problem sein....
2. Sie versichert Dir, dass ein gültiges Rezept zum Behandlungsdatum vorliegt...
3. Keine Behandlung
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ali schrieb:
Wenn die Arzthelferin Dir diese Vorwürfe macht, gibts nur zwei Möglichkeiten oder drei:
1. der andere / Vertretungsarzt stellt eins aus. Dürfte nicht wirklich das Problem sein....
2. Sie versichert Dir, dass ein gültiges Rezept zum Behandlungsdatum vorliegt...
3. Keine Behandlung
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