Physiotherapeut/-in (m/w/d)
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in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Die AOK hat mir bei einer Patientin die MLD-60 auf 45 gekürzt unter der Begründung: Laut ärztliche Verordnung handelt es sich um kein schwergradiges Lymphödem, daher haben wir auf eine Großbehandlung von 45 Minuten gekürzt.
In der Diagnose steht: chronisches schmerzloses oder Schmerzaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem; R60.9 (Ödem, nicht näher bezeichnet, bds., G.)
Hatte so eine Kürzung schon mal jemand? Die Patienten ist nicht das erste Mal bei uns und wurde vorher nicht gekürzt. Scheint also wieder was neues zu sein, was man sich hat einfallen lassen.
Darf die Kasse das überhaupt? Müsste sowas nicht wenigstens von einem MDK entschieden werden?
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physiox100 schrieb:
Es gibt für alles ein erstes Mal.
Die AOK hat mir bei einer Patientin die MLD-60 auf 45 gekürzt unter der Begründung: Laut ärztliche Verordnung handelt es sich um kein schwergradiges Lymphödem, daher haben wir auf eine Großbehandlung von 45 Minuten gekürzt.
In der Diagnose steht: chronisches schmerzloses oder Schmerzaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem; R60.9 (Ödem, nicht näher bezeichnet, bds., G.)
Hatte so eine Kürzung schon mal jemand? Die Patienten ist nicht das erste Mal bei uns und wurde vorher nicht gekürzt. Scheint also wieder was neues zu sein, was man sich hat einfallen lassen.
Darf die Kasse das überhaupt? Müsste sowas nicht wenigstens von einem MDK entschieden werden?
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physiox100 schrieb:
Dem Patienten kann es ja erstmal egal sein. Die Therapie hat er ja erhalten. Die haben die Rechnung gekürzt.
Bei der Verordnung Manueller Lymphdrainage (und nur dort) ist die Angabe der Therapiedauer erforderlich. In Abhängigkeit der Diagnose weist der Katalog aus, welche Therapiedauer verordnungsfähig ist, z.B. 30, 45 oder 60 Minuten."
HMK
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tom1350 schrieb:
„(10) Therapiedauer
Bei der Verordnung Manueller Lymphdrainage (und nur dort) ist die Angabe der Therapiedauer erforderlich. In Abhängigkeit der Diagnose weist der Katalog aus, welche Therapiedauer verordnungsfähig ist, z.B. 30, 45 oder 60 Minuten."
HMK
Verordnung von Manueller Lymphdrainage
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tom1350 schrieb:
„Besonders zu beachten ist: Die Verordnung von MLD 60 ist nur bei schwergradigem Lymphödem vorgesehen, wenn zwei Körperteile betroffen bzw. wenn Komplikationen aufgetreten sind. Die Diagnosegruppe LY3 ist ausschließlich bei bösartigen Erkrankungen zu verwenden."
Verordnung von Manueller Lymphdrainage
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USpre schrieb:
Welche genaue Diagnose hat der Patient? Hat er ein sec. Lymphödem nach Tumor-Op oder Bestrahlung? Ein primäres Lymphoedem? Ein Lipolymphoedem? Ein sec. Lymphödem bei Adipositas per magna? Ich frage deshalb, denn seit Mai 2017 ist bei beiden erstgenannten Diagnosen im Stadium 2 oder 3 die manuelle Lymphdrainage völlig unproblematisch zu verordnen ohne Regressbefürchtung für den verordnenden Arzt. Dann sollte der IcD Code aber aus der 89,.... Reihe sein. Bei reinem Lipoedem hingegen kann es sehr problematisch werden.
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therapeutin schrieb:
das ist alles das Problem von dem Pat. und nicht deins :wink: du behandelst nach Vorgabe,sollte der Pat.(von was ich nicht ausgehe) damit nicht zufrieden sein,muss er sich an seine Kasse richten und um Aufklärung bitten
verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1, LY2, LY3
bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
eines Armes und eines Beines,
eines Armes und des Kopfes
einschließlich des Halses
beider Arme
beider Beine
bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z.B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
des Kopfes einschließlich des Halses, eines Armes oder eines Beines"
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tom1350 schrieb:
„MLD 60 - Minuten Therapiezeit am Patienten (Ganzbehandlung)
verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1, LY2, LY3
bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen wie
eines Armes und eines Beines,
eines Armes und des Kopfes
einschließlich des Halses
beider Arme
beider Beine
bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z.B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
des Kopfes einschließlich des Halses, eines Armes oder eines Beines"
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Unglaublich dass so etwas auf 45min gekürzt wird!!!
