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mir platzt gerade der Kragen.
Habe heute eine Rechnungskürzung bekommen, da auf einigen EVs keine Extra-Unterschrift für Erstuntersuchung ist. Zusätzlich wurde HB gekürzt, da dieser nicht extra quittiert wurde :rage:.
Habe bisher immer Datum, Minuten und Unterschrift eingetragen; noch nie HB, bzw. EU.
In meinem Rahmenvertrag finde ich auch keine Stelle, die besagt, EU und HB müssen extra quittiert werden; oder habe ich es übersehen?
Kann mir jemand sagen wie ich jetzt -ohne Originalrezept, habe noch das eingescannte- mein Geld anmahne. Und an welche Stelle geht das Schreiben: AOK oder Abrechnungsstelle in Suhl?
Vielen Dank für Hilfe
Meike
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logos-3 schrieb:
Liebe Kollegen,
mir platzt gerade der Kragen.
Habe heute eine Rechnungskürzung bekommen, da auf einigen EVs keine Extra-Unterschrift für Erstuntersuchung ist. Zusätzlich wurde HB gekürzt, da dieser nicht extra quittiert wurde :rage:.
Habe bisher immer Datum, Minuten und Unterschrift eingetragen; noch nie HB, bzw. EU.
In meinem Rahmenvertrag finde ich auch keine Stelle, die besagt, EU und HB müssen extra quittiert werden; oder habe ich es übersehen?
Kann mir jemand sagen wie ich jetzt -ohne Originalrezept, habe noch das eingescannte- mein Geld anmahne. Und an welche Stelle geht das Schreiben: AOK oder Abrechnungsstelle in Suhl?
Vielen Dank für Hilfe
Meike
Im Rahmenvertrag steht leider, dass die Leistungen vom Versichteren einzeln zu quittieren sind.
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logopaedchen schrieb:
Die AOK macht das seit gut einem halben jahr so. Eigentlich haben sie immer die erste Abrechnung bei der das vorkam angemahnt und trotzdem bezahlt und alle weiteren dann gekürzt.
Im Rahmenvertrag steht leider, dass die Leistungen vom Versichteren einzeln zu quittieren sind.
Ansprechpartner der AOK Hessen, mit denen du die einzelnen Sachlagen unaufgeregt erörtern kannst. Tatsächlich sieht es die Aok He so, dass der HB gesondert vermerkt werden muss (wir quetschen den HB mit in die Minutenspalte). Wie das zu bewerten ist, bleibt dir überlassen :wink:
Gelegentlich bietet sich hier folgende Lösung an: Drucke deinen Scan aus und lass den Patienten erneut unterzeichnen, dass die Behandlungen als HB durchgeführt wurden. Ebenso kannst du mit der EU verfahren. Die Absprache mit den o.g. Ansprechpartnern (geht das so, wohin soll ich das schicken....) erspart dir Zeit und Nerven.
Viel Erfolg
Franz Luzum
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Martina Reck-Luzum schrieb:
Hi Meike, du findest hier AOK-Gesundheitspartner - Hessen - Heilberufe - Ansprechpartner
Ansprechpartner der AOK Hessen, mit denen du die einzelnen Sachlagen unaufgeregt erörtern kannst. Tatsächlich sieht es die Aok He so, dass der HB gesondert vermerkt werden muss (wir quetschen den HB mit in die Minutenspalte). Wie das zu bewerten ist, bleibt dir überlassen :wink:
Gelegentlich bietet sich hier folgende Lösung an: Drucke deinen Scan aus und lass den Patienten erneut unterzeichnen, dass die Behandlungen als HB durchgeführt wurden. Ebenso kannst du mit der EU verfahren. Die Absprache mit den o.g. Ansprechpartnern (geht das so, wohin soll ich das schicken....) erspart dir Zeit und Nerven.
Viel Erfolg
Franz Luzum
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