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Sonam schrieb:
Also wie ich es verstehe, dürfen 60min verordnet werden wenn beide Beine behandelt werden sollen das ja in der Regel der Fall ist.
Unglaublich dass so etwas auf 45min gekürzt wird!!!
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idefix- schrieb:
Der Arzt hat verordnet, wenn Kasse nicht zahlt bekommt der Patient eine Rechnung. Fertig. Ich streite deswegen nicht mehr rum.
die frage war, ob die kasse es darf.
in dem sinne - nö
einzig und allein der doc darf das.
die kasse kann höchstens dem doc was vorsingen und mit regress drohen, aber therapeuten behandeln nach gültiger verordnung - punkt, aus, ende, basta, finito :)
so würde ich es auch kurz an die kasse schreiben: "behandlung nach gültiger verordnung erfolgt. bitte überweisen sie den betrag XXX innerhalb der nächsten 10 werktage auf das unten stehende konto."
sollte nach zwei wochen immer noch nix passiert sein -> verzug/inkasso
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USpre schrieb:
Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?
Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?
Ist nicht Relevant. Wenn beide Extremitäten betroffen, sind immer 60' angesagt. Denen würde ich ne kurze Mitteilung schicken, die nächsten 90 min werden vom kommenden Rezept abgezogen. Fertig ist der Lack. Habe kürzlich bei einen Orthopäden ähnliches gemacht, ihm mitgeteilt, nach dem 2 Rezepte falsch ausgestellt wurden, weil keine neue Software/und /oder kein geeignetes Personal, um eine Änderung gebeten von 10x 30 auf 6x 45 abgelehnt wurde, den offenen Rest mit KG zu verrechnen. Und Tschüss.
Der Kürzungswahn nimmt weiter Fahrt auf.
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Ringgeist schrieb:
USpre schrieb am 29.11.19 04:25:
Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?
Ist nicht Relevant. Wenn beide Extremitäten betroffen, sind immer 60' angesagt. Denen würde ich ne kurze Mitteilung schicken, die nächsten 90 min werden vom kommenden Rezept abgezogen. Fertig ist der Lack. Habe kürzlich bei einen Orthopäden ähnliches gemacht, ihm mitgeteilt, nach dem 2 Rezepte falsch ausgestellt wurden, weil keine neue Software/und /oder kein geeignetes Personal, um eine Änderung gebeten von 10x 30 auf 6x 45 abgelehnt wurde, den offenen Rest mit KG zu verrechnen. Und Tschüss.
Der Kürzungswahn nimmt weiter Fahrt auf.
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tom1350 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass die Abk. „bds." übersehen wurde. MfG :smile:
Hatte sogar bei der grünen Kasse den Fall, dass abgelehnt wurde und einen Tag später das Schreiben eines anderen Sachbearbeiters mit der Genehmigung kam.
Und jetzt seid ihr dran!!!! Wer entscheidet da wohl über Notwendigkeit in erster Instanz. Und welcher Ablehnungsquotendruck ist wohl bei einem Sachberarbeiter da.
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Herbert schrieb:
Kassen kürzen ja auch bei KG ZNS von 3 auf 2 pro Woche. Auch da die Frage, ob sie das dürfen.
Hatte sogar bei der grünen Kasse den Fall, dass abgelehnt wurde und einen Tag später das Schreiben eines anderen Sachbearbeiters mit der Genehmigung kam.
Und jetzt seid ihr dran!!!! Wer entscheidet da wohl über Notwendigkeit in erster Instanz. Und welcher Ablehnungsquotendruck ist wohl bei einem Sachberarbeiter da.
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a schubart schrieb:
Die Frage ist geht es hier um eine Kürzung einer Verordnung die zur Genehmigung vorgelegt wurde ? Oder eine Absetzung?
Also bei der AOK Berlin ist a.d.R. nur KG-ZNS, KG-Gerät und Wasser einzeln genehmigen zu lassen. MT, KG und Lymphe nicht.
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physiox100 schrieb:
Sie werden lachen oder auch nicht, aber bei Verordnungen für Asylbewerber müssen die Verordnungen immer genehmigt werden und die Behörden streichen da schon die Fango raus und bezahlen diese nicht.
Also bei der AOK Berlin ist a.d.R. nur KG-ZNS, KG-Gerät und Wasser einzeln genehmigen zu lassen. MT, KG und Lymphe nicht.
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Neuling schrieb:
Was haben Sie denn nun unternommen, um die VO bezahlt zu bekommen?
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Alex Moro schrieb:
irgendwie streitet ihr am thema leicht vorbei
die frage war, ob die kasse es darf.
in dem sinne - nö
einzig und allein der doc darf das.
die kasse kann höchstens dem doc was vorsingen und mit regress drohen, aber therapeuten behandeln nach gültiger verordnung - punkt, aus, ende, basta, finito :)
so würde ich es auch kurz an die kasse schreiben: "behandlung nach gültiger verordnung erfolgt. bitte überweisen sie den betrag XXX innerhalb der nächsten 10 werktage auf das unten stehende konto."
sollte nach zwei wochen immer noch nix passiert sein -> verzug/inkasso
Da es sich um eine Absetzung handelt, nehme ich an, dass es noch im Regelfall liegt, oder nicht genehmigt werden muss. Bei Genehmigungen hatte ich es schon häufiger, dass entweder die Frequenz herabgesetzt wurde oder die Zeit gekürzt, teilweise sogar ganz abgelehnt wurde. Im Nachgang einfach so kürzen, ist nicht in Ordnung. Würdest Du auch nichts unternehmen, wenn von MT auf KG gekürzt würde oder von KG einzeln auf KG Gruppe?
Meineserachtens Willkür des Sachbearbeiters, entweder hat er seine Quote noch nicht erfüllt oder bei den gesetzlichen Kassen wurde das eingeführt, was bei den privaten KK schon lange usus ist: prozentuale Beteiligung bei Absetzungen.
Mein Verfahren: Widerspruch und 40€ Verzugspauschale (durch die Absetzung sind sie automatisch im Verzug), bei nicht Erfolg: Anwalt.
Viele Grüße
Monika
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AHD schrieb:
Die Krankenkasse darf: Beiträge einfordern...Therapien bezahlen....sonst nichts...aufgrund ihrer Macht mischen sie sich oft rechtswidrig ein...bei einer Klage hätten sie keine Chance...sie schüchtern erfolgreich Ärzte und Therapeuten ein...daher gleich Klagen um ein Statement zu setzen...nur diese Sprache wird verstanden...
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Horatio72 schrieb:
Auf keinen Fall darf die Kasse von 60 auf 45 kürzen! Das obliegt dem Arzt und sonst niemanden. Was käme als nächstes? Fango rausstreichen?
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mosaik schrieb:
Du hast nach Verordnung behandelt, der HMK sieht bei bds. 60 min vor, die Kasse kann nicht einfach kürzen, wie sie will.
Da es sich um eine Absetzung handelt, nehme ich an, dass es noch im Regelfall liegt, oder nicht genehmigt werden muss. Bei Genehmigungen hatte ich es schon häufiger, dass entweder die Frequenz herabgesetzt wurde oder die Zeit gekürzt, teilweise sogar ganz abgelehnt wurde. Im Nachgang einfach so kürzen, ist nicht in Ordnung. Würdest Du auch nichts unternehmen, wenn von MT auf KG gekürzt würde oder von KG einzeln auf KG Gruppe?
Meineserachtens Willkür des Sachbearbeiters, entweder hat er seine Quote noch nicht erfüllt oder bei den gesetzlichen Kassen wurde das eingeführt, was bei den privaten KK schon lange usus ist: prozentuale Beteiligung bei Absetzungen.
Mein Verfahren: Widerspruch und 40€ Verzugspauschale (durch die Absetzung sind sie automatisch im Verzug), bei nicht Erfolg: Anwalt.
Viele Grüße
Monika
Muss mich erstmal runderbeamen bevor ich den Text verfasse.
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physiox100 schrieb:
Angerufen, keine Einsicht seitens der Bearbeiterin. Ich soll was schriftliches machen, dann würde sich das die Chefin nochmal anschauen. Laut deren Aussage ist es nur ein Ödem und das hätte sie auch(die Sachbearbeiterin) wenn Sie sich wo stoßen würde. Es ist jedes Mal die gleiche Bearbeiterin dort die uns betreut und jedes Mal hab ich mit der die Diskussionen über die "Lesart der Verträge" seitens der AOK.
Muss mich erstmal runderbeamen bevor ich den Text verfasse.
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USpre schrieb:
Das Problem ist die 60ger Nummer. Warum wird denn nicht, wenn es ein Lymphödem im Stadium 2 oder 3 ist, eine 89ger Nummer angegeben?!
In dem beschriebenen Fall würde ich klagen, da der Arzt es verordnet hat und nur er kann entscheiden was richtig ist.
Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!
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Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!
Hallo idefix,
darf ich mal kurz zwischenfragen, was der Patient damit zu tun hat? Arzt schreibt auf, Leistungserbinger macht, Kasse kürzt, wo ist in dem Zusammenspiel nach Gesetzesvorlage der Patient? Wo in der Heilmittelrichtlinie steht, dass das auf den Patienten abgewälzt werden kann?
Welche Rechtsgrundlage dazu können Sie mir beibringen?
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ruesay schrieb:
idefix- schrieb am 4.12.19 18:29:
Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!
Hallo idefix,
darf ich mal kurz zwischenfragen, was der Patient damit zu tun hat? Arzt schreibt auf, Leistungserbinger macht, Kasse kürzt, wo ist in dem Zusammenspiel nach Gesetzesvorlage der Patient? Wo in der Heilmittelrichtlinie steht, dass das auf den Patienten abgewälzt werden kann?
Welche Rechtsgrundlage dazu können Sie mir beibringen?
Weil dies so in unserer Anmeldung steht, die der Patient ausfüllen und unterschreiben muss. Genauso ist es wenn ich zum Arzt gehe und meine PK nicht alles übernimmt, muss ich den Rest auch selber zahlen.
Somit soll der Patient sich mit seiner Kasse auseinander setzen, denn die hat gekürzt. Ich will nur meine geleistete Arbeit erstattet bekommen. Bisher klappte das ganz gut.
Wir geben dem Patienten dann immer die Telefonnummer des entsprechenden Vorstandes der Kasse mit, oder dessen E-Mail Adresse, so klappt die Beschwerde besser.
Ich halte mich seit einem Jahr nicht mehr mit popeligen Sachbearbeitern auf. Wenn was unrecht ist, dann geht es direkt an den Vorstand der Kasse.
Gesetzesvorlage ist mir egal. Ich bin kein höriger Bürger.
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idefix- schrieb:
@ruesay
Weil dies so in unserer Anmeldung steht, die der Patient ausfüllen und unterschreiben muss. Genauso ist es wenn ich zum Arzt gehe und meine PK nicht alles übernimmt, muss ich den Rest auch selber zahlen.
Somit soll der Patient sich mit seiner Kasse auseinander setzen, denn die hat gekürzt. Ich will nur meine geleistete Arbeit erstattet bekommen. Bisher klappte das ganz gut.
Wir geben dem Patienten dann immer die Telefonnummer des entsprechenden Vorstandes der Kasse mit, oder dessen E-Mail Adresse, so klappt die Beschwerde besser.
Ich halte mich seit einem Jahr nicht mehr mit popeligen Sachbearbeitern auf. Wenn was unrecht ist, dann geht es direkt an den Vorstand der Kasse.
Gesetzesvorlage ist mir egal. Ich bin kein höriger Bürger.
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ruesay schrieb:
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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idefix- schrieb:
ML 60 Minuten nehmen wir gar nicht an!! Nicht wirtschaftlich!!!! Somit gibt es keine Diskussion darüber.
In dem beschriebenen Fall würde ich klagen, da der Arzt es verordnet hat und nur er kann entscheiden was richtig ist.
Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!
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physiox100 schrieb:
So Widerspruch in Schriftform geschickt. Heute rief die Teamleiterin zurück. Sie meinte, dass es immer mal Zufalls-Tiefenprüfungen gibt und da ist scheinbar die Patientin reingerutscht. Es war aus den vorliegenden Daten nicht ersichtlich warum 60 Minuten notwendig wären, für 2 Gliedmaßen wären 45 Minuten ausreichend. Hab einen Grund genannt warum 60 Minuten notwendig sind, was Sie akzeptiert und bei der Patientin vermerkt, sodass in Zukunft keine Kürzungen mehr aufgrund dieser Sache stattfinden. Telefonat war sehr sachlich und wesentlich besser als das mit der eigentlichen Bearbeiterin. Geld wird nachgezahlt.
